Rechnung vom Vermesser für Lageplan, nach Widerspruch noch höher
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen

Rechnung vom Vermesser für Lageplan, nach Widerspruch noch höher

Hallo zusammen,
wir haben 2007 mit Freunden ein Grundstück (NRW), in einem Neubaugebiet, durch einen hiesigen Vermesser, in 2 Teile teilen lassen.
Mit Vertragsunterzeichnung beim Bauträger, beauftragten wir zusätzlich, das Vermessungbüro, das muit dem Bauträger immer zusammenarbeitet, den Lageplan für den Bauantrag zu erstellen.
Dieser schickte uns einen Gebührenbescheid mit folgenden Angaben:
Wertfaktor 2.8
Länge der Umringgrenzen 50 bis 100 m
Schwierigkeitsgrad mittel => Faktor 1.0
Erfassung zusätzl. planungsrelevanter Topografie
Alles in allem sollte jede Partei 1.800 € zahlen.
Kurz und gut, er hat, obwohl beide Parteien zusammen beim gleichen Bauträger bauen, jedes Haus voll und einzeln abgerechnet!
Dagegen haben wir Widerspruch eingelegt, da wir die Vermessung als gemeinschaftliches Grundstück vorgenommen haben wollten und auch den Schwierigkeitsgrad des Geländes allenfalls als gering (wie gesagt, Neubaugebiet mit Baustraßen und Vermessungpunkten der Grundstücke vorhanden) erachteten und zahlten den von uns errechneten Betrag. (ca. 900 € je Partei)
Alle weiteren Arbeiten (Grob/Feinabsteckung und Katasteramtl. Einmessung) haben wir von dem hiesigen Vermessungsbüro erledigen lassen.
Letzten Monat bekamen wir dann, nach ca. 15 Monaten, ein Schreiben vom Vermesser, das er unserem Widerspruch abhilft, indem er den Gebührenbescheid von damals aufhebt.
Gestern bekamen wir neue Post:
Ein neuer Gebührenbescheid vom Vermesser. Diesmal nach HOAIAbk., bezogen auf Herstellungskosten (Schätzung) und anrechenbare Kosten des Bauvorhaben:
3 % Grundermittlung
15 % Geodätisches Festpunktfeld
52 % Vermessungstechn Lage und Höhenpläne
15 % Absteckunterlagen

85 % Honorar Entwurfsvermessung
zugüglich Postgebühren, Lichtpausen von Plänen und Vermessungsunterlagen, kommen diesmal 3275 € pro Partei zusammen!
Jetzt meine Frage: Kann der Vermesser einfach einen Gebühren Bescheid aufheben, weil er , mit der Abrechnung nach HOAI, eine Möglichkeit gefunden hat, an sein Geld zu kommen?
Gruß Lageplan_ärger

  • Name:
  • Lageplan_ärger
  1. Das kann hinkommern

    Hier können Sie mal die HOAI durchstöbern (es galt wohl noch Fassung 2002):

    Grundsätzlich kann der Vermesser nach HOAI-Mindestsatz abrechnen. Ob die Abrechnung nun korrekt aufgestellt wurde und ob die Leistungen auch ausgeführt wurden kann Ihnen wiederum wohl nur ein weiterer Fachmann aufdröseln.
    Den Anspruch auf eine Abrechnung nach HOAI verliert der Vermesser nur (meiner Einschätzung nach), ähnlich wie auch Architekten und Ingenieure, wenn er Privatleuten gegenüber vorher eine andere Art der Abrechnung angeboten hat (z.B. eine Pauschale).
    Ansonsten bleibt nur der Hinweis, fachjuristische Beratung einzukaufen.

  2. Nachtrag

    Und da der Vermesser ja eine andere Art der Abrechnung angeboten hatte (nämlich die bisher gültige Rechnung), war ihm die Abrechnung nach HOAIAbk. bisher nicht mehr möglich. Aus Kulanz hat er wohl die Mindestsätze der HOAI unterschritten.
    Weil Sie der Rechnung widersprochen haben, haben Sie wohlmöglich dadurch dafür gesorgt, dass für den Vermesser eine Abrechnung nach HOAI-Mindestsatz nun wieder möglich wird, wovon der Vermesser aus Ärger über die gekürzte Rechnung nun Gebrauch macht. Aber wie gesagt: Das müssen Sie, wenn Sie es genau wissen wollen, von einem Juristen aufdröseln lassen.

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN