Rückzahlung Sicherheitseinbehalt, Baufirma aufgelöst (ohne Insolvenz)
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen

Rückzahlung Sicherheitseinbehalt, Baufirma aufgelöst (ohne Insolvenz)

Wir haben über einen Generalübernehmer (Firma mit zwei Leuten Architekt und Bauleiter-Gbr) ein Einfamilienhaus errichten lassen. Das Haus steht, und soweit ist alles gut.
Vertraglich war eine 5 % tiger Sicherheitseinbehalt vereinbart, der nach Hausübergabe gegen Bakbürgschaften ausgezahlt werden sollte.
Der Generalübernehmer, also unser Vertragspartner, hat die Gewährleistungsansprüche scheinbar an seine Subunternehmer abgetreten, da wir alle Bürgschaften von den jeweiligen Subunternehmern direkt bekommen haben.
Eine Summe von 3000,- € (Sanitär, Trockenbau, Fassade..) ist aber noch nicht abgerufen worden. Also haben wir da auch keine Bürgschaft! Und wenigstens vom Fassadenbauer weiß ich, dass es ihn nicht mehr gibt.
Auch unser Generalübernehmer ist pleite. Hat Insolvenz angemeldet. Der Insolvenzantrag ist aber zurückgezogen worden. Die Firma gibt es trotzdem nicht mehr.
Die Frage: Wer kann wann kommen, und den restlichen Sicherheitseinbehalt fordern, oder kann ich das Geld nach bestimmten Fristen behalten. Weil, selbst wenn ich es zurückzahlen möchte. An wen den, wenn es weder den, Generalübernehmer, noch den Subunternehmer, noch einen Insolvenzverwalter gibt?
  • Name:
  • chrillo
  1. Abwarten

    Wenn es darüber keine Vereinbarung gibt, wie Sie mit dem Geld umzugehen haben, dann warten Sie erstmal ab. Bei Abtretung aller Sicherheitsleistungen könnten Sie den Sicherheitseinbehalt an die beiden Gesellschafter auszahlen, die ja ohnehin privat für die Forderungen gegen die GbR haften. Dabei sollte dann aber schriftlich mit beiden gemeinsam geklärt werden an welchen von beiden die Zahlung erfolgen soll, nicht dass der andere später mit der gleichen Forderung noch mal an Sie heran tritt. Sofern Sie nicht restlos alle Sicherheitsleistungen von den Subunternehmern erhalten, bestünde ggf. auch die Möglichkeit die Sicherheitsleistung bis zum Ablauf der Gewährleistung einzubehalten und erst dann an die GbR auszuzahlen. Dafür war der Sicherheitseinbehalt ja gedacht.

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