Architektenhonorar bei Insolvenz des Generalunternehmers? Es besteht ein ...
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen

Architektenhonorar bei Insolvenz des Generalunternehmers? Es besteht ein ...

Architektenhonorar bei Insolvenz des Generalunternehmers?
Es besteht ein Architektenvertrag gem HOAIAbk.. Kurz vor Fertigstellung wurde der Generalunternehmer insolvent und es wurden die Nachunternehmer mit der Fertigstellung beauftragt. Steht dem Architekten für die Mehrleistung durch die Insolvenz ein höheres Honorar zu?
  • Name:
  • klopstockstr
  1. Vertragsverhältnis und -inhalt unbekannt!

    Wer war der AG des Architekten? Der Bauherr? Was hatte der Architekt vorher im Vertrag und zu welchen Konditionen? Wenn die Einzelsätze der LPh ursprünglich gekürzt wurden, weil der Generalunternehmer ein Teil der Koordinierung übernimmt, dann könnte man diese Kürzung nach Insolvenz de Generalunternehmer für die noch offenen Leistungen rausnehmen und den Rest mit vollem HOAIAbk.-Anspruch abrechnen.
    Soweit mal meine Laienmeinung als Nichtjurist.

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