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  • 13297: Asbest in Kellerdecke?

Keller

www.kaut.de - The Air Company www.kaut.de - The Air Company
Raumtrockner gegen feuchte Keller

Asbest in Kellerdecke? 14.10.2017    

Hallo, es geht um ein Mehrparteienhaus aus den 70er Jahren in Mittelfranken. Da es sich um Eigentumswohnungen handelt, hat unser Nachbar, der im EGA wohnt, sein Bad umgebaut und musste dafür die Wasseranschlüsse verlegen. Ohne zu Fragen, hat er ein Loch in die Kellerdecke gebohrt (siehe Bild). Unser Keller befindet sich nebenan. Alle Gegenstände, die sich im Keller befinden, waren mit einer dünnen Staubschicht überzogen. Kann in der Kellerdecke Asbest verarbeitet worden sein? Wir machen uns große Sorgen, dass bei den Arbeiten Asbest freigesetzt wurde. Halten Sie dies für möglich oder ist es eher unwahrscheinlich? Beim Säubern unseres Kellers dürften wir dann Asbestfasern eingeatmet haben. Außerdem hätten sich die Fasern im ganzen Haus verteilt. Falls dies der Fall ist, müsste der Nachbar für den Schaden aufkommen? Wir wurden zuvor nicht über die Arbeiten informiert. Vielleicht können Sie uns anhand der Bilder eine Einschätzung geben. Vielen Dank im Voraus! MfG B.

Anhang:

  • BAU.DE / BAU-Forum: 1. Bild zu Frage "Asbest in Kellerdecke?" im BAU-Forum "Keller"
  • BAU.DE / BAU-Forum: 2. Bild zu Frage "Asbest in Kellerdecke?" im BAU-Forum "Keller"
  • BAU.DE / BAU-Forum: 3. Bild zu Frage "Asbest in Kellerdecke?" im BAU-Forum "Keller"
  • BAU.DE / BAU-Forum: 4. Bild zu Frage "Asbest in Kellerdecke?" im BAU-Forum "Keller"
Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.

Name:

  • Sieber
  1. Alles gut! 14.10.2017    

    Foto von Markus Reinartz

    Sie können aufhören sich Sorgen zu machen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Reinartz

    Name:

    • Markus Reinartz
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • https://svb-reima.de/
  2. Asbest ist kein Problem 15.10.2017    

    Asbest ist nicht das Problem sondern der Brandschutz. Betondecken sind Voraussetzung für die Abgeschlossenheit. Durchtritte in Betondecken müssen ordnungsgemäß verschlossen werden. Mit Kunststoff-Abwasserrohren ist das unmöglich. Es geht um die Haftung im Schadenfall. Wurde das alles ohne den Verwalter gemacht?

    Name:

    • Klaus Kirschner
  3. Auch hier irrt Herr Kischner wieder einmal! 15.10.2017    

    Foto von Markus Reinartz

    Auch bei PVC-Rohren gibt es Lösungen für den Brandschutz im Fall der Deckendurchdringung.

    Beauftragen Sie jemanden der Ihnen unter die Arme greifen kann und sich damit auskennt.

    Auch der Brandschutz ist kein Problem!

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Reinartz

    Name:

    • Markus Reinartz
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • https://svb-reima.de/
  4. mag sein, aber nur wenn alles nochmal gemacht wird 15.10.2017    

    Nochmal Staub, nochmal neuer größerer Durchbruch und hoffentlich jetzt mit Beschluß der WEG, Überwachung durch Verwalter und eine Firma mit Brandschutzzulassung. Das Problem besteht doch darin, dass der Verursacher den Mangel nicht kennt oder nicht sehen will. Und der Verwalter war nicht eingeschaltet und wird jetzt schnell die Fliege machen um nicht zu haften. Bauliche Veränderungen in einer WEG ohne Wissen des Verwalters und ohne einstimmige Beschlüsse der WEG geht garnicht.

    Name:

    • Klaus Kirschner
  5. Genau das eben Herr Kirschner mag eben gerade nicht sein! 16.10.2017    

    Foto von Markus Reinartz

    Auch hier irren Sie wieder einmal!

    Da muss nichts noch einmal gemacht werden!

    Lediglich ordentlich verschließen, mit einer brandschutztechnischen Lösung. Das geht auch so! Man muss halt nur wissen wie.

    Klar, wenn der Verursacher den Mangel nicht kennt oder nicht anerkennt, dann birgt dies Gefahren, dass ist ja eigentlich logisch!

    Beschlüsse muss es deswegen nicht unbedingt geben. Das hängt von der notariellen Teilungserklärung ab und ist nicht verallgemeinerbar! Gucken, lesen!

    ... [ Zitat Anfang ] ... Bauliche Veränderungen in einer WEG ohne Wissen des Verwalters und ohne einstimmige Beschlüsse der WEG geht garnicht. ... [ Zitat Ende ]...

    Doch, genau das geht unter Umständen, wenn es in der Teilungserklärung vereinbart worden ist, so wie es z. B. bei älteren Teilungserklärungen bei der Leitungsführung und für die Leitungsführung gerade eben häufig der Fall ist.

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Reinartz

    Name:

    • Markus Reinartz
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • https://svb-reima.de/

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