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Außenputz mit Mängeln
BAU-Forum: Außenwände und Fassaden

Außenputz mit Mängeln

Hallo Hallo!
Wer kann mir helfen? Vertragsgrundlage: Mündliches Angebot über WDVSAbk.-Arbeiten, Scheibenputz, gelblich als eingefärbter Putz o. Egalisierungsanstrich, Ausführungsfrist: ab November 2004, Vertragsstrafe nicht vereinbart, Zahlung im Januar 2005, Gewährleistung: 5 Jahre.
Probleme: Abschlüsse unsauber, schief geputzt am Balkongeländer, provisorische Stufe zum Balkon: dahinter gedämmt aber nicht verputzt, an versteckten Stellen fehlt der Putz und man sieht die Dämmung, an Fensterbankecken reißt der Putz, weiße Schienen um die Fenster sind zu kurz (obere Schiene, rechts und links, 1 bis 2 Zentimeter), schräge weiße Streifen an drei Stellen wo das Gerüst war, unter Regenrinne weiß-gesprenkelte Wand wo Wasser hinspritzt, Löscher im Putz (Größen: 5 mm an Fenster- und Türschienen, bis 2 cm an Fensterecken).
Begehung mit putze (Türke. Habe nichts gegen Türken, ist nur zur Info) und Architekt vor ca. 6 Wochen. Mängelbeseitigung auf Anfang September mündlich festgelegt. Architekt wollte schriftlich alles festhalten und putze und uns zukommen lassen. Bis jetzt noch nichts passiert.
putze hat vor ca. 4 Wochen Rechnung gestellt. Da wir diese bei der Bank einreichen mussten, da über KFWAbk. finanziert wird. Antrag auf Geld letzte Woche Montag gestellt. putze macht Telefonterror, steht ständig vorm Haus, schreit auf der Straße rum, geht zur Firma meines Mannes, obwohl der 1 Woche nicht da war, etc. Ist das Nötigung oder so?
Wir haben von der Gesamtsumme 10 % diese Woche überwiesen. Den Rest wollen wir erst nach Mängelbeseitigung bezahlen.
Was soll ich weiter unternehmen? Verhalte ich mich richtig? Grüße aus NRW (Deutschland), Michaela.
  1. ja

    dein Verhalten ist richtig. Ich nehme an dein Architekt hat gegenüber der Firma die Mängel angezeigt.dein Architekt ist am Zug. die Bearbeitungszeit richtet sich sicher nach dem arbeitsanfall im Büro des Architekten. das mit dem an ist schon Nötigung! ich würde ihn mal freundlich darauf hinweisen das ihr  -  wenn er nicht aufhört  -  einen Anwalt einschaltet und ihn ggf. verklagt! Ding!
    MfG
    jens
  2. Abwarten und Tee trinken!

    Hallo Herr Raabe,
    vielen Dank für die schnelle Antwort. Wie lange soll ich warten, bis ich etwas vom putze oder Architekt höre? Soll ich mahnen? Wann?
    Viele Grüße, Michaela.
  3. (completely OT: Michaela Fuchs

    zufällig aus'm Ländle, FU Berlin ab WS 88/89? Oder Namenscousine?
    Indira Simon)
    • Name:
    • Frau Ind-295-Sim
  4. hallo

    nach BGBAbk.
    kannst du: 1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen
    2. nach den §§ 440,323 und 326 abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
    3. nach den §§ 440,280, 281,283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
    fristen: 5 Jahre
    eigentlich könntest du dich beruhigt zurücklehnen und die Dinge abwarten (das Geld habt ihr ja noch zu 90 %)  -  wenn nicht der hitzkof wäre.
    MfG
    jens
  5. Wie wäre es denn mit einen Sachverständigen? Bei ...

    Wie wäre es denn mit einen Sachverständigen? Bei den bechriebenen Mängeln dürfte es sich mittelfristig um Schäden handeln!?!
    1. Nichteinhaltung der Ebenheitstoleranzen
    2. Wenn der Putz fehlt: Polystyrol (?) wird durch UV zerstört, oder die Dämmung "säuft" noch vorher ab und war dann mal eine
    3. Kein korrekter Anschluss an die Fenster? Dann fehlen evtl. auch die Fugendichtbänder (schwarze weiche Kompribänder)
    4. Diagonale Risse unter der Fensterbank? Keine Diagonalarmierung? Wie dick ist denn die Dämmung? Brandschutzstreifen?
    5. Streifenbildung: Gerüst nicht ordnungsgemäß abgedeckt
    Ich würde nicht auf den Architekt warten, sondern direkt einen Gutachter holen. Das hört sich fast ein bisschen nach einem Sanierungsfall an, möchte nicht wissen wie viele Fehlstellen der Dämmstoff wohlmöglich hat ...
    Und dem VA würde ich schon aus dem Grunde nichts zahlen, weil der (wenn der schon auf der Straße rumbrüllt) evtl. kurz vor der Pleite steht? Und dann repariert der seinen Bockmist ganz bestimmt nicht mehr ...
    Hat in den letzten zwei Sätzen mal ganz wilde Vermutugen angestellt:
    • Name:
    • S.K.
  6. an sich

    stimme ich zu Sven  -  nur  -  eigentlich sollte der Architekt diese Mängel auch feststellen können  -  und  -  den Gutachter müsste (zumindest erstmal und wenn der an wirklich vor der pleite steht endgültig) der Fragesteller bezahlen. noch sollte Zeit zum zurücklehnen sein. die 90 % vom Preis sind schon ein ordentliches druckmittel. auf alle fälle würde ich den Architekt und den Unternehmer noch mal ordentlich mahnen und fristen setzen  -  nachweisbar per einschreiben mit Rückschein. beweispflichtig für die Mängelfreiheit ist noch der aufftragnehmer! warum sollte also der Auftragnehmer jetzt schon einen Gutachter bestellen. keine Angst Werte Gutachter im Forum  -  das kommt schon noch. spätestens zum gerichtstermin bekommt irgend ein Kollege Arbeit.
    MfG
    jens
  7. mal eine fiktive Geschichte :

    was wenn der AN Pleite geht, das Gewerk Schrott ist, die Kohle aber schon bezahlt, ... Da sind 1000 € doch ganz gut angelegt finde ich!?!?!? Denn ob alle Mängel wirklich erkannt werden, ist ja zumindest fraglich.
    Auf jeden Fall würde ich die genannten Details/Anschlüsse sorgfältig prüfen, da scheint einiges im Argen zu sein. Und ein guter Architekt würde doch die fehlende Dämmstoffüberdeckung bereits nach der Armierungsschicht sehen und direkt rügen, zumal der Arme im Zweifelsfall noch mit dran ist ...
    Ich setze schon mal 100 Spiel- € auf die fehlenden Kompribänder! Was heißt eigentlich +++Mängelbeseitigung auf Anfang September mündlich festgelegt+++? Soll das jetzt noch 1/4 Jahr so stehenbleiben?
    Möchte auch gerne Gutachter mit Lizenz zum Meckern sein; ansonsten muss doch mit dem Jens Schuhe verkaufen der:
    • Name:
    • S.K.
  8. ja

    Zitat: was wenn der AN Pleite geht, das Gewerk Schrott ist, die Kohle aber schon bezahlt, ... Da sind 1000 € doch ganz gut angelegt finde ich!?!?!? >>>>>>>>>>>>>>>< dann richtig. aber du sagtest selbst das wäre fiktiv >>>>>>>denn noch ist die Leistung nicht bezahlt!
    nette Grüße aus Preußen
    jens
  9. Ich meinte auch wenn die Mängel beseitigt werden (aber eben nicht alle, weil nicht alle erkannt werden), dann bezahlt, in einem Jahr der Schaden, der AN DANN pleite.. usw.

