Wer macht die Bauwerksabdichtung nach DINAbk. 18195 wenn eine Fußbodenheizung verlegt wird? Vielleicht der Heizungsbauer oder der Estrichleger oder ... wer?
Unser separat beauftragte Heizungsbauer sagt, dass er im UGAbk. auf dem Rohfußboden eine Bauwerksabdichtung nach DIN 18195 als gemacht voraussetzt, um dann selber dort anschließend die Wärme- und Trittschallisolierung (Wärmeisolierung, Trittschallisolierung) für die Fußbodenheizung zu verlegen. Diese Feuchtigkeitsisolierung ist anscheinend eine kaltverschweißte PVC-Folie. Oder wie geht das sonst?
Andererseits sagt unser Generalunternehmer (Bauträger), dass unser Heizungsbauer diese Folie verlegen muss, weil kein anderer die Folie verlegen kann und dann dafür Gewährleistung übernehmen kann wenn dann andere (z.B. der Heizungsbauer) drüberherläuft und die Folie dabei eventuell beschädigt.
Allerdings gibt es in der Bauleistungsbeschreibung des Generalunternehmer auch die folgende Beschreibung bzgl. "Estrich UG":
Einbau von schwimmendem Estrich mit Wärme- und Feuchtigkeitsisolierung (Wärmeisolierung, Feuchtigkeitsisolierung) im Untergeschoss.
(Diese gleiche Beschreibung findet sich auch fürs EGAbk. und DGAbk. wieder - aber da macht doch Feuchtigkeitsisolierung keinen Sinn und Wärmeisolierung auch nicht ODER? Eher wäre im EG und DG Trittschalldämmung unter der Fußbodenheizung angesagt oder?)
Also, wer macht sinnvollerweise die Bauwerksabdichtung und wie und wo und natürlich was kostet diese Leistung ca. pro Quadratmeter?
Für Tipps bin ich sehr dankbar! (Da denkt man, dass schon seit Jahrtausenden Häuser gebaut werden, aber einfache Zuständigkeiten müssen immer wieder neu definiert werden.)
Martin@o21.de