Hallo BAU.DE-Team,
vor einiger Zeit hatte ich mal die Frage nach einer feuchten Ecke gestellt (Keller 272).
Danach hat sich die Baufirma auch endlich bewegt und einen vereidigten Gutachter/Sachverständigen geholt.
Der hat nachdem die Ecke nach dreimonater Trocknung nicht richtig trocknen wollte mehrere Löcher in den Estrich graben lassen. Zuerst wurde in der Ecke in der es feucht war der Estrich entfernt, ein kleiner Wulst auf der Bodenplatte um die Bohrung in die doppelte Trennwand zum Nachbarhaus angelegt, damit, falls es aus der Trennwand käme es dort hineinliefe. Weiterhin sind dann, nachdem zwar
zwei Wochen lang kein Wasser von außen sichtbar in das kleine Schwimmbad hineinlief, aber die Trocknung der Bodenplatte nicht so recht voranging, im Abstand von ca. 1-2 m von der Ecke an den beiden Stahlbetonkellerwänden neue kleine Löcher angelegt worden. Beim
Öffnen der Löcher war unter der Dampfschutzfolie die direkt auf der Bodenplatte liegt sichtlich Nässe zu sehen (Tropfen hingen an der Folie). Danach wurde nun sechs Wochen gewartet um zu sehen, ob eine Veränderung eintritt.
Bisher hat sich kaum etwas verändert. D.h. in den zwei Öffnungen im Estrich ist es immer noch feucht.
Darf es denn auf der Bodenplatte so feucht sein?
Es sieht zwar so aus, als ob die Dampfsperre die Feuchtigkeit zurück hält, aber da die Feuchtigkeit ja raus will (siehe Ecke), ist
da nicht davon auszugehen, wenn man einfach alles wieder verschließt, dass die Ecke wieder feucht wird?
Weiterhin ist mir nicht ganz klar wer den überhaupt in der Angelegenheit den Nachweis erbringen muss, dass die Sache ein (kein) Mangel ist. Ist er Käufer oder der Verkäufer dazu verpflichtet. Wir bewohnen das Haus seit letztem Herbst und bei der Übergabe wurde damals der Mangelpunkt "feuchte Ecke" festgehalten. Eine kleine Restzahlung haben wir bisher noch zurückbehalten (leider jetzt nur noch 1 %).
Vielen Dank schon mal fürs Lesen
Feuchtigkeit im Keller unter dem Estrich
BAU-Forum: Keller
Feuchtigkeit im Keller unter dem Estrich
-
Nachtrag
Der Estrich ist nicht von uns beauftragt worden, sondern ist
fälschlicherweise von der Baufirma bei uns reingelegt worden.
Kann ich denn Verlangen, wenn sich die Baufirma wehrt weiter
nach der Ursache der Feuchtigkeit zu suchen, dass der Estrich
wieder entfernt wird und man dadurch vielleicht erkennen kann,
wo das Wasser eintritt oder ob es dann nach Austrocknung gar
nicht mehr auftritt?
Bei Nachbarn (anderes DH) ist während der Regenzeit auch ein
feuchter Fleck (in der Fuge zwischen Stahlbetonwand und
Bodenplatte) aufgetreten, da dort aber kein Estrich reingelegt
wurde, ist der Fleck mittlerweile wieder abgetrocknet.
Was kostet ein Estrich im Keller /m²?
Kann ich den Aufwand der uns durch das herausnehmen des Esstrichs
entsteht: Ausräumen, Unterbringen der Sachen ... eine Entschädigung verlangen?
Falls noch Fragen auftauchen, kann ich mit weiteren Infos dienen.
Vielleicht ist bei dem schönen Wetter ja doch jemand da ... -
Juristische Fragen rausgenommen
weil: darf ich nicht, kann ich nicht, will ich nicht.
Sie schreiben von einer Dampfsperrfolie. Allerdings gehört hier eine Abdichtung nach DINAbk. 18195 mind. Teil 4 hin.
Wenn da aber schon Tropfen dranhängen, liegt die Vermutung nahe, dass es sich um drückendes Wasser handelt. Dann wiederum ist eine Abdichtung nach DIN 18195, Teil 6 oder eine wasserdichter Beton nach DIN 1045 erforderlich.
Setzen wir mal voraus, es ist drückendes Wasser:
Dann Höchstwasserstand ermitteln
Estrich raus
Abdichtung rein
Auflast gem. huydrostatischem Druck + Sicherheit.
Was steht übrigens in dem Gutachten und für welches Gewerk war der vereidigt?
Denn hier kommen nur zwei Möglichkeiten in Frage:1) Dachdeckerhandwerk (Dachtechnik, Wandtechnik und Abdichtungstechnik
2) Mauerer- und Betonbauerhandwerk
IHKAbk. für Schäden an Gebäuden ist der falsche -
DIN 18195
Vielen Dank für die Antwort!
Schreit die DINAbk. 18195 4/6 auch einen Innenaufbau des Kellers
vor? Oder habe ich mich mit der Dampfsperrfolie schlecht ausgedrückt. Der Estrich ist aus einer Dampfsperrfolie direkt auf der
Bodenplatte, danach einer Styroporplatte und danach nochmal zwei
gleiche Schichten Folie/Styropor aufgebaut.
Außen hieß es, dass eine Bitumenschicht in den verlangten Bereichen aufgetragen ist; ich werde klären, nach welchem DIN-Teil.
Sichtenwasser liegt auf jeden Fall vor. Denn in der Tiefgarage, die direkt an die Doppelhaushälfte grenzt, ist nach zweimaligem 5 cm hohem Wasserstand nun eine Pumpe zum Abpumpen des Wassers installiert worden. Soweit ich die DIN 18195 verstehe ist das also Teil 6.
Wie dichtet man denn nun ab?
Von außen oder von innen?
Denn an der einen Seite grenzt das Haus direkt an die Tiefgarage,
dass heißt, es ist dort eine Dichtung wenn überhaupt nur schwer
möglich.
Welche Höhe+Sicherheit ist die richtige bei Schichtenwasser? Ist ja nicht konstant.
Gewerk des Gutachters werde ich in Erfahrung bringen.
Welche Infos sind noch wichtig? -
Gutachter!
Der Gutachter wirbt mit dem Titel:
BauSachverstädiger
Was das allerdings heißt, weiß ich nicht. -
Kosten?
So nun noch mal was ganz anderes.
Von welchen Kosten muss man denn für
so eine Sanierung ausgehen.
Der Keller hat zwei Räume und der
Grundriss ist 10x6 m.
Gibt es da eine ca. Hausnummer Kosten/m²
oder Kosten/Keller?
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