Drainage trotz Verbot anschließen? Risiken, Alternativen & rechtliche Konsequenzen
BAU-Forum: Keller

Drainage trotz Verbot anschließen? Risiken, Alternativen & rechtliche Konsequenzen

Hallo,
wir planen einen Neubau, wobei wir aus der Planungsphase wohl schon eher raus sind. Das Haus wird auf einem Hanggrundstück errichten, bei welchem die Straßenseite die tiefere ist. Die Kellersohle wird fast auf einem Niveau der Straße sein. Das Haus an sich wird von der Straße 6 m entfernt stehen und ringsum erdangefüllt sein. an der hangzugewandten Seite wird der Keller vollständig und zur Straße hin etwa zu 2,4 m angefüllt.
Der Baugrund ist sehr bindig aber homogen. Schichtenwasser ist nicht auszuschließen und laut Bodengutachter soll gegen Bodenfeuchte (mit Drainage) oder gegen aufstauendes Sickerwasser (ohne Drainage) abgedichtet werden. unser Kellerbauer hat uns darauf nochmals explitit hingewiesen und möchte nicht schriftich vermerken, dass wir die Drainage "schwarz" einleiten wollen. er meinte, dass er bei einer späteren Prüfung davon nichts wissen möchte. er besteht darauf, dass wir ihm bestätigen, dass das anfallende Drainagewasser auf dem Grundstück zum Versickern gebracht wird. Er würde sonst "nicht ausreichend auf das Risiko einer unzureichenden Abdichtung" hingeweisen haben. für uns ist das allerdings ein enormer kostenfaktor, da die Bodenplatte von 20 auf 25 und die Wände von 20 auf 24 (jeweils cm) verstärkt werden würden.
kann man Drainagewasser schwarz anschließen oder welche Konsequenzen drohen? ist das vorgehen unseres Kellerbauers so ok?
vielen Dank für ihre mühe
Volker K.
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    ⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    Sicherheitshinweise

    🔴 Kritisch: Das Ignorieren eines Drainageverbots kann schwerwiegende rechtliche und bauliche Konsequenzen haben.

    🔴 Kritisch: Unkontrolliertes Drainagewasser kann zu Feuchtigkeitsschäden am Gebäude führen.

    GoogleAI-Analyse

    Ich verstehe, dass Sie trotz eines Drainageverbots überlegen, eine Drainage an Ihr Haus anzuschließen. Ich rate Ihnen dringend davon ab, ein bestehendes Verbot zu ignorieren.

    🔴 Gefahr: Ein Drainageverbot deutet auf spezifische Gründe hin, z.B. Schutz des Grundwassers oder die Ungeeignetheit des Bodens zur Versickerung. Das Ignorieren kann zu erheblichen Problemen führen:

    • Rechtliche Konsequenzen: Bußgelder oder sogar die Stilllegung der Baustelle sind möglich.
    • Umweltschäden: Unkontrolliertes Drainagewasser kann das Grundwasser verunreinigen.
    • Bauschäden: Wenn das Drainagewasser nicht ordnungsgemäß abgeleitet wird, kann es zu Feuchtigkeitsschäden am Gebäude kommen.

    Ich empfehle Ihnen folgende Schritte:

    • Prüfung der Baugenehmigung: Überprüfen Sie die Baugenehmigung und die dazugehörigen Auflagen genau.
    • Gespräch mit der Baubehörde: Klären Sie die Gründe für das Verbot und mögliche Ausnahmeregelungen.
    • Alternativen prüfen: Gibt es alternative Entwässerungsmethoden, die erlaubt sind (z.B. Rigolenversickerung, Zisternen)?
    • Bodengutachten einholen: Ein aktuelles Bodengutachten kann Aufschluss über die Versickerungsfähigkeit des Bodens geben.

    👉 Handlungsempfehlung: Kontaktieren Sie einen Fachanwalt für Baurecht, um die rechtliche Situation zu klären und mögliche Handlungsoptionen zu besprechen. Ziehen Sie außerdem einen unabhängigen Gutachter hinzu, um die Entwässerungssituation zu beurteilen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Drainage
    Eine Drainage ist ein System zur Ableitung von überschüssigem Wasser im Boden, um Bauschäden durch Feuchtigkeit zu verhindern. Sie besteht meist aus perforierten Rohren, die das Wasser sammeln und ableiten. Verwandte Begriffe: Sickerwasser, Entwässerung, Dränrohr.
    Sickerwasser
    Sickerwasser ist Wasser, das durch den Boden sickert und dabei gelöste Stoffe aufnimmt. Es kann sowohl natürlich vorkommen als auch durch menschliche Aktivitäten entstehen. Verwandte Begriffe: Grundwasser, Oberflächenwasser, Versickerung.
    Bodengutachten
    Ein Bodengutachten ist eine Untersuchung des Baugrunds, um seine Eigenschaften und Eignung für ein Bauvorhaben zu beurteilen. Es gibt Auskunft über die Bodenbeschaffenheit, Tragfähigkeit und Wasserdurchlässigkeit. Verwandte Begriffe: Baugrund, Geotechnik, Baugrunduntersuchung.
    Rigolenversickerung
    Die Rigolenversickerung ist eine Methode zur Regenwasserversickerung, bei der das Wasser in unterirdischen Kieskörpern gesammelt und langsam an den umgebenden Boden abgegeben wird. Sie dient dazu, das Regenwasser dem natürlichen Wasserkreislauf zuzuführen. Verwandte Begriffe: Versickerung, Regenwassermanagement, Entwässerung.
    Baugenehmigung
    Die Baugenehmigung ist eine behördliche Genehmigung für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen. Sie stellt sicher, dass das Bauvorhaben den geltenden Bauvorschriften entspricht. Verwandte Begriffe: Bauordnung, Bauantrag, Baurecht.
    Grundwasser
    Grundwasser ist unterirdisches Wasser, das den Untergrund vollständig ausfüllt und eine zusammenhängende Wasserfläche bildet. Es ist eine wichtige Ressource für die Trinkwasserversorgung und spielt eine wichtige Rolle im Ökosystem. Verwandte Begriffe: Sickerwasser, Trinkwasser, Wasserkreislauf.
    Entwässerung
    Entwässerung bezeichnet die Ableitung von überschüssigem Wasser, um Schäden durch Feuchtigkeit zu verhindern. Sie kann durch natürliche oder künstliche Systeme erfolgen. Verwandte Begriffe: Drainage, Sickerwasser, Oberflächenentwässerung.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Warum gibt es Drainageverbote?
      Drainageverbote werden aus verschiedenen Gründen erlassen, z.B. zum Schutz des Grundwassers vor Verunreinigungen, aufgrund der Unfähigkeit des Bodens, große Mengen Wasser aufzunehmen, oder um die Stabilität des Erdreichs zu gewährleisten. Die genauen Gründe sind in den lokalen Bauvorschriften und dem Bodengutachten festgelegt.
    2. Welche Alternativen gibt es zu einer klassischen Drainage?
      Alternativen zur klassischen Drainage sind beispielsweise die Rigolenversickerung, bei der das Wasser in unterirdischen Kieskörpern gesammelt und langsam versickert wird, oder die Nutzung von Zisternen zur Regenwassernutzung. Auch eine optimierte Oberflächenentwässerung kann in manchen Fällen ausreichend sein.
    3. Was passiert, wenn ich das Verbot ignoriere?
      Das Ignorieren eines Drainageverbots kann zu rechtlichen Konsequenzen wie Bußgeldern oder sogar zur Stilllegung der Baustelle führen. Zudem können bei unsachgemäßer Entwässerung Schäden am Gebäude entstehen, für die Sie haftbar gemacht werden können.
    4. Wie finde ich heraus, warum ein Drainageverbot besteht?
      Die Gründe für ein Drainageverbot sind in der Baugenehmigung und den dazugehörigen Auflagen dokumentiert. Zusätzlich kann das Bodengutachten Aufschluss über die Beschaffenheit des Bodens und seine Eignung zur Versickerung geben. Ein Gespräch mit der zuständigen Baubehörde kann ebenfalls Klarheit bringen.
    5. Kann ich eine Ausnahmegenehmigung beantragen?
      Ob eine Ausnahmegenehmigung möglich ist, hängt von den spezifischen Gründen für das Verbot und den lokalen Bauvorschriften ab. Ein aktuelles Bodengutachten und ein detaillierter Entwässerungsplan können die Chancen auf eine Genehmigung erhöhen. Es ist ratsam, sich von einem Fachanwalt für Baurecht beraten zu lassen.
    6. Wer kann mir bei der Planung einer alternativen Entwässerung helfen?
      Für die Planung einer alternativen Entwässerung sollten Sie einen erfahrenen Bauingenieur oder einen spezialisierten Fachbetrieb für Entwässerungstechnik hinzuziehen. Diese können die Gegebenheiten vor Ort beurteilen und eine passende Lösung entwickeln, die den Vorschriften entspricht.
    7. Was ist eine Rigolenversickerung?
      Eine Rigolenversickerung ist eine Methode zur Regenwasserversickerung, bei der das Wasser in unterirdischen, mit Kies oder Schotter gefüllten Gräben (Rigolen) gesammelt und langsam an den umgebenden Boden abgegeben wird. Sie dient dazu, das Regenwasser dem natürlichen Wasserkreislauf zuzuführen und die Kanalisation zu entlasten.
    8. Welche Rolle spielt das Bodengutachten?
      Das Bodengutachten ist entscheidend, um die Beschaffenheit des Bodens, seine Wasserdurchlässigkeit und die Grundwasserverhältnisse zu beurteilen. Es liefert wichtige Informationen für die Planung der Entwässerung und hilft, mögliche Risiken wie Staunässe oder Grundwasserverschmutzung zu vermeiden.

    🔗 Verwandte Themen

    • Baugrunduntersuchung
      Die Notwendigkeit und der Umfang einer Baugrunduntersuchung vor Baubeginn.
    • Alternative Entwässerungssysteme
      Vorstellung verschiedener Systeme zur Regenwasserversickerung und -nutzung.
    • Rechtliche Aspekte der Entwässerung
      Informationen zu Gesetzen und Verordnungen im Bereich der Entwässerung.
    • Feuchtigkeitsschäden im Keller
      Ursachen, Vorbeugung und Sanierung von Feuchtigkeitsschäden in Kellerräumen.
    • Versickerungsfähigkeit von Böden
      Einflussfaktoren und Methoden zur Bestimmung der Versickerungsfähigkeit.
  2. Rechtliche Konsequenzen ignorieren? Ironie zum Drainage-Verbot

    Klar können Sie ...
    • begin Ironie-tag -

    warum sollten Sie auch nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Machen doch "alle" Politiker ebenso. Und viele andere mehr. Stichwort: Steuerehrlichkeit, Urheberrechtsgesetz, Straßenverkehrsordnung. Warum sich dran halten. Mehr Recht für freie Bürger.
    Mit einem guten Anwalt und viel Geld lässt sich das sicherlich wieder geradebiegen wenn es dann mal doch schief läuft.

    • end Ironie-tag -

    Es wird sicherlich einen Grund haben, warum Ihr Versorger dies nicht möchte. Fragen Sie den. Ich denke mal, wenn es herauskommt (soll schon Kamerafahrten, gefärbtes Wasser, Rauch etc.) gegeben haben wo geprüft wurde.
    Natürlich ist das nicht immer sinnig. Oftmals müssen die Kommunen die Kanäle für viel Geld spülen, weil zu wenig Wasser drin ist. Da ist die andere Seite.
    Aber:
    Fazit: Wir leben in einem Rechtsstaat und der Funktioniert nur, wenn sich alle dran halten.
    Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, dann können Sie entweder woanders bauen, oder den Rechtsweg bestreiten oder sonst was. Oder Sie werden Gemeinderat und können dann ggf. was erwirken.
    Demokratie ist nicht immer die beste Staatform, aber immer noch besser als Diktatur oder in Ländern wo sich Beamten NUR dann bewegen wenn Geld fließt, bei uns ist ja eher umgekehrt, Sie müssen Geld zahlen damit was NICHT passiert.
    Sie werden hier im Forum (hoffentlich) KEINE Zustimmung dafür finden.
    Bitte haben Sie dafür Verständnis.

  3. Drainage-Verbot missachten? – Kellerbauer in der Verantwortung

    *Augen reib
    Also manchmal echt, da kann man sich nur noch wundern, sorry.
    "Ich will gegen geltendes Recht verstoßen. Darf ich das? "
    Was soll denn das für eine Frage sein?
    Ob Ihr Kellerbauer sich richtig verhält?
    Nicht ganz, eigentlich sollte er zumindest versuchen Sie davon abzuhalten.
    Aber von dem auch noch zu "verlangen" das er vermerken soll, dass das Dränwasser illegal eingeleitet wird ist das nächste Highlight. Wenn's auffällt kann man's ja dann super auf den abschieben, also ne.
    Wenn Sie das schon machen wollen, wovon man Sie vermutlich mit "weisen" Reden kaum wird abhalten können, schließlich geht es um Geld, dann sollten Sie wenigstens das Kreuz haben dafür dann auch die Verantwortung zu übernehmen.
    • Name:
    • Herr Ulr-372-Ree
  4. Kellerbau: Kostenfaktoren für verstärkte Bodenplatte & Wände

    Wieviel soll dass denn sein?
    ... >für uns ist das allerdings ein enormer kostenfaktor, da die Bodenplatte von 20 auf 25 und die Wände von 20 auf 24 (jeweils cm) verstärkt werden würden. <
    Davon abgesehen, dass diese idR. nicht alles ist.
    Wenn hieraus eine WW oder SW werden soll, dann kommt noch ein wenig mehr dazu.
    lesen Sie hier:
  5. Schwarzeinleitung von Drainagewasser: Öffentliche Ratschläge?

    erwarten Sie ernsthaft
    von irgendjemandem, dass er öffentlich und IP-Adressen-protokolliert Ihnen rät, Sie mögen Ihr Wasser schwarz einleiten?
    Nein, das erwarten Sie nicht ernsthaft.
    Bestimmt nicht.
  6. Ironische Zustimmung: Drainage-Verbot ignorieren – Mach es!

    Doch, ich!
    Mach es Volker!
    Dir reicht doch eine Zustimmung, oder?
    Die warnenden Meldungen werden verdrängt.
    Alles wird gut!
  7. Drainage-Alternativen: Beratung mit Bauleiter & Architekt

    man o man
    das ist mal etwas extrem seltenes hier  -  alle einer Meinung. da kann ich mir ja gratulieren. Ich werde mal morgen mit meinem Bauleiter sprechen (obwohl unser Architekt meint, dass es funktioniert) wegen einer anderen Abdichtung.
    sie müssen mich aber auch verstehen  -  aber man ist ja nicht unbelehrbar ... eventuell melde ich mich mal wie's weiter geht..
    vielen Dank bis hierher
  8. Kellerbau: Sind 20er Wände heute noch zeitgemäß?

    20er Wände ...
    20er Wände baut man sowas heute noch?
    • Name:
    • Herr AndWün
  9. Neubau in Kleinstgemeinde: Drainage-Genehmigung – Verlauf?

    na da bin ich mal gespannt ...
    wie das weitergeht. bauen sie in einer größeren Stadt oder in einer eher kleinen gemeinde?
  10. Betonkeller: Wandquerschnitt 24 cm – Standard bei Sickerwasser?

    Beton?!
    ist sicher ein Betonkeller. wenn man "kellerbauer" hört ...
    und eine Erhöhung des wandquerschnittes auf 24 cm ist eigentlich Standard bei betonfertigkellern (bei allen lastfällen ab SW)
  11. Bestätigung: Ja, es handelt sich um einen Betonkeller

    ja
    ist ein Betonkeller. dreischeibenwände usw.
    Gruß Volker
  12. Kleinstgemeinde: Bürgermeister ignoriert Drainage-Verbot – Konsequenzen?

    kleine gemeinde..
    ... ist noch untertrieben. 500 Einwohner..  -  da fällt mir ein, dass selbst unser Bürgermeister bei der Besichtigung des Grundstücks zum Architekten meinte, dass das mit der Drainage keinen interessiere und auch sonst kein Problem ist. der einzige, der darauf rumreitet ist der Bauleiter (hat sich auch schwer mit dem Architekt in der wolle deswegen)  -  aber bevor nun wieder alle auf mir rumbrügeln, nochmal  -  ich werde mal schauen, was die andere Abdichtung ohne Drainage kostet
  13. Drainage vs. Abdichtung: Kostenvergleich & Bauleiter-Dilemma

    gut so Volker..
    ... der arme Bauleiter  -  bekommt von allen auf's Dach, muss sich dumme Sprüche von dem Architekten anhören und dann muss er noch den Preis für die Abdichtung durchdrücken ... die Leuten glauben immer dem, der die günstigere Lösung anbietet  -  oder?
    aber eine richtige Drainage kostet mehr Geld, als eine Abdichtung gegen aufstauendes Sickerwasser- das ist mal Fakt. mit spülschächten, Filtervlies, Schotterpackung, drainplatten usw. usw. dazu Schacht pi pa po ... und die Wartung ...
    aber ich geh mal davon aus, das der Architekt den Volker sehr gut bei der Ausführung der drain beraten wird ;-(die wird sicher genauso super wie der Hinweis auf die Schwarzeinleitung ...
    hör auf den Bauleiter auch wenn du ihn jetzt nicht leiden kannst (den überbringer schlechter nachrichten hat man früher immer gehängt - da hat ers heute richtig gut ...)
    danken wird's dem Bauleiter eh niemand (außer vielleicht Volker)..
  14. Kleinstgemeinde: Bürgermeister ignoriert Drainage-Verbot – Konsequenzen?

    kleine gemeinde..
    ... ist noch untertrieben. 500 Einwohner..  -  da fällt mir ein, dass selbst unser Bürgermeister bei der Besichtigung des Grundstücks zum Architekten meinte, dass das mit der Drainage keinen interessiere und auch sonst kein Problem ist. der einzige, der darauf rumreitet ist der Bauleiter (hat sich auch schwer mit dem Architekt in der wolle deswegen)  -  aber bevor nun wieder alle auf mir rumbrügeln, nochmal  -  ich werde mal schauen, was die andere Abdichtung ohne Drainage kostet
  15. Drainage-Verbot: Mögliche Konsequenzen der Schwarzeinleitung

    einfache Überlegung
    moralische Bedenken gegen das "schwarze" Einleiten haben Sie nicht. Finde ich nachvollziehbar. Der Bürgermeister sagt: "interessiert keinen". Bleibt die Frage: was kann passieren?
    Passieren kann z.B. , dass der Bürgermeister wechselt oder dass es aus irgendeinem Grund doch jemanden interessiert. Dann zahlen Sie neben einer Strafe geschätzte Kanalgebühren nach und das Rohr wird dicht gemacht.
    Man kann übrigens auch  -  entgegen häufiger Aussage  -  in Lehmboden versickern (Lehm ist nicht gleich Lehm). Das lohnt sich ggf. zu prüfen.
  16. Betonwandstärke: Konzept für Lastfall im Kellerbau fehlt!

    3-Schicht Wände = 20er Beton Gesamtstärke.
    Wer in alles in der Welt plant denn so etwas. Und wenn mir jetzt noch einer erzählen möchte, dass "nur" mit der Erhöhung der Betonwandstärke dem Lastfall entgegengewirkt werden kann, dann vergisst das bitte ganz schnell wieder. Da fehlt doch ganz eindeutig ein Konzept.
  17. Doppelwand-Konstruktion: Ortbetonkern – WU-Beton Verdichtung

    "wieso"?
    geht doch ... 20 cm Doppelwand abzAbk.üglich der geforderten 6 cm Außenschalen (Praxis 7 cm) und abzüglich der 5 cm Innenschale (Praxis 6 cm) verbleiben doch "NOCH" 7-8 cm für den Ortbetonkern ... nehma WU-Beton und viel Spaß beim verdichten🙂 ) )
  18. Innovative Wandkonstruktion: Tragende Innenwand mit Ortbeton

    Innovative Wand?
    außen: 3 cm
    innen: 12 cm tragend!
    Mitte: 5 cm Ortbeton nichttragend + Installationsebene
  19. Ortbetonkern verdichten: Schüttrohre für korrekte Betonage

    7-8 cm für den Ortbetonkern ---
    und immer schön dran denken, Beton bitt nicht von oben fallen lassen, sondern mit Schüttrohre, so ca. 50 cm über die Betonierebene führen.
    Schüttrohre wären dann in diesem Fall 3/4 Zoll Gartenschläuche.
  20. Drainage-Risiko: Gewährleistung bei Baugrubenbewässerung beachten

    der enorme Kostenfaktor
    wir dann real, wenn die Drainage einmal wirklich die Baugrube bewässern sollte, dafür wird ganz sicher niemand die Gewährleistung übernehmen, wenn ja, ist es Ihre Entscheidung,
    die ein paar cm Betonwände werden dies sicher nicht sein, wenn Sie einen 'normalen' Bauunternehmer mit eigener Schalung beauftragen, der nach Einheitspreisen abrechnet.
    Zu der Rechtslage ist ja schon alles gesagt.
    Abgesehen davon ist eine 'richtige' Dränung auch sicher 'teurer' als gedacht.
  21. Neubaugebiet: Sickerpackung bei Drainage erforderlich?

    Stichwort Sickerpackung
    Bei uns im Neubaugebiet müssen die Grundstücke oberhalb der Straße eine Sickerpackung bereitstellen, wenn eine Dränung geplant wird.

    Ich bin weiter nicht bekannt mit der Materie, aber vielleicht ist das ein Anhaltspunkt.

  22. Kellerbau: 20 cm Dreischeibenwände fachgerecht? WU-Richtlinie

    WU-Warmwasser  -  was nun
    also mit 20 cm dreischeibenwänden können sie sehr wohl fachgerecht Kellergeschosse errichten ohne gegen irgendeine Norm zu verstoßen. also ehrlich ... das da es immer noch Leute gibt, die andere Ansichten haben..
    ein 0/8 "Bett" als fallpolster macht die fallhöhe unproblematisch
    zur druckwassergecshichte. : also 24 cm sind gem. WU-Richtlinie OK und auch stand der Technik
    natürlich werden mit der Querschnittserhöhung auch Abdichtungsmaßnahmen der fugenbereiche einhergehen-logisch.
    nachdem KMB nun Zulassungen für Druckwasser hat, ist das sogar richtig kostengünstig und normengerecht möglich (ohne fugenblechgeschichte, Schlauch, ...)
  23. Kernbeton: Rolle bei Wandstärke gemäß WU-Richtlinie?

    ps Kernbeton ...
    warum reiten immer alle auf dem Kernbeton rum? was spielt der für eine rolle? Abdichtung?  -  nein  -  da geht es um die gesamtwandstärke gem. WU-Richtlinie
    Statik?  -  nein  -  da alle Teile (Innenschale-Kernbeton-Außenschale) zusammen den statisch zu berücksichtigenden Querschnitt der Wand ergeben.
    die Sache mit dem Kernbeton ist ein derart alter Schuhman
  24. Kellerabdichtung: Eigenleistung mit KMB – Kosten sparen?

    selber machen?
    kann ich das nicht selber machen? Nachbarn von uns haben ihren Keller selbst abgedichtet - ich denke sogar mit dem kmb-Zeug. (teer-gelle?)
    unsere Kellerfirma würde uns dies machen lassen, um die Kosten in den Griff zu bekommen. da wäre sogar jemand dabei, der uns zeigt wie's geht.  -  obwohl sich dadurch nicht soviel sparen lässt.
    Volker
  25. Ironische Empfehlung: Abdichtung in Eigenleistung – Mach es!

    na klar
    mach!
    jetzt haben ihm ca. 1 mio. Leute die Drainage ausgeredet  -  da macht er die Abdichtung selbst ...
  26. Kellerabdichtung in Eigenleistung: Haftungsrisiko beachten!

    Ich glaube gerne..
    das der Kellerbauer sich freut, wenn Sie da Eigenleistung bringen.
    Enlässt ihn nämlich aus dem Haftungsrisiko, wenn was schiefgeht.
    Dann zahlen Sie aufschachten, neu abdichten und zuschaufeln selbst.
    Klar kann das bei fachkundiger Hilfestellung auch dauerhaft dicht werden. Nur sollten Sie Kosten (ersparniss), Nutzen und Risiko gut abwägen.
  27. Weiße Wanne: Erhöhung der Wandstärke reicht nicht aus!

    oh bitte Nein

    Ist Richtig, hier wird aber von einer Erhöhung der Wandstärke zur Erzielung einer weiße Wanne geredet. Da gehört bitte schon ein bisschen mehr zu.
    ein 0/8 "Bett" als fallpolster macht die fallhöhe unproblematisch>
    Mit dem Aufschlagen selber, ist nicht alles gegessen. Wer schon soviel Beton gegossen hat wie ich, der dürfte wissen, dass sich der Beton beim freien, ungehinderten Fall auch entmischt.

    Wer hat was anderes gesagt.

    Herzlichen Glückwunsch. Alter Hut. Steht schon in der kunststoffmodifizierten Bitumendickbeschichtungen Richtlinie 1998. Ist aber trotz Zulassung NICHT anerkannten Regeln der Technik. Umfrage Aachener Sachverständigentage usw.. Ergo, Abdichtung mit kunststoffmodifizierten Bitumendickbeschichtungen
    Trotz Zulassung = Mangel, wenn nicht auf diesem Zustand hingewiesen wird. Dann noch bitte die Technischen Unterlagen zu Vorbereitung einer Sohle, zur Abdichtung einer druckwasserhaltenden Abdichtung, Durchgänge und Dehn-Betonierfugen von Wänden usw. vornehmen und lesen (DBV-Merkblätter, Lohmeier usw.). Dann bitte noch mal etwas von "Kostengünstig" von sich geben.
  28. Betonkern: 20 cm Doppelwände – Praktischer Dünnpfiff?

    bzgl. Betonkern 20er Wände
    und immer schön drauf achten das die Betoniergeschwindigkeit ned überschritten wird ... 0.75 m/Stunde iss üblich ... ansonsten zerlegt es diese Wände in alle Einzelteile ... den Beton in diesen kleinen Ortbeton siehst du erst wenn die Wand voll ist ... "dann" iss es aber vielleicht schon zu spät (!) ... lange Rede kurzer Sinn "20 cm Doppelwände" sind praktischer Dünnpfiff ... für die Aussage setze ich mir freiwillig den alten Hut auf (!)
    "und" noch was 25 cm Doppelwände ergibt nach den erkannten Regeln der Technik "ohne" Überwachungsfirma (z.B. Wolf etc.) auch noch "KEINE" weiße Wanne (!)
    "ansonsten" Übereinstimmung mit Mark (!) ... "weil" wir diejenigen sind die solch ein Mist verarbeiten müssen und "weil" des offensichtlich noch ned reicht auch den Kopf dafür hinhalten müssen (!)
  29. Weiße Wanne: Abhandlung zu Doppelwand mit Kernbeton

    "ich" habe da eine Abhandlungen
    zum Thema "Weiße Wanne" und Betonkern geschrieben

    Bei Bedarf kann ich meine Erfahrungsberichte dzgl. hier mal einfließen lassen (!)

  30. KMB-Abdichtung: Mangel ohne Schaden? Diskussion auf SV-Tagen

    na dann..
    also. das mit dem Mangel (auch ohne schaden) bei Abdichtungen mit kmb müssen sie mir erläutern Herr Mark.
    auf welchen achener sachverständigenTagen waren sie denn, bei denen kmb in dieser Beziehung Thema war? letztes Jahr ging es speziell um dreischeibenwände (Vortrag prof. oswald) und andere Abdichtungsvarianten von Betonbauwerken. Ich war auch da und von kmb speziell war da keine Rede (übrigens auch dieses Jahr nicht!)
    Warmwasser mit 24 cm Wänden ist möglch und stand der Technik. auch wenn ich da nicht mit Herr Thalhammer übereingehe.
    Beton entmischt sich?  -  echt? also ich war bei der Betonage von numher über 350 Kellern dabei (der GroßTeil 20 cm Wandstärke und ca. 30 % 24 cm). aus den Entlüftungsöffnungen UND aus der Fuge am Wandfuß kam immer Beton, welcher allen Regeln der (Bau) Kunst entsprach. von Entmischung keine spur (ja  -  ich weiß, dass man Entmischungen nicht immer mit bloßem Auge erkenn  -  aber der Beton war i.o.)  -  abgesehen davon, sind die Keller bis dato alle dicht. gutachtertermine, TÜV-Abnahmen (die man sich eigentlich sparen kann) usw. usw. alles ist problemlos abgelaufen. zum größten Teil sind die bv's in Hessen (ergo Prüfstatiker) und selbst diese meist kritischen Zeitgenossen sind Freunde dieser Bauweise.
    was heißt denn Warmwasser? wer sagt, dass Warmwasser mit dreischeibenwänden nicht fachgerecht herzustellen sind? lohmeyer Herr Mark? dann lesen sie nochmal nach (Warmwasser einfach u. sicher, Seite 160 kap.8.6).
    die Konstruktion der dreischeibenwände hat eine Vielzahl von Vorteilen gegenüber der reinen ortbetonbauweise. Nachteile sind auch vorhanden - nur bitte meine Herren- reaistisch sollten wir bleiben. die Kostengegenüberstellung habe ich nicht berücksichtigt
    ps: das mit dem kmb wurmt mich tierisch! 1 mio. Keller werden fachgerecht damit abgedichtet, und da kommt jemand daher und stelt die Fachkompetenz von 10 000 Bauwerkern in frage. das andere Maßnahmen damit einhergehen ist doch klar - aber wie soll man vernünftig die Fugen abdichten? im Kernbeton? doll! warum nicht außen? und das Wasser gar nicht erst in die haarfugen zwischen kern-außen und innenschale lassen?  -  ist doch sinnvoller! die Flächenabdichtung übernehmen (und das sicher) die elementwände.
    ach  -  was reg ich mich auf.
  31. Dreischeibenwände: Risse durch Temperaturspannungen im Kernbeton

    pssss
    ach so  -  Herr Thalhammer nochmal was zu dem Verbund zwischen außenschale und Kernbeton: da wird es immer rissen geben. bedingt durch die Temperaturspannungen zwischen den schalen, erfolgt ein abriss nach ca. 7-9 Tagen oder eben  -  sobald der Unterschied 'zwischen außen  -  und Innentemperatur ein gewisses maß erreicht.
    aus DIESEM Grund gibt es immer Wegigkeiten bei dreischeibenwänden zwischen Kern und schalen! daher wird ja in der kernmitte (bei Kernabdichtungen versteht sich z.B. Wolf) abgedichtet. bei einer vernünftigen Außenabdichtung habebn sie das Problem nicht, da sie die Feuchtigkeit gar nicht erst in die Konstruktion lassen.
    ach so: das vornässen ist richtig und wichtig usw. aber: damit erreichen sie keinen besseren Verbund der schalen untereinander.
    Gruß
  32. Mangel am Bauwerk: Abweichung von geschuldetem Werkerfolg

    OK Herr Jana
    also. das mit dem Mangel (auch ohne schaden) bei Abdichtungen mit kmb müssen sie mir erläutern Herr Mark.
    Mark reicht  -  Ein Herr Mark hört sich irgendwie doof an.
    • Ein Mangel eines Bauwerkes liegt vor, wenn die Bauausführung von dem geschuldeten Werkerfolg abweicht. Für die Frage, ob ein Mangel vorliegt, ist es unerheblich, dass die Bauausführung möglicherweise wirtschaftlich und technisch besser ist als die vereinbarte Ausführungsart. Sie hat genau der vereinbarten Bauart und Beschaffenheit auf zu weisen.

