Vertragsstrafe, wann wirksam?
BAU-Forum: Neubau
Vertragsstrafe, wann wirksam?
Was zählt denn als Mahnung um den AN in Verzug zu bringen? Muss das genau ausformuliert sein "Mahnung etc. etc. " Oder reicht es aus (wie in unserem Fall mitzuteilen, dass er bereits seit soundso viel Tagen in Verzug ist und noch immer nicht alle arbeiten erledigt sind). Weiterhin haben wir immer wieder die Erledigung der Arbeiten angemahnt, teilweise sogar mit Frist die ergebnislos verstrichen war. Zählt das schon als Mahnung, oder muss da konkret dass Wort Mahnung drin vorkommen? Und, muss ich in dieser Mahnung bereits konkret erklären, dass ich die Vertragsstrafe geltend machen werde? Wir haben zum damaligen Zeitpunkt nämlich geschrieben, dass wir uns die Geltendmachung der Vertragsstrafe vom weiteren Verlauf der Gewerke vorbehalten. Reicht das schon als Mahnung?
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zum Anwalt!
wenn ich das recht tippe steckt da der altbekannte lotse dahinter
trotzdem -- zum Anwalt und nichts anderes als zum Anwalt! nirgends wird Eigenleistung teuerer als bei solchen dilettierenden selbsthelfern --- gehen sie zum Anwalt, auf dem direktesten weg! -
Da waren
wir doch schon. Morgen ist Abnahme. Mich juckt es gerade nur wie das ganze formuliert sein soll ... -
und was sagt der Anwalt?
sie haben einen Anwalt und brauchen jetzt noch pippifax wie siehe oben? ich fasse das nicht! üblicherweise sind Termine soviel Wert wie die verbindlichen Zwischentermine. danach hat sich doch längst abgezeichnet dass ein Verzug rauskommt. dann müssen sie einen angemessenen nachtermin setzen, und dann läuft die Verzugsstrafe!
aber das weiß ihr von ihnen bezahlter Anwalt sicherlich viel qualifierter ... -
Sie haben einen Anwalt
der sich (hoffentlich) in der Materie auskennt.
Ihr Vertrag ist ungesehen länger, als Ihre Frage.
Allgemeine Statements nützen Ihnen nichts.
Spezielle Antworten erfordern spezielle Kenntnisse und wären, wenn hier darauf eingegangen würde, unerlaubte Rechtsberatung.
sorry. -
Blabla
1) Wenn Sie nichts fundiertes zu Antworten haben schweigen Sie doch einfach zur Sache!2) Haben Sie mal auf die Uhr geschaut, wann ich die Frage gestellt habe? Richtig, da war meine Anwältin nicht mehr erreichbar. Abnahmetermin ist morgen 0830 Uhr. Da ist meine Anwältin auch noch nicht erreichbar.
3) Noch einmal die Frage ganz vereinfacht: Muss das in Verzug setzen einer bestimmten Form folgen oder reicht es aus, wenn ich unter Hinweis auf die verspätete Leistung einfach die Inanspruchnahme der Vertragsstrafe androhe?
4) Bitte keine Rechtsberatung, sondern lieber einen Quellenverweis.
5) Herr Blücher, Nachtermin? Was für eine gequirlte Sch ...
Wenn ein Fertigstellungstermin vereinbart wurde und ebenso eine Vertragsstrafe bei Überschreitung desselben dann wird die Vertragsstrafe fällig nachdem der Schuldner in Verzug gesetzt wurde (Mahnung). Da brauche ich keinen Nachtermin. -
Vertragsstrafe vorbehalten
Hallo,
behalten Sie sich im Abnahmeprotokoll die Geltendmachung der Vertragsstrafe vor. Damit machen Sie nichts verkehrt.
Ob Sie berechtigt sind eine Vertragsstrafe zu ziehen oder nicht, kann nur Ihre Anwältin anhand der Unterlagen beurteilen.
Durch Ihre Mahnschreiben haben Sie vielleicht sogar die Ausführungsfristen verlängert. (Nur eine Meinung. KEINE Rechtsberatung!)
Mit freundlichen Grüßen -
Huch!
Ausführungsfrist verängert? Das ist mir neu! Wieso? Wie kann es denn sein, wenn ich auf die Fristeinhaltung bestehe, dass sich dadurch die Frist verlängert? Beispiele? -
OT
@ DA ... ALSO ehrlich ich habe ja für vieles Verständnis ABER ganz ehrlich gesagt gefällt mir der TON nicht den sie seit dem Beitrag 5 einschlagen -
Bin was gereizt
morgen ist halt Abnahme das wird kein Zuckerschlecken. Sorry. -
Laienmeinung zu Fristverlängerung
Wenn Montag Fertigstellungstermin ist und Sie als Nachfrist Mittwoch setzen ist er evtl. erst ab Mittwoch in Verzug und nicht seit Montag ...
Wie geschrieben: Laienmeinung ... -
Bin was gereizt
morgen ist halt Abnahme das wird kein Zuckerschlecken. Sorry. -
mit etwas restvernunft!
sagen sie den abnahmetermin einfach ab! Grund: juristische Klärung! sind sie ein umstandkrämer! (Entschuldigung für den Ton Herr Thalhammer!) -
gereizt? ...
Blahblah sollte mein Beitrag nicht sein. Er war eher etwas vorsichtig formuliert. Hier nochmal der Klartext:
Sie haben ein Problem, bei dem Sie einen Anwalt zugezogen haben.
Wenn Sie dies genauso kurzfristig getan haben, wie Ihre Frage hier einzustellen, dann haben Sie gehörig geschlafen.
Die paar Brocken, die Sie hier als Infos genannt haben, reichen zu einer exakten Beurteilung nie aus. Eine exakte Beurteilung (auch Teile) ihres Falles wäre nach meiner Auffassung klare unerlaubte Rechtsberatung.
Wenn Sie in der Art, wie Sie sich hier geäußert haben auch mit Ihrem Bauträger umgegeangen sind, wundere ich mich nicht über Differenzen.
Würde jemand behaupten, Sie wären ein "Klugscheißer", würde ich ihm nicht widersprechen
Ich wünsche Ihnen trotzdem beim Abnahmetermin Besonnenheit und einen einvernehmlichen Ausgang. -
Kann es sein
dass Sie alle selber Bauträger sind? Die Argumentation kommt mir doch sehr bekannt vor ... Die Frage die ich gestellt habe hat nichts mit meinem Vertrag zu tun, egal wie komplex dieser sein mag und welche Kenntnis Sie davon haben sollte die Beantwortung der folgenden Frage doch möglich sein:
Muss das in Verzug setzen einer bestimmten Form folgen? So, einfacher kann ich die Frage nicht formulieren. Jetzt haben Sie halt nur weniger Informationen als bei der Ausgangsfrage. Der Frageinhalt bleibt der gleiche.
Im übrigen, was hat es mit Klugscheißen zu tun, wenn man ein mangelhaftes Bauwerk geliefert bekommen hat? Was hat es mit Klugscheißen zu tun, wenn der Bauträger mit seiner Leistung 4 Monate im Verzug ist?
Und wenn mich jemand veräppeln will und nicht auf meine Frage antwortet dann muss er sich auch mal einen schärferen Ton gefallen lassen und ja, ich bin mit meinem Bauträger noch ganz anders umgegangen, denn wenn mich jemand betrügen will, dann gibt es in der Tat Differenzen.
Aber das ganze ist hier ja eh zum Bauträger-Schutzforum verkommen wenn man sich die Beiträge der letzten Zeit mal ansieht (ach die armen armen BTs und die bösen, bösen Bauherren im Verbund mit den bösen, bösen Gutachtern und RAs). -
keep cool DA
bei Ihnen liegen die Nerven blank, ich kenn das, soweit war ich bei meinem Bau auch schon (und nicht nur einmal) und leider hinterher auch noch häufig ...
Es sind beileibe nicht alle Bauträger hier und Herr Witzgall schon mal gar nicht.
Wenn Ihr Bauträger Sie dermaßen über's Ohr haut kann ich Ihre Reaktion verstehen - in Ermangelung dieser Kenntnis fallen daher einige Reaktionen etwas anders aus als es vielleicht mit diesem Wissen geschehen wäre ...
Ich denke, trotz aller Aversion Ihrerseits gegen bestimmte Antwortengeber (berechtigt oder nicht) sollten Sie - wenn Sie sich so unsicher sind - den Termin heute absagen und zumindest um 1 oder 2 Tage verschieben, um die richtige Formulierung mit Ihrem Anwalt abzuklären. Denn Ihre Frage ist eindeutig eine Rechtsangelegenheit.
Ich kann Ihnen leider auch nicht genau sagen, wie die richtige Formulierung aussehen soll, denn ich bin auch nur (Ex-) Bauherr. -
Natürlich, könnte es sein ...
-
Na, verschoben oder schon vorbei?
Da der Termin um 8:30 sein sollte und Sie ja danach schon was geschrieben habe, ist der Abnahmetermin entweder verschoben? oder schon vorbei? ...
Ich bin übrigens kein Bauträger
Nach meiner Meinung haben Sie doch hier ein paar Hinweise bekommen. Halt nichts richtig konkretes, aber es wurde doch zumindest versucht Ihnen zu helfen. Und dass diejenigen, die das nicht 100 %ig wissen Ihnen raten, jemanden zu konsultieren, der das wissen muss, sagt doch nur, dass die Ihnen keinen falschen Rat geben wollen. Kein Rat ist oft besser, als ein falscher ...
Wenn es halt keiner genau weiß, dann haben Sie halt Pech gehabt. Was glauben Sie, auf wie viele Fragen ich hier nichts gescheites bekommen habe, weil es hier halt keiner genau wusste. Und ich glaube nicht, dass z.B. Blücher Sie Vera ... will, mir hat er nämlich schon oft gut geholfen.
Gruß Roland -
für was zahlen sie eigentlich!
ihren Bauträger zahlen sie, und bringen tut er nix!
ihren Anwalt zahlen sie und bringen tut er nix,
einen Architekten haben sie gespart - weil der nichts bringt
und jetzt bringt auch das fristgerechte schimpfen in BAU.DE nichts mehr?
dass heute Termin ist wissen sie offensichtlich erst seit gestern 17:02!
manche Bauherren sollten ein training besuchen, bevor sie auf die bauende Menschheit losgelassen werden, Herr DA. ihre texte sind die seltensten in diesem Forum. wären wir hier beim heiteren berufe raten würde ich sagen, dass sie wegen ihrer Unbelehrbarkeit eigentlich berufsmäßiger rechthaber (Lehrer - am besten berufsschule) sein müssten. --- ich weiß der ton, thali! -
Keine Rechtsberatung
Es ist nun mal Gesetz, dass NUR Rechtsanwälte eine Rechtsberatung machen dürfen. Wenn hier jemand eine detaillierte Auskunft gibt, riskiert er eine Abmahnung wegen eines Verstoßes dagegen (dies ist anscheinend auch schon mal vorgekommen). Dieses Risiko will und darf (siehe auch Nutzungsbedingungen) keiner auf sich nehmen.
Im Übrigen ist eine qualifizierte Beratung eben nur nach Akteneinsicht (z.B. genauer Wortlaut Ihrer Schreiben, Behinderungsanzeigen o.ä. ...) möglich.
Nehmen Sie die gemachten Ratschläge zu Kenntnis, tolerieren Sie Kommentare und Bemerkungen die vion Ihnen nicht gewünscht sind, und versuchen Sie bitte in Zukunft (wenn auch unter Termindruck) höflich zu bleiben. Dies ist ein Diskussionsforum, in dem nicht nur gute Ratschläge gegeben werden, sondern eben auch kritische oder bissige Stimmen zu hören sind.
Ich wünsche Ihnen einen guten Ausgang -
Verzug ist Verzug
Das Setzen einer Nachfrist ist keine Vertragsänderung bezüglich vereinbarter Termine, sondern nur die Voraussetzung für die Kündigung. Die richtigen Schritte aus meiner Sicht beim VOBAbk.-Vertrag:- Inverzugsetzung: "ich Stelle fest, dass Sie mit der Ausführung ... in Verzug geraten sind" nebst Hinweis auf Konsequenzen (Schadenersatz, Vertragsstrafe)
- Setzen einer Nachfrist mit gleichzeitiger Kündigungsandrohung (nebst Hinweis dass Verzug und Geltendmachung von Verzugsschäden davon unberührt bleiben, kann nicht schaden)
- Kündigung
Zum Beitrag 5 Seite 1 'Blabla': Also ich brauche immer 5-10 Minuten zum verfassen meiner Beiträge. Wenn Sie um 17:02 abgeschickt haben, haben Sie vor 17:00 mit Schreiben begonnen. Welche Arbeitszeit hat Ihre Anwältin?
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in Ergänzung zu bruno
... und die Abnahme kann erfolgen unter flgenden vorbehalten:
vorbehalte des auftraggebers- Mängelrüge für nicht erkannte Mängel innerhalb der Gewährleistungsfrist,
- Behebung der Mängel, die bisher schon schriftlich gerügt und noch nicht einwandfrei beseitigt sind,
- vertragsstrafe (ihre Geltendmachung wird ausdrücklich vorbehalten) ,
- Schadensersatz wegen terminverzug, wegen vertragswidriger Leistung oder vertragswidrigem verhalten,
- Wandlung oder Minderung wegen mangelhafter Leistung,
- Haftung gemäß § 10 VOBAbk. Teil B,
- Abzüge und Gegenforderungen im Rahmen der Rechnungsprüfung.
so steht das zumindest in allen bekannten formularen etc.
deswegen verwehre ich mich der einrede einer Rechtsberatung ... -
erlaubte Rechtsberatung
Ich stehe dazu, dass meine Beiträge mitunter rechtsberatend sind. Im RBerG steht dazu: "Ordnungswidrig handelt, wer fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgt, ohne die nach diesem Artikel erforderliche Erlaubnis zu besitzen, ... ". Nach BayObLG ist die Besorgung einer Rechtsangelegenheit "jede Tätigkeit, durch die eine fremde Rechtsangelegenheit unmittelbar gefördert wird". Das kann schon der Satz sein 'das steht in § 5 VOBAbk./B'. Erlaubt oder nicht, das muss jeder für sich selbst entscheiden, unten 2 Links, einer pro einer contra. Der Knackpunkt ist das Wörtchen 'geschäftsmäßig'.
Ich halte es mit dem OLG Düsseldorf und mit dem Juristen Prof. Dr. Maximilian Herberger, der schreibt: "Zusammenfassend ist festzuhalten, dass eine unerlaubte Rechtsberatung bei Diskussionsbeiträgen in der Regel zu verneinen sein dürfte, weil keine geschäftsmäßige Besorgung im Sinne des Gesetzes vorliegt".
Einer gerichtlichen Klärung wird das wohl nicht zugeführt. Der Jurist, der der gesamten Anwaltschaft einen Bärendienst erweisen möchte, werfe bitte den ersten Stein. -
Nö Hr. Bluecher
ich meinte NICHT ihren Ton (!) ... wie Martin schon sagte "Der Ton macht die Musik" ... eigentlich hätte (wollte) ich aus Erfahrung dazu AUCH was beitragen können ... ABER so ... -
es ist so schade ...
es ist so schade dass heutzutage ein Handschlag nichts mehr zählt. die für alle Seiten schönsten Auftragsabwicklungen sind die , wo alle! an einem Strang ziehen , auch mal fünfe grade sein lassen und keine kleinscheiße diskutieren müssen. wenn einmal der erste Stein geschmissen ...
schulligung für den tonfall! -
Klugscheißer und Co ...
1) Abnahme wurde heute verweigert.2) Es wurde Minderung vereinbart (kompletter von uns einbehaltener Betrag)
3) Es wurde die Vertragsstrafe anerkannt. Damit ist das von mir erfragte Verjährungsproblem hinfällig, da nach einschlägiger Rechtsprechung bei Anerkenntnis einer Vertragsstrafe vor der Abnahme (es wurde ja noch keine Abnahme durchgeführt) diese auch bei/nach der Abnahme weiterhin bejaht wird. Der Bauträger kann sich also bei/nach Abnahme nicht darauf berufen er sei nicht wirksam gemahnt/in Verzug gesetzt worden weil er die Vertragsstrafe bereits vorher anerkannt hat. In einem Urteil konnte unter diesen Voraussetzungen sogar auf den Vorbehalt der Vertragsstrafe bei Abnahme verzichtet werden (dies will ich aber, beiläufig erwähnt, nicht ausprobieren)
4) Wegen der zahlreichen Mängel wird natürlich unabhängig von der Minderung der Mangelvorbehalt erklärt. Dies erstreckt sich auch auf bei der Abnahme nicht erkannte Mängel. Damit soll wenigstens der Schadenersatzanspruch für später aufrechterhalten bleiben, sowit der Bauträger dann noch existiert.
5) Weiterhin wurde eine Bankbürgschaft zur Sicherung der Schadenersatzansprüche über 10 Jahre i.H.v. 125000,00 € vereinbart.
6) Wenn dann alles rechtskräftig vorliegt werde ich abnehmen. Damit haben wir uns eine Menge ärger gespart und die Anwältin gerade nicht bezahlt (die uns, wie wir in den letzten 48 h feststellen konnten eine Menge ... erzählt hat).
7) Ich bin bestimmt kein Klugscheißer, sondern lediglich ein Bauherr in der Endphase. Wenn Sie alle Dinge kennen würden, die hier gelaufen sind, wüssten Sie was ich meine. Nur als kleines Beispiel: sie zeigen einen Mangel an (vor Abnahme) und der Bauträger schreibt ihnen zurück, dass er nicht beweispflichtig sei, sondern sie. Was soll man dazu noch sagen? Was soll man davon halten? Das ist doch einfach ohne Worte, oder?
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Danke für den Klugscheißer fühl mich prompt mit angesprochen (!)
WAHRLICH was habe ich geschrieben und versucht IHNEN zu helfen ... Andere hatten bereits aufgegeben als ich NOCH ellenlange Beiträge geschrieben habe UM IHNEN zu helfen (!) ... KEIN DANK kein Merci einfach nix ist ja eh selbstverständlich ... (nö stink mir gar nicht ) ... UND fällt dann eine ANWORT nicht so aus wie man sie hören möchte gibt es Zopf bis hin zum Klugscheiße "haben SIE vielen DANK" ich frag mich manchmal warum verplembere ich den meine Zeit DENN "A" sind's Sachen die mich eh nichts angehen und "B" Dank kriegst du eh keinen DANK dafür und "C" am End wirst auch noch beschimpft wenn du was falsches sagt es. -
Soviel zu Netiquette, nee!
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dann war die Frage akademischer Art
Ich habe den Eindruck, richtige Antworten werden hier als selbstverständlich angesehen und bedürfen keiner Worte, nicht gefallende werden kritisiert. Und wie sich herausstellt war meine richtige Antwort unnötig weil sich die Frage gar nicht gestellt hat.
Zum Ergebnis der Dinge, die angeblich vereinbart wurden: die Bürgschaft werden Sie nie bekommen. Was hätte der Generalunternehmer davon? Sie bezahlen eh nichts mehr, weil Sie den gesamten Restbetrag schon aufgerechnet haben. Nur wegen dem Stück Papier auf dem 'Abnahme' steht? Nie. Als Generalunternehmer würde ich mich bei meinen Subunternehmern refinanzieren, einfach von der Baustelle abziehen, die Situation bezüglich der Abnahme in der Schwebe lassen und viel Spaß dabei wünschen. -
Bezüglich "Schwebe der Abnahme"
noch ein Nachtrag. Es würde natürlich zus. Schadenersatz für die bereits angezeigten Mängel eingeklagt. Hier bewegen wir uns im Bereich von bisher ca. 130000 DM, Tendenz steigend, zzgl. Prozesskosten. Da ich den Bauleiter und gleichzeitig GFAbk. des Bauträger unabhängig von seiner GmbH wegen verschiedener Dinge persönlich haftbar bekommen könnte, wird er sich sehr wohl überlegen, ob er es drauf anlegt sein Haus (das auf seinen Namen läuft) zu verlieren und noch eine fette Bewährungsstrafe zu kassieren (Stichwort: alle Straftatbestände des Betrugs mehrfach erfüllt - sowohl im Vertrag als auch in anderen Bereichen (Falschdeklaration von Materialien, Lieferscheinfälschung etc. etc.) ) -
Hups Herr Thalhammer&Co
da haben Sie jetzt was in den falschen Hals bekommen. Mit der Überschrift bezog ich mich auf die Titulierung die ich hier bekommen habe (Klugscheißer/Oberleherer oder so ähnlich, ich habe grad keinen Bock nochmal hochzuscrollen).
Damit war explizit niemand anderes gemeint! Ich habe damit nur ausdrücken wollen, dass ich die Bezeichnung Klugscheißer gegen mich als unzutreffend empfinde und NICHT sagen wollen, dass die Leute die mir hier Antworten Klugscheißer seien!
Gerade Sie Herr Thalhammer haben mir sehr oft weitergeholfen. Das ich mich nie bedankt habe liegt an der meist fortgeschrittenen Nachtstunde und dem gallopierenden Tempo auf der Baustelle. Vergessen habe ich das nicht!
Und der ganze Ärger kam durch Antwort Nr. 3 auf. Die war nämlich absolut deplatziert und ich wiederhole mich: Wer keinen Bock hat was konstruktives zu Antworten sollte es sich sparen überhaupt was zu sagen.
Ich habe weiterhin auch nicht die Antwort von Herrn Witzgall in den Dreck ziehen wollen. Herr Witzgall hat einfach den üblichen Standardtext herausgelassen, den man auf viele Fragen bekommt: Dazu können wir so nichts sagen. Da wäre es halt meiner Meinung besser nichts zu sagen als nixsagenden Krimskrams. Aber wenigstens hat Herr Witzgall eine neutrale Formulierung verwendet im ggsz. zu Antwort Nr. 3
@Stubenrauch 1. Wo soll denn der Bauträger abziehen? Ist doch schon alles fertig! 2. Wenn er die Abnahme in der Schwebe lässt oder sonstige sperenzkes macht sitzt er im Knast. Ich kann ihm leider einen Betrug/Betrugsversuch nachweisen. Dazu hat er mir dummerweise schriftlich die Steilvorlage geleifert (fehlgeleitetes FAx usw., würde aber zu weit führen, dass alles zu erklären). Im übrigen fand ich Ihre Antworten recht hilfreich, nur bitteschön ich kann doch nicht jedem noch ein Feedback geben wie ich seine Antwort fand.
@all warum fühlt sich denn gleich jeder auf den Schlips getreten wenn ich gegen Antwort nr. 3&co wettere? Wer sich mal den Diskussionshergang genau ansieht, der wird erkennen, dass mein Ärger berechtigt ist, denn ich bin gewisse Leute erst angegangen, nachdem ich angegangen wurde.
Also, nichts in den falschen Hals bekommen. Immer schön nach Sachlage urteilen und lieber nochmal nachfragen bevor man alles auf sich bezieht.
höflichst ein dennoch dankbarer Bauherr -
halt!
sie wurden unter 3) nicht angegangen! lesen kann ich auch! sie wurden auch nie klugsch ... betitelt!
es ist nur auffällig, welche supernummern sie hier immer abfahren. die WDVSAbk. Sache so aufzublasen, und kein Feedback zu geben nur mal exemplarisch. auch hier fragen sie Dinge, die sie besser ihren Anwalt gefragt hätten, nur der hat ja auch keine Ahnung, oder was schrieben sie zu ihm weiter oben?
hoffentlich ist ihre Hütte bald fertig und mängelfrei! ach so, ich vergas, das gibt es ja gar nicht! dann haben wir ja noch viele schöne Geschichten vor uns
gute Nacht und gute Besserung___ -
schöne Räuberpistole
Ich übertreibe jetzt mal bewusst: Sie erpressen eine Bürgschaft und gute Miene zum bösen Spiel damit, dass Sie durchblicken lassen, dann keine Betrugsanzeige zu stellen und keinen Versuch zu machen, den Geschäftsführer auf irgendeine Weise privat in die Haftung zu bringen (geht auch nur übers Strafrecht). Damit haben Sie sich (ohne dass ich die Hintergründe kenne) auf die selbe Ebene begeben, wie Sie den Bauträger hier schildern. Das mit der persönlichen Haftung würde ich vergessen. Bis Sie einen Titel haben, egal um was es sich auch handelt, gehört dem Bauträger sein Haus nicht mehr persönlich. Die 130.000 DM an Mängeln sind derzeit bestimmt nur Ihre Rechnung, wer weiß was vor Gericht davon übrig bleiben würde. Ich würde als Generalunternehmer nach wie vor die Bürgschaft nicht stellen. Die müsste von unsicheren Kandidaten 1:1 in bar abgesichert werden und kostet dazu 10 Jahre lang Avalgebühren, da könnte er Ihnen das Geld gleich in bar geben. Eine so hohe Forderung bekommen Sie außerdem nie zusammen. Die Mängel machen bei günstigster Betrachtung nur die Hälfte davon aus (Ihre 130.000 DM). Den Betrag der Vertragsstrafe, die auf 10 % limitiert sein muss, haben Sie durch die Verweigerung der Restzahlung bestimmt schon mehr als einbehalten. Ich sehe also die 125.000 € nicht. Der Bauträger braucht übrigens gar nichts tun um den Schwebezustand bezüglich Abnahme herbeizuführen. Nicht er ist für die Abnahme bzw. Nichtabnahme zuständig, das ist Ihr Part. -
Nachtrag zur Räuberpistole
Bekommt der Bauträger eigentlich die angeblichen oder tatsächlichen Beweise für seine Betrugsversuche, z.B. das fehlgeleitete Fax, zurück wenn er die Bürgschaft stellt? Oder heben Sie sich die auf, um 'Druck' wegen späterer tatsächlicher oder behaupteter Mängel machen zu können? Das würde für mich wirklich den Straftatbestand der Erpressung erfüllen. Ich würde mich auf die Sache an sich beschränken und einen zulässigen und vernünftigen Mix aus Minderung, Mängelbehebung, Vertragsstrafe und Gewährleistungsbürgschaft anstreben. -
kleiner Einwurf aus Bauherrensicht
wenn man von seinem Bauträger nur verar ... wird, kann man solche Gedanken, die in Richtung Nötigung oder Erpressung gehen, schon verstehen (spreche auch aus eigener Erfahrung).
