HOAI: Sind Nachträge anrechenbare Kosten? Abrechnung, Leistungsphasen 5-7 & Kostenkontrolle
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen
HOAI: Sind Nachträge anrechenbare Kosten? Abrechnung, Leistungsphasen 5-7 & Kostenkontrolle
Bei der Schlussrechnung werden wir bei den Leistungsphasen 5 - 7 bezüglich der anrechenbaren Kosten nicht einig.
Nach unserer Auffassung sind Nachträge der Baufirmen (zumindest beauftragte Nachträge) die durch uns bei den beauftragten Firmen veranlsst und in Folge geprüft, etc. wurden als Kostenanschlag zu den anrechnebaren Kosten zu zählen.
Liegen wir damit richtig und wo wäre das ggf. dokumentiert.
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Ich verstehe, dass Sie Unstimmigkeiten bezüglich der anrechenbaren Kosten in den Leistungsphasen 5-7 haben, insbesondere im Hinblick auf Nachträge der Baufirmen.
Grundsätzlich sind Nachträge anrechenbare Kosten, wenn sie auf berechtigten Ansprüchen der Baufirmen beruhen und im Rahmen der Kostenkontrolle nachvollziehbar sind. Das bedeutet, dass die Nachträge auf unvorhergesehenen Umständen oder Änderungen der Bauausführung basieren müssen, die während der Ausführung entstanden sind und nicht bereits in der ursprünglichen Planung berücksichtigt wurden.
Es ist wichtig, dass Sie die Nachträge sorgfältig prüfen und mit dem ursprünglichen Kostenanschlag vergleichen. Dokumentieren Sie alle Abweichungen und begründen Sie, warum diese entstanden sind. Achten Sie darauf, dass die Nachträge angemessen und wirtschaftlich sind.
👉 Handlungsempfehlung: Ich empfehle Ihnen, die strittigen Nachträge gemeinsam mit dem öffentlichen Auftraggeber und gegebenenfalls einem Bausachverständigen zu prüfen, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Dokumentieren Sie alle Schritte und Vereinbarungen schriftlich.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Anrechenbare Kosten
- Die anrechenbaren Kosten sind die Grundlage für die Berechnung des Honorars von Architekten und Ingenieuren gemäß der HOAIAbk.. Sie umfassen die Kosten für die Bauausführung, einschließlich Material- und Lohnkosten. Nicht dazu gehören beispielsweise Grundstückskosten oder die Umsatzsteuer.
Verwandte Begriffe: Honorarzone, Leistungsphasen, Baukosten - HOAI
- Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist eine deutsche Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie legt fest, welche Leistungen in den einzelnen Leistungsphasen erbracht werden müssen und wie diese zu vergüten sind.
Verwandte Begriffe: Leistungsphasen, Honorar, Architektenrecht - Leistungsphasen
- Die HOAI unterteilt ein Bauprojekt in neun Leistungsphasen, von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. Jede Leistungsphase umfasst bestimmte Aufgaben und Verantwortlichkeiten des Architekten oder Ingenieurs.
Verwandte Begriffe: HOAI, Planung, Bauausführung - Nachtrag
- Ein Nachtrag ist eine zusätzliche Vereinbarung zu einem bestehenden Bauvertrag, die erforderlich wird, wenn sich während der Bauausführung Änderungen oder unvorhergesehene Umstände ergeben, die zu zusätzlichen Kosten führen. Nachträge müssen vom Auftraggeber genehmigt werden.
Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Bauausführung, Mehrkosten - Kostenkontrolle
- Die Kostenkontrolle ist ein wichtiger Bestandteil der Architekten- und Ingenieurleistungen. Sie umfasst die Überwachung der Baukosten während des gesamten Projekts, von der Planung bis zur Fertigstellung. Ziel ist es, die Kosten im Rahmen des Budgets zu halten und Kostenüberschreitungen zu vermeiden.
Verwandte Begriffe: Budget, Kostenplanung, Baukosten - Baukosten
- Die Baukosten umfassen alle Kosten, die für die Errichtung eines Bauwerks anfallen, einschließlich Materialkosten, Lohnkosten, Baunebenkosten und Honorare für Architekten und Ingenieure.
Verwandte Begriffe: Anrechenbare Kosten, Kostenplanung, Budget - Öffentlicher Auftraggeber
- Ein öffentlicher Auftraggeber ist eine staatliche oder kommunale Stelle, die Bauleistungen in Auftrag gibt. Die Vergabe von Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber unterliegt besonderen Vorschriften, wie beispielsweise dem Vergaberecht.
Verwandte Begriffe: Vergaberecht, Ausschreibung, Submission
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was sind anrechenbare Kosten nach HOAI?
Anrechenbare Kosten sind die Kosten, die zur Berechnung des Architekten- oder Ingenieurhonorars herangezogen werden. Sie umfassen in der Regel die Baukosten, einschließlich der Kosten für Baukonstruktion, technische Anlagen und Baunebenkosten. Nicht anrechenbar sind beispielsweise die Umsatzsteuer oder die Kosten für das Grundstück. - Sind Nachträge immer anrechenbare Kosten?
Nein, Nachträge sind nicht automatisch anrechenbare Kosten. Sie müssen auf berechtigten Ansprüchen der Baufirmen beruhen und im Rahmen der Kostenkontrolle nachvollziehbar sein. Unberechtigte oder überhöhte Nachträge dürfen nicht als anrechenbare Kosten berücksichtigt werden. - Wie prüfe ich die Berechtigung von Nachträgen?
Prüfen Sie, ob die Nachträge auf unvorhergesehenen Umständen oder Änderungen der Bauausführung beruhen, die während der Ausführung entstanden sind und nicht bereits in der ursprünglichen Planung berücksichtigt wurden. Vergleichen Sie die Nachträge mit dem ursprünglichen Kostenanschlag und dokumentieren Sie alle Abweichungen. - Was ist, wenn der Auftraggeber die Nachträge nicht anerkennt?
Wenn der Auftraggeber die Nachträge nicht anerkennt, sollten Sie zunächst das Gespräch suchen und versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Gelingt dies nicht, können Sie einen Bausachverständigen hinzuziehen oder rechtliche Schritte in Erwägung ziehen. - Welche Rolle spielt die Kostenkontrolle bei Nachträgen?
Die Kostenkontrolle ist entscheidend, um die Angemessenheit und Wirtschaftlichkeit von Nachträgen zu überprüfen. Sie sollten die Kostenentwicklung während der Bauausführung kontinuierlich überwachen und alle Abweichungen dokumentieren. Eine transparente und nachvollziehbare Kostenkontrolle hilft, Streitigkeiten über Nachträge zu vermeiden. - Was passiert, wenn Nachträge die ursprünglich geplanten Kosten übersteigen?
Wenn Nachträge dazu führen, dass die ursprünglich geplanten Kosten überschritten werden, sollten Sie den Auftraggeber frühzeitig informieren und gemeinsam nach Lösungen suchen. Möglicherweise müssen Einsparungen an anderer Stelle vorgenommen oder die Planung angepasst werden. - Wie dokumentiere ich Nachträge richtig?
Dokumentieren Sie alle Nachträge schriftlich und fügen Sie alle relevanten Unterlagen bei, wie beispielsweise Angebote, Rechnungen, Protokolle und Fotos. Die Dokumentation sollte nachvollziehbar und vollständig sein, um die Berechtigung der Nachträge zu belegen. - Was ist der Unterschied zwischen einem Nachtrag und einer Bauzeitverlängerung?
Ein Nachtrag bezieht sich auf zusätzliche Kosten, die aufgrund von Änderungen oder unvorhergesehenen Umständen entstehen. Eine Bauzeitverlängerung bezieht sich auf eine Verlängerung der Bauzeit, die ebenfalls durch Änderungen oder unvorhergesehene Umstände verursacht werden kann. Beide können miteinander zusammenhängen, müssen aber nicht.
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HOAI: Nachträge – Anrechenbare Kosten bei Planungsfehlern?
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HOAI: Nachträge – Keine anrechenbaren Kosten nach Kostenanschlag?
Keine anrechenbaren Kosten
Hallo Carsten,
nach der HOAIAbk. wird die Leistungsphase 5 - 7 nach dem Kostenanschlag bzw. nach der Kostenberechnung honoriert. Wenn zu diesem Zeitpunkt die Nachträge noch nicht beauftragt waren, was wahrscheinlich der Fall war, gehören die später genehmigten Nachträge meiner Meinung nach nicht zu den anrechenbaren Kosten.
Viele Grüße -
HOAI: Nachträge als Kostenanschlag – Anrechenbare Kosten?
Nachträge anrechenbare Kosten
mir hat jedoch ein Anwalt bei irgend einem Seminar erzählt, das die Nachträge stets Kostenanschläge darstellen und damit zu den anrechenbaren Kosten gehören. Bei Planungsfehlern wären evtl. Sowieso-Kosten und Schäden zu unterscheiden. Leider weiß ich nicht wo es stehen könnte und wer der Anwalt war etc. sonst könnte ich meinem Auftraggeber das einfach an die Schlussrechnung heften.
Gruß Carsten -
HOAI: Nachträge – Anrechenbare Kosten gemäß DIN 276 (KGr 300/400)!
doch anrechenbare Kosten
Zwecks Meinungsvielfalt:
es handelt sich um anrechenbare Kosten, Begründung: es sind Kosten der KGr 300/400 DINAbk. 276.
Honorar fällt mindestens für alle Leistungsphasen ab 5 an, Begründung: Nachträge sind entweder zusätzliche oder geänderte Leistungen (VOB/B § 2). Sie werden geplant, bzw. die Planung wird fortgeschrieben (HOAIAbk., Grundleistungen LPh 5: "Fortschreiben der Ausführungsplanung während der Objektausführung"). Sie werden ausgeschrieben, alternativ reicht auch die Integration der Ausschreibungsunterlagen (Angebote) anderer fachlich Beteiligter (Firmen), (HOAI, Grundleistungen LPh 6: " Abstimmen und Koordinieren der Leistungsbeschreibungen der an der Planung fachlich Beteiligten"). Auch LPh 7 fällt an: die Angebote werden geprüft, bei der Vergabe wird mitgewirkt.
Eine Anrechnung per Kostenanschlag ist möglich, DIN 276 hierzu:
"Grundlagen für den Kostenanschlag sind:- Zusammenstellungen von Angeboten"
Angebote werden wohl vorgelegen haben.
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HOAI: Nachträge – Anrechenbare Kosten bei Planer-Leistungen ✅
Stimme ...
Herrn Stubenrauch zu, vorausgesetzt es fanden tatsächlich Plan- und Koordinierungsleistungen von Seiten der Planer statt.
Gruß -
HOAI: Nachträge – Planungsaufwand trotz fehlender Ausschreibung?
aber ...
ich gehe davon aus, dass die relevanten Nachträge erst während der Ausführungsphase vom jeweiligen Unternehmer gestellt worden sind. Insofern werden Nachträge normalerweise nicht ausgeschrieben. Ein Nachtrag ist nach meiner Erfahrung eine Leistung, die zwar in der Planung schon erkennbar war, aber trotzdem nicht ausgeschrieben wurde. Deswegen war der Planungsaufwand schon angefallen. Was anderes wäre ein zusätzlicher Wunsch seitens des Bauherrn. Nach der HOAIAbk. ist der Kostenanschlag nicht wahlweise, sondern zwangsweise Grundlage des Honorars der Leistungsphase 5 - 7.
Viele Grüße -
HOAI: Nachträge – Hinzu zu rechnen in Leistungsphasen!
Nix aber ...
Bruno hat recht!
Nachträge sind für die jeweilige Leistungsphase hinzu zu rechnen. Problematisch ist einzig LPAbk. 6, sofern dem Unternehmer die Massen und/oder Leistungen nicht aufgegeben wurden.
Der Kostenanschlag wäre ja bei Nachträgen ggf. entsprechend fortzuschreiben - sofern notwendig.
Das es hier Grauzonen (praktisch) gibt, weil niemand mehr bei einem Nachtrag für den Maler einen neuen Kostenanschlag aufstellt, der ja durch die größtenteils durchgeführte Kostenfeststellung längst "hinfällig" ist, dürfte klar sein und ist - für meine Begriffe - wie die nicht immer absolute Pflicht der Kostenaufstellung zur Honorarrechnung nach DINAbk. 276 alt zu sehen.
Wichtig ist hier wie dort, das der Zweck erfüllt war. -
HOAI: Nachträge – Kostenanschlag: Endgültigkeit vs. Praxis?
Habe gerade nochmal gesucht ...
und das :gefunden. (Seite 3 oben)
Fragt sich, ob der AGAbk. von einer Endgültigkeit des Kostenanschlags ausgehen konnte/musste.
I.d. Praxis ist es doch meist so, dass die letzten Gewerke erst im Angebotsverfahren sind, wenn der Bau längst begonnen wurde. Und damit wäre ein verbindlicher Kostenaschlag erst nach dem letzten Angebot möglich, alles vorher wären "Wasserstandsmeldungen", nicht mehr. -
HOAI: Nachträge – AK NDS: Erbsenzählerei bei Kostenanschlag?
Erbsenzählerei
Die Erbsenzählerei der AK NDS bezüglich der automatischen Endgültigkeit eines Kostenanschlags verstehe ich nicht. Ein unvollständiger Kostenanschlag ist immer vorläufig und kann (und muss) fortgeschrieben werden, bis alle Angebote da sind. Wenn schon präzisiert wird, dann derart, dass ein Kostenanschlag explizit für "endgültig" erklärt wird, aber nicht umgekehrt. Aber wir können es künftig gerne so halten wie das Finanzamt: dieses Dokument ist teilweise vorläufig und unterliegt dem Vorbehalt der Nachprüfung. -
HOAI: Nachträge – Planungsänderung: Endgültigkeit Historie!
Schlagt ...
doch nicht den Boten für die Botschaft😉.
Ich sehe's doch genauso! Deswegen habe ich ja von Wasserstandsmeldungen gesprochen (Die sind immer nur momentan, nicht endgültig😉.
Und wenn der Bauherr damit rechnen musste, dass der Nachtrag kommt, z.B. wg Planungsänderung wäre selbst die Endgültigkeit Historie.
Bei einigen der Veröffentlichungen unserer AK habe ich auch so meine Zweifel an deren Pingeligkeit. -
Diskussion: Anrechenbare Kosten und Meinungsverschiedenheiten
Unser Dühle ist eine Mimose?
Wo hat Bruno den Boten geschlagen? Ich sehe nix!
Genauso heute morgen bei WU-Konstruktion! -
Entwarnung: Keine Beleidigung in HOAI-Diskussion um Nachträge
Nöööööööö ...
keine Mimose.
Wie sollte ich sonst auf der Baustelle überleben, hääää? Da hätt'ich ja nicht mal meine Lehrzeit überstanden!
Ich habe doch nun schon Smiley's dahintergesetzt! Was soll ich denn noch tun?
OK Beim WU war Watschten übertrieben - für JDB's Verhältnisse eher eine Streicheleinheit *grins*😉 ) ) ).
Viele nicht beleidigte *g* Grüße -
BGH: Nachträge erhöhen Kostenanschlag NICHT (VII ZR 14/09)!
BGH: Nachträhe erhöhen Kostenanschlag nicht!
Ja, ich weiß, der Beitrag ist schon (etwas) älter, trotzdem ist es für Nutzer der Suchfunktion manchmal nicht schlecht, wenn man aktualisiert.
Der BGH hat in seinem Urteil vom 05.08.2010 - AZ. : VII ZR 14/09 wie folgt beschlossen:
"Das Honorar für die Leistungsphasen 5 bis 7 des § 15 Abs. 2 HOAIAbk. bestimmt sich nach den durch den Kostenanschlag nachgewiesenen anrechenbaren Kosten. Nachträge, die nach der Vergabe an einen Bauunternehmer entstehen, dürfen in die Berechnung der anrechenbaren Kosten für diese Leistungsphasen nicht einbezogen werden. " -
BGH-Urteil: Nachträge führen zu mehr Bürokratie bei HOAI!
Bürokratie
Das Urteil führt zu mehr Bürokratie. Wenn man das Urteil durchliest, müssen Änderungswünsche des Auftraggebers nicht als Nachträge behandelt werden, sondern als Neuaufträge mit allen Folgekosten, neue Ausschreibung usw. Das Ergebnis ist dann das Gleiche, als ob die Änderungswünsche des Bauherrn ohne Bürokratie als Nachträge mit zulässigen Planungskosten behandelt wurden.
Denn es ging um Änderungswünsche des Bauherrn, die nicht auf einen Planungsfehler zurückzuführen sind.
Zwar hat der BGH gewisse Grenzen gesetzt, z.B. sind die Anforderungen bestimmt überschritten, wenn eine Hütte geplant werden sollte und die Änderungswünsche einen Umbau zum Palst verlangen - aber wo sind die Grenzen? -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
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⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).
HOAI: Nachträge als anrechenbare Kosten – Abrechnung und Honorar
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob Nachträge von Baufirmen zu den anrechenbaren Kosten gemäß HOAIAbk. in den Leistungsphasen 5 bis 7 gehören. Es gibt unterschiedliche Meinungen, die von der Art der Veranlassung der Nachträge (Planungsfehler vs. Bauherrenwunsch) und dem Zeitpunkt der Beauftragung abhängen. Ein wichtiger Punkt ist die (Un-)Verbindlichkeit des Kostenanschlags und dessen Fortschreibung.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut dem Beitrag BGH: Nachträge erhöhen Kostenanschlag NICHT (VII ZR 14/09)! erhöhen Nachträge laut BGH-Urteil den Kostenanschlag nicht, was Auswirkungen auf das Honorar hat.
✅ Zusatzinfo: Im Beitrag HOAI: Nachträge – Anrechenbare Kosten gemäß DIN 276 (KGr 300/400)! wird argumentiert, dass Nachträge Kosten der KGr 300/400 nach DINAbk. 276 darstellen und somit anrechenbare Kosten sind, da sie zusätzliche oder geänderte Leistungen gemäß VOBAbk./B § 2 darstellen.
💰 Zusatzinfo: Die Frage, ob der Auftraggeber von einer Endgültigkeit des Kostenanschlags ausgehen konnte, spielt eine Rolle, wie im Beitrag HOAI: Nachträge – Kostenanschlag: Endgültigkeit vs. Praxis? diskutiert wird. In der Praxis sind oft die letzten Gewerke noch im Angebotsverfahren, wenn der Bau bereits begonnen hat.
👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie die Veranlassung der Nachträge (Planungsfehler vs. Bauherrenwunsch) und den Zeitpunkt der Beauftragung. Beachten Sie das BGH-Urteil (VII ZR 14/09) und konsultieren Sie ggf. einen Anwalt für Baurecht, um Ihr Honorar korrekt zu berechnen. Eine Fortschreibung des Kostenanschlags ist oft notwendig, um alle Kosten zu berücksichtigen.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Interne Fundstellen
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- … die Immobilien- und Sanierungsberatung interessieren, sollten ihre Kenntnisse in den Bereichen Kosten, Ablauf und Vorteile von Modernisierungen vertiefen. Eine Spezialisierung auf bestimmte Bereiche, …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - HOAI Honorar Fassadensanierung Gewerbe: Kosten, Architektenleistungen & Beauftragung?
- … HOAIAbk. Honorar Fassadensanierung: Berechnung & Leistungen …
- … HOAI Honorar bei Fassadensanierung eines Gewerbeobjekts? Architektenleistungen, Kosten & Beauftragung. Jetzt …
- … HOAIAbk., Honorar, Fassadensanierung, Gewerbeobjekt, Architekt, Architektenleistungen, Kosten, Ausschreibung, Objektüberwachung, Abnahme …
- … HOAI Honorar Fassadensanierung Gewerbe: Kosten, Architektenleistungen & Beauftragung? …
- … Ich beurteile die Frage zum HOAIAbk.-Honorar bei einer Fassadensanierung eines Gewerbeobjekts wie folgt: …
- … Architektenleistungen bei einer Fassadensanierung richtet sich nach der HOAIAbk. (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). Relevant sind hierbei insbesondere: …
- … § 35 HOAI: Anwendbarkeit der HOAI auf die genannten Leistungen. …
- … Anlage 10 HOAIAbk.: Hier finden sich die Honorartafeln, anhand derer das Honorar in Abhängigkeit vom Auftragswert (hier 120.000 € netto) und der Honorarzone berechnet wird. …
- … Die genannten Gewerke (Maler, Verputzer, Maurer, Dachdecker, Schreiner) sind relevant für die Ermittlung der anrechenbaren Kosten, die die Basis für die Honorarberechnung bilden. …
- … empfehle, einen Architekten mit der Erstellung eines Angebots auf Basis der HOAIAbk. zu beauftragen, um eine transparente Honorarberechnung zu erhalten. …
