Schwimmenden Estrich im Keller?
BAU-Forum: Neubau

Schwimmenden Estrich im Keller?

Hallo Experten, ich bitte um Verständnis dafür, dass mein Deutsch schlecht ist. Ich bin Engländer und ich finde es immer schwer Deutsch zu schreiben. Ok, meine Frage, soll ich meinem Hobbyraum im Keller schwimmenden Estrich legen oder normale Estrich? Ich weiß nicht genau was die Unterschied ist? Kann jemand mir helfen?
  1. Ich versuche es mal zu erklären!

    Foto von Helmuth Plecker

    Wenn Sie die Bodenplatte (Sohle) Ihres Hauses mit Beton fertig haben  -  also den Kellerboden  -  dann ist der noch sehr rau und ungleichmäßig. Um eine gleichmäßige Oberfläche, die entsprechend glatt ist zu erhalten, wird nun ein Estrich eingebaut. Der kann direkt auf den Beton eingebaut werden  -  dann ist das VERBUNDEstrich. Oder auf dem Beton wird eine Folie oder Papier gelegt und darauf wird dann die Estrichschicht gebaut  -  dann ist das Estrich AUF TRENNLAGE. Da Mörtel, Estrich und Beton ein schlechter Wärmedämmer ist, haben sie hier in beiden Fällen schlechte Wärmedämmwerte. Nun kann man aber auf den Betonboden Wärmedämmplatten auslegen und hierauf die Estrichschicht aufbauen. Der Estrich "Schwimmt" somit auf der Wärmedämmung. Das nennt man SCHWIMMENDER Estrich. Zu empfehlen ist das in Hobbykellern oder Bürokellern. Auch wenn Sie die Kellerräume noch nicht als Hobbykeller oder Büro sofort nuntzen wollen und erst später ausbauen wollen, empfehle ich, den schwimmenden Estrich schon jetzt einzubauen, denn den können Sie später nicht so leicht nachholen, oder Sie müssen alle Estrichsorten zunächst fehlen lassen und mit der rauen Betonoberfläche leben. Wenn Sie einen Heizkörper in den Kellerraum montieren, sind Sie sogar verpflichtet, schwimmenden Estrich einzubauen. Auch die Außenwände müssen dann gedämmt werden. OK?
  2. Gedämmte Außenwände bei Heizkörper?

    Foto von Dipl.-Physiker Jochen Ebel

    Hallo Hr. Plecker, was bedeutet gedämmte Außenwände? Welcher K-Wert? In meinem Fall sind dies 36,5 Kalksandstein. Ist ein Heizkörper im Hobbyraum damit nicht erlaubt?
  3. Estrich Pflicht bei Heizung im Keller?

    Hallo Herr Plecker, könnten Sie mir mitteilen wo das steht. Vielen Dank im Voraus.
  4. Nein, ist nicht erlaubt!

    Foto von Helmuth Plecker

    Sie haben einen beheizten Raum, wenn Sie einen Heizkörper montieren. Ich weiß, das wird viel zu oft falsch gemacht. Ich habe jetzt leider nicht den k-Wert parat. Gebe die Frage einfach mal weiter. Die Wände und die Sohlplatte stellen ein Bauteil gegen das Erdreich da und müssen somit wärmegedämmt werden. In Kellerfluren im Bereich mit Anschluss an das Treppenhaus, das wiederum zur beheizten Diele offen ist, muss ebenfalls schwimmender Estrich und eine Außenwanddämmung eingebaut werden. Wenn ich durch die Baugebiete in meiner Stadt so fahre (oder laufe) sehe ich, dass das kaum einer macht. Aber die machen es dann falsch.
  5. Hallo Carsten!

    Das geht aus der Wärmeschutzverordnung hervor. Es ist eine Außenwand eines beheizten Raumes.
  6. Übrigens: Manche Baufirmen reden sich damit gern heraus, dass ...

    Übrigens: Manche Baufirmen reden sich damit gern heraus, dass der Kellerraum ja kein Wohnraum sei, da er keine volle Wohnraumhöhe hat. Also sei trotz des Heizkörpers dort keine Wärmedämmung notwendig. Diese Aussage ist definitiv FALSCH! Es kommt gemäß Wärmeschutzverordnung (WSchVo) ausschließlich darauf an, dass es ein beheizter Raum ist, egal ob Wohnraum oder nicht. Beheizt = Dämmung notwendig, ohne wenn und aber.
  7. Klingt doch auch logisch, Herr Aselmeyer, oder?

    Foto von Helmuth Plecker

    Ob Sie in dem Raum wohnen, arbeiten oder sonst was machen. Die Wärmeschutzverordnung hat nun mal was mit Wärme zu tun, und Die liefert ein Heizkörper. Und er liefert Die auch, wenn Sie grade mal nicht darin wohnen, sondern beim Einkaufen sind.
  8. welche Konsequenzen?

    sind zu befürchten, wenn Heizkörper ohne Estrich und ohne Dämmung vorhanden?
  9. Zunächst einmal ...

    Zunächst einmal gehen Sie von dem Grundsatz aus: Wo kein Kläger, da kein Richter. Aber Sie müssen sich im Klaren sein, dass Sie gegen eine Vorordnung verstoßen, wodurch Sie natürlich bestraft werden können. Wie die Strafen nun aussehen, weiß ich auch nicht, weil ich ein solches Verfahren noch nicht mitgemacht habe. Vielleicht kann Herr Schotten ja was dazu sagen. Aber auch im eigenen Interesse würde ich auf die Wärmedämmung bestehen, denn die Heizkosten werden sich natürlich auch nachteilig verändern. Es kann auch zu Bauschäden führen, da Sie ja eine wahnsinnig große Kältebrücke haben. Ist es das Wert? Ich weiß nicht, wie kritisch Ihr Schornsteinfeger ist und ob eine Abnahme durch das Bauamt bei Ihnen erfolgt. Oder Sie mal Gäste bekommen, die vielleicht Ahnung haben und Sie beneiden. Es kann schneller kommen, als Sie glauben. Äußerem befürworte ich das auch nicht  -  schon aus Umweltschutzgründen, den die Emissionen werden durch höhere Energieaufwendung steigen. Zwar sind Sie nur eine Nadel im Heuhaufen, aber wenn jeder dieses Problem ignoriert?
  10. Ich habe auch noch eine Frage:

    Hallo Forum, einige Aussagen weiter oben haben mich ein wenig verunsichert. Unser Reihenhaus (Niedrigenergiehaus) befindet sich gerade in der Innenausbauphase. Der Kelleraufbau sieht folgendermaßen aus: Nach unten zunächst Dämmplatten, dann die Betonplatte, darauf 4 cm Dämmung und dann 4,5 cm Estrich. Der Kellerflur ist beheizt. Und nun die Außenwände: dicke Gasbetonsteine (Weiß leider keine genauen Maße. Etwa eine Unterarmslänge), irgend eine Feuchtigkeitssperre aus "verschweißten Teerbahnen" (Bin kein Fachmann!) und dann folgt eine ca. 4 cm dicke Außendämmung (blaue Dämmplatten), die vor dem Zuschütten der Baugrube lose an die Außenwände gelegt wurden. Entspricht eine solche Außenwanddämmung der Wärmeschutzverordnung?
  11. Vom Prinzip schon!

    Foto von Helmuth Plecker

    Jedoch müssen die Bodenaufbauten und die Wandaufbauten rechnerisch im Wärmeschutzausweis nachgewiesen werden. Von der Konstruktion ist das schon OK. Aber ob die Stärken und die Wärmedämmwerte stimmen, muss die Berechnung hergeben. Ich werde jetzt nicht auf Ihre Bezeichnungen der Baustoffe eingehen, denn ich weiß ja, was Sie meinen!
  12. Reicht auf jeden Fall, aber

    ... hätte ruhig ein bisschen mehr sein dürfen. Maßgebend ist der Mindestwärmeschutz, der noch in der alten (1981) DINAbk. 4108 geregelt ist. Aber den haben Sie locker.
    • Name:
    • Martin Beisse
  13. Wie sieht es denn bei einer weißen Wanne aus?

    Hallo Forum, wie sieht es denn bei einer weißen Wanne aus, wenn ich im Keller eine Heizung installieren möchte. Muss ich eine besondere Wärme- und Feuchtigkeitsdämmung berücksichtigen?
  14. Ja

    Feuchte nur wegen Diffusion, falls die weiße Wanne denn richtig ausgeführt wurde, also dicht ist. Eine Dämmung brauchen Sie bei Beton erst recht!
    • Name:
    • Martin Beisse
  15. Da habe ich ja was losgetreten!

    Foto von Helmuth Plecker

    Mit meiner ersten Antwort. aber das war wohl zu erwarten. Ich sagte ja bereits, dass ich eine ganze Menge Baustellen sehe, wo das mit der Wärmedämmung nicht gemacht wird. Warum auch immer! Würde mich brennend interessieren.
  16. Ist doch logisch

    Geld sparen, der dumme Bauherr merkt es ja nicht. Bitte nicht als Beleidigung der Bauherren auffasen, aber so denkt nun mal der ein oder andere Unternehmer.
    • Name:
    • Martin Beisse
  17. Estrichunterbau (nass)

    Hallo!
    Vor einiger Zeit wurde bei uns der Unterbau für den Estrich (schwimmend) verlegt.
    Zwischen Dämmmatte und der Folie hat sich sehr viel Schwitzwasser gebildet. Kann der Estrich darauf erstellt werden?
    Trocknet das wieder unter dem Estrich aus?
    Vielen Dank
    Tschüss

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