Feuchte Kellerwände im Neubau  -  wer Haftet
BAU-Forum: Neubau

Feuchte Kellerwände im Neubau  -  wer Haftet

Hallo,
wir wohnen ca. 6 Monate in unserem neuen Haus (Massive Bauweise, volle Unterkellerung). Nach einer langanhaltenden Regenperiode im Dezember/Januar 2003 hatten wir bemerkt, dass unsere Kellerwände "nass" waren. Da es nicht nur Außenwände, sondern auch Innenwände betraf, war die Verunsicherung auf Seiten des Architekten (gleichzeitig auch Bauleiter) relativ groß. Die Vermutungen gingen von "physikalischem Effekt" über "geplatzte Rohrleitung" bis hin zu "Fehler beim Verlegen der Drainage bzw. Anbringen der Bitumenbahnen". Um der Ursache auf den Grund zu gehen, haben wir auf einer Länge von 70-80 cm und einer breite von 10-20 cm den bereits geplätteten Kellerboden bis auf die Grundplatte geöffnet. Und tatsächlich: hier stand Wasser. Um einige Dinge auzuschließen, ließen wir durch Installateur die Leitungen überprüfen  -  waren alle OK. Durch eine Spezialfirma die Drainage per Video prüfen  -  auch OK.
Dann hatten wir die vermeidliche Ursache gefunden. Der Dachabluss der rechten Dachrinne und der Dachabfluss der Garage liefen nicht wie geplant direkt in den Kanal, sondern wurden von Dachdecker (hat die rechte Dachhälfte falsch angeschlossen) und Landschaftsgärtner (hat, bei der Erstellung der Auffahrt zur Garage, den Dachabfluss falsch angeschlossen) direkt in die Drainage geleitet.
Da wir zwischen Keller und Kanal ein relativ großes Niveau haben, brauchen wir eine Pumpe, die die anfallenden Wassermassen in den Kanal transportiert. Offensichtlich war durch die zusätzlichen Wassermengen von Dach und Garage der Zustand von drückendem Wasser erreicht worden, was zu unseren nassen Wänden führte.
Die Frage ist :
a) wen kann man dafür haftbar machen (Dachdecker, Landschaftsgärtner, Bauleiter (= Architekt)?
b) wie sollen wir gegen denjenigen (diejenigen) vorgehen (Anwalt?)
c) gibt es irgendwo eine Aussage über die Chancen, wenn das vor Gericht geht?
Danke und Grüße,
Reiner Pistorius
  • Name:
  • Reiner Pistorius
  1. zum Rechtsanwalt

    Foto von Horst Schmid

    in diesem Fall sollten Sie zu einem Baurechtler gehen, da bei einem Bauschaden meistens mehrere Beteiligte sind (Planung, Objektüberwachung, Ausführung, Bauherrenaufgaben, et.). Der RA wird dann den für Sie besten Weg wählen (z.B. ein selbständiges Beweisverfahren). Hierdurch verkürzen Sie meistens die Dauer der Verhandlungen. Das Gutachten im Beweisverfahren wird auch in einem späteren Prozess Bestand haben.
  2. Nicht so schnell

    Foto von Dipl.-Physiker Jochen Ebel

    Ist ein Baugrundgutachten vorhanden? Wenn ja, ist die Abdichtung entsprechend dem Baugrundgutachten?

    Wenn nein. Warum nicht? Hat es der Architekt vergessen eins machen zu lassen oder haben Sie es abgelehnt wegen "unnötiger" Kosten?

    Wenn Sie nämlich schuld an der Misere sind, wären die Kosten des RA jetzt wirklich "unnötig".

  3. trotzdem zum Anwalt

    Es liegt eine Planung vor? Es gab einen Bauleiter? Es gab Ausführende? Also gibt es auch Schuldige. Im seltensten Fall ist dies jedoch der Auftraggeber (Bauherr), da er sich darauf verlassen können muss, dass die Fachleute ihre Arbeit FACHGERECHT machen. Nur wenn auf ausdrückliche Anweisung des Bauherrn, wider der Bedenkenanmeldung der Ausführenden, bestimmte Leistungen falsch ausgeführt wurden, ist der Bauherr Schuld. Wird auf ein Bodengutachten verzichtet, so sollte der Architekt grundsätzlich mindeststens eine Dichtung gegen zeitweise drückendes Wasser ausschreiben, andernfalls Planungsfehler!
    Also ab zum Anwalt und erstmal bei alle am Fehler Beteiligten Haftungsansprüche anmelden (Architekt, Abdichter, Landschaftsplaner und Dachklempner). Fehlerhafte Abdichtungen sind immer auch ein Überwachungsmangel (siehe Werner/Pastor: Der Bauprozess), wenn nicht sogar bereits ein Planungsfehler.
  4. wer welcher Fehler

    Foto von Dipl.-Physiker Jochen Ebel

    Wenn eine Pumpe notwendig ist, um das Gebäude in der Regel trocken zu halten, müsste ein so grober Planungsfehler vorliegen, dass der Planer die sprichwörtliche Prügel verdient, wenn der Bauherr nichts Falsches angewiesen hat.

    Aber da ich mir das fast nicht vorstellen kann, ist möglicherweise wegen Anweisung nur eine Abdichtung gegen Erdfeuchtigkeit vorgegeben, die möglicherweise sogar in Ordnung ist und die bei drückendem Wasser versagt hat.