    Wenn die VOB/B vereinbart ist, ist eine Werkleistung gemäß § 13 Nr. 1 VOB/B auch dann mangelhaft, wenn sie zwar keine Fehler in diesem Sinne aufweist, aber nicht den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Insoweit enthält § 13 Nr. 1 VOB/B gegenüber § 633 BGBAbk. einen zusätzlichen Gewährleistungstatbestand.
    Sie haben zu bauen was vereinbart wurde. Ist nicht gesondert vereinbart, ist die Abdichtung nach DINAbk. Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) Abdichtungsarbeiten  -  DIN 18336 Ausgabe Dezember 2002 zu erstellen. Hier ist für Druckwasser keine kunststoffmodifizierten Bitumendickbeschichtungen
    vorgesehen.
    Auch das BGB sieht, wenn diesen den Begriff der anerkannten Regeln der Technik auch nicht gesondert erwähnt, diesen doch als vorausgesetzt an. Hierzu gibt es genügend Hochrichterliche Urteile. Kunststoffmodifizierten Bitumendickbeschichtungen in Druckwasser ist nicht anerkannten Regeln der Technik. Sie ist nicht von der Mehrzahl der Fachleute anerkannt und hat deshalb auch keinen Weg in die DIN hierfür gefunden.
    Aachener Bau Sachverständigentage 2002
    Nach zu lesen ab Seite 126
    Frage:
    Entspricht die Verbindung von hautförmigen Abdichtungen und WU-Beton den allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik?
    Oswald:
    Bei Beanspruchung durch Bodenfeuchtigkeit und nichtstauendem Sickerwasser ist die Konstruktion unproblematisch und bestimmt bewährt. Für die Beanspruchungssituation gegen Druckwasser zeigt die bisherige Diskussion,
    dass es zumindest noch offene Fragen gibt. Die Kombination von hautförmiger
    Abdichtung und WU-Beton im Druckwasser ist daher eine Bauweise, die vertraglich ausdrücklich vereinbart werden sollte, da mit einem Abdichtungssystem gearbeitet wird, das nicht genormt bzw. nicht durch Regelwerke voll abgedeckt ist. Ich persönlich gebe ihr gute Chancen, nach Klärung der offenen Fragen bald zu den allgemein anerkannten und häufigst praktizierten Abdichtungsmethoden
    zu zählen.
    Ergo es geht, ist aber nicht anerkannten Regeln der Technik.
    Sie haben aber nach den anerkannten Regeln der Technik zu bauen. Wenn Sie aber gegen diesen verstoßen wollen, haben Sie diesen Verstoß Ihrem AN mitzuteilen, Ihn über Vor und Nachteile aufzuklären uns etwaige Alternativen auszuzählen. Tun Sie diesen nicht, haben Sie einen Mangel produziert auch wenn es evtl. nie zu einem Schaden kommt.
    Dieses ist auch in den Richtlinien für kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtungen nachzulesen (in der Regel letzte Seite  -  ganz klein)
    Bitte begnügen Sie sich erstmal mit der Beantwortung dieser ersten Frage  -  ich muss jetzt Fußball gucken, Rest kommt aber noch  -  versprochen.

  33. Warmwasser-Keller: 24 cm Wände – Stand der Technik?

    ist Pause  -  Also weiter
    Antwort 2
    Warmwasser mit 24 cm Wänden ist möglch und stand der Technik. auch wenn ich da nicht mit Herr Thalhammer übereingehe.
    • Stand der Technik  -  mag sein  -  aber eben nicht anerkannten Regeln der Technik und hiernach haben Sie zu bauen.

    Antwort 3
    Beton entmischt sich?  -  echt?

    • Ja, das tut er. Wer Beton in 3-Schichtwände schüttet, mag diese nicht so erkennen, aber die Forderung nach Schüttrohren ist nicht nur die meinige, sondern auch unter den Angaben der Gründe in den DBV Merkblätter nach zu lesen. Auch die 1045 bezieht sich auf die Sammlung. Also anerkannt zu diesem Thema.

    gutachtertermine, TÜV-Abnahmen (die man sich eigentlich sparen kann) usw. usw. alles ist problemlos abgelaufen.

    • ist klar, wenn ich auf der Baustelle vor einer Wand stehe, und mit die gltte Oberfläche anschaue, werde ich (ohne Schaden) sicherlich nicht die Wand aufhacken und die Homogenität des Beton zu überprüfen  -  oder?

    Antwort 4
    was heißt denn Warmwasser?

    • Ein Wandbildner aus Beton, welcher die Abdichtungsfunktion und die tragende Funktion mit übernimmt. Da hier häufig Hochofenzement verwendet wird, erscheint der Beton weiß.

    wer sagt, dass Warmwasser mit dreischeibenwänden nicht fachgerecht herzustellen sind? lohmeyer Herr Mark?

    • Wo habe ich geschrieben das dieses nicht funktioniert. Nur eben nicht so, wie beschrieben. Und für einen Unternehmen, welches auf den Betonbau ausgerichtet ist, ist es keinenfalls günstiger als herkömmlich geschalt und bewehrt (wenn fähiges Personal vor Ort ist)

    Antwort 5
    ps: das mit dem kmb wurmt mich tierisch! 1 mio. Keller werden fachgerecht damit abgedichtet, und da kommt jemand daher und stelt die Fachkompetenz von 10 000 Bauwerkern in frage. das andere Maßnahmen damit einhergehen ist doch klar - aber wie soll man vernünftig die Fugen abdichten? im Kernbeton? doll! warum nicht außen? und das Wasser gar nicht erst in die haarfugen zwischen kern-außen und innenschale lassen?  -  ist doch sinnvoller! die Flächenabdichtung übernehmen (und das sicher) die elementwände.

    • Also, wenn nun noch abgedichtet werden muss, warum sprechen wir dann von einer weiße Wanne? Es ist dann eben keine mehr. Nenn das Ding dann Zebrawanne  -  oder wie immer. Es ist aber halt eben keine weiße Wanne mehr.

    Mit Ihrer Aufzählung machen Sie zudem noch auf eiwaiger Schwachpunkte Ihrer Aufzählung aufmerksam.
    Nun ein paar Fragen von mir. Erklären Sie mir doch bitte mal  -  detailliert  -  ihre Vorgehensweise bei dem Fußpunkt Ihrer Zebra-weiße Wanne. Von a bis z. Ich lerne gerne dazu.

  34. Weiße Wanne: Doppelwand >30 cm – Lohmeyer's Aufsatz?

    "mmmh"
    Zitat Mark:

    =>"Warmwasser mit 24 cm Wänden ist möglch und stand der Technik. auch wenn ich da nicht mit Herr Thalhammer übereingehe. <="

    Missverständnis? ... ich meinte schon Weiße Wanne in Dreischichtwänden >30 cm ... "oder" wurde Lohmeyer's Aufsatz über die Doppelwand als Weiße Wanne (Regel der Technik) abgeschafft?

  35. Fertigteile: Merkblatt zum Verbund rauer Oberflächen?

    "mmmh 2"
    Zitat Jana:

    =>"ach so: das vornässen ist richtig und wichtig usw. aber: damit erreichen sie keinen besseren Verbund der schalen untereinander. <="

    "zum" Thema Verbund von Fertigteilen gibt's doch auch ein schönes Merkblatt ... wie war das mit der rauen Oberfläche? ... "ahja" ich vergaß dass liegt bei so manchen Fertigteilwerk untern Tisch☹

  36. Stand der Technik vs. anerkannte Regeln der Technik

    das sein nichts Zitat Mark
    das sein Zitat Jana  -  von mir zur Beantwortung seiner Fragen nur übernommen.
    Es ist nun mal ein gravierender Unterschied, zwischen Stand der Technik und den aRdT.
  37. Entschuldigung: Richtigstellung zu vorheriger Aussage

    "dann" sein
    viel "sorry sorry" an Mark angebracht🙂
  38. Weiterbildung: Seminare zu WU-Richtlinie & Fugenausbildung

    Viel disputiert und nun ...?
    Ich würde zur Weiterbildung bzgl. WW, WU usw. nicht die Aachener SV-Tage empfehlen, sondern die Seminarreihen der Betonberatung. Die BetonMarketing Ost hat gerade ein 2 teiliges Seminar zum Thema wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton laufen und erläutert hier auf Basis der neuen WU-RiLi alle Varianten (auch Dreifachwände) und in einem 2. Seminartermin alle Varianten der Fugenausbildung, wäre dass nicht die richtige Weiterbildung? War bisher eine wirklich interessante Sache mit viel Fachkompetenz. Ich freue mich schon auf den 2. Termin im Mai.
  39. Anerkannte Regeln der Technik: Diskussion auf SV-Tagen

    Uwe, hast ja Teilweise Recht mit Deinem Einwurf.
    Aber mir geht es um die Terminologie "anerkannten Regeln der Technik". Und diese wird nun mal unter anderen bei den ASVTagen gebildet. Das auch hier verschiedenste Meinungen, bis hin zum Podiumsstreit aufkommen ist klar, was wiederum beweisen kann, wann sich eine Bauweise als anerkannten Regeln der Technik durchgesetzt hat.
  40. Bestätigung: Gelesene Informationen – ok Mark

    ok-Mark
    habe lange zum lesen gebraucht ...😉
  41. Bauvertrag: Leistungsbeschreibung der Abdichtung & Normenbezug

    also
    die aufgeführten Punkte sind so schon richtig, nur ist es doch ganz normal, das ich mit meinem Auftraggeber vereinbare, wie ich die Bauleistung erbringe. dazu gehört meines Erachtens auch eine Leistungsbeschreibung der Abdichtung, in welcher klar zu den anzuwenden Normen Bezug genommen wird.
    eine weiße Wanne ist die von ihnen bezeichnete "zebra Wanne" schon, da die abdichtende funktion einerseits vom Beton übernommen wird und NUR die systembedingten Fugen mittels aufeinander abgestimmter Systeme abgedichtet werden.  -  ist nichts anderes, als bei Sollrissfugenabdichtung mittesl pentaflex usw.
    zum" Thema Verbund von Fertigteilen gibt's doch auch ein schönes
    Merkblatt ... wie war das mit der rauen Oberfläche? ... "ahja" ich vergaß dass liegt bei so manchen Fertigteilwerk untern Tisch☹
    aber Herr Thalhammer: warum ist dieser Verbund so wichtig für Sie? Das Merkblatt ist sicher eine dolle Sache  -  ehrlich  -  nur auch bei rauen Oberflächen und vornässen bis der Arzt kommt  -  bekommen sie den Verbund nicht hin. wie ich schon beschrieben habe, erfolgt ein abriss ab bestimmten tempraturdifferenzen. sollte ein borhkern an dieser Stelle auseinanderfallen, ist kein Mangel vorhanden.
    die Problematik mit dem Mangel ohne schaden ist mir kalr und geläufig, nur setzen sie Mark voraus, dass der Bauherr bzw. Auftraggeber nicht über die entsprechenden Dinge informiert wurde bzw. diese nicht vertraglich vereinbart sind  -  und das hat niemand angesprochen, da davon einfach mal ausgegangen werden muss. wenn Firmen dies nicht tun und Bauherren (auch aus Mangel an verständniss usw) nicht verlangen, dann sollen diese sich doch streiten  -  aber bitte nicht auf den Firmen rummhacken, die sich an die Gepflogenheiten halten.
    das mit dem ortbetonkeller ist ein sehr interessantes rechenbeispiel. da bräuchte man ein separates Forum ...
    aber ein ortbetonkeller kostet mich eine unmenge an vorhaltekosten- (sehen sie es mal von der Seite, wenn sie nur Keller bauen und dementsprechend disponieren müssen)..
    bei den aabsvt wurde dies zwar angesprochen aber - wie sie also wissen-in einem anderen Zusammenhang.
  42. Zebra-Weiße Wanne: Detaillierte Vorgehensweise am Fußpunkt