    Ich meinte auch wenn die Mängel beseitigt werden (aber eben nicht alle, weil nicht alle erkannt werden), dann bezahlt, in einem Jahr der Schaden, der AN DANN pleite.. usw.
    der Schlesier:
    • Name:
    • S.K.
  10. aso

    jetzt verstehe ich  -  hhhhhhhhhm. weiß nicht, ob ich dennoch nicht warten würde. was sagt Herr Kempf dazu?
    MfG
    jens
  11. Also ...

    Werte Fragestellerin
    Wenn der Architekt mit dem putze ein Protokoll erstellt, sollte das langsam vorliegen.
    Erstmal den Architekt anstupsen, das Protokoll zu überrreichen. Und der soll die Mangelbehebeungskosten zu marktüblichen Preisen schätzen inkl. aller Nebenarbeiten  -  z.B. Gerüste, Ega-Anstrich usw.
    Dann einen Brief mit Fristsetzung (am besten mit RA Hilfe) an den putze, das dreifache der Summe, die der Architekt ermittelt hat, von der geprüften Rechnung einbehalten und dem putze dies mitteilen. Rest bezahlen, damit der gute Wille gezeigt ist.
    Reagiert der putze nicht, muss der RA ran.
    Der Gutachter wäre ein Parteigutachter, das Gutachten im Rechtsstreit nicht das Papier Wert, auf dem es steht (Naja nicht ganz, aber fast).
  12. Mir ging's auch hauptsächlich darum, das überhaupt alle Mängel entdeckt werden (Gutachter) ...

    Mir ging's auch hauptsächlich darum, das überhaupt alle Mängel entdeckt werden (Gutachter) ...
    MfG:
    • Name:
    • S.K.
  13. Mich würde mal interessieren, wer ...

    Foto von Helmuth Plecker

    Mich würde mal interessieren, wer der putze ist. Kannst du mir ja E-Mailen und nicht hier preisgeben. Ich stehe da nämlich auch mit einem putze "auf Kriegsfuss" und die Verhaltensmuster und Mängel kommen mir da ziemlich bekannt vor.
  14. bis er ans Telefon geht

    Hallo Michaela,
    wie lange Du auf den Architekt warteten sollst? Bis er ans Telefon geht, wenn Du ihn gleich anrufst ;-) Sowas sollte man im Gespräch klaren. Dem Architekt klar machen, dass Handlungsbedarf besteht. Was wurde denn bei der Begehung vereinbart bzgl. Rechnungund Bezahlung? Ihr habt vor Mängelbeseitigung eine Rechnung verlangt. Die ist Euch ausgestellt worden und nun will der Mann Geld. Kann ich ansatzweise sogar verstehen. Evtl war er im Glauben, ihr zahlt jetzt und er kümmert sich im Sept. drum. Da ist wohl irgendwas nicht klar gesagt worden bei der Abnahme. Da sehe ich den Architekt in der Pflicht. Der muss jetzt:
    • Mängelbeseitigung schätzen
    • Rechnung prüfen, 3x Mängelbeseitigungskosten abziehen
    • putze das klar machen
    • putze ggf. auffordern Mängel früher als vereinbart zu korrigieren
    • ggf. Sachverständigen Einschalten

    Ihr solltet einen RA beauftragen ein deutlichen Brief an den putze zu schicken. (meine persönliceh Laienmeinung)

  15. @Sigge

    Foto von Christian Sigge

    Oooh schön ;-) Das wär doch mal was, wenn dem Unternehmer eine Schätzung der Mängelbeseitigungskosten (x3) vorgelegt würde. Das wäre eine Rarität. In der Regel halten  -  so meine Erfahrung  -  die AG ohne jedwede Schätzung oder Aufschlüsslung pauschale Summen ein. Und wenn ich mich recht entsinne, dürfen die das nach einhelliger Rechtsprechung sogar auch.
  16. echt klasse von euch allen!

    hallo!
    ihr seid echt großartig. mit so vielen Antworten hätte ich gar nicht gerechnet. Ich melde mich heute Nachmittag nochmal, da ich mit meinem man eure fragen beAntworten möchte (der hat mehr Ahnung). also bis später, michaela.
  17. Mal wieder ...

    ein deutliches Jein.
    Klar können die AG's pauschale Summen einbehalten. Aber die allgemeine Rechtsprechung sagt  -  Kosten ortsüblich * 3-. Und das ist im Zweifel zu belegen.
    Kommt der Beleg nicht freiwillig  -  was er eigentlich sollte  -  und auch nicht auf Anforderung, bleibt nur der Streitweg. Und genau darauf hoffen manche AG's, weil dann nämlich der AN die Kosten ermittelt und Sie darauf Ansprüche aufbauen können ;-(((.
    Einfach Betrag überweisen und Reaktion abwarten.
  18. @Dühlmeyer

    Foto von Christian Sigge

    Wir haben ein klitzekleines bisschen aneinander vorbeigeredet: Selbstverständlich können AG bei Mängel Ihre Zurückbehalte pauschalieren, jedoch halte ich es für unfair, wenn einfach die letzte Rechnungssumme als solche einbehalten wird. Dies wäre ja Zufall, wenn die Mängelbeseitigungskosten + Druckzuschlag die gleiche Summe wäre, wie der Rechnungsbetrag. Wenn drei Mängel (oder auch mehr) vorhanden sind, soll der AG sich erklärren, wieviel er für welchen Mangel einbehaält, sodass der AN weiß, wenn er den einen Mangel behoben hat, er mit der Summe X rechnen kann und beim nächsten Mangel mit Summe Y. Zug um Zug also! Die Realität sieht anders aus. Da werden von fünf Mängeln zwei abgestellt, aber es kommt wegen der verbleibenden drei Mängel  -  die mitunter streitig sind, immer noch kein Geld!
  19. ihr redet jetzt allgemein?

    nicht mehr von diesem fall?
    woher soll die gute Frau wissen was sie und ihr man einbehalten soll? der Architekt als ihr Erfüllungsgehilfe (berichtigt mich wenn ich das falsch sehe) hat mit dem AN bei der Abnahme irgendwelche Verabredungen getätigt die schriftlich noch nicht vorliegen und der AN rennt wie ein beserker durch die Gegend und schädigt den ruf seiner AG! na da würde ich auch erstmal sehr vorsichtig mit irgend einer Zahlung sein  -  zumal das dreifache von (was?) noch nicht feststeht.
    ich glaube kaum das in diesem Fall irgend ein Richter dem AG einen Vorwurf machen wird. der AN könnte doch schon längst die offensichtlichen Mängel beseitigen und für die nichtbeseitgbaren Ersatz anbieten  -  soll er doch mal entgegenkommen. das dreifache von (was?) kann übrigens sehr teuer werden wenn wirklich richtig gefuscht wurde! Wer weiß denn jetzt schon, dass das einbehaltene Geld überhaupt ausreicht?
    richtig ist aber weiterhin das der Architekt langsam was tun müsste.
    nix für ungut. für andere fälle  -  sehe ich es genauso wie von euch beschrieben.
    Gruß
    jens
  20. Schlichtungsstelle der Handwerkskammer

    Hallo zusammen, bei uns gibt es die Schlichtungsstelle der Handwerkskammer. Hier kann man für das entsprechende Gewerk einen
    Sachverständigen anfordern. Dieser lässt sich im Vorfeld von beiden Parteien bestätigen, dass sie sich seinem Gutachten unterwerfen und die unterlegene seine Kosten trägt. Wenn sich der Unternehmer darauf einlassen würde, wäre das für Sie eine gute Sache, die vor allem relativ zügig über die Bühne geht, jedenfalls in der Theorie.
    Zum Thema Mängeleinbehalt ist zu sagen, dass der 3-fache Wert die Untergrenze darstellt!
  21. hallo