- … HOAIAbk.Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist eine deutsche Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie dient als Grundlage für die Honorarberechnung und soll eine angemessene Vergütung der Leistungen sicherstellen.Verwandte Begriffe: Honorarzone, Leistungsphase, Anrechenbare Kosten …
- … LeistungsphaseDie HOAI unterteilt Architekten- und Ingenieurleistungen in verschiedene Leistungsphasen, die …
- … Anrechenbare KostenAnrechenbare Kosten sind die Kosten, die zur Herstellung, Umbau oder …
- … dienen als Grundlage für die Berechnung des Architekten- oder Ingenieurhonorars gemäß HOAIAbk..Verwandte Begriffe: Baukosten, Honorar, Auftragswert …
- … die Überwachung der Bauausführung, die Koordination der Gewerke, die Kontrolle der Kosten und die Abnahme der Leistungen. Der Architekt oder Ingenieur stellt sicher, …
- … Frage: Welche Leistungsphasen der HOAIAbk. sind bei einer Fassadensanierung relevant?Antwort: Typischerweise sind die Leistungsphasen 3 …
- … Frage: Was sind anrechenbare Kosten im Sinne der HOAIAbk.?Antwort: Anrechenbare Kosten sind die Kosten, …
- … eines Objekts erforderlich sind. Bei einer Fassadensanierung sind dies beispielsweise die Kosten für die Handwerkerleistungen (Maler, Verputzer, Maurer, etc.), Materialkosten und sonstige …
- … Baunebenkosten. …
- … Frage: Kann das HOAIAbk.-Honorar frei verhandelt werden?Antwort: Die HOAI ist für Grundleistungen grundsätzlich bindend. Allerdings können Architekten und Auftraggeber …
- … ist wichtig, um vergleichbare Angebote von Handwerkern zu erhalten und die Kosten zu kontrollieren. Der Architekt kann bei der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen und …
- … die Überwachung der Bauausführung, die Koordination der Gewerke, die Kontrolle der Kosten und die Abnahme der Leistungen. Der Architekt stellt sicher, dass die …
- … HOAIAbk.-konforme RechnungsstellungWie erstelle ich eine korrekte Architektenrechnung nach HOAI? …
- … Nebenkosten bei BauprojektenWelche zusätzlichen Kosten können bei einer Fassadensanierung entstehen? …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt für Mehrfamilienhaus in Düsseldorf finden: Empfehlungen, Kosten & Planung?
- … Architekt für Mehrfamilienhaus in Düsseldorf finden: Empfehlungen, Kosten & Planung? …
- … HOAIAbk.Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) regelt die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen. Sie ist …
- … ein Gesetz und dient als Berechnungsgrundlage für die Architektenkosten. Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Ingenieurhonorar, Baukosten. …
- … Frage: Welche Kosten entstehen durch einen Architekten?Antwort: Die Architektenkosten richten sich nach …
- … der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.) und sind abhängig vom Umfang der Leistungen und der Bausumme. Klären Sie vorab, welche Leistungen im Angebot enthalten sind und wie die Abrechnung erfolgt. …
- … Frage: Welche Rolle spielt die Energieeffizienz bei der Planung eines Mehrfamilienhauses?Antwort: Die Energieeffizienz ist ein wichtiger Faktor, um langfristig Kosten zu sparen und die Umwelt zu schonen. Achten Sie auf …
- … BaukostenplanungWie Sie die Baukosten für Ihr Mehrfamilienhaus realistisch planen. …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt Leistungsphasen 1-4: Abbruch wegen hoher Kosten – Honoraranspruch & Alternativen?
- … Architekt erbrachte LPH 1-4, Projektabbruch wegen Kosten. Honoraranspruch? Alternativen zur Kostenkontrolle? Jetzt informieren! …
- … Kostenkontrolle, Baurecht, Ausschreibung, Vergabe …
- … wegen hoher Kosten – Honoraranspruch & Alternativen? …
- … Wenn ein Architekt die Leistungsphasen 1 bis 4 erbracht hat und das Bauvorhaben danach aufgrund zu hoher Kosten abgebrochen wird, hat der Architekt grundsätzlich Anspruch auf Honorar für …
- … Grundlage hierfür ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.). Die HOAI regelt die Berechnung des Honorars nach Leistungsphasen und …
- … anrechenbaren Kosten. …
- … Ich empfehle: Eine frühzeitige und transparente Kommunikation über die Kostenentwicklung während der Planung. …
- … LeistungsphasenDie Leistungsphasen nach HOAIAbk. gliedern ein Bauprojekt von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung in einzelne …
- … Jede Phase umfasst spezifische Aufgaben und Verantwortlichkeiten des Architekten. Verwandte Begriffe: HOAIAbk., Architektenhonorar, Projektplanung. …
- … HOAIDie Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI …
- … die Berechnung des Architektenhonorars nach HOAIAbk.. Sie umfassen die Kosten, die für die Herstellung des Bauwerks erforderlich sind. Verwandte Begriffe: HOAI, Architektenhonorar, Baukosten. …