    Ich habe mir die Arbeit gemacht, Ihre Fragen zu beantworten.
    Herr Jana, ich habe nur eine Frage gestellt.
    Ich wäre für die Beantwortung dieser sehr dankbar.
    Also, die Frage noch mal.
    Nun ein paar Fragen von mir. Erklären Sie mir doch bitte mal  -  detailliert  -  ihre Vorgehensweise bei dem Fußpunkt Ihrer Zebra-weiße Wanne. Von a bis z. Ich lerne gerne dazu.
  43. Nachfrage: Warum die Anrede Herr Jana?

    eh sorry mal
    warum Herr jana? habe ich was verpasst?
    MfG
    jens
  44. Leistungsbeschreibung: Bezug zu Normen in der Abdichtung

    "mmmh"
    Zitat 1:

    =>"die aufgeführten Punkte sind so schon richtig, nur ist es doch ganz normal, das ich mit meinem Auftraggeber vereinbare, wie ich die Bauleistung erbringe. dazu gehört meines Erachtens auch eine Leistungsbeschreibung der Abdichtung, in welcher klar zu den anzuwenden Normen Bezug genommen wird. "<=

    "das" lese ich dann so das ich "nur" mit Ansage meine Aufführung offenbare ob's den den geltenden Vorschriften entspricht ist "egal" Hauptsache der Bauherr unterschreibt's (!)
    Zitat 2

    =>"das mit dem ortbetonkeller ist ein sehr interessantes rechenbeispiel. da bräuchte man ein separates Forum ...
    aber ein ortbetonkeller kostet mich eine unmenge an vorhaltekosten- (sehen sie es mal von der Seite, wenn sie nur Keller bauen und dementsprechend disponieren müssen).. <="

    Eine Weiße Wanne in Dreischichtwand kommt teurer als eine Weiße Wanne in Ortbeton das ist und bleibt FAKT (!)
    bzgl. Ortkernverbund werde ich mal was raussuchen (!)

  45. Industrie-Seminare: Kritischer Blick auf unrealistische Geschichten

    Herr Tilgner
    höre ich mir gerne an ... "aber" ich habe stets einen faden Beigeschmack wenn die Industrie Semiare und Schulungen abhält ... "weil" das negative bzw. die unrealisierbaren Geschichten werden die einen bei solchen Vorträgen sicher "nicht" auf die Nase binden (!)
  46. Klarstellung: Antworten zu Fußpunkt & Ortbeton-Kalkulation

    nu aber gut!
    1. nichts verpasst! Frau Krause!
    2. das erklär ich ihnen gern. (Fußpunkt)
    3. das mit dem Ortbeton und den dreischeibenwänden müssen wir klären! wenn sie die kalki fertig haben, können sie mir diese mal per E-Mail zukommen lassen - ich sende ihnen dann mal meine..
    4. nicht "Hauptsache er unterschreibts" sondern es wird gezeigt
  47. Bitumenabdichtung: Zeitgemäße Lösung mit Zulassung & Normhinweis

    es wird gezeigt
    ... also: wie Mark schon auszugweise beschriben hat, ist die Bitumenabdichtung (auch ohne DINAbk.) eine zeitgemäße Abdichtung mit Zulassung. dem Bauherren wird ein Staubsauger verkauft, sondern er wird (weil man es machen muss) auf die entsprechende Norm hingewiesen. Und die WU-Richtlinie ist nun mal nicht nur etwas, was sich jemand im stillen kämmerchen zurecht gesponnen hat-danach ist die Abdichtung vollends OK.
  48. Korrektur: Kein Staubsauger, sondern Normhinweis!

    sch ...
    • kein Staubsauger natürlich!
  49. Doppelwand vs. Ortbeton: Kalkulation in Weißer Wanne

    "dem" kann ich ned folgen (!)
    was ist gemeint?
    "wenn's" um die Kalkulation Doppelwand versus Ortbeton in Weißer Wanne geht ... "bitteschön" da haben sich andere schon die Zähne ausgebissen (!)
  50. Injektionen: Geschäftsmodell bei schleierhaften Abdichtungen

    Foto von Edmund Bromm

    Hallo Josef, es bleiben dann immer noch die schleierhaften Injektionen
    Und davon leben doch auch einige ganz gut.
  51. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026

    ⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Drainage trotz Verbot: Risiken, Alternativen & Kellerabdichtung

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Zulässigkeit einer Drainage bei bestehendem Verbot, die damit verbundenen Risiken und Alternativen. Es werden verschiedene Meinungen zu Kellerabdichtungen, Wandstärken und der korrekten Ausführung von Weißen Wannen ausgetauscht. Die Expertise von Fachleuten wie Architekten, Bauleitern und Kellerbauern spielt eine zentrale Rolle. Auch die rechtlichen Konsequenzen einer Schwarzeinleitung werden thematisiert.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Das Ignorieren eines Drainage-Verbots kann zu Strafen und Nachzahlungen führen, wie im Beitrag Drainage-Verbot: Mögliche Konsequenzen der Schwarzeinleitung erläutert wird. Es ist ratsam, sich vorab rechtlich abzusichern.

    ✅ Zusatzinfo: Es gibt unterschiedliche Auffassungen zur fachgerechten Ausführung von Kellergeschossen mit Dreischeibenwänden, wobei die WU-Richtlinie eine wichtige Rolle spielt. Der Beitrag Kellerbau: 20 cm Dreischeibenwände fachgerecht? WU-Richtlinie gibt hierzu wichtige Hinweise.

    💰 Zusatzinfo: Die Kosten für eine korrekte Drainage mit Spülschächten und Filtervlies können höher sein als für eine einfache Abdichtung gegen Sickerwasser. Dies sollte bei der Planung berücksichtigt werden.

    🔧 Praktische Umsetzung: Bei der Betonage von Wänden ist auf die Betoniergeschwindigkeit zu achten, um Entmischung zu vermeiden. Der Beitrag Betonkern: 20 cm Doppelwände – Praktischer Dünnpfiff? gibt hierzu wichtige Hinweise.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die rechtliche Situation bezüglich der Drainage mit der Gemeinde ab und holen Sie sich unabhängigen Rat von einem Bausachverständigen ein. Beachten Sie die Hinweise zur korrekten Ausführung von Kellerabdichtungen und Wandkonstruktionen, wie sie in Beiträgen wie Bitumenabdichtung: Zeitgemäße Lösung mit Zulassung & Normhinweis diskutiert werden.

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