Manche Bauträger's hätten es auch nicht anders verdient. Wer selber unfair ist darf vom Bauherrn auch keine Fairness erwarten. -
solche Gedanken sind mir auch nicht fremd
Ich habe auch selbst gebaut und gemerkt dass ich da viel sensibler - weil persönlich betroffen - war als auf Baustellen, die ich nur geleitet habe. Da konnten selbst Ungenauigkeiten von 2 mm zum mentalen Problem werden (Paranoia, die Wirklichkeit deutlicher wahrzunehmen als sie ist). Sind ein paar Wochen vorbei und ist ein Haus erst mal bewohnt, findet man die Dinge gar nicht mehr, an denen man vorher seinen Ärger festgemacht hat. Aber nochmal zum konkreten Fall: dem Bauträger war sicher seit langem klar, dass ab dem Zeitpunkt, an dem der letzte Handgriff getan ist, kein müder € mehr fließen wird. Warum also noch gutes Geld dem schlechten hinterher werfen, riesige Bürgschaften stellen oder gar Geld zurückzahlen. Das hört sowieso nie auf. Also würde ich den Restbetrag ausbuchen, zum Steuern sparen eine schöne Rückstellung in die Bilanz einstellen, mich bei meinen Subunternehmern refinanzieren und auf die Abnahme pfeifen, die wegen der umfangreichen Vorbehalte eh nur ein wertloses Stück Papier ist und keine Zahlungen mehr auslöst. Und wenn es schon so weit ging dass Betrugsvorwürfe in den Raum gestellt wurden und ich damit erpresst werde, würde ich es lieber gleich darauf ankommen lassen als beim nächsten vermeintlichen Mangel in vier Wochen. In dieser Beziehung sind doch die nächsten Jahre schon vorprogrammiert. Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende. In einem eventuellen Bauprozess werden 'fehlgeleitete' Faxe wenig interessieren. Das gegenseitige Schlechtmachen ist hinlänglich an der Tagesordnung, eigene Munition würde ich finden oder ggf. behaupten, wie man hineinruft so schallt es heraus. Ich will unserem Bauherrn nur nicht zu viel Hoffnung machen. Wenn er es tatsächlich schaffen würde, die Mängel beseitigen zu lassen, zusätzlich 130.000 DM Minderung geltend zu machen, dann noch die letzte Rate einzusparen, nochmal 10 % über die Vertragsstrafe zu holen und über weitere behauptete Mängel Wege zu finden, die riesige Bürgschaft letztendlich zu versilbern, hätte er sein Haus unter dem halben Preis bekommen, was mir doch sehr unrealistisch vorkommt. Doppelt bis dreifach gemoppelt, der Begriff Drittelfinanzierung wäre schon schwach in diesem Zusammenhang. -
Bevor ich den Beitrag schließe
noch eine letzte Anmerkung.1) Der Bauträger ist selber schuld. Er hat den harten Ton angeschlagen, ich schalle nur zurück.
2) Eine Mängelbeseitigung will ich ja gar nicht mehr. Ich bin froh, wenn diese Firma von meinem Grundstück bleibt.
3) Ich habe niemanden erpresst. Ich habe nur klargestellt, dass ich keine Lust auf Prozess habe, weil der kostet viel und am Ende hat man einen Titel gegen eine GmbH die nicht mehr existiert.
4) Ich habe den Bauträger nur darauf hingewiesen, dass wir, wenn es zum Prozess kommt alles geltend machen werden was geht, also Vertragsstrafe, Minderung, Schadenersatz. Da wir befürchten müssen, dass der Bauträger im Prozessverlauf pleite geht haben wir klipp und klar gesagt, dass wir zur Sicherung unserer Ansprüche jedes Mittel wählen werden und wenn es sein muss werden wir auch eine Betrugsanzeige in Erwägung ziehen. Ich kann niemanden erpressen damit (zumindest meine Meinung), dass ich Ihm mit den gesetzlichen Folgen seines Handelns konfrontiere. Ich habe dem Bauträger lediglich klar gemacht, dass im Laufe des Verfahrens der Justiz von ganz alleine aus dem Sachverhalt der Betrug den er durchgeführt hat auffallen wird. Der Bauträger hat es selber zu verschulden, dass er in dieser angreifbaren Position ist, denn er hat mich in ein und der selben Sache mehrfach schriftlich Belogen und den Sachverhalt in betrügerischer Absicht verfälscht. Was soll man da erpressen? Wie soll ich jemanden denn mit meinen gestzlichen Ansprüchen erpressen können? Das geht mE gar nicht. Ich sage ja nicht dass er mir 100000 DM geben soll sonst gehe ich zur StA. ich sage dass ich meine Ansprüche aus dem Vertrag geletnd mache, koste es was es wolle. Dabei wird dann uU eine Strafanzeige fällig. Das hat in meinen Augen nichts mit Erpressung zu tun, aber ich lasse mich da gerne belehren!
5) Die 130 TDM wurden von einem öbuvAbk. SV festgestellt. Dabei handelt es sich eher um eine zu geringe Summe. Dass da vor Gericht weniger rauskommt mag sein. Aber soweit will ich es gar nicht kommen lassen.
6) Glücklicherweise ist unser Bauträger anscheinend nicht so schlau wie Sie Herr Stubenrauch, insoweit haben wir Glück.
7) Die Bürgschaft haben wir nicht vor in Anspruch zu nehmen, es sei denn einer der Mängel verursacht schwerwiegende Folgen. Wir denken dabei wirklich nur an unsere Absicherung in den nächsten Jahren. Gemessen an dem Scheiß den die verzapft haben ist das wahrscheinlich super dämlich aber ich halte es für die einzige vernünftige Möglichkeit (statt Klagen und Klagen und am Ende nur Prozesskosten)
8) Wir hatten nie vor den Bauträger zu linken. Bis vor wenigen Tagen haben wir überlegt ob wir überhaupt die Vertragsstrafe geltend machen wollen. Nachdem uns dann aber der Bauträger abermals gelinkt hatte haben wir zugeschlagen. Bis dahin hatten wir eine Vereinbarung mit dem Bauträger, dass wir alle Mängel akzeptieren gegen eine Minderung von ca. 3000 €! Wer da noch anfängt Zicken zu machen hat selber Schuld wenn er auf Granit beißt. Den Vorwurf wir wären so etwas wie Schweinebauherren kann ich daher nicht auf uns sitzen lassen. Der Bauträger hat den Bogen einfach überspannt und nun bekommt er die Quittung dafür, so einfach ist das.
Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es zurück -
Herr DA, nur mal interessehalber eine Frage ...
Herr DA, nur mal interessehalber eine Frage könnte es eventuell sein, dass Sie Aufgrund eines zunächst höheren Preises diesen für wiedersinnig angesehen haben und stattdessen eieinem (zunächst) billigerem Anbieter einen Auftrag erteilt haben, jetzt aber die Leistung des wesentlich (zunächst) teureren erwarten? Warum ich darauf komme? Sie erwarteten Niedrigenergiehaus (NEH) mit k-Werten, die im Traumbereich waren (mit so einem Scheiß kann man kein Niedrigenergiehaus (NEH) bauen!). Dabei verfolge ich das schon eine längere Zeit. Und jetzt ist der Ärger da. Haben Sie eventuell billig (nicht preiswert) gebaut und bekommen jetzt die Quittung dafür? -
ich bin kein Strafrechtler
darum kann ich den Begriff Erpressung nur unzureichend erklären. Erpressung wird es dann wenn Sie sich ungerechtfertigt bereichern wollen. Bleiben Sie aber im Rahmen dessen, was Ihnen aus der mangelhaften Bauleistung zusteht, kann Ihnen niemand etwas vorwerfen. In diesem Sinne hatte ich auch geschrieben, einen vernünftigen Mix aus allem was Ihnen zusteht zu machen, nicht mehr und nicht weniger. Problematisch wird es wenn der Bauträger nicht vernünftig ist. Sein Unrechtsbewusstsein könnte so abgestumpft sein, dass er sich bezüglich Betrug in Sicherheit wähnt. Und nach überschlafener Nacht könnte er tatsächlich merken dass ihm das Stellen einer Bürgschaft und die Abnahme finanziell nichts mehr bringt. Ich wünsche Ihnen Glück. Interessieren würde mich, ob die Bürgschaft tatsächlich gestellt wird. Vielleicht schreiben Sie später etwas dazu. -
Billlig?
Nein. 230 TDM für einen Rohbau mit Dacheindeckung und Spenglerarbeiten zzgl. Außenputz bei 6,5 mx11,5 m, KG 2,25 Rohbauhöhe, EGAbk., DGAbk. und Spitzbogen, Dremeplhöhe 1,00 m bei 45 ° ist das sicherlich nicht billig. Wohlgemerkt nur Rohbau mit Dach und Außenputz. Kein Estrich, kein Innenputz usw. usw. Wenn das billig ist, dann tut es mir leid. Der Bauhandwerkerverbund (= Bauträger) war einer der teuersten Anbieter. Wir hatten gehofft, dass durch diesen Zusammenschluss die Qualität min. mittlerer Art und Güte entspricht. Wir hofften, dass wir mit dem höheren Preis Ruhe und Frieden auf der Baustelle einkauften. Leider war dem nicht so. Aus den vertraglich vereinbarten Federschienen wurden Dachlatten, die schwarze Wanne sollte plötzlich nur dreiseitg ausgeführt werden und auf einmal musste für die Baustelleneinrichtung eine 40 m lange Zufahrt geschottert werden, obwohl die Zuwegung gem. Vertra'g auch bei langanhaltenden Niederschlägen gesichert war usw. usw.. Ich kann jetzt unmöglich alles aufzählen was schief gegangen ist.
Soviel ist festzuhalten, selbst wenn es der billigste Bauträger wäre den es gibt, so müssen wenigstens gewisse Minimalkriterien erfüllt werden. Wer aber vertraglich "handwerkliche Spitzenleistung weit über der üblichen mittleren Art und Güte" im Vertrag vereinbart, muss sich daran messen lassen. Ich bleibe dabei, unser Bauträger und mit Sicherheit alle anderen auch sind eigentlich nichts anderes als Personen die andere über den Tisch ziehen. Es gibt keinen vernünftigen Grund mit einem Bauträger zu bauen, egal wie teuer er ist. Ein Bauträger wird immer das schlechtere Produkt zum selben Preis liefern wie eine Kombination aus Architekt/Bauleiter/Handwerker/Baustoffhändler/Bauherr.
Bauträger sind eine Personengruppe die unwissenden Leuten ganz bewusst das Geld aus der Tasche ziehen und dabei über Leichen gehen. Leider sind die Bauherren mittlerweile so dumm das sie von Anfang an ins offene Messer laufen. Das hat aber auch was mit Geld zu tun, denn die Grundstücke sind heute meist so teuer, dass man für Anwalt&SV kein Geld übrig haben kann. Außerdem kann sich heute kein normaler Mensch ein Grundstück leisten. Meist sind die Dinger ab 400 m² groß und kosten selbiges in TDM und aufwärts. Da können nur BTs mithalten die 1000 m² große Grundstücke in RH-Parzellen in 4 Teile zerstückeln und anbieten. Man kommt ja als Bauherr heute gar nicht mehr an bezahlbare Grundstücke ran. Gäbe es billigere Grundstücke in den Ballungsgebieten, gäbe es keine Bauträger.
Außerdem sind BTs große Jammerlappen. Sie teilen zwar kräftig aus und spielen mit gezinkten Karten. Wenn Sie dann aber was draufkriegen jammern Sie rum, ach die bösen Bauträger sollens wieder gewesen sein, heul heul, wir sind doch so unschuldig. Wir sagen ja jedem, dass er für sein Geld scheiß Qualität bekommt. Wir locken niemanden mit tollen Baubeschreibungen wie "Heizthermostate sind deutsche Markenqualitätsprodukte der Firmen Vaillant, Danfoss usw. ". Klasse Formulierung, aber so was machen Bts ja nicht. Warum schreiben Sie nicht gleich: "Bei uns gibt es nur billibilli und scheiß Qualität vom kurdischen Teppichweber, sorry Maurer. ". Eigentlich wollen wir Sie nur ins Boot locken, dass die Hälfte vom Haus fehlen wird merken Sie dann erst wenn es zu spät ist.
Wem mein Umgang mit meinem Bauträger nicht passt, dem kann ich nur sagen: Heul doch!