- … Architekten oder Ingenieurs. Es wird in der Regel auf Basis der HOAIAbk. und der anrechenbaren Kosten berechnet. Verwandte Begriffe: HOAI, Leistungsphasen, anrechenbare …
- … Kosten. …
- … BaukostenDie Baukosten umfassen alle Kosten, die für …
- … die Errichtung eines Bauwerks anfallen, einschließlich der Materialkosten, Lohnkosten und Baunebenkosten. Verwandte Begriffe: Anrechenbare Kosten, Honorar, Kosten …
- … Architekten berechnet?Das Honorar des Architekten wird auf Basis der anrechenbaren Kosten des Bauvorhabens, der Leistungsphase und der Honorarzone berechnet. Die Honorarzone richtet …
- … Frage: Was sind anrechenbare Kosten?Anrechenbare Kosten sind die Kosten, die zur Herstellung des Bauwerks erforderlich …
- … sind, einschließlich der Baunebenkosten. Nicht dazu gehören beispielsweise die Kosten für das Grundstück oder die Finanzierung. …
- … Baukosten während der Planung steigen?Wenn die Baukosten während der Planung steigen, kann dies Auswirkungen auf das Architektenhonorar haben, da sich die anrechenbaren Kosten erhöhen. Es ist wichtig, dies frühzeitig zu kommunizieren und gegebenenfalls …
- … Frage: Kann der Architekt für Kostenüberschreitungen haftbar gemacht werden?Der Architekt kann für Kostenüberschreitungen haftbar gemacht werden, wenn er seine Pflichten verletzt hat, …
- … beispielsweise durch fehlerhafte Planung oder mangelhafte Kostenkontrolle. …
- … Frage: Welche Möglichkeiten gibt es, die Baukosten frühzeitig zu kontrollieren?Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Baukosten …
- … Frage: Was ist eine Baukostenobergrenze?Eine Baukostenobergrenze ist ein im Vorfeld festgelegter maximaler …
- … Frage: Welche Rolle spielt die Ausschreibung bei der Kostenkontrolle?Die Ausschreibung spielt eine wichtige Rolle bei der Kostenkontrolle, …
- … Kostenkontrolle beim BauenMethoden und Instrumente zur Überwachung der Baukosten. …
- … HOAIAbk. Honorar: …
- … -://www.abg-plus.de/abg2/ebuecher/acroread/alle/arch_r/splittertabelle%20HOAIAbk..pdf …
- … Architekt Honorar: Projektabbruch & Kostenkontrolle nach LPH 1-4 …
- … nach Abbruch eines Bauvorhabens nach den Leistungsphasen 1-4 aufgrund zu hoher Kosten. Es werden Alternativen zur Kostenkontrolle und die rechtlichen Aspekte des …
- … Honoraranspruchs beleuchtet. Die Splittentabelle der HOAIAbk. wird als wichtige Ressource genannt. …
- … ⚠️ Wichtiger Hinweis: Die korrekte Anwendung der HOAI ist entscheidend für die Honorarermittlung. Siehe HOAI Honorar: Splittertabelle für …
- … ✅ Zusatzinfo: Eine frühzeitige und transparente Kostenkontrolle ist essenziell, um Projektabbrüche aufgrund von Budgetüberschreitungen zu vermeiden. Dies kann durch detaillierte Ausschreibungen und eine realistische Einschätzung der Baukosten erreicht werden. …
- … 💰 Kosten: Die Honoraransprüche des Architekten sind abhängig …
- … 👉 Handlungsempfehlung: Architekten sollten frühzeitig eine detaillierte Kostenplanung erstellen und diese regelmäßig mit dem Bauherrn abstimmen. Bei drohenden …
- … Kostenüberschreitungen sollten alternative Lösungen zur Kostenreduktion gesucht werden. Die Splittentabelle …
- … der HOAIAbk. kann hierbei helfen, die erbrachten Leistungen korrekt zu bewerten. …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenvertrag: Anrechenbare Kosten zu hoch? Honorar, Leistungsphasen & Eigenleistungen prüfen
- … Architektenvertrag: Kosten prüfen …
- … Architektenvertrag: Anrechenbare Kosten in der Abschlagsrechnung zu hoch? So prüfen Sie Honorar, Leistungsphasen und Eigenleistungen. Jetzt informieren! …
- … Architektenvertrag, anrechenbare Kosten, Honorar, Leistungsphasen, Eigenleistungen, Abschlagsrechnung, Schlussrechnung, Architekt …
- … Bauplanung, Kostenkontrolle …
- … Architektenvertrag: Anrechenbare Kosten zu hoch? Honorar, Leistungsphasen & Eigenleistungen prüfen …
- … Die anrechenbaren Kosten erscheinen uns aber viel zu hoch. …
- … Kostenermittlung nach DINAbk. noch nicht abgezogen. Entwurfsänderungen / Streichungen wurden auch noch …
- … dass spät. bei der Schlussrechnung das Honorar nach den tatsächlichen Baukosten ermittelt wird. Also auch die Leistungsphasen 1-3 nochmals neu ermittelt werden …
- … Ich verstehe, dass Sie Bedenken bezüglich der Höhe der anrechenbaren Kosten in Ihrer ersten Abschlagsrechnung haben. Hier sind einige Punkte, die Sie …
- … Anrechenbare Kosten: Prüfen Sie, ob alle Kosten korrekt angesetzt wurden. Achten Sie darauf, dass Eigenleistungen (z.B. Malerarbeiten) herausgerechnet wurden, da diese nicht zu den anrechenbaren Kosten gehören. …
- … Kostenermittlung: Vergleichen Sie die Kostenermittlung im Architektenvertrag mit den tatsächlichen Baukosten. Gibt …
- … Entwurfsänderungen oder Streichungen von Leistungen vorgenommen, die sich auf die anrechenbaren Kosten auswirken? …
- … Anrechenbare KostenDie anrechenbaren Kosten sind die Grundlage für die Honorarberechnung des Architekten. …
- … Sie umfassen die Kosten der Baukonstruktion, der technischen Anlagen und der Baunebenkosten. Nicht dazu gehören Grundstückskosten, Umsatzsteuer und Kosten …
- … zur Objektbetreuung. Jede Phase hat einen bestimmten Anteil am Gesamthonorar.Verwandte Begriffe: HOAIAbk., Architektenvertrag, Bauplanung. …
- … durch Dritte ausführt und die nicht vom Architekten beauftragt wurden. Diese Kosten werden bei der Berechnung des Architektenhonorars nicht berücksichtigt.Verwandte Begriffe: Anrechenbare Kosten …
- … Architektenhonorars. Sie richtet sich nach dem Schwierigkeitsgrad der Planungsaufgabe.Verwandte Begriffe: Anrechenbare Kosten, Honorarsatz, HOAIAbk.. …
- … HOAIDie HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) …
- … Sie dient als Orientierungshilfe bei der Vertragsgestaltung und Honorarberechnung.Verwandte Begriffe: Anrechenbare Kosten, Leistungsphasen, Honorarzone. …
- … Frage: Was sind anrechenbare Kosten im …
- … Architektenvertrag?Antwort: Anrechenbare Kosten sind die Grundlage für die Berechnung des Architektenhonorars. Sie umfassen die Kosten für die Baukonstruktion, die technischen Anlagen und die Baunebenkosten …
- … der Berechnung des Architektenhonorars berücksichtigt?Antwort: Eigenleistungen werden aus den anrechenbaren Kosten herausgerechnet, da der Architekt für diese Leistungen kein Honorar erhält. Es …
- … Frage: Welche Rolle spielt die Kostenermittlung im Architektenvertrag?Antwort: Die Kostenermittlung ist ein wichtiger Bestandteil …
- … Frage: Was ist die HOAIAbk.?Antwort: Die HOAI ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Sie …
- … Honorarberechnung nach HOAIAbk.Wie das Architektenhonorar gemäß HOAI berechnet wird. …
- … Anrechenbare Kosten: Eigenleistungen mindern Honorar NICHT! …
- … Für die Leistungsphasen 1-5 (bis zur Ausführungsplanung) werden die anrechenbaren Kosten nach der Kostenschätzung, bzw. Kostenberechnung ermittelt. Ein Abzug in …
- … der Kostenberechnung für Eigenleistungen kann aber nicht die anrechenbaren Kosten schmälern. …
- … Die Planungskosten hängen also von der Größe und Ausstattung des Hauses ab, …
- … dass für die Leistungsphasen Ausschreibung, Vergabe und Bauüberwachung nur die anrechenbaren Kosten der Gewerke berücksichtigt werden, die auch tatsächlich überwacht werden. Eigenleistungen kann …
- … ausgführt werden, dann gehen bei mir für die Leistungsphasen 1-5 diese Kosten mit durchschnittlichen Baupreisen (ohne Berücksichtigung der Eigenleistungen) in die Kostenberechnung …
- … und in die anrechenbaren Kosten mit ein. Für die Leistungsphasen 6-9 würde ich sie hingegen gar nicht berücksichtigen und mich dann aber auch gar nicht darum kümmern. …
- … Architektenhonorar: Eigenleistungen & Baukosten – Logik-Beispiel …
- … Eigenleistung und bekommen die Baustoffe geschenkt. Da entstehen Ihnen keine Baukosten. …
- … Baukosten 200 T, Eigenleistungswert (nach ortsüblichen Handwerkerpreisen) 20 T. …
- … Architektenvertrag: Anrechenbare Kosten, Honorar & Eigenleistungen …
- … Berechnung der anrechenbaren Kosten im Architektenvertrag, insbesondere im Hinblick auf Eigenleistungen. Es wird geklärt, dass Eigenleistungen das Architektenhonorar nicht mindern, da dieses auf Basis der Kostenschätzung bzw. Kostenberechnung ermittelt wird. Die Beratungspflicht des Architekten …
- … ✅ Zustimmung/Empfohlen: Der Beitrag Anrechenbare Kosten: Eigenleistungen mindern Honorar NICHT! stellt klar, dass Eigenleistungen die anrechenbaren Kosten …
- … Im Kontext des Architektenvertrags und der anrechenbaren Kosten ist es wichtig zu verstehen, dass auch bei hohen Eigenleistungsanteilen das Architektenhonorar auf Basis ortsüblicher Preise berechnet wird, wie im Beitrag Architektenhonorar: Eigenleistungen & Baukosten – Logik-Beispiel erläutert wird. Dies gilt für alle Leistungsphasen. …
- … im Architektenvertrag genau über die Berechnungsgrundlagen des Honorars informieren und die Kostenschätzung bzw. Kostenberechnung sorgfältig prüfen. Bei geplanten Eigenleistungen ist eine …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenhonorar Fassadendämmung: Kosten, Berechnungsgrundlage & Baubetreuung?
- … Architektenhonorar Fassadendämmung: Kosten & Berechnung …
- … Architektenhonorar für Fassadendämmung: Wie berechnet sich das Honorar? Welche Kosten entstehen bei Baubetreuung? Jetzt informieren! …
- … Sanierungskosten, Angebotsprüfung, Energiebericht …
- … Architektenhonorar Fassadendämmung: Kosten, Berechnungsgrundlage & Baubetreuung? …
- … Baubetreuung hat er 13.311 veranschlagt. Grundlage sind die Lf 5-8 der HOAIAbk. = 70 % von 106.000 geschätzten Baukosten + 20 % Aufschlag für Modernisierung. …
- … ist natürlich auch seine Bestätigung für die KFWAbk.-Förderung. Nach der letzten Kostenschätzung liegen wir mittlerweile bei 160.000 Sanierungskosten. Da wird …
- … die Berechnung des Architektenhonorars ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.). Diese regelt die Leistungsphasen (z.B. Planung, Ausführung) und die anrechenbaren …
- … Kosten (Baukosten). Die Fassadendämmung und der Fenstertausch fallen unter die …
- … anrechenbaren Kosten. Der Schwierigkeitsgrad des Projekts beeinflusst das Honorar ebenfalls. …
- … Für die Baubetreuung, also die Überwachung der Bauausführung, kann ein zusätzliches Honorar anfallen. Dies wird oft als Prozentsatz der Baukosten oder als Stundensatz vereinbart. Die Angebotsprüfung und die Kontrolle der …
- … ein detailliertes Angebot vom Architekten erstellen, in dem alle Leistungen und Kosten aufgeschlüsselt sind. Klären Sie auch die Frage der Förderungsmöglichkeiten ab. …
- … HOAIAbk.Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist eine deutsche Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen …
- … für die Berechnung des Architektenhonorars bei Bauprojekten.Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Leistungsphasen, anrechenbare Kosten …
- … LeistungsphasenDie HOAIAbk. unterteilt Architektenleistungen in verschiedene Leistungsphasen, von der Grundlagenermittlung bis …
- … Objektbetreuung. Jede Leistungsphase umfasst bestimmte Aufgaben und wird entsprechend honoriert.Verwandte Begriffe: HOAIAbk., Planung, Bauüberwachung …
- … Anrechenbare KostenAnrechenbare Kosten sind die Kosten, die …
- … sind. Sie dienen als Grundlage für die Berechnung des Architektenhonorars nach HOAIAbk..Verwandte Begriffe: HOAI, Baukosten, Honorarberechnung …
- … Antwort: Das Architektenhonorar wird auf Basis der HOAIAbk. berechnet. Dabei spielen die anrechenbaren Kosten der Sanierung, der Schwierigkeitsgrad und …
- … die erbrachten Leistungsphasen eine Rolle. Die HOAIAbk. legt Honorarspannen fest, innerhalb derer das Honorar verhandelt werden kann. …
- … Frage: Was sind anrechenbare Kosten im Sinne der HOAI? …
- … Antwort: Anrechenbare Kosten sind die Kosten …
- … von Altmaterialien. Nicht dazu gehören beispielsweise die Kosten für die Finanzierung oder die Grundstückskosten. …
- … Antwort: Innerhalb der Honorarspannen der HOAIAbk. ist das Honorar verhandelbar. Bei sehr einfachen oder sehr komplexen Projekten …
- … Vergleich verschiedener Dämmmaterialien hinsichtlich ihrer Eigenschaften und Kosten. …
- … Architektenhonorar: Bauleitung – Aufwand, Haftung & Kosten! …
- … Dafür Leistungsverzeichnisse aufstellen, nachrechnen, werten, Schriftverkehr, Kostenfortschreibungen und vor allem die Bauleitung mit Fahrzeit, Sprit, Bautagebuch usw. …
- … viel, der möge sich mal sein Haftungsrisiko und nur die Anwaltskosten ausrechnen. …
- … - Kostenschätzungen für Sanierungsmaßnahmen …
- … brutto) kann nur funktionieren, wenn es als Grundlagenermittlung für eine nach HOAIAbk. abrechenbare Sanierungsplanung, Ausschreibung, Vergabe und Bauüberwachung funktioniert und der Ingenieur mit …
- … HOAIAbk. Phasen 5-8: Kostenansatz für Fassadendämmung angemessen? …
- … mE ist der Kostenansatz unangemessen. …
- … mE ist der Kostenansatz unangemessen. …
- … Es handelt sich um HOAIAbk. Phasen 5-8 …
- … Ich würde mich nicht wundern, wenn selbst der Müllmann, der grade 6,5 % mehr will, auf einen höheren Stundensatz (nicht ausbezahlt, sondern Unkosten!) kommt. …
- … Auge auf die Bauarbeiten zu werfen. Dass das dann in einem HOAIAbk.-Vertrag mit offensichtlich entsprechenden Kosten endet, war uns nicht klar, wobei …
- … der Vertrag noch nicht abgeschlossen ist. Weil wir angesichts der Kosten nicht wissen, was wir wirklich beauftragen sollten. Was wäre denn für uns sinnvoll? …
- … Also kostenneutral. …
- … Architektenhonorar Fassadendämmung: Kosten, Berechnung & Baubetreuung …
- … Energieberatung und Bauleitung thematisiert. Die Teilnehmer tauschen Erfahrungen und Meinungen zu Kosten, Aufwand und Nutzen einer professionellen Baubetreuung aus. Ein wichtiger Punkt ist …
- … 💰 Kosten: Die Diskussionsteilnehmer erörtern die Angemessenheit des Architektenhonorars und weisen darauf hin, dass bei Sanierungen oft unvorhergesehene Zusatzkosten entstehen können. Der Beitrag Architektenhonorar: Bauleitung – Aufwand, Haftung & Kosten …
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