Mindestaustattug von Elektroinstallation ...
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Mindestaustattug von Elektroinstallation ...

Hallo zusammen,
ich habe auf einer Webpage gelesen das es bei der Elektroinstallation Mindest bzw. eine Mindest Normausstattung gibt. In unserer Baubeschreibung war nun die Rede von weniger als in dieser DINAbk. Normausstattung bzw. HEB Mindestausstattung. Meine Frage nun: Habe ich ein Recht das der Bauträger mir mindestestens diese Mindestausstattung (z.B. Anzahl Steckdosen/Lichtauslässe, Antennnendosen etc.) in mein Doppelhaus einbaut? Ich finde z.B. eine Antennendose für 5 Zimmer recht wenig (Vorschrift in dieser Richtlinie ist z.B. das ab 4 Zimmer zwei Pflicht sind) ... bin für jede Antwort Dankbar, Marco
  1. RAL-Norm

    Es gibt eine RAL-Norm, die unterschiedliche Ausstattungswerte definiert. Auf dieser Basis würde ich erstmal den Vertrag abschließen. Nach meiner Ansicht ist das Minimum der Ausstattungswert 2, was man vertraglich vereinbaren sollte. Ob es eine "minimale" Ausstattung gibt, die rechtsverbindlich vorgeschrieben ist, bezweifele ich. lediglich die Art der Ausführung muss den geltenden Vorschriften entsprechen (z.B. VDE, ...).
    Ansonsten gab es zu dem Thema auch schon mal was hier im Forum. Empfehlung: Suchfunktion nutzen.
    Nur laienhafte Bauherrenmeinung, keine Rechtsberatung.
  2. denn Beitrag habe ich gelesen, kommt leider keine genaue

    Aussage hervor, desweiteren habenwir den Vertrag schon vor einem halben Jahr geschlossen, und leider keine Mindestmaß 2 vereinbart, das was in der Baubeschreibung stand war leider alles andere als Mindestmaß 1, damals dachten wir (Kanntenuns nicht aus) das sei schon gut so, heute lllbin ich natürlich schon etwas sauer das man im Grunde sich mit einer "Minimum" Installation apspeisen hat lassen, deswegen meine Frage: Kann ich Ihn zum Einbau bzw. Kostenminderung der nicht vorhandenn Elektroteile festnageln?
  3. ach ja, hier noch die Info wo ich das gefunden habe: http://www.legrand.de

    dann auf "Ivch bin Bauherr" danach auf "Bauherreninfos", dort steht auch die entsprechende Norm Nummér
  4. mal locker bleiben,

    bin selbst nur Laie, ihr genauer kenntnisstand war mir nicht bekannt und zunächst würde ich bei so einer frage die Suchfunktion benutzen.
    Ich glaube der u.a. Link könnte ihnen da weiterhelfen, sieht demnach schlecht aus, den Bauträger festzunageln ... trotzdem viel Erfolg beim weiterbauen.
    bei uns wird diese Woche verputzt. Ich hoffe, wir haben genug Steckdosen :-)) )
  5. wie immer im leben

    Foto von Stefan Ibold

    Moin,
    ist es eine Frage des Vertrages. Und was Sie zum Thema Notwendigkeit einer Ausführung nach Norm wissen sollten, dass finden Sie im nachfolgenden Link.
    MfG
    Stefan Ibold
  6. hier steht es

    schau mal unter Elektroinstallation 268 bzw. folgenden Link. Wie so oft: Was steht alles im Vertraach!
    • Name:
    • Herr Manni
  7. Steckdosen

    Hallo,
    es gibt eine goldene Regel der Elektriker:
    "Man hat nie genug Steckdosen und die sitzen meist an der falschen Stelle! "
    • Name:
    • ANDRE
  8. oha

    Mario war schneller mit dem Link, man sollte erst lesen und dann schreiben. naja doppelt hält besser.
    • Name:
    • Herr Manni
  9. Na ja, der Link ist das eine, nur wenn ich als Bauträger

    qualitativ hochwertige Häuser baue, dann halte ich mich doch an a.a.R.d.T. und DINAbk. Normen, schon allein deswegen das nachher die Leute nicht über einen herziehen. Also für mich ist das eine Art Qualitätsverpflichtung seitens des Bauträgers, auch wenn im Vertrag was anderes steht was die anyhal Dosen, Auslaesse etc. angeht. Ich kann doch nicht alles auf Vorschriften im vornerein überprüfen, manchmal muss man sich eben auch danach verlassen das jemand nach DIN arbeitet auch wenn es nicht expliyit geschrieben steht, ich setyt jetyt einfach mal auf die Kulanzfähigkeit meines Bauträgers, wird sich schnell erweisen ob er den Leuten daraus einen Strick dreht oder vernünftig ist und nacharbeitet, bzy. den Preis senkt ...
  10. aber der Preisunterschied

    von einer Minimal-Ausstattung und einer gehobenen Ausstattung mit etwas exklusiveren Schaltermaterial und Multi-Media-Ausstattung etc. kann ganz schnell bis zu 5 T € betragen. Da sollte man schon klar definieren. Und wenn das ganze nachträglich (nach Vertragsabschluss) geforedert wird ist nochmal ein 25 %-Aufschlag drauf :-(
    • Name:
    • Herr Manni

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