WU-Stahlfaserbeton bei drückendem Wasser
BAU-Forum: Keller

WU-Stahlfaserbeton bei drückendem Wasser

Hallo Forum,
auf Nachfrage bei unserem Bauleiter zu unsere Kellerabdichtung bekamen wir die Information das die Bodenplatte aus einer 25 cm WU-Stahlfaserbeton gegossen wurde (unter den tragenden Wänden wurden vom Statiker zusätzliche Stahlmatten angeordnet). Die Bodenplatte ist weder unter-X1234Xnoch oberhalb zusätzlich abgedichtet  -  nur Schotterschicht und PE-Folie als Sauberkeitsschicht unterhalb. Die aus Poroton-Planziegel gemauerten Wände wurden mit KMB abgedichtet (aus den Beiträgen hier im Forum habe ich schon gelernt das mit KMB maximal eine Abdichtung gegen aufstauendes Sickerwasser zu erreichen ist). Die Abdichtung ist vertikal ca. 15 cm auf die Flanken gezogen worden, wie ich von Bildern rekonstruieren konnte.
Meine Frage: Kann die Konstruktion so funktionieren (von der KMB mal abgesehen) oder hätten hier irgendwelche Fugenbleche (was auch immer das ist) oder ähnliches verwendet werden müssen?
Vielen Dank für alle Antworten
Andreas
  • Name:
  • Andreas Lettau
  1. vertraglich vereinbart?

    Foto von Horst Schmid

    das sieht eher nach einer Abdichtung gegen Bodenfeuchte aus. Haben Sie ein Bodengutachten? Ist eine Abdichtung gegen drückendes Wasser vertraglich vereinbart?
  2. ach! :-(

    und was macht die bopl. bei Wasserdruck von unten? hält das die Faserbeimischung?
    man-o-man ... die Leute haben nerven!
    naja, vielleicht ist ja auch kein Wasser zu erwarten ...
    sowas kann man i.ü. eindeutig klären,
  3. abgesehen von der KMB

    ist der Übergang von der 'Stahlfaser'-Beton Platten zu der Wand aus Planziegeln eine Sollbruchstelle, zumal bei von unten auf die Sohle drückendem Wasser, Fugenbleche funktionieren nur zwischen Beton und Beton
  4. Bin ich zu blöd das zu lesen?

    15 cm Flanken ... JA steht den die Bodenplatte über das Porotonmauerwerk? ... Bodenplatte und Mauerwerk sollten in dem Fall schon bündig sein! ... Gibt es auch eine Dränung zu der Ausführung wenn ja welches Material?
    Zum leidigen Thema Stahlfaser mag ich eh nichts mehr sagen ... wird Zeit dass das Zeug verboten wird (!)
  5. und auch

    der Fundamenterder ist da geringförmig anders auszuführen wie gewohnt :-)
  6. Omei bin ich blöd

    des sind ja Stahlfasern sprich OHNE Bewehrungssaum gibt es eh KEINE bündige Ausführung ... tolle Ausführungsart hier vielleicht noch eine 0815er Hohlkelle und das ganze ist perfekt ... super gelöst ich werde das sicher "NICHT" weiterempfehlen (!)
    MfG
  7. Informationen ...

    zunächst vielen Dank für die Antworten  -  Entschuldigung, dass ich erst jetzt darauf reagiere.
    zu 1
    ein Bodengutachten liegt nicht vor  -  das Haus ist aber auf einem Hanggrundstück gebaut, weshalb wir die Abdichtung gegen drückendes Wasser im Werkvertrag festgeschrieben haben
    zu 4
    die Bodenplatte steht ca. 10 cm über  -  es ist eine gemeinsame Bodenplatte zweier Doppelhaushälfte. Das Nachbarhaus ist 25 cm höher gegründet. Eine Dränung wurde nicht eingebaut
    zu 5
    wie müsste der Fundamenterder denn ausgeführt sein?
    zu 6
    könnten Sie bitte die Sache mit Bewehrungsraum bzw. Überstand und die Problematik der Hohlkehle kurz erklären? Hohlkehle wurde nämlich ausgeführt
    • Name:
    • Andreas Lettau
  8. Doppelhaus

    mit gemeinsamer Bodenplatte?
    Aus welchen Material ist diese Hohlkelle?
    Fundamenterder naja der wird eh auf der Folie liegen ... gehen da wenigstens ein paar Fahnen nach außen ins Erdreich?
    Bewehrungsaum damit's keiner Hohlkelle bedarf ... naja das Thema ist eh gelaufen denn dann hätte man eine gescheite bewehrte Bodenplatte ausführen müssen um die Kantenpressung wegen des fehlenden Überstand abzutragen
    naja vom Allheilmittel "Stahlfaser" halte ich genauso viel wie Markus s.o.
  9. Bodenplatte aus einem "Guss"

    Die Bodenplatte (n) wurden gemeinsam gegossen, da die beiden Häuser 25 cm in der Höhe unterschiedlich gegründet sind (gleich5 t sich weiter oben durch ebenfalls unterschiedlich hohe Drempel wieder aus). Die "beiden" Bodenplatte überlappen so gesehen um ca. 30 cm, d.h. die Platte ist an dieser Stelle 50 cm stark.
    Wahrscheinlich wurde die Hohlkehle aus KMB gefertigt (ich warte noch auf Bilder)
    Für den Fundamenterder wurden keine Fahnen nach außen gelegt. Der Elektriker hat seine Arbeit bereits abgeschlossen und der PA wurde gemessen  -  scheint also o.k. (gewesen) zu sein.
    Was den Stahlfaser-WU-Beton angeht, warte ich auf den Lieferschein vom Betonwerk um zu sehen ob wenigstens die Betonmischung stimmt  -  die Frage ist aber auch wie der Anschluss zu den geklebten Poroton Planziegel Wänden bei überstehnder Bodenplatte hätte ausgeführt werden müssen.
    • Name:
    • Andreas Lettau
  10. der Bodenplattensprung

    würd mich interessieren ... der Sprung von 25 cm ist doch nicht im einem Guss bemacht worden? sprich da wurde doch tagsdrauf weiterbetoniert? wie sieht das mit der Abdichtung aus ... Fugenband o.Ä. vorhanden?
    Hohlkelle aus KMB naja langsam nähern wir uns der Zweifel die wir schon anfangs hegten ... dürfen wir die Bilder auch sehn? DENN spätestens ab dann könnten wir hier auch richtig mitreden (!)
  11. hoffentlich ...

    ist jetzt das unthema "Stahlfaserbeton" ein für allemal erledigt:
  12. Nicht an einem Tag -

    • wie damals in Rom :-))

    zu 10
    Stimmt Herr Thalhammer, die Bodenplatten wurden nacheinander gegossen. Ergibt sich daraus bereits, dass man von getrennten Bodenplatten reden muss. Eine besondere Abdichtung der Nahtstelle wurde nicht vorgenommen.
    An dieser Stelle erst einmal ein herzliches Dankeschön für die Zeit und Mühe die von Ihnen und den anderen Aktiven in dieses Forum gesteckt wird.
    Sobald ich die Bilder elektronisch vorliegen habe, werde ich versuchen sie Ihnen über Pixum zugänglich zu machen
    zu 11
    habe den Link gelesen, sind die Anforderungen die Sie aufgezählt haben:

    • ausführl. Baugrundgutachten, ev1/ev2
    • Nachweis d. Sicherheit gegen schubrisse

    .- Überprüfung der Bedingungen der Zulassung für sfb

    • vollständige stat. ber. und Zulassung auf der Baustelle
    • Nachweis der Gebrauchstauglichkeit

    in irgendeiner Art vorgeschrieben oder nur empfohlen? Die Entscheidung wurde vom Bauträger getroffen ohne uns vorher über Vor- oder Nachteile (Vorteile, Nachteile) zu informieren.

    • Name:
    • Andreas Lettau
  13. Das habe ich fast befürchtet :-(

    für das tieferliegende Bauwerk ist die WU-Bodenplatte "NICHTS Wert! " ... DENN wenn da Wasser ansteht ist es NUR eine Frage der Zeit bis es aus der Fuge zwischen den beiden Bodenplatten kommt dabei wär's sicher ein leichtes gewesen dort ein Fugenband anzuordnen (!)
    • mmmh* warten wir mal auf die Bilder obwohl der Markus da sicher wegen der Stahlfasern auch was schreiben wird ;-)
  14. Was wäre zu sehen

    wenn ein Fugenband da wäre? Ich habe gerade das DIA rausgeholt das die Überlappung der beiden Bodenplatten zeigt. Auf dem DIA ist die Überlappung schräg von der Seite aus zu sehen. Sowohl seitlich an den Bodenplatten als auch am 25 cm Sprung von der unteren zur oberen Platte ist nichts als Beton zu sehen.
    • Name:
    • Andreas Lettau
  15. grundsätzlich ...

