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Blower-Door-Test Pflicht: Nachweis der Luftdichtigkeit vom Bauträger einklagbar?
BAU-Forum: Holzbau

Blower-Door-Test Pflicht: Nachweis der Luftdichtigkeit vom Bauträger einklagbar?

Hallo,
ist der Hersteller unseres Hauses verpflichtet mir die Luftdichtigkeit seiner Gewerke nachzuweisen, falls ich Zweifel an der korrekten Ausführung habe?
Es ist so, das die Firma erst auf mein Drängen die Fenster im UGAbk. abgedichtet hat, vorher die Meinung "Schaum reicht". Beim ersten Versuch wurden die Klebebänder vertauscht (Innen, Außen), beim 2. fielen die Klebebänder wieder ab. Nachdem auch an anderer Stelle noch diverser Mängel aufgetreten sind, habe ich doch einige Zweifel ob die Abdichtung im Dach korrekt ausgeführt ist. Die Wände wurden von mir selbst abgedichtet.
vielen Dank
Frank
  • Name:
  • Frank Großmann
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    Sicherheitshinweise

    🔴 Kritisch: Unzureichende Luftdichtigkeit kann zu Schimmelbildung und Bauschäden führen. Umgehende Prüfung durch Fachmann erforderlich.

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    Ich verstehe Ihre Frage so, dass Sie wissen möchten, ob der Bauträger verpflichtet ist, die Luftdichtigkeit der Gewerke nachzuweisen, wenn Zweifel an der Ausführung bestehen.

    Grundsätzlich ist der Bauträger verpflichtet, ein mangelfreies Werk zu erstellen. Dazu gehört auch die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik, zu denen auch die Luftdichtigkeit gehört. Ein Blower-Door-Test kann als Nachweis der Luftdichtigkeit dienen.

    🔴 Gefahr: Eine mangelhafte Luftdichtigkeit kann zu Bauschäden durch Feuchtigkeit, Schimmelbildung und erhöhten Heizkosten führen.

    Ob ein Blower-Door-Test explizit im Bauvertrag vereinbart wurde, ist nicht zwingend erforderlich. Entscheidend ist, dass die Luftdichtigkeit den Anforderungen entspricht. Wenn Sie Zweifel an der korrekten Ausführung haben und der Bauträger sich weigert, einen Nachweis zu erbringen, sollten Sie:

    • Mängelrüge: Den Mangel schriftlich beim Bauträger rügen und eine Frist zur Nachbesserung setzen.
    • Beweissicherung: Einen Blower-Door-Test durch einen unabhängigen Sachverständigen durchführen lassen, um den Mangel zu dokumentieren.
    • Rechtliche Beratung: Einen Anwalt für Baurecht konsultieren, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.

    👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie alle Mängel und ziehen Sie einen Sachverständigen hinzu, um die Luftdichtigkeit prüfen zu lassen. Klären Sie Ihre Rechte mit einem Anwalt für Baurecht.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Blower-Door-Test
    Ein Verfahren zur Messung der Luftdichtigkeit eines Gebäudes. Dabei wird ein Ventilator eingesetzt, um einen Druckunterschied zu erzeugen und die Luftwechselrate zu bestimmen.
    Verwandte Begriffe: Luftdichtigkeit, Luftwechselrate, EnEVAbk., DINAbk. 4108-7
    Luftdichtigkeit
    Die Eigenschaft eines Bauteils oder einer Gebäudehülle, den unkontrollierten Luftaustausch zu verhindern. Eine hohe Luftdichtigkeit ist wichtig für die Energieeffizienz und den Schutz vor Bauschäden.
    Verwandte Begriffe: Blower-Door-Test, EnEV, Wärmebrücke, Dämmung
    EnEV
    Die Energieeinsparverordnung, eine deutsche Verordnung, die Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden stellt. Sie regelt unter anderem die Anforderungen an die Luftdichtigkeit.
    Verwandte Begriffe: Energieeffizienz, Blower-Door-Test, Wärmeschutz, Heizkosten
    Mängelrüge
    Eine schriftliche Mitteilung an den Bauträger oder Handwerker, in der Mängel an der Bauleistung gerügt werden. Die Mängelrüge ist Voraussetzung für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen.
    Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Sachverständiger, Baumangel, Nachbesserung
    Sachverständiger
    Eine Person mit besonderer Fachkenntnis auf einem bestimmten Gebiet, die zur Begutachtung von Sachverhalten herangezogen wird. Im Baubereich werden Sachverständige zur Feststellung von Mängeln und zur Bewertung von Schäden eingesetzt.
    Verwandte Begriffe: Gutachten, Baumangel, Beweissicherung, Mängelrüge
    DIN 4108-7
    Eine deutsche Norm, die Anforderungen an die Luftdichtheit von Gebäuden stellt. Sie beschreibt unter anderem die Ausführung der Luftdichtheitsschicht und die Durchführung von Blower-Door-Tests.
    Verwandte Begriffe: Luftdichtigkeit, Blower-Door-Test, EnEV, Wärmebrücke
    Gewährleistung
    Die gesetzliche Verpflichtung des Bauträgers oder Handwerkers, Mängel an der Bauleistung zu beseitigen. Die Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel fünf Jahre.
    Verwandte Begriffe: Mängelrüge, Nachbesserung, Sachverständiger, Baumangel

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist ein Blower-Door-Test?
      Ein Blower-Door-Test ist ein Verfahren zur Überprüfung der Luftdichtigkeit eines Gebäudes. Dabei wird ein Ventilator in eine Tür oder ein Fenster eingesetzt, um einen Unterdruck oder Überdruck zu erzeugen. Gemessen wird, wie viel Luft durch Undichtigkeiten in der Gebäudehülle entweicht.
    2. Warum ist Luftdichtigkeit wichtig?
      Luftdichtigkeit ist wichtig, um Wärmeverluste zu minimieren, Bauschäden durch Feuchtigkeit zu vermeiden und ein behagliches Raumklima zu schaffen. Undichtigkeiten in der Gebäudehülle führen zu Zugluft, erhöhten Heizkosten und können Schimmelbildung begünstigen.
    3. Wer ist für die Luftdichtigkeit verantwortlich?
      Grundsätzlich ist der Bauträger oder Handwerker für die fachgerechte Ausführung der Luftdichtigkeit verantwortlich. Er muss die anerkannten Regeln der Technik einhalten und ein mangelfreies Werk erstellen.
    4. Was tun bei Mängeln an der Luftdichtigkeit?
      Bei Mängeln an der Luftdichtigkeit sollte man den Bauträger oder Handwerker schriftlich auffordern, die Mängel zu beseitigen. Es empfiehlt sich, einen Sachverständigen hinzuzuziehen, um die Mängel zu dokumentieren und die Ursachen zu ermitteln.
    5. Kann ich den Blower-Door-Test vom Bauträger verlangen?
      Ob ein Blower-Door-Test explizit im Bauvertrag vereinbart wurde, ist nicht zwingend erforderlich. Entscheidend ist, dass die Luftdichtigkeit den Anforderungen entspricht. Wenn Zweifel bestehen, kann man den Bauträger auffordern, einen Nachweis zu erbringen.
    6. Welche Normen gelten für die Luftdichtigkeit?
      Die Anforderungen an die Luftdichtigkeit sind in der Energieeinsparverordnung (EnEV) und der DIN 4108-7 festgelegt. Diese Normen definieren Grenzwerte für die Luftwechselrate und geben Hinweise zur Ausführung der Luftdichtheitsschicht.
    7. Was kostet ein Blower-Door-Test?
      Die Kosten für einen Blower-Door-Test variieren je nach Größe und Komplexität des Gebäudes. In der Regel liegen die Kosten zwischen 300 und 800 Euro.
    8. Wie finde ich einen qualifizierten Blower-Door-Tester?
      Qualifizierte Blower-Door-Tester findet man über Suchmaschinen, Branchenverzeichnisse oder Empfehlungen von Architekten und Energieberatern. Achten Sie auf Zertifizierungen und Referenzen.

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  2. Bauträger: Nachweispflicht für mangelfreie Luftdichtigkeit

    Foto von Bruno Stubenrauch, Dipl.-Ing. univ.

    nein
    Der Ersteller ist verpflichtet, die Mängelfreiheit der Leistung nachzuweisen. Das ergibt sich aus dem Rechtsgrundsatz, dass derjenige, der etwas will (hier die Abnahme seiner Leistung), Darlegungspflichtig ist. Die Verpflichtung geht aber nicht so weit, dass er Nachweise aller nur denkbaren Art, z.B. Zulassungsbescheide sämtlicher Baumaterialien, Nachweise der Bodenverdichtung, des Schallschutzes, des U-Werts von Fenstern im eingebauten Zustand, Thermografieaufnahmen usw. "einfach so" vorlegen muss (meine Meinung). Da müssen schon Zweifel an der Leistung vorliegen.
    Bestehen solche Zweifel, die es rechtfertigen würden, die Abnahme zu verweigern, kann man einen Nachweis verlangen. Die Zweifel scheinen hier angebracht zu sein. Der geeignete Nachweis der Luftdichtigkeit ist die Druckprüfung. Wenn Sie vorschlagen "wer nicht recht hat zahlt", sollte sich der Ersteller nicht wehren können.
    Falls doch, können Sie die Prüfung auch selbst veranlassen und bei Fehlschlagen die Kosten berechnen. Die Rechtsprechung segnet das ab, wenn sie sonst keine andere Möglichkeit haben, zu ihrem Recht zu kommen, siehe Link.
    Es kann auch sein, dass der Nachweis der Luftdichtigkeit Bestandteil der Wärmebedarfsberechnung ist und der dafür vorgesehene Rechenbonus in Anspruch genommen wurde. Dann ist der BDT obligatorisch.
  3. Energieausweis: Blower-Door-Test Nachweis gemäß EnEV Anhang 4

    mit Nachweis nach Anhang 4 Nr. 2 EnEVAbk.
    steht im Energiebedarfsausweis unter Dichtheit und Lüftung.
    Was bedeutet das?
    Vielen Dank für die schnelle Antwort
    Frank
    • Name:
    • Frank Großmann
  4. Luftdichtigkeit: EnEV Anhang 4.2 – BDT-Bonus obligatorisch

    Foto von

    das bedeutet
    Anhang 4.2 regelt den "Nachweis der Dichtheit des gesamten Gebäudes". Das bedeutet, dass der Bonus in Anspruch genommen wurde. Der Nachweis ist damit obligatorisch.
  5. Energieausweis: Blower-Door-Test Nachweis gemäß EnEV Anhang 4

    mit Nachweis nach Anhang 4 Nr. 2 EnEVAbk.
    steht im Energiebedarfsausweis unter Dichtheit und Lüftung.
    Was bedeutet das?
    Vielen Dank für die schnelle Antwort
    Frank
    • Name:
    • Frank Großmann
  6. Energieausweis: Blower-Door-Test Nachweis gemäß EnEV Anhang 4

    mit Nachweis nach Anhang 4 Nr. 2 EnEVAbk.
    steht im Energiebedarfsausweis unter Dichtheit und Lüftung.
    Was bedeutet das?
    Vielen Dank für die schnelle Antwort
    Frank
    • Name:
    • Frank Großmann
  7. Blower-Door-Test: Urteile/Gesetze zur Durchführungspflicht suchen

    sorry
    habe wohl irgend was verbockt, da der Beitrag 3 mal erschien.
    Ist diese Regelung irgendwo schriftlich, in Form eines Urteils oder ähnlichem verfügbar.
    Die Firma stellt sich da sicher wieder irgendwie quer.
    • Name:
    • Frank
  8. Blower-Door-Test: EnEV-Nachweis als Baugenehmigungs-Bestandteil

    Foto von

    indirekt
    Die Frage ist genauso akademisch wie eine, wo es steht, dass der in der statischen Berechnung zum Bauantrag vorgesehene Baustahl auch eingebaut werden muss. In keiner Verordnung wird direkt stehen: Das Beantragte muss genauso gebaut werden. Da steht höchstens: wer abweicht, handelt ordnungswidrig.
    In der EnEVAbk. steht nur, dass bei Durchführung eines BDT ein Rechenbonus in Anspruch genommen werden kann. Der Umkehrschluss steht nicht in der EnEV. Er ergibt sich indirekt. Der EnEV-Nachweis ist Bestandteil der Baugenehmigung. Wird abgewichen (durch Verzicht auf den BDT und einen dadurch zu ändernden rechnerischen Nachweis), kann die Baugenehmigung erlöschen. Ganz nebenbei: meistens führt die Herausnahme des Bonus nicht nur zur Abweichung, sondern dazu, dass der Nachweis gar nicht mehr erfüllt ist.
    Einige Länder haben Durchführungsverordnungen, in denen der Verfasser des Nachweises verantwortlich für die Umsetzung ist. Ansonsten ist der Bauherr verantwortlich, die EnEV einzuhalten und die Baugenehmigung genau umzusetzen.
    Ob die Firma muss, ergibt sich nach Zusammentragen aller Vertragsbestandteile und der vor Ort geltenden Verordnungen. Der Primärenergiebedarf ist z.B. eine vertraglich zugesicherte Eigenschaft, wenn der Nachweis Vertragsbestandteil ist. Und der ändert sich (zumindest rechnerisch), wenn der BDT nicht gemacht wird. Wer zahlt, ergibt sich ebenfalls aus dem Vertrag, notfalls indirekt. Urteile sind mir nicht bekannt. Dazu ist die Materie zu jung.
  9. Blower-Door-Test: Argumente für Bauträger – Anwalt als Option

    vielen Dank
    Herr Stubenrauch für die Auskünfte. Ich werde nochmal mit Ihren Argumentationshilfen versuchen den Hersteller da zu zu bewegen den BDT durch zu führen. Am Ende wird mir dann wohl nur der Weg zum Anwalt bleiben denke ich.
    nochmals vielen Dank
  10. Luftdichtigkeit: EnEV-Nachweis & Bauteil-Zulassungspflicht

    knapp am Thema vorbei:
    Zulassungsbescheiden ist die Notwendigkeit, auf der Baustelle oder dem Ort der
    Verwendung der zugelassenen Bauteile ausliegen zu müssen, wesensimmanent 😉
    prüfzeugnisse können "ausliegen zu müssen",
    Standsicherheitsnachweise/Ausführungspläne müssen ausliegen,
    die Erfüllung der EnEVAbk. oder früher der Wärmeschutzverordnung und damit der Nachweis
    ausreichender Luftdichtigkeit könnte mit deren gesetzescharakter begründet werden -
    genauso kann man aber auch die hose mit der kneifzange anziehen:
    wer Qualität will, regelt das vertraglich!
  11. Landesbauordnung: BDT-Nachweis im Auftrag des Bauherrn

    das wäre
    bestimmt besser gewesen, ist aber nun leider zu spät. Beim nächsten Bau wird's anders 😉, was ich mir aber mit Sicherheit nicht mehr antuen werden.
    In der Landesbauordnung habe ich folgenden Text gefunden.
    "Für alle in den Geltungsbereich der EnEVAbk. fallenden Gebäude sind im Auftrag des Bauherren die Nachweise zur Einhaltung der Anforderungen nach § 3 od. 4 EnEV von einem Planverfasser nach § 43 LBOAbk. zu erstellen ... "
    Hab ich Anrecht auf den BDT?
  12. Bauherr-Auftrag: BDT-Pflicht vs. EnEV-Anforderungen

    soweit das öffentliche recht:
    "sind im Auftrag des Bauherrn" ...
    wurde beauftragt? nö, nä 😉
    wasch mir den pelz aber mach mich nicht nass!
  13. BaWü-Verordnung: BDT-Nachweis & Übereinstimmung mit Ausführung

    Foto von

    weiterlesen
    Sie haben aus der Durchführungsverordnung für BaWü zitiert. Wenn Sie weiterlesen, steht da: "Der Planverfasser hat dem Bauherrn nach Fertigstellung des Bauvorhabens nach dem Muster im Anhang zu bescheinigen, dass bei den Kontrollen keine Abweichungen von den Nachweisen festgestellt wurden. " Das kann er natürlich nur bestätigen, wenn Nachweis und Ausführung übereinstimmen. Zum Nachweis mit Rechenbonus gehört der BDT und umgekehrt.
    Die Übereinstimmung kann aber auf 2 Wegen erreicht werden:
    • Bonus streichen und Nachweis neu machen oder
    • den BDT erfolgreich durchführen.

    Wenn Sie die Firma über den Vertrag am bereits erstellten Nachweis festhalten können, bleibt nur, den BDT durchzuführen. Vielleicht reicht schon der Verordnungstext, dass "keine Abweichungen von den Nachweisen" festgestellt werden dürfen. Das impliziert rein grammatikalisch, dass der Nachweis, weil zuerst da, unantastbar ist und die Ausführung passend gewählt werden muss.

  14. Energieausweis: Realität vs. 'schöngerechneter' BDT-Nachweis

    Kontrollen
    wie in der Verordnung gefordert haben bei uns nie statt gefunden. Der Energiebedarfsausweis entspricht noch in weiteren Punkten nicht der Realität. Art der Heizung Fußbodenheizung, Einzelraumregelung 2 k, wir haben normale Heizkörper. Warmwasser ohne Zirkulation, wir haben mit Zirkulation. Wenn ich das so anschaue würde ich mal sagen "schön gerechnet".
    Was bedeutet "die Firma über den Vertrag am bereits erstellten Nachweis festhalten können"? Muss im Werkvertrag (VOBAbk.) diesbezüglich etwas stehen?
    • Name:
    • Frank Großmann
  15. Vertragsbestandteil: BDT-Nachweis & zugesicherte Eigenschaften

    Foto von

    einfacher
    Der Nachweis muss Vertragsbestandteil sein. Dann gehören die dort gemachten Angaben zu den zugesicherten Eigenschaften des Werks. M.E. reicht es, wenn die Baugenehmigung Vertragsbestandteil ist. Der Nachweis gehört dazu.
    So einfach scheint es bei Ihnen aber nicht zu sein. Die Heizung weicht vom Nachweis ab. Das kann bedeuten, dass es widersprüchliche Vertragsunterlagen gibt. Dann muss geprüft werden, welcher Vertragsbestandteil vorrangig ist.
    "Schöngerechnet" ist für mich ein Indiz, dass der Nachweis sehr knapp gerechnet ist und ohne den BDT-Bonus nicht mehr funktioniert. Der Bonus liegt bei ca. 6 %. Wie nahe liegen zulässiger und errechneter Primärenergiebedarf beieinander?
  16. Energiebedarf: Anspruch auf detaillierte BDT-Berechnungen?

    Werte
    23256 kWh/a zulässig, 19945 kWh/a berechnet. Wenn man berücksichtigt. das der berrechnete Wert tatsächlich eher höher ist, wird es Ohne BDT-Bonus wohl tatsächlich nicht reichen.
    Hat man eigentlich Anspruch auf detaillierte Berechnungen?
    So lässt sich das Ganze für mich (Laie) nicht nachvollziehen.
    "Wärmebrücken pauschal mit 0,05 w/ (m²K) " darf man sich da raussuchen was man will 😉
  17. Energiebedarfsausweis: Transmissionswärmeverlust & BDT-Spielraum

    Foto von

    Anspruch
    hat man nur auf das Ergebnis (den Energiebedarfsausweis), es sei denn der Vertrag sagt etwas anderes. Ich sehe 16 % Luft, könnte also reichen. es gibt aber noch einen zweiten Wert, der einzuhalten ist, der Transmissionswärmeverlust HT' (Werte um 0,5). Wäre interessant, wie groß da der Spielraum ist.
    Zu den Wärmebrücken: es gibt den Wert von 0,10 und den halbierten von 0,05. Um den ansetzen zu können, müssen die Konstruktionsdetails aus DINAbk. 4108 Beiblatt 2 oder gleichwertig zur Anwendung kommen. Das bedeutet vereinfacht: mindestens 6 cm Wärmedämmung an allen kritischen Stellen wie Deckenauflager, Ringbalken, Stürze, Rollladenkästen. Normalerweise kein Problem.
  18. Energiebedarf: Anspruch auf detaillierte BDT-Berechnungen?

    Werte
    23256 kWh/a zulässig, 19945 kWh/a berechnet. Wenn man berücksichtigt. das der berrechnete Wert tatsächlich eher höher ist, wird es Ohne BDT-Bonus wohl tatsächlich nicht reichen.
    Hat man eigentlich Anspruch auf detaillierte Berechnungen?
    So lässt sich das Ganze für mich (Laie) nicht nachvollziehen.
    "Wärmebrücken pauschal mit 0,05 w/ (m²K) " darf man sich da raussuchen was man will 😉
  19. Transmissionswärmeverlust: BDT-Berechnung & zulässige Werte

    Transmissionswärmeverlust HT
    zulässig 0,519 w/ (m²K), berrechnet 0,388 w/ (m²K)
    Off Topic: Mag das Forum Opera als Browser nicht, oder warum erscheinen die Beiträge mehrfach?
  20. BDT-Konzept: Spielraum im Nachweis – Vernunft statt Notwendigkeit

    Foto von

    auch hier Luft
    Auch beim Transmissionswärmeverlust ist also genügend Spielraum. Dann hat der Ersteller des Nachweises wohl aus Vernunft und nicht aus Not den BDT in sein Konzept integriert, löblich wenn es stimmt 😉
    Das Problem der doppelten Beiträge ist vermutlich ein Browsercache-Problem im Zusammenspiel mit der Datei ... Es tritt auch mit IE auf und ist vom Forenbetreiber nicht zu beeinflussen.
  21. Dank für lehrreiche Forumsarbeit zum Blower-Door-Test

    vilelen Dank
    für Ihre Forumsarbeit, war mal wieder sehr lehrreich!
    viele Grüße aus dem Schwarzwald
    • Name:
    • Frank Großmann
  22. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026

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    Blower-Door-Test Pflicht: Luftdichtigkeit vom Bauträger einklagen?

    💡 Kernaussagen: Der Thread diskutiert die Pflicht des Bauträgers zur Durchführung eines Blower-Door-Tests (BDT) und den Nachweis der Luftdichtigkeit. Ein Energiebedarfsausweis mit BDT-Bonus verpflichtet zum Nachweis. Abweichungen zwischen Planung und Ausführung, insbesondere bei Heizung und Warmwasserbereitung, können Indizien für fehlerhafte Berechnungen sein. Der Nachweis der Luftdichtigkeit sollte Vertragsbestandteil sein, um Ansprüche geltend zu machen.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut Beitrag Energieausweis: Realität vs. 'schöngerechneter' BDT-Nachweis, entsprechen Energiebedarfsausweise oft nicht der Realität, was die Notwendigkeit einer genauen Prüfung unterstreicht.

    ✅ Zusatzinfo: Im Beitrag BaWü-Verordnung: BDT-Nachweis & Übereinstimmung mit Ausführung wird auf die Durchführungsverordnung für Baden-Württemberg verwiesen, die eine Übereinstimmung von Nachweis und Ausführung fordert.

    📊 Fakten/Zahlen: Diskutiert werden zulässige und berechnete Werte für den Energiebedarf (kWh/a) und den Transmissionswärmeverlust (HT'), wie im Beitrag Transmissionswärmeverlust: BDT-Berechnung & zulässige Werte ausgeführt.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie, ob der BDT-Nachweis Vertragsbestandteil ist (siehe Vertragsbestandteil: BDT-Nachweis & zugesicherte Eigenschaften). Fordern Sie detaillierte Berechnungen an, um den Energiebedarf nachvollziehen zu können (siehe Energiebedarf: Anspruch auf detaillierte BDT-Berechnungen?). Ziehen Sie einen Anwalt hinzu, falls der Bauträger sich weigert, den BDT durchzuführen.

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