Ausführungsfehler bei Abdichtung gemäß DIN 18195 Teil 9
BAU-Forum: Keller
Ausführungsfehler bei Abdichtung gemäß DIN 18195 Teil 9
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warum
warum -
Bringt das Nachgucken was?
Bringt das Nachgucken was? -
gibt es keine Bilder
gibt es keine Bilder -
Ein paar Bilder gibt es ...
Ein paar Bilder gibt es ... -
Kleine Ecke freigegraben - Bilder
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Abdichtung gegen drückendes Wasser und Dränrohre?
Abdichtung gegen drückendes Wasser und Dränrohre? -
Keine Bauüberwachung
Keine Bauüberwachung -
Weil durch eine funktionstüchtige Dränung ...
Weil durch eine funktionstüchtige Dränung ... -
Vielleicht mal zur Erläuterung
Wir haben unseren Bestandskeller (BJ 72) gegen drückendes Wasser (Hanggrundstück) gemäß DINAbk. 18195 Teil 9 abdichten lassen. Nach ca. einem Jahr ist nach starken Regenfällen wieder Feuchtigkeit im Wand-Boden-Bereich an den Hang zugewandeten Kellerbereichen erkennbar. Details hierzu bereits im Beitrag 2952 (siehe Link unten).
Bevor vor punktuell freischachten und unseren Garten in Schlachtfeld verwandeln zwei Fragen:1) Dürfte überhaupt noch Feuchtigkeit im Wand-Boden-Bereich eindringen, d.h. können strukturelle Schwächen vorhanden sein, die von DIN 18195 Teil 9 nicht abgedeckt sind?
2) Wäre Ausführungsfehler im Rahmen einer punktuellen Freilegung (ca. 1,5 lfm) überhaupt erkennbar?
Danke vorab & Gruß- ein neuer Thread?
- glaubst Du mir nicht, wenn ich Teil-6 sage?
Teil-6: Abdichtung gegen von außen drückendes Wasser ...
Der Teil-9 heißt: Bauwerksabdichtungen; Durchdringungen, Übergänge, Anschlüsse!
Grüße Neuer Thread, weil wir ja vom ursprünglichen Thema "Dichtschlämme auf Betonfarbe" abgekommen sind.
Ich formuliere nochmal anders: Wie wahrscheinlich ist es, dass man den Fehler sieht, wenn man freigegraben hat. Wird der Bauunternehmer nachbessern müssen oder kann er sich rausreden bzw. kann er alles korrekt gemacht haben und es feuchtet trotzdem durch. von der Ausführung der einzelnen Schritte?
Hohlkehle usw. Unten alle Bilder die ich dazu habe. Leider konnte ich die Sanierung berufsbedingt nicht begleiten. Ich weiß: "Vertrauen ist gut, Kontrolle besser"Habe mal eine Ecke freigeschachtet, sodass man Übergang zwischen Wand und Bodenplatte sehen kann. Mich wundert, dass die Drainage an der Hausecke endet. Kein Kies, keine Sickergrube. Hier scheint doch einiges nicht zusammen zu passen.
Aber es sieht danach aus, das wie so oft ohne Planung und Bauüberwachung vorgegangen wurde. Gab es einen Planer und Bauüberwacher, oder wurden die Arbeiten ohne den "Umweg" einer Planung direkt an eine Firma vergeben?
Auch wenn es keinen Planer (Architekt / Ingenieur) gab, muss aber die ausführende Firma hier so abdichten, dass es keine Schäden gibt. Zu der Frage könnte man ein mehrseitiges Gutachten schreiben. Das kann man hier im Forum kaum sinnvoll behandeln. Es bleibt die Empfehlung, sich vor Ort Sachverstand zu suchen. Sie haben Recht: Die Maßnahmen wurden nicht überwacht. Wir waren so naiv zu glauben, dass ein Bauunternehmern der auch Bausachverständiger ist ordentlich arbeitet.
Der Gutachter kommt übernächste Woche.
Was stört Sie am Drainrohr? Ich wundere mich nur darüber, dass es so abrupt endet. Weil durch eine funktionstüchtige Dränung hier möglicherweise nur der Lastfall 18195-4 Bodenfeuchte und nichtstauendes Sickerwasser vorliegen würde.
Die Bilder lassen aber an einer funktionstüchtigen Dränung zweifeln. Zum einen ist das gelbe, flexible Rohr eher für Anwendungen in der Landwirtschaft gedacht. Bei Bauwerksdränungen nimmt man das orange Stangendränrohr, welches nicht so flexibel ist, damit man damit besser das erforderliche Gefälle herstellen kann.
Dann sieht man auf dem Foto unter 5, dass das Dränrohr keine ordentliche Kiespackung hat, ggf. fehlt eine Abfilterung gegen den anstehenden Boden, ggf. fehlt die vertikale Dränschicht vor den Kellerdämmplatten. Da aber ein Gutachter kommt, erübrigt sich hier eigentlich das weitere Beantworten, der Kollege bekommt ja schließlich Geld dafür ...Die DIN 18195 behandelt im Teil 6 zwei Lastfälle.
Lastfall "drückendes Wasser" nach Abschnitt 8 und Lastfall "zeitweise aufstauendes Sickerwasser" nach Abschnitt 9.
Die Schreibweise der beiden Lastfälle ist sodann:
DIN 18195-6 Abschnitt 8 = Lastfall "drückendes Wasser"
DIN 18195-6 Abschnitt 9 = Lastfall "zeitweise aufstauendes Sickerwasser".
Gegen drückendes Wasser ist also nicht Teil 9, sondern Teil 6 der genannten DIN und Abschnitt 8.
Zeitweise aufstauendes Sickerwasser wird im Abschnitt 9 behandelt. Wenn es denn so wäre, dass nicht Teil 9, sondern Abschnitt 9 gemeint gewesen wäre, dann wäre nicht gegen den Lastfall "drückendes Wasser" sondern (nur) gegen den Lastfall "zweitweise aufstauendes Sickerwasser" abgedichtet worden.
Mir kam es so vor, als wenn da irgendwie ein Verwechslung vorgelegen hätte, was für einen nichtfachkundigen Leser ein wenig verwirrend sein kann.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Reinartz -
ja, das erklärt die 9
ja, das erklärt die 9 -
Könnte die Feuchte auch Tauwasser sein?
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zwar Baujahr 1972
zwar Baujahr 1972 -
Die DIN regelt NICHT die nachträgliche ...
Die DINAbk. regelt NICHT die nachträgliche ... -
Da hängt vom Untergrund ab
Da hängt vom Untergrund ab -
NEIN
NEIN -
doch, doch <img loading="lazy" src="/bilder/smilies/wink.png" title=";-)" alt=";-)" width="15" height="15">
doch, doch -
Sie sind ein "Held" Herr Filusch.
Sie sind ein "Held" Herr Filusch. -
Natürlich hat Herr Struve insofern ...
danke Herr Reinartz,
wobei "zeitweise" im Titel der DINAbk. auch nicht mehr steht.
Wichtiger scheint mir die textliche Formulierung "drückendes Wasser" in einer hoffentlich schriftlichen Beauftragung zu sein.
Ich dachte beim ersten lesen auch erstmal an einen Zahlendreher.
an den Fragesteller:
Bitte halten Sie uns in der (Ur) Sache auf dem Laufenden.
Grüße Baujahr 1972 - und jetzt undicht?
Wie hoch steht das Wasser im Keller?
Welche Luftfeuchte ist gemessen?
Welche Temperatur ist normalerweise bei welcher Nutzung zu erwarten? Baujahr 72, aber vor einem Jahr neu abgedichtet, vermutlich ohne Ausführungsplanung und Bauüberwachung, mit den üblichen Ausführungsfehlern vermute ich mal Die DIN regelt NICHT die nachträgliche Bauwerksabdichtung.
Grüße aus Schönebeck Bei manchen Altbauten und Denkmälern ist der Untergrund sicher oft nicht für eine Abdichtung nach DIN 18195 geeignet.
Ein Keller von 1972 kann aber schon einen für eine Abdichtung nach DIN 18195 geeigneten Untergrund haben, also kann die 18195 bei einer Komplettsanierung ggf. doch gelten.
Ferner gilt sie, wenn Sie Grundlage des Auftrags war. " ..., es sei denn, es können hierfür Verfahren angewendet werden, die in dieser Norm beschrieben werden. "
Na, wo wird das Zitat wohl stehen, Herr Struve? Heben Sie das Teil mit einem Kran hoch um unter die Bodenplatte zu kommen?
Kennen Sie die örtlichen Gegebenheiten die diese Verfahren ermöglichen?
Ich glaube nicht, das müssten Sie aber bei drückendem Wasser (Teil 6) und das war hier gefragt.
Also bitte, bestenfalls in Anlehnung an die DIN und sonst nach Rili.
Grüße . Natürlich hat Herr Struve insofern
Natürlich hat Herr Struve insofern Recht alsdas der Keller im Nachhinein nicht mehr nach DIN 18195 abgedichtet werden kann.
Und eben weil dies logisch ist, kann man sicher davon ausgehen dürfen, dass lediglich die Kelleraußenwände nach DIN 18195 abgedichtet wurden, weil man die Hütte ja im Nachhinein ja nicht mehr anheben kann um die nach der DIN 18195 geforderte Abdichtung einbringen zu können.
Dennoch gilt - auch bei der nchträglichen Abdichtung von Kelleraußenwänden- die DIN 18195.
Wie schon gesagt, logisch, dass eine Abdichtung nach DNAbk. 18195 für den Lastfall drückendes Wasser für das gesamte Kellerbauwerk nicht mehr erreicht werden kann, es sei denn, es würde ein Keller im Keller gebaut.
Gibt es denn eigentlich eine Dränage?
Es ist sicher klar, dass man bei einer Abdichtung für den Lastfall "drückendes Wasser" keine benötigt, dennoch möchte ich mal danach fragen ob es eine gibt.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Reinartz
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PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Vielfach ist es so, dass ohne eine vorausgegangene Augenscheinseinnahme vor Ort am Objekt und ohne Sichtung der Bau- oder Planungsunterlagen (Bauunterlagen, Planungsunterlagen) nicht alle tatsächlichen Fakten und örtlich vorherrschenden Gegebenheiten präsent und bekannt sind, weswegen wir aus diesem Grund in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung für die Korrektheit des hier von uns eingestellten Beitrages übernehmen können. -
Es gibt zumindest Dränrohre
Es gibt zumindest Dränrohre -
natürlich gibt es eine Drainage,
natürlich gibt es eine Drainage, -
Ich habe nochmals recherchiert: Das Haus ...
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Noch ein Wort zur Horizontalsperre: Die ...
Noch ein Wort zur Horizontalsperre: Die ... -
Und noch das Bodengutachten: "Im hinteren ...
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Herr Filusch, mal die Polemik hin ...
Herr Filusch, mal die Polemik hin ... -
na auf den Bildern <img loading="lazy" src="/bilder/smilies/wink.png" title=";-)" alt=";-)" width="15" height="15">
na auf den Bildern -
Hang- und Schichtenwasser (Hangwasser, Schichtenwasser)
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Keller wurde an allen drei Hangseiten ...
Keller wurde an allen drei Hangseiten ... -
Bild-Upload hat nicht geklappt. Neuer Versuch.
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Zeichnung zu Option "Diffusion"
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