Kabelführung über fremdes Grundstück nach 14 Jahren entdeckt
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Kabelführung über fremdes Grundstück nach 14 Jahren entdeckt
Die Kabelführung innerhalb der Garage unseres Nachbarn ist deutlich sichtbar und wurde so von dem Nachbarn bei der Bauabnahme 1999 akzepiert und bisher nicht reklamiert.
Die Kabelführung durch das Grund wurde am 12.3.2012 erstmals sichtbar, nach dem Entfernen einer Birke auf dem Grundstück 691/3 unseres Nachbarn, da hier 2 Parkplätze angelegt wurden.
Bei den Aushubarbeiten wurde ein ca. 30 cm unter der Erde liegendes quer vom Grundstück 691/2 zum Grundstück 691/6 verlaufendes, nicht gekennzeichnetes Kabel sichtbar, welches unsere Garage (Grundstück 691/5) mit Strom versorgt.
Der Nachbar hat dieses Kabel zur Kenntnis genommen und ohne weiteres dieses wieder verschütten lassen und darauf gepflastert. Er hat es also geduldet.
Jetzt kommt der Nachbar und will
- a) entweder das Kabel in der seiner Garage kappen und damit meine Garage stromlos machen oder
- b) Die komplette Entfernung des Kabels verlangen.
Ist das nach so langer Zeit noch möglich? Hat es das Recht das Kabel zu kappen? Ist hier eine Verjährung eingetreten? Anmerkung:
Beim Bauträger ist es verjährt und er ist inwischen auch pleite.
Jogi
Anhang:
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so wie..
... es sich darstellt ist mit Ihren Nachbarschaftsverhältnis etwas im argen? wenn der Nachbar Bedenken zur Verlegung und Haltbarkeit der Stromleitung hat wird es rechtlich schwierig. einerseits war er "früher" damit einverstanden und hat nun seine Meinung geändert. meine Meinung: ich möchte eigentlich auch keine Stromleitung eines Nachbarn durch meinen Garten. sprechen sie noch mal mit Ihren Nachbarn warum und weshalb er das plötzlich nicht mehr haben möchte. schlagen Sie ihm doch vor auch eine Steckdose in seiner Garage zu montieren. -
siehe auch ...
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Probleme: vielschichtig
Rein formal liegt das Kabel nicht tief genug, zum anderen stört es nicht und führt auch nicht zu einer Überbaurente. Die Stromversorgung ist eine reine Komfort-Angelegenheit und muss nicht sein. Damit könnt man das Verhalten des Nachbarn als schikanös bezeichnen. Heute legt man so etwas vertraglich fest. Ein Kappen des Kabels würde Ihnen ein Schaden zufügen der vom Verursacher ersetzt werden muss, Vorsatz wäre eine Straftat. Lassen Sie den Nachbarn auf Beseitigung klagen, dann entscheidet ein Richter. Gruß