    Und in diesem Fall (und nur in diesem Fall) dürfte es schwer werden, jemanden einen Planungs- und/oder Ausführungsfehler (Planungsfehler, Ausführungsfehler) zuzuschieben.

  5. Anwalt Anwalt Anwalt

    Ich bleib dabei. Es ist im Eigenheimbau fast schon die Regel, dass der Planer eine Abdichtung ausschreibt (z.B. KMB) ausschreibt ohne Kenntnis der Boden- und Wasserverhältnisse (Bodenverhältnisse, Wasserverhältnisse), allein Aufgrund von Informationen über den Gartenzaun a la: "Ne mein Brunnen ist bei 8 m erst im Wasser, drüber ist alles trocken. ". Kommt es zu Schichtenwasser, liegt ein Planungsfehler vor, wenn gegen Erdfeuchte abgedichtet wurde. Wurde gegen zeitweise drückeundes Wasser abgedichtet und liegt ein Ausführungsmangel vor, da die Dichtung versagt, so ist dies gleichzeitig auch ein Überwachungsfehler des Bauleiteunden (siehe Werner/Paster: Der Bauprozess). Um diese Fälle von Haftung zu klären brauchen Sie einen Bauanwalt und ggf einen Sachverständigen für Bauwerksabdichtung.
  6. Weitere Erläuterung zum Sachverhalt

    Hallo, beim Durchlesen Ihrer hilfreichen Anmerkungen fand ich, dass ich evtl. nicht alle Infos hier aufgeführt habe. Hier also Sichtwortartig die Ergänzungen :
    a) Es gab kein Bodengutachten. Allenfalls die Anmerkung des Nachbarn, dass hier ein sehr wasserreiches Gebiet ist. Das hatte ich meinem Architekten (Bauleiter) kommuniziert. Daraufhin hatten wir überlegt, ob eine weiße Wanne notwendig sei. Mein Architekt meinte allerdings, so etwas bräuchte man nur dann, wenn man im Sumpfgebiet bauen würde. Er riet mir, eine spezielle Bitumen zu verwenden (genauer Name fällt mir nicht ein), die etwa doppelt so dick sei, als die gewöhnliche Abdichtung.
    b) Die Bodenbeschaffenheit geht in Richtung Lehm. Daher mussten wir relativ viel Geld für Entsorgung zahlen + spezielles "Sickermaterial" als Füllung.
    c) Die Pumpe ist kein Planungsfehler, sondern Aufgrund des Höhenunterschiedes zwischen Keller und Kanal zu erklären. Das Niveau des Kanals liegt viel höher, als der Keller.
    Wenn der Fehler tatsächlich an falsch angeschlossenen Dachabfluss hängt (Dachablauf ging direkt in die Drainage und nicht  -  wie geplant  -  in den Kanal), und für diesen Anschluss gleich mehrere Gewerke tätig waren (wie beschrieben: Dachdecker und Landschaftsgärtner), wen kann ich da Haftbar machen?
    MfG Reiner Pistorius
    • Name:
    • Reiner Pistorius
  7. Architekt

    Foto von Dipl.-Physiker Jochen Ebel

    Wenn Sie so fragen  -  aber ich lege mich nicht fest, weil ja nur Ihre Darstellung bekannt ist  -  ist der Architekt haftbar. Und wenn Sie ganz großzügig sein wollen, können Sie alle daran Beteiligten als Gesamtschuldner haftbar machen und von dem Potentesten die Kosten der Mängelminimierung (Mängelbeseitigung geht wahrscheinlich nicht mehr) verlangen.

    Etwas mit der Haftung hat auch zu tun, ob der Architekt auch mit der Bauüberwachung beauftragt war. Ich gehe davon aus, dass er das war und zähle mal die Mängel auf:

    Dem Architekten war durch Sie bekannt, dass es es um einen komplizierten Baugrund mit Wasser handelt.

    • Der Architekt hätte Sie veranlassen müssen ein Baugrundgutachten einzuholen.
    • Wenn Sie nicht darauf eingegangen wären, hätte er seine Bedenken schriftlich anmelden müssen
    • Er hätte nur auf Ihre schriftliche Weisung ohne Bodengutachten weiterzuarbeiten, weiterarbeiten dürfen
    • Ggf. trifft dieses Versäumnis den Statiker statt des Architekten.
    • Er hätte eine Wanne planen müssen  -  die Bemerkung vom Sumpf ist Blödsinn.
    • Die Planung einer Pumpe zur Senkung des Grundwasserspiegels ist nicht fachgerecht.
    • War der Fachbetrieb für die Anbringung der Beschichtung geeignet?
    • Hat der Fachbetrieb Bedenken angemeldet?
    • Dann hätte der Architekt die Anbringung der Beschichtung laufend kontrollieren müssen  -  nach Urteilen ist das notwendig, da Beschichtungen sehr fehleranfällig sind.
    • Ist die Beschichtung fehlerhaft?
    • Liegen Ausführungszeichnungen für den Regenwasseranschluss vor?
    • Hat der Klempner Bedenken gegen die vorgesehene Ausführung angemeldet?
    • Ist der Anschluss entsprechend Ausführungsplanung gemacht?

    Ich will nicht garantieren, dass die Liste vollständig ist, aber ich glaube, sie ist schon so lang genug.


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