Ansonsten vielen Dank für alle die auf meine Fragen vernünftig und informativ und sachlich geantwortet haben. Durch Eure Hilfe bin ich nicht nur ein wenig schlauer, sondern vor allem auch glücklicher geworden weil viele Mängel bereits in der Anfangsphase beseitigt wurden. Weiter so (auch wenn die meisten angesprochenen gar nicht mehr hier im Forum sind, sondern woanders)
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- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Zugesagter Einzugstermin nicht eingehalten
- … Wir bauen mit einem Bauträger ein Fertighaus. Lt. Vertrag ist Fertigstellungstermin 01.07.2003; unabhängig davon haben wir …
- … den 21.06.2003 zugesagt bekommen. Diese Zusage bzw. unser Zeitplan ist dem Bauträger seit 09/2002 bekannt. Dass wir auf diesen Termin nicht pochen …
- … Weiterhin steht im Vertrag, dass der Bauträger 75,- Verzugsstrafe je Tag zahlen muss, wenn das Haus nicht bis …
- … Der Bauträger sagt, es waren so viele Feiertage in diesem Quartal und eigentlich …
- … dass der einizge ihm bekannte Termin der 15.07.2003 ist (weil der Bauträger ab dann zahlen müsste; meine Interpretation dazu) …
- … irgendwelche Möglichkeiten, meinen zweiten Möbeltransporter, Einlagerung von den Möbeln usw. dem Bauträger in Rechnung zu stelen? …
- … - dem Bauträger ist der Termin angeblich nachträglich bekanntgegeben worden, aber durch wen? Durch …
- … - der Bauträger sagt, sie wären im Zeitplan: Welcher Zeitplan? Hat er vielleicht einen eigenen, der nicht mit Ihrem übereinstimmt? Lassen Sie sich mal den Zeitplan, den er meint, zeigen. …
- … Die Formulierung mit der Vertragsstrafe ... …
- … Die Formulierung mit der Vertragsstrafe dürfte so wohl nicht …
- … hinterher geht es 50 : 50 aus? Dann lieber mit dem Bauträger reden und freiwillig etwas aushandeln. Viele Grüße …
- … Verzug und Vertragsstrafe …
- … Vertragsstrafe ist eine vertragliche Vereinbarung und wird meist zusätzlich zum Verzug geschuldet. Die Einzelheiten der Gültigkeit einer Vertragsstrafenregelung sind sehr schwierig und hängt von vielen Einzelfaktoren ab. …
- … Weiter gibt es Problem bei Höhe und Dauer einer Vertragsstrafenregelung. Deshalb sollte in dem Fall immer ein Anwalt aufgesucht werden, …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Festlegung der Bezugsfertigkeit/Entschädigungssumme
- … Für die berechtigten Verzögerungen gibt es dann entsprechende Verzögerungsanzeigen vom Bauträger. …
- … im vorliegenden Fall handelt es sich um eine Vertragsstrafenklausel. Verzugsschäden sind ein anderes Thema und haben mit Schadensersatz, der …
- … Allerdings ist Ihre Vertragsstrafenklausel wohl unwirksam, da diese nicht der Höhe (also insgesamt) begrenzt …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - eleganter Architekt
- … in der Lage Abnahmen durchzuführen. Während der Erfüllungsgehilfe sich immer die Vertragsstrafe vorbehalten muss, sonst zahlt er sie, hat nur der Bauherr das …
- … einem Baulaien sind rechtlich nicht relevant (z.B. das nicht Vorbehalten der Vertragsstrafe). …
- … in Österreich nimmt (rechtlich) der Bauherr (außer bei Bauträger, etc.) ab. …
- BAU-Forum - Außenwände und Fassaden - Außenputz mit Mängeln
- … Scheibenputz, gelblich als eingefärbter Putz o. Egalisierungsanstrich, Ausführungsfrist: ab November 2004, Vertragsstrafe nicht vereinbart, Zahlung im Januar 2005, Gewährleistung: 5 Jahre. …
- … gab endlich (aber immer noch nur ganz langsam) nachgebessert. Verputzer sowie Bauträger haben z.B. ursprünglich behauptet, WDVSAbk.-Dämmung muss nicht überall verputzt werden. Gerichts-SV …
- BAU-Forum - Energiesparendes Bauen / Niedrigenergiehaus - Bauabnahme
- … Ich stehe kurz vor der Abnahme meines neuen Hauses (vom Bauträger gekauft) und frage mich jetzt, ob ich dafür einen Rechtsanwalt brauche, …
- … der gefundenen Mängel vorbehalten muss und außerdem die Inanspruchnahme der vereinbarten Vertragsstrafe bei Überschreitung des Fertigungsstellungstermins, ansonsten würde man diese Rechte automatisch verlieren. …
- BAU-Forum - Energiesparendes Bauen / Niedrigenergiehaus - Niedrigenergiehaus
- BAU-Forum - Baufinanzierung - noch keine Baugenehmigung erteilt
- … im Kaufvertrag folgendes steht: Die Baugenehmigung ist noch nicht erteil! Der Bauträger haftet natürlich keinerlei für Schadenersatz, usw. Also wenn ich den Darlehensvertrag …
- … Ich habe die ganze Zeit geglaubt, dass der Bauträger schon die Baugenehmigung hat usw.! Leider würde mir nicht mal im …
- … wenn der Bauträger darauf so reagiert, dass wir erst die Baugenehmigung abwarten, dann wird …
- … Daten ergänzt genaue Baubeginndatum, Fertigstellungsdatum. Und im Falle, dass sie (der Bauträger) den Fertigstellungtermin nicht einhaltet, werden Sie an uns Strafe zahlen für …
- … Abwarten und Tee trinken. Vertragsstrafe hört sich zwar gut an, aber so lange die Grundbuchsituation nicht …
- … alles nix. Szenario: Termin wird überschritten, Strafe müsste gezahlt werden, aber Bauträger streicht die Segel. Dann könnt Ihr froh sein, wenn es überhaupt …
- BAU-Forum - Baufinanzierung - Verzugskosten: Was fällt hier alles drunter?
- … soweit wasserdicht, weil wir den einzugstermin im KV festgehalten haben. Der Bauträger kennt diesen Anspruch auch an. …
- … in der Zeit nicht nutzen und die entsprechenden Kosten muss der Bauträger meiner Meinung nach tragen). …
- … Wir haben auch eine Vertragsstrafe/Verzugskosten vereinbart. Aber eigentlich genau aus dem Grund, um Kreditzins etc. …
- … Wir haben lediglich einen Einzugstermin vereinbart. Nach meinem Verständnis muss der Bauträger nun alle Kosten tragen, die daraus resultieren, dass er den Vertrag …
- … würde ich mich (Laienmeinung) jetzt auf einen Streit einstellen. Wenn keine Vertragsstrafe vereinbart war, würde ich als Firma nicht zwingend freiwillig zu einer …
- … dass alle Kosten, die mir durch den Verzug entstehen auch vom Bauträger zu zahlen sind. Bei Verzugzinsen ist es leichter, weil die ja …
- … Haben Sie denn schon mit Ihrem Bauträger geredet? Was bietet der denn an? Mit einem Schreiben des Rechtsanwalts …
- … wirft man schon mal ein Messer. Der Bauträger wird sich nicht dafür bedanken. …
- … Entweder Ihr Anwalt kann es, oder Sie welchseln den Anwalt. Es kann auch sein, dass Sie weitere Anwälte finden, welche es nicht können. Das ist einfach so. Aber ... es gibt auch Ausnahmen, welche die Regel bestätigen. d.h. richtig gute Anwälte. So eine Suche kann richtig teuer werden. Also selbst mit Bauträger reden und Kompromiss finden (je undeutlicher evtl. Kosten formuliert sind, …
- BAU-Forum - Baufinanzierung - Bauverzug =>keine Tilgung =>höhere Restschuld = wer haftet? Käufer?
- … ein Jahr ausgedehnt. Die Verzögerung liegt eindeutig in der Verantwortung des Bauträgers und ist nicht auf höhere Gewalt zurückzuführen ... um die Sache …
- … doch auch doppelt für Miete etc. Haben Sie keinen Fertigstellungstermin mit Vertragsstrafe bei Nichteinhaltung? …
- … bis Oktober) auf unsere Kappe und der Rest dann auf den Bauträger? Haben wir uns zu blöd angestellt? Oder ist es dann nicht …
- … Vertragsstrafe …
- … Ist nun eine Vertragsstrafe vereinbart oder nicht? Ist es ein BGBAbk.- oder VOBAbk.-Vertrag? …
- … gezahlte Vertragsstrafe können Sie ggf. auf einem Festgeldkonto anlegen, wenn die Bank mit einer Sondertilgung nicht einverstanden ist. …
- … BGBAbk. Vertrag mit Vertragsstrafe …
- … vereinbartem Fertigstellungstermin zum Oktober 01. Ab diesem Zeitpunkt würde auch die Vertragsstrafe laufen. Da wir jedoch dachten die Sache würde sich so regeln …
- … Sie haben die üblichen 0,1 % der Bausumme als Vertragsstrafe definiert so bekommen Sie von der Baufirma bei einem angenommenen günstigen …
- … ca. 200 Werktage a 300 DM. Das macht summasummarum 60.000 DM Vertragsstrafe. …
- … Jedoch mit einer Einschränkung, ich glaube die max. Vertragsstrafe hat eine …
- … Die Vertragsstrafe dürfte aber trotzdem locker ausreichen um Ihre Restschuld in 20 Jahren auszugleichen. Denn wenn Sie dieses Geld als Festgeld anlegen bekommen Sie 20 Jahre lang Zinsen und zahlen die Restschuld aus der Portokasse. …
- … Also morgen gleich zum Anwalt, Brief aufsetzen lassen und Vertragsstrafe einfordern ... …
- … Noch 'ne kurze Frage zur Vertragsstrafe ... …
- … Unsere Vertragsstrafe ist ein wenig anders geregelt. Bei uns sollen bei nicht fristgemäßer Fertigstellung monatlich 1.000 gezahlt werden - ist in Anbetracht der von Ihnen genannten Regelung ja eher wenig aber egal. Bisher wurde zu dem Thema vom Bauträger gesagt, dass man prüfen müsse wie hoch der Anteil für …
- … Garage+Terrasse+Außenanlagen usw.) in Prozent von der Gesamtsumme und die Vertragsstrafe dann auch nur anteilig gezahlt würde. Ist das richtig? Dann würde …
- … Der Bauträger will Sie über den Löffel balbieren. Sie haben einen Vertrag und …
- … die Vertragsstrafe gilt für die Vertragsverletzung. Der Vertrag geht nicht über ein paar Grashalme, sondern über den ganzen Vertrag. Sie sollten ab Oktober vorigen Jahres Ihr Haus nutzen können - und das setzt die Abnahme durch die Bauaufsicht voraus. Und wenn nur der letzte Stein für 2 fehlt, der Vertrag ging über alles. …
- … die Vertragsstrafe ist fällig …
- … Beim BGB-Vertrag kommt zur Vertragsstrafe noch die Schadenskosten hinzu, wenn das nicht im Vertrag ausgeschlossen wurde. …
- … Im VOBAbk.-Vertrag ist das in der Vertragsstrafe (?). …
- … Aber dafür auf jeden Fall einen baurechtserfahrenen RA nehmen, Sie als Laie würden von dem erfahrenen Bauträger wie bisher über den Tisch gezogen. Die Kosten für den …
- … RA muss auch der Bauträger tragen, aber Sie müssen diese erst auslegen, wenn der RA das so will. Was meinen Sie wie unfreundlich auf einmal der bisher so freundliche Bauträger wird, wenn er merkt, dass Sie mit Freundlichkeit nicht mehr …
- … Haus? Dann haben sie aber bereits mit Ihrem Bezug gegenüber dem Bauträger rechtliche Tatsachen geschaffen. Nun sind nämlich Sie durch eine solche Ingebrauchnahme …
- … des Vertragsgegenstandes gegenüber dem Bauträger in der Beweislast, dass er seinen Vertrag nicht erfüllt hat! *kopfschüttel* …
- … Dann ist das aber doch nicht das ursächliche Problem des Bauträger, sondern das allein zwischen BH und finanzierernder Bank. Der …
- … Bauträger wird sich hier sicher auf mindestens erfolgte fiktive Abnahme berufen. Da …
- … im Verzug. Trotzdem halte ich eine oben angesprochene volle Verantwortlichkeit des Bauträger für diesen jetzt bestehenden Finanzierungsumstand eben nicht gegeben bzw. durchsetzbar und …
- … die oben genannten Vertragsstrafen aus Verzug der Hauptleistung entfallen auch, zumal ja eine echte Abnahme erfolgte. Die Problematik besteht also hier m.E. vorrangig zwischen BH und seiner finanzierenden Bank. Inwieweit diese hier auch hätte beratend mitwirken müssen, ist mir nicht bekannt, in der Regel/ Praxis ergeht auch immer eine Mitteilung über die erfolgte Abnahme an diese. …
- … denn es war ein Fertigstellungstermin vereinbart mit Vertragsstrafe, und nicht nur ein Abnahmetermin …
- … Ingebrauchnahme. Da hätte der Bauherr sich absichern sollen und schriftlich dem Bauträger mitteilen sollen, dass es sich damit NICHT um eine fiktive Abnahme …
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