    Hallo zusammen!
    mein man hatte leider noch keine Zeit. sorry aber mir ist ein dicker Fehler unterlaufen. Wir haben schon 90 % bezahlt und 10 % nur einbehalten. und jetzt? ich kann evtl. einen Teil noch zurückholen.
    löscher, so groß wie die Körnung im Putz sind OK, oder?
    fugendichtbänder habe ich hier noch nie gesehen. wer muss die anbringen? bzg. der brandschutzstreifen muss ich meinen man fragen. die Dämmung ist 9 oder 10 cm dick.
    das Problem mit dem Architekten ist auch, dass er mit dem putze unter einer Decke wohl steckt. geh ich am besten gleich zum Anwalt oder?
    Egalisierungsanstrich: war nicht vereinbart. hat man gesagt, bei dem hellen gelb bräuchten wir ihn nicht. hat man uns wohl auch angeschmiert! kann es passieren, dass dieser bei der Mangelbehebung notwendig wird?
    • Name:
    • Michaela Fuchs
  22. unglaublich!

    Hallo Michaela,
    Mein Beileid ... Bei 10 % Einbehalt und so viel noch nicht erledigte Nachbesserungen ... und der putze macht Telefonterror, steht ständig vorm Haus, schreit auf der Straße rum ...
    Also, der hat nun wirklich nicht alle, meine ich. Irgendwas stimmt da wirklich nicht!
    Unglaublich!
    Laienhafte Grüße
    Amy
    • Name:
    • Frau Am-072-Har
  23. tja!

    Hallo Amy,
    ich dachte, das wären alles Kleinigkeiten. Aufgrund des Terrors haben wir gezahlt. Ich werde wohl nächste Woche zum Anwalt gehen. Hätte ich mich schon früher hier ans Forum gewandt, hätte ich anders reagiert. Kann ich nur jedem empfehlen!
    Schöne Grüße
    Michaela
    • Name:
    • Michaela Fuchs
  24. "Kleinigkeiten"

    Hi Michaela,
    ich habe auch "Kleinigkeiten" aber auch einige größere Probleme bei "Fertigstellung" vom Verputz hier bei mir gehabt. Wie bei Dir, jede Menge riesige Fehlstellen sowie verschiedene Löcher, usw ...
    Die riesige Fehlstellen wurden erst nachdem es einen Prozess gab endlich (aber immer noch nur ganz langsam) nachgebessert. Verputzer sowie Bauträger haben z.B. ursprünglich behauptet, WDVSAbk.-Dämmung muss nicht überall verputzt werden. Gerichts-SV hat das Gegenteil gemeint.
    Fensteranschlüsse habe ich ursprünglich als "bloß" schlampig beurteilt. Noch ein Beispiel: bei Schlagregen dringte Wasser in die Dämmung (durch ein Loch unterhalb einen Fensterbank im DGAbk.). Das Wasser ist langsam wieder rausgelaufen ... im OGAbk.. Also einen Stockwerk tiefer. Laut Verputzer: Unmöglich. :-(((
    Auch ein Problem: ich habe damals nicht gewusst, was auch noch "versteckt" war. Und ich konnte auch die Nachbesserungen nicht richtig beurteilen. Heute weiß ich, dass auch bei einige Nachbesserungen, halt weiter gepfuscht wurde. Und mein Verputzer behauptet immer noch: alles "pico bello" ... trotz wiederholtes Abplatzen und Abbröseln.
    Dass Dein Architekt noch nicht was schriftlich gemacht hat, finde ich gar nicht gut.
    Mein Laien-Tipp: Falls Du zu einem RA gehst, sicherstellen (!), dass der RA auch viel Erfahrung mit "Baurecht" hat.
    Gruß aus BW
    Amy
    • Name:
    • Frau Am-072-Har
  25. Nochmal zum EG-Anstrich: Der MUSS grundsätzlich mit ausgeschrieben ...

    Nochmal zum EGAbk.-Anstrich: Der MUSS grundsätzlich mit ausgeschrieben bzw. angeboten werden (gibt's ein Merkblatt). Es liegt immer im Ermessen des AG's, ob er diese Position wahrnimmt oder die Kosten hierfür nicht tragen möchte (z.B. um Geld zu sparen oder weil die Arbeit einfach in Ordnung ist). In ihrem Fall wird der AN sowieso nicht drumherumkommen diesen auszuführen. MfG:
    • Name:
    • S.K.
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