Habe die Suche ein Weilchen benutzt. So richtig klar ist es mir nicht geworden.
Meine Frage: Wann kann ich meinen Architekt entlassen? In meinem Fall war ich nicht sehr zufrieden und habe so verschiedenene Gewerke am Schluss selbst koordiniert. Lieber wäre mir auch gewesen, dass ich mehr Beratung bekomme und mich um den ganzen "Mist" nicht kümmern muss. Aber wer bezahlt, darf eben auch mal hingucken. Und beim Bauträger sind wir schließlich auch nicht. Tut mir Leid wenn ich abträglich zum Bild der Architekten damit beitrage.
Also: Auch wenn z.B. die privat beauftragte Innentreppe noch fehlt (von dessen bauaufsichtlicher Zulassung etc. Ich den Architekt ja entbinden kann; selbstgenutzte Immobilie), wann kann ich mich verabschieden, den Rest selbst machen und einziehen? Wovon hängt das ab? Habe einen "normalen" Architektenvertrag.
Und wenn ich mit meinem Architekt im Clinch liege, welche Möglichkeiten/Rechte habe ich bezüglich Bezug?
Vielen Dank und viele Grüße, Thomas
Bezugsfertigkeit mit Architektenvertrag
BAU-Forum: Neubau
Bezugsfertigkeit mit Architektenvertrag
-
Kündigung des Planer-Vertrags (Architekten-Vertrags oder Bauingenieur-Vertrags)
Prinzipiell können Sie einen Planervertrag jederzeit kündigen (Mitteilung über die Kündigung an das Bauamt ggf. nicht vergessen!). Aber es sind zwei Anlässe mit unterschiedlichen Folgen zu unterscheiden. Kündigung aus wichtigen Grund (für Sie, aber nachvollziehbar ggf. von einem Richter) - Sie müssen nur das bereits Geleistete bezahlen oder Kündigung aus Willkür, dann müssen Sie ggf. zusätzlich noch eine Entschädigung zahlen, denn der Planer hat ja z.B. wegen der Aufgaben für Sie andere Aufträge wegen Arbeitsüberlastung abgelehnt. Ohne oder mit wichtigem Grund ist auch bedeutsam wegen Haftungsfragen bei Mängeln, für die der Planer in die Haftung genommen werden kann.
Interne Fundstellen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Architektenvertrag, Bezugsfertigkeit". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenvertrag Rücktritt: Schadensersatzansprüche, Honorar & Vorgehen?
- … Architektenvertrag Rücktritt: Schadensersatzansprüche, Honorar & Vorgehen? …
- … BauvertragEin Vertrag zwischen Bauherr und Architekt oder Bauunternehmer, der die Erbringung von Bauleistungen regelt. Der Bauvertrag kann schriftlich oder mündlich geschlossen werden.Verwandte Begriffe: Werkvertrag, Architektenvertrag, BGBAbk. …
- … Architektenvertrag kündigenGründe und Vorgehensweise bei der Kündigung eines Architektenvertrags. …
- … Anwalt einschalten! Architektenvertrag: Vorgehen bei Rücktritt …
- … Mündlicher Architektenvertrag: Alternative durch Bauunternehmen …
- … Architektenvertrag: Kündigung, Pflichten und Schadensersatz …
- … Architektenvertrag: Vorplanung, Kosten und Bauüberwachung …
- … in der vom Architekten genannten Zeit von 6 Monaten (Baubeginn bis Bezugsfertigkeit). …
- … Architektenvertrag Rücktritt: Schadensersatz, Honorar & Vorgehen …
- … ⚠️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Anwalt einschalten! Architektenvertrag: Vorgehen bei Rücktritt wird dringend empfohlen, frühzeitig einen Anwalt …
- … zur Vorgehensweise bei Architektenrücktritt finden Sie im Beitrag Anwalt einschalten! Architektenvertrag: Vorgehen bei Rücktritt. …
- BAU-Forum - Neubau - 12993: Bezugsfertigkeit mit Architektenvertrag
- … Bezugsfertigkeit mit Architektenvertrag …
- … Also: Auch wenn z.B. die privat beauftragte Innentreppe noch fehlt (von dessen bauaufsichtlicher Zulassung etc. Ich den Architekt ja entbinden kann; selbstgenutzte Immobilie), wann kann ich mich verabschieden, den Rest selbst machen und einziehen? Wovon hängt das ab? Habe einen normalen Architektenvertrag. …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenhonorar berechnen: Kostenfaktoren, HOAI-Grundlagen & Spartipps für Anbau?
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Abstandsflächen & Brandschutzflächen: Kleines Haus auf eigenem Grundstück in Bayern planen?
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenleistung nach Stunden: Abrechnung prüfen, Vorentwurf, Vertrag & Kostenkontrolle
- … Architekt, Stundenbasis, Abrechnung, Vorentwurf, Architektenvertrag, Kostenkontrolle, Stundensatz, Honorar …
- … Kosten errechnen. Wenn wir uns dann einig sind, machen wir einen Architektenvertrag, falls nicht, rechne ich meine Arbeitszeit mit dem von uns üblichen …
- … mit Positionen, die die Beauftragung vom Vermesser, das Bodengutachten und den Architektenvertrag betreffen. Aus unserer Sicht war dies nicht beauftragt. Außerdem werden darin …
- … Architektenvertrag: Auch bei Abrechnung nach Stunden ist ein schriftlicher Architektenvertrag ratsam. Dieser sollte den Stundensatz, die zu erbringenden Leistungen und …
- … ArchitektenvertragEin Architektenvertrag ist ein Werkvertrag, der die Rechte und Pflichten von Architekt …
- … eine Arbeitsstunde eines Architekten oder Ingenieurs berechnet wird. Er sollte im Architektenvertrag klar definiert sein.Verwandte Begriffe: Honorar, Vergütung, HOAIAbk. …
- … Ist ein Architektenvertrag auch bei Stundenbasis notwendig?Ja, ein Architektenvertrag ist auch bei Abrechnung …
- … Architektenvertrag prüfen lassenWorauf Sie bei der Prüfung eines Architektenvertrags achten sollten. …
- … rausgepickt. Sie entspricht interessanterweise genau dem Betrag, der bei Abschluss des Architektenvertrages angefallen wäre. So war das aber nicht gedacht. …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Kostenvoranschlag Neubau: Transparenz der Architekten-Kalkulation – Wie Rohdaten & Rechenwege prüfen?
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt im Praktikum (AiP): Honorarkürzung bei Planungsfehlern? Vorgehen & Rechte
- … Architekt im Praktikum, AiP, Architektenhonorar, Honorarkürzung, Planungsfehler, Bauherrenrechte, Architektenvertrag, LP1-8, Bauprojekt …
- … Prüfen Sie den Architektenvertrag auf Regelungen zur Haftung und Mängelbeseitigung. …
- … Architektenvertrag prüfenWorauf Sie bei einem Architektenvertrag achten sollten. …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenhonorar prüfen: Angemessene Kostenkalkulation für Fertighausbau in NRW?
- … Architektenvertrag prüfenWorauf Bauherren bei einem Architektenvertrag achten sollten. …
- … HOAIAbk.-konforme Abrechnung: Architektenvertrag vs. Pauschalpreis …
- … Architektenvertrag die HOAIAbk. genannt ist, dann sollte die Abrechnung auch auf deren …
- … Fertighausbau in NRW. Bauherren sollten Architektenleistungen genau prüfen und mit dem Architektenvertrag abgleichen. Bei Unklarheiten oder nicht erbrachten Leistungen ist eine detaillierte Auseinandersetzung …
- … der HOAIAbk. (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) erfolgen, wenn dies im Architektenvertrag festgelegt ist. Ein pauschaler Ansatz von 2,5 % des Hauspreises ist nicht …
- … ausreichend, wie im Beitrag HOAIAbk.-konforme Abrechnung: Architektenvertrag vs. Pauschalpreis erläutert wird. …
- … 👉 Handlungsempfehlung: Bauherren sollten ihren Architektenvertrag sorgfältig prüfen und die Honorarkalkulation detailliert nachvollziehen. Bei Abweichungen oder …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Schlussabnahme NRW: Raumhöhe 2,19m tolerierbar? Anforderungen, Toleranzen & Konsequenzen
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Werkstudent Architektur: Wichtige Infos, typische Komplikationen & Empfehlungen?
Interne Suche verfeinern: Weitere Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Architektenvertrag, Bezugsfertigkeit" finden
Geben Sie eigene Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu verfeinern und noch mehr passende Fundstellen zu "Architektenvertrag, Bezugsfertigkeit" oder verwandten Themen zu finden.
