Bauwerksabdichtung auf Bodenplatte noch notwendig?
BAU-Forum: Keller

Bauwerksabdichtung auf Bodenplatte noch notwendig?

Hallo zusammen,
wir sind gerade hin und her gerissen, ob wir die Bodenplatte (Beton) noch abdichten lassen sollen.
Der Bauunternehmen hat es mit im LVAbk. angeboten weil es nach DINAbk. Norm 18195 (glaube ich) noch vorgeschrieben ist. Nach seiner persönlichen Meinung ist aber genau diese Abdichtung (mit Schweißbahnen) überflüssig.
Zu unseren Aufbau: (Kein Keller
1. Kiesschicht, 2. Folie, 3. Styrodur (6 cm), Bodenplatte.
Ein weiteres Problem. Heute werden die Innenwände geputzt, dh. die Folie wird dann, statt an der Wand, an den Schweißbahnenstreifen, die sich unter der ersten Mauerschicht befinden, angeschweißt. Noch ein Problem: Die ersten Heizung- und Wasserrohre (Heizungsrohre, Wasserrohre) sind schon verlegt, sodass diese zum Verlegen der Folie angehoben werden müssen.
Wie sehen sie das, ist dieser Abdichtung in unserem Fall noch sinnvoll?
  1. Abdichtung Bodenplatte

    Sie brauchen auf jeden Fall die Abdichtung der Bodenplatte. Auch ween es sich um sogennannten WU-Beton handelt.
    Warum, Wasser diffundiert durch die Bodenplatte und muss von der Dämmung und dem Estrich fern gehalten werden.
    Ansonsten drohen Durchfeuchtungsschäden.
    Das Argument Ihres Unternehmers ist nicht stichhaltig, vermutlich hat er nur den richtigen Einbauzeitpunkt verpasst.
  2. PE-Folie

    Ich habe vor statts der Schweißbahnen eine PE-Folie als Dampfsperre nachträglich auszulegen.
  3. lies mal hier


Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN