Bauabnahme verweigert: Mängel, Restzahlung & Handwerkersicherungshypothek – Was tun?
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Bauabnahme verweigert: Mängel, Restzahlung & Handwerkersicherungshypothek – Was tun?

Hallo,
wir haben für einen Kunden ein schlüsselfertiges Haus erstellt.
Wir sind kurz vor der Fertigstellung. Vor ein paar Wochen hat der Kunden einen Sachverständigen beauftragt, die Arbeit zu begutachten. Er hat natürlich Mängel gefunden (brauch ja auch eine daseins Berechtigung) Wir haben uns bemüht den Großteil der Mängel zu beheben. Währendessen kam heraus, das der Kunde wohl ein Problem mit der Restzahlung von ca. 55 Tsd € hat. Seine Bank würde einen Rest zurückhalten (nach Telefonat mit der Bank, gab es kein Problem) und er müsse sich noch Eigenkapital besorgen. Nach vielen hin und her kamen 20 Tsd €. Jetzt sollten Wir aber mal ganz schnell weiter machen, damit er einziehen kann. Wir forderten einen Nachweis und eine Abtretung über die Restsumme. Als Antwort kam ein Schreiben von seinem Anwalt, das er das Geld einbehält und Wir erstmal die Mängel beseitigen sollten (haben Wir ja zu 90 % getan), dann würde er bezahlen. Wir gehen davon aus, das er das Geld nicht mehr hat. Er hat uns schon 4 Wochen hingehalten. Nun sollen Wir das Grundstück nicht mehr betreten, nur noch um die angeblichen Mängel zu beseitigen. Er versucht uns abzuzocken.
Was können wir denn jetzt tun um an das Geld zu kommen?
Handwerkersicherungshypothek ... Inkassounternehmen ... Rechtsanwalt?
Das dauert ja alles ewig? Wie können wir ihn zwingen kurzfristig zu zahlen?
Übrigens hat sich rausgestellt, das er eine Miese Kreditauskunft hat und im letzten sowie in diesem Jahr eine Inkassoverfahren am Hintern hat. Dies bestätigt unseren Verdacht, das er das Geld sparen will.
  • Name:
  • O. Kraus
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    Sicherheitshinweise

    🔴 Kritisch: Die Eintragung einer Handwerkersicherungshypothek muss fristgerecht erfolgen, um Ihre Ansprüche zu sichern.

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    Ich verstehe, dass Sie als Bauunternehmen mit einer verweigerten Bauabnahme und ausbleibender Restzahlung konfrontiert sind. Die Situation ist komplex und erfordert schnelles Handeln.

    🔴 Gefahr: Eine unbezahlte Restforderung kann Ihre Liquidität gefährden und zu weiteren finanziellen Problemen führen.

    Ich empfehle Ihnen folgende Schritte:

    • Mängelprotokoll: Erstellen Sie ein detailliertes Mängelprotokoll, in dem alle vom Sachverständigen festgestellten Mängel aufgeführt sind. Dokumentieren Sie die Mängel mit Fotos und Beschreibungen.
    • Nachbesserung: Bieten Sie dem Kunden eine angemessene Frist zur Nachbesserung der Mängel an. Halten Sie die Kommunikation schriftlich fest.
    • Handwerkersicherungshypothek: Prüfen Sie die Möglichkeit, eine Handwerkersicherungshypothek auf dem Grundstück des Kunden einzutragen, um Ihre Forderung abzusichern. Dies ist besonders wichtig, wenn der Kunde eine schlechte Kreditauskunft hat.
    • Anwaltliche Beratung: Konsultieren Sie umgehend einen Anwalt für Baurecht, um Ihre Rechte und Optionen zu prüfen. Der Anwalt kann Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Forderung helfen.
    • Inkassounternehmen: Beauftragen Sie gegebenenfalls ein Inkassounternehmen, um die Restforderung einzutreiben.

    👉 Handlungsempfehlung: Sichern Sie Ihre Forderung durch eine Handwerkersicherungshypothek und suchen Sie anwaltlichen Rat, um die