    ist es so (ich will ja eigentlich zu sfb nichts mehr schreiben *g*), dass
    für ein Bauwerk eine statische Berechnung erstellt werden muss.
    das wird normalerweise auch in der Baugenehmigung als Auflage genannt (ebenso
    Wärmeschutz bzw. EnEVAbk.).
    die Einhaltung der genannten Anforderungen ist zwingend! beim erstellen der
    Statik nachzuweisen.
    natürlich kann der Statiker keine Bodenmechanischen Werte erfinden, also ist
    die Hinzuziehung eines Baugrundgutachters zu fordern.
    usw. usf ...
    es führt aber definitiv zu weit, dem Bauträger detailliert aufzugeben:
    mach dies, mach jenes, mach ...
    der Bauträger hat von sich aus alle erforderlichen Unterlagen (Genehmigungsplanung
    u. alle notwendigen Bescheide, aber eben auch Statik und EnEV-Nachweis)
    zu bringen.
    wie der Bauherr das überprüft, ist sein Bier!
    die Genehmigungsbehörden sehen sich die Statik üblicherweise gar nicht oder
    nach! Bauausführung an.
    wenn dann irgendwas nicht passiert, wendet sich die Behörde natürlich nicht
    an den Bauträger, sondern an den Hausbesitzer.
    das kann im Einzelfall durchaus unangenehm werden. mindestens ebenso
    unangenehm ist aber bspw. e. undichter Keller u. ein insolventer bt/bu/gu/gü ...
    insofern würde es dem eigeninteresse des bh entsprechen, zeitnah zu prüfen,
    bzw. prüfen zu lassen. das geht halt nicht ohne unabhängige Fachleute.
  16. Was wäre zu sehen

    wenn ein Fugenband da wäre? Ich habe gerade das DIA rausgeholt das die Überlappung der beiden Bodenplatten zeigt. Auf dem DIA ist die Überlappung schräg von der Seite aus zu sehen. Sowohl seitlich an den Bodenplatten als auch am 25 cm Sprung von der unteren zur oberen Platte ist nichts als Beton zu sehen.
    • Name:
    • Andreas Lettau
  17. Das ist NICHT gut (!)

    vom welchen Zeitpunkt sind die Dia's? doch hoffentlich nach dem ersten Betonakt sprich vor dem betonieren der zweiten Bodenplatte?
  18. Was wäre zu sehen

    wenn ein Fugenband da wäre? Ich habe gerade das DIA rausgeholt das die Überlappung der beiden Bodenplatten zeigt. Auf dem DIA ist die Überlappung schräg von der Seite aus zu sehen. Sowohl seitlich an den Bodenplatten als auch am 25 cm Sprung von der unteren zur oberen Platte ist nichts als Beton zu sehen.
    • Name:
    • Andreas Lettau
  19. Bitte nicht nach dem Einstellen eines Beitrags auf Aktualisieren clicken

    sondern vorher so oft auf zuzück clicken, bis man soweit zurück ist, wo man auf neue Antwort geclickt hat. Oder einfach in die chron. Liste gehen und Thread neu anwählen.
    Gruß Roland
  20. Bilder vom Endstadium

    Nein leider habe ich nur Detailfotos von dem Bodenplattenübergang als beide Bodenplatten fertig waren. Ich prüfe derzeit noch das Video Material ...
    Die Bodenplatte hat übrigens doch flächig Eisenbewehrung bekommen.
    Die Überlappung der Bodenplatten ist auf den DIA's sehr gut von der Seite zu sehen und da ist nichts dazwischen ...
    • Name:
    • Andreas Lettau
  21. Der Statiker war mit im Boot

    Hallo Herr Sollacher,
    auch Ihnen vielen Dank für Ihre Zeit und Ihr Engagement.
    Ich warte derzeit auf die Statik-Unterlagen die ich vom Bauleiter angefordert habe. Der Statiker hat auch die vorbereitenden Arbeiten an der Bodenplatte in Augenschein genommen bevor er das Betonieren freigegeben hat. Nur wurde nach meinen bisherigen Informationen kein Bodengutachten erstellt.
    Leider sind wir erst jetzt (das Haus ist bereits bezogen) auf die Problematik aufmerksam geworden. Wenn der Statiker hier den Anforderungen nicht gerecht geworden ist  -  welche Konsequenzen ergeben sich daraus? Ist das eher Sonnenklar oder juristisch in alle Richtungen auszulegen?
    • Name:
    • Andreas Lettau
  22. sonnenklar ...

    ist gar nichts. erst recht nicht beim bauen oder etwaigen, daraus resultierenden
    Gerichtlichen Auseinandersetzungen. "vor Gericht und auf hoher See ... "

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