Holz und Hochwasser
BAU-Forum: Hochwasser

Holz und Hochwasser

Foto von Martin Malangeri

Nach ersten örtlichen Hausbesichtigungen in Grimma und Dresden kann ich den betroffenen Geschädigten des "Jahrhunderthundert-Hochwassers" nur allen Mut zusprechen die nächste Zeit erfolgreich zu meistern und meinen Respekt zollen vor den bereits geleisteten Aufbau- und Sanierungsmaßnahmen!
Für alle die zu weit weg wohnen, nur ein Bild zur momentanen Situation in Grimma: Stellen Sie sich Ihre Innenstadt im Umkreis von 10-12.000 Einwohner vor, in der in allen Häusern im Erdgeschoss zur gleichen Zeit der Putz abgestemmt wird und "schwimmende" Estriche ausgebaut werden.
Die Abwägung zwischen schnellstmöglicher Wiederbenutzung der geschädigten Bereiche und der massiven Durchfeuchtung der Bauteile führen jedoch momentan, fast zwangsläufig, zu Situationen, die entweder Existenzen (geschäftlicher und oft auch privater Natur) endgültig zerstören und Gebäuden auf Dauer weitreichende Schädigungen zufügen! Diverse persönliche Gespräche mit Betroffenen stärken in mir das Gefühl, das nur diese beiden Richtungen bei den schlimmsten Fällen Bestand haben! Deshalb hier nochmal, auch auf Gefahr der Wiederholung, eine Zusammenfassung der wichtigsten Dinge im Umgang mit hochwassergeschädigten Holzbauteilen:
Wände
Alle tragenden Konstruktionen sollten, wenn möglich geöffnet werden! D.h. Wände können besser abtrocknen wenn der Putz in den betroffenen Bereichen abgenommen wird. Fliesen lassen durch die Fugen Feuchtigkeit in die Bauteile, diese benötigt jedoch größere Flächen um schnell wieder abdiffundieren zu können.
Decken
Deckenbalkendecken werden zur besseren Trittschalldämmung häufig mit Füllstoffen gefüllt (Lehm, Schlacke, Bauschutte). Die Füllungen speichern u.U. aber auch über einen größeren Zeitraum Feuchtigkeit, die von Hölzern aufgenommen wird und sollten im Zweifelsfall ausgebaut werden.
Dämmstoffe
Mineralische Dämmstoffe verlieren nach Feuchtigkeitsaufnahme ihren Dämmwert, den sie auch nach Abtrocknung nicht wieder zurück erlangen.
Polystyrol-Hartschaum-Dämmstoffe (z.B. Styropor) können sich unter Belastung mit Heizöl belastetem Wasser auflösen!
Holzfeuchte
Holz ist als organischer Baustoffe gefährdet gegen den Befall von holzzerstörenden Pilzen. Gute Voraussetzungen für das Entstehen von Pilzen sind
  • Temperaturen oberhalb ca. 10-12 °C,
  • Holzfeuchten zur Entstehung von Pilzen oberhalb ca. 30 % und zur Weiterbildung oberhalb ca. 20 %
  • zugluftfreie Bereiche.

Keine Pilzschädigungen durch Hausfäulen entstehen bei Holzfeuchten oberhalb ca. 90 % und unterhalb ca. 18 %. Geringe Holzfeuchten müssen also möglichst schnell erreicht werden. Auflagerbereiche oder seitliche Verdeckungen von Deckenbalkenköpfen mit anorganischen Baustoffen sind besonders stark gefährdet. Alle Hölzer müssen, so weit möglich "luftumspült" sein!
Pilze
Erste Warnzeichen ist das Entstehen von Schimmelpilzen oder Luftmyzel.
Schimmelpilze: punktförmiger "Rasen" in durchaus unterschiedlichen Farben, kein Holzzerstörer, stirbt ab wenn die Lebensvoraussetzungen nicht mehr erfüllt sind, kann anschließend abgebürstet werden. Vorsicht vor allergischen Reaktionen!
Luftmyzel: meist weißes watteartige Gebilde, an Stellen ohne Luftzirkulation, Merkmal verschiedener Holzzerstörender Pilze wie Echten Hausschwamm, Weißen Porenschwamm oder Braunem Kellerschwamm, u.a.. Kann zu diesem Zeitpunkt meist nur im Labornachweis einwandfrei bestimmt werden. Sollten solche Luftmyzele an tragenden Holzteilen oder verbleibenden, nicht tragenden Holzelementen festgestellt werden, ist unbedingt ein Fachmann/Sachverständiger/Sachkundiger für Holzschutz hinzuzuziehen.
Abtrocknung
Wird am besten mit Wärme und Lüften erreicht, d.h. Luft möglichst hoch erhitzen und stoßweise auslüften. Ist aber trotzdem sehr langwierig!
Kondensattrockner in geschlossenen Räumen stellen die bestmögliche techn. Alternative dar.
Offen stehende Türen oder Fenster bei laufenden Geräten entfeuchten jedoch nur die Außenluft!
Gewittrige oder feuchtwarme Außenluft hat kaum Potential weitere Feuchtigkeit aus den Gebäuden aufzunehmen. Lüften unter diesen Voraussetzungen kehrt sich ins Gegenteil: Die in der Luft enthaltene Feuchtigkeit kondensiert an den nassen, kalten Wänden im Haus und bringt zusätzliche Feuchtigkeit ins Gebäude! (Ein Wert zur Kenntnis: ca. 22 °C warme Luft kann ca. 18 g Wasserdampf aufnehmen, das ergeben jedoch 22,4 l Wasser!). Daher: Nachts und zu kühlen Tageszeiten stoßlüften (nach 3-5 min. ist im Regelfall eine gesamte Luftwechselrate bei Durchzug vollzogen, anschlließend passt sich das Raumklima dem Außenklima an)!
Wir, und auch diverse andere Fachleute und Sachverständige, führen momentan im Muldentalkreis kostenfreie Erstberatung und örtliche Begehungen zur Überprüfung von Sofortmaßnahmen durch, melden Sie sich, wenn Sie Hilfe benötigen, Beratung per Telefon oder eMail ist selbstverständlich ebenfalls kostenfrei (Tel. 0341/3025918 und Fax 0341/3025937). Wir vermitteln Sie auch an weiterführende Experten in anderen Themenbereichen.
Detaillierte Infos in Sachen "Holz" finden Sie ebenfalls auf den Internet-Seiten

und

. * Ironie-Modus ON* Außerdem möchte ich mich bei mehreren, namentlich jetzt nicht genannten Dresdner Möbelhäusern bedanken, die nach dem Hochwasser jetzt für eine Hochglanz-Prospekt-Flut sorgen! *Ironie-Modus OFF*

  1. Zwei Korrekturen ...

    Foto von Martin Malangeri

    bevor ich virtuelle Haue bekomme, hier noch zwei Korrekturen:

    1) ... fast zwangsläufig, zu Situationen, die entweder Existenzen (geschäftlicher und oft auch privater Natur) endgültig zerstören ODER Gebäuden auf Dauer weitreichende Schädigungen zufügen!

    2) Gute Voraussetzungen für das Entstehen von Pilzen sind

    • Temperaturen oberhalb ca. 18-22 °C, ..

    PS: Ich schmeiß' den Säzzer raus ...! :-)

    • Name:
    • MM
  2. Volle Zustimmung Martin!

    Wir waren ja auch teilweise zusammen Vor Ort (Grimma).
    Zur Ergänzung nur soviel, auch alle Gipskartonverkleidungen etc.
    müssen raus. Wir haben Objekte gesehen wo auf geflieste GK-Beplankungen durch die Fugen cm lange Schimmelpilze wucherten.
    Die Betroffenen sanieren zum Teil schon wieder mit der grünen GK
    und denken "ist schon OK, es tun gleichmäßig weh ... "
  3. Auch wenn es etwas viel ist: Hinweise zur Sanierung und zum Neubau in Hochwassergebieten

    Hinweise zur Sanierung und zum Neubau in Hochwassergebieten
    Bodenplatte:
    Kellerböden sind in wasserundurchlässigem Beton auszuführen.
    Zwischen dem Boden und den Außenwänden ist ein Fugenband vorzusehen.
    In der Bodenplatte sind ausreichend dimensionierte Bodenabläufe mit einem
    Rückstauverschluss vorzusehen.
    Auf das notwendige Gefälle des Bodens zu Entwässerungseinrichtungen ist zu achten.
    Fundamente:
    Ungeachtet der Baugrundverhältnisse ist eine tragende Bodenplatte Streifenfundamenten zu
    bevorzugen, sodass Teilunterspülungen nicht unmittelbar zu Bauschäden führen. Eine stärkere
    Filterschicht unter der Bodenplatte ist von Vorteil.
    Bodenaufbau:
    Schwimmende Estriche sind wegen der Gefahr des Aufschwimmens in überflutbaren Räumen
    ungeeignet. Die Wärmedämmung ist unter der Betonbodenplatte anzuordnen.
    Verbundverfahren ohne Auftriebswirkung sind als Bodenaufbau
    möglich, z.B. Verbundzementestrich, ein Trass-Zementmörtelbett, in das der Bodenbelag
    direkt verlegt wird.
    Bodenbelag:
    Natursteine wie Basaltlava, Granit, Dolomit, Kunststeine, keramische, unglasierte Fliesen
    und Platten und Epoxydharz-Oberflächen sind zu empfehlen.
    Ungeeignet sind Sandstein, Marmor, glasierte Fliesen und Parkett. Mörtel grundsätzlich aus
    Trass-Zement, keine farbigen Fugen.
    Holzböden:
    Sind grundsätzlich geeignet zum Einbau in Feuchträumen und temporär gefluteten
    Flächen. Es sind jedoch folgende Voraussetzungen zu beachten:
    • Es muss sich um ein Massivholz handeln, Furniere sind ungeeignet;
    • auf eine gute Belüftung ist zu achten, konstruktiver Aufbau mit Hohlraum und

    Be- und Entlüftung (Belüftung, Entlüftung) über Randbereich und der Boden ist gegen Aufschwimmen zu sichern.
    Innenwände:
    Können aus Beton oder Vollstein (Ziegel) hergestellt werden.
    Sie sind auch als Mischkonstruktion Fachwerk/Ziegel möglich.
    Die Oberfläche von Innenwänden kann gefliest

    • siehe auch Bodenfliesen  -  oder einfach gestrichen sein. Gefärbte Verfugung ist zu vermeiden.

    Vorwandkonstruktionen, Podeste und
    Verkleidungen:
    Badewannen und Duschen können mit einer Sandwichplatte, bestehend aus einem wasserabweisenden
    Hartschaum und einer beidseitigen Gewebe-Zementoberfläche, eingebaut werden. Hohlräume müssen eine Öffnung haben, durch die sowohl bei Hochwasser die Flutung als auch nach Abklingen des Hochwassers die
    Entleerung selbsttätig erfolgen kann; hierzu eignen sich besonders große Revisionsöffnungen
    mit unverschließbaren Gittern.
    Außenwände:
    Aus Beton oder Vollstein mit Vorsatzschale aus Bruchstein, Ziegel oder Kalk-Sandstein-Verkleidung.
    Als zweischalige Konstruktion mit Luftschicht (mindestens vier Zentimeter) wärmegedämmt
    mit Styrodur oder gleichwertig, keine Faserstoffe.
    Es ist auf ausreichende Hinterlüftung zu achten, in dem die Zu- und Abluftöffnungen (Zuluftöffnungen, Abluftöffnungen) groß
    genug dimensioniert sind und so auch Wasser gut abfließen kann. Auf die bautechnisch üblichen
    Sperrlagen in der ersten und zweiten Mauerschicht ist grundsätzlich bei Innen- und Außenwänden (Innenwänden, Außenwänden) zu achten.
    Anstrich:
    Aus Mineralfarben oder einfachem Kalkanstrich.
    Putz:
    Ist nur als Spezialputz möglich.
    Es handelt sich dabei um hydrophobierte Putze.
    Der Putz wird dreilagig nach Herstellervorschrift aufgebracht. Es handelt sich dabei prinzipiell
    um mineralische, atmungsintensive Putze mit wenig Zementanteilen.
    Ungeeignet sind Gipsputze sowie Wandbeläge wie Tapeten, PVC und Dispersionsanstrich.
    Holzverkleidungen:
    Sind unter bestimmten Voraussetzungen machbar (siehe Holzböden), jedoch ist bei zu
    flutenden Räumen immer zu beachten, dass eine Wasserverschmutzung hinter Hohlräumen
    vollständig nur durch Entfernen der Verschalung zu beseitigen ist.
    Fenster:
    Sollten aus Aluminium oder verzinktem Stahl hergestellt sein. Holzfensterkonstruktionen aus
    Hartholz sind unter Umständen ebenfalls geeignet, wenn die Austrocknung mit einer guten
    Belüftung gewährleistet ist. Kunststofffenster können eingesetzt werden, wenn sie nach der
    Überflutung gründlich gereinigt werden, weil die Kunststoffoberflächen durch Verschmutzungen
    im Hochwasser angegriffen werden können.
    Fensterbänke:
    Alle Außenfensterbänke sollten mit einem steilen Gefälle vom Fenster weg aus Naturstein
    (Basaltlava, Granit, Dolomit) oder aus beschichtetem Aluminium oder Metallblechen sein.
    Ungeeignet sind alle Stoffe, die durch Wasseraufnahme frostgefährdet sind oder aufschwimmen.
    Hierzu gehören insbesondere Schiefer, Sandstein und weicher Marmor.
    Türen:
    Sollten mit Metall-Zargen (Umfassungs- oder Z-Zargen) eingebaut werden.
    Als Türblatt können verzinkte Metalltüren oder Edelstahl verwendet werden.
    Auch Holztüren sind möglich, wenn sie im Hochwasserfall ausgehängt werden können;
    z.B. Massivholzrahmentüren. Bei allen Türen ist darauf zu achten, dass unter
    der Tür ein mindestens zwei Zentimeter breiter Schlitz gewährleistet ist.
    Abgehängte Decken:
    Aus beschichtetem Metall bzw. Aluminium oder aus Massivholz. Ungeeignet ist Gips als Füllung.
    Treppenkonstruktionen:
    Massivtreppen sollten bei einer Teilflutung des Geschosses im Wasserbereich aus Naturstein
    hergestellt werden. Verzinkte Stahlkonstruktionen und Beton sind Massivholztreppen vorzuziehen.
    Bei den Treppenbelägen gilt gleiches wie unter Bodenbeläge beschrieben. Auch: Beton.
    Einrichtungsgegenstände:
    Grundsätzlich sollten zum Fluten vorgesehene Räume keine Räume zum ständigen Aufenthalt
    sein. Einrichtungsgegenstände sollten daher ohne größere Demontage ein- und ausräumbar
    sein. Feste Einbauten können daher nur massiv durchgeführt werden.
    Heizkörper sind nicht als Konvektions-, sondern ausschließlich als Strahlungsheizkörper vorzusehen,
    am besten als GussHeizkörper oder Kunststoffrohrwandheizungen
    Bei Fußbodenheizungen sind besondere technische Regeln zu beachten.
    Eine ausreichende ZU- und Abluft (Zuluft, Abluft) der gefluteten Räume muss gesichert sein.
    Dies ist oft nicht allein durch eine Schwerkraftlüftung, sondern nur unter Benutzung
    von Ventilatoren erreichbar. Wasserzapfstellen in den Räumen zum Spülen der Wände und Böden sollten ausreichend vorhanden sein.
    Pumpensümpfe, um das abzupumpende Wasser oberhalb der Druckebene pumpen zu können.
    Die Stromanschlüsse sind in einem Raum über der Hochwasserlinie anzuordnen; bis zu diesen
    Anschlüssen sind die Elektrozuleitungen überflutungssicher auszubilden.
    Die Elektroinstallationen in überflutbaren Räumen sollten mit einem Notschalter von der
    übrigen Installation getrennt werden.
    Die Installationen in den Räumen, die bei Hochwasser überflutet werden können, sind
    zusätzlich zur Absicherung nach VDE mit einem Fehlerstromschutzschalter zu versehen.
    Selbstverständlich sollte in diesen Räumen ein Wasserstandsanzeiger sein, der eine
    Alarmanlage anspricht.
    Unterirdische Tanks:
    Erdtanks sind gegen Auftrieb zu sichern.
    Dies kann beispielsweise durch Erhöhen der Erdüberdeckung, eine den Tank überdeckende
    Betonplatte oder durch Verankerung mit Stahlbändern in einer Betonbodenplatte erfolgen.
    Die Auftriebssicherung muss mit mindestens 1,3-facher Sicherheit der leeren Tanks  -  bezogen
    auf den völligen Einstau  -  nachgewiesen werden.
    Tanks müssen den beim Einstau auftretenden äußeren Wasserdruck sicher aufnehmen, das
    heißt, sie müssen statisch für diesen Fall ausgelegt sein. Der Hersteller muss hierfür eine
    Bescheinigung liefern.
    Oberirdische Tanks:
    Die Sicherung gegen Auftrieb bei oberirdischen Tanks kann beispielsweise durch Verankerung
    mit Stahlbändern im Boden erfolgen. Boden, Seitenwände oder Decke des Lagerraums
    müssen von ihrer Beschaffenheit her in der Lage sein, die Auftriebskräfte sicher aufzunehmen.
    Dies muss von einem Statiker beurteilt werden.
    Tanks in beschichteten Auffangräumen:
    Stehen Tanks in beschichteten Auffangräumen, sind Verankerungen im Bereich der Beschichtung
    möglichst zu vermeiden. Sofern dies nicht vermieden werden kann, ist auf eine sorgfältige
    Abdichtung im Bereich der Verankerungen zu achten.
    Heizöl und andere Kraftstoffe zählen zu den wassergefährdenden Stoffen. Ihre Lagerung in
    hochwassergefährdeten Gebieten bedarf daher besonderer Vorsorgemaßnahmen.
    Heizöltanks
    Werden Tanks durch Verankerung in den Seitenwänden oder Abstützung gegen die
    Decke gegen Auftrieb gesichert, muss darauf geachtet werden, dass Drehbewegungen der
    Tanks nicht möglich sind.
    Anlagenteile:
    Entlüftungsleitungen sind so zu führen, dass ihre Mündungen nicht überflutet werden können.
    Sie sind in ihrer gesamten Länge fest zu verankern und so auszuführen, dass sie durch
    äußeren Wasserdruck oder Treibgut nicht beschädigt werden können. Bei Verlängerung
    der Entlüftungsleitung ist von der Fachfirma zu überprüfen, ob die Tanks für den bei etwaigen
    Überfüllungen eintretenden Innendruck statisch ausgelegt sind. Müssen die Entlüftungsleitungen
    höher als zulässig nach oben geführt werden (z.B. bei Tanks mit 0,3 bar Prüfüberdruck
    um mehr als drei Meter über der Tanksohle), sind auf diesen Fall bezogene
    Lösungen erforderlich (z.B. Verwendung von Tanks mit höheren zulässigen Prüf- oder
    Betriebsüberdrücken). Das Absperren von Entlüftungsleitungen ist nicht zulässig.
    Befüllanschlüsse sind  -  sofern sie überflutet werden können  -  mit Dichtungen abzudichten.
    Die Dichtung darf nur während des Befüllvorgangs entfernt werden.
    Rohrleitungen (Füll-, Verbindungs- und Entnahmeleitungen)
    sind in ihrer gesamten Länge fest zu verankern und so auszuführen, dass sie
    nicht beschädigt werden können. Alle Öffnungen in den Tanks sind  -  sofern sie
    nicht überflutungsfrei angeordnet werden können wasserdicht zu verschließen.
    Dichtungen von Domdeckeln sind von einer Fachfirma auf Dichtheit zu prüfen.
    Das Nachziehen von Schrauben genügt dann nicht, wenn Dichtungen unsachgemäß (zum Beispiel überlappend) eingelegt sind.
    Domdeckel ohne Verschraubungen müssen so arretiert sein, dass sie bei Überflutungen durch
    eine etwaige Strömung nicht verschoben werden können. In Zweifelsfällen ist eine
    nachträgliche Verschraubung vorzunehmen.
    Bei Füllstandsanzeigern mit Kunststoffgehäusen, die direkt auf dem Tank montiert sind (sogenannte
    Schwimmergeräte), ist davon auszugehen, dass sie nicht ausreichend abgedichtet
    sind. Derartige Geräte sind zu entfernen, wenn eine vollständige Überflutung der Tanks befürchtet
    werden muss. Der Anschluss am Tank ist mit einem Stopfen dicht zu verschrauben.
    Alternativ kann auch ein pneumatischer Füllstandsanzeiger montiert werden.

  4. bodenplatten ...

    sind  -  bei Sanierungen  -  nicht ganz unproblematisch!
    wenn  -  mit viel Aufwand  -  eine "fast" dicht Verbindung zum bestand geschaffen
    wird, kann von unten erheblicher Wasserdruck anstehen. das hält nicht jede
    Bodenplatte aus, besser Statiker fragen.
    viel schlimmer  -  bei Sanierung/Neubau  -  ist Vernachlässigung der Auftriebssicherheit.
    was nützt der dichte Keller, wenn er mit dem Haus davonschwimmt?
    auch hier gilt: Statiker fragen, ggfs. konstruktive Maßnahmen  -  bis hin zu dauerankern!

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