ich habe aus Unwissenheit vor einem 3/4 Jahre bei einem Bauträger "ein Stück Haus" gekauft. Seit ich Euer Forum kenne kann ich nachts nicht mehr schlafen

In meinem Bauträger-Vertrag ist eine Abnahme nach Abschluss der Arbeiten durch den Bauträger (kleinere Restarbeiten ausgenommen) vereinbart.
Ich war nun in einer ansässigen Schreinerei um mir eine Haustüre auszusuchen. Die von mir gewählte Haustür beinhaltet einige aufpreispflichtige Extras wie Glasausschnitt, Stoßgriff etc.
Diese Sonderwünsche soll ich nun bei der Schreinerei selbst beauftragen und nach separater Rechnung bezahlen. Ist das so üblich?
Bestandteil des Angebots der Schreinerei ist folgender Passus:
"Bitte beachten sie, dass sie am Tag der Montage, auch bei Teilmontagen, zur Abnahme auf der Baustelle sein sollten. Ist dies nicht der Fall, so findet eine Eigenabnahme durch die Monteure statt. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.
Auf alle beweglichen Teile gewähren wir 6 Monate Garantie.
Grundlage der Bauleistung ist die VOBAbk. Teil B/C in der jeweils gültigen Fassung. (siehe Anlage) "
Ist dies eine übliche Vorgehensweise? Kann ich die Türe eigentlich Abnehmen, da ich streng genommen ja nicht AG der Türe, sondern nur der Zusatzausstattung bin. Muss die Abnahme nicht durch den BL des Bauträger erfolgen?
Da die Haustür an sich Bestandteil der Baubeschreibung ist muss ich diese doch später dem Bauträger abnehmen oder nicht?
Übrigens die Anlage der VOB liegt mir nicht vor ...
Vielen Dank für Eure Antworten.
Gruß
Stefan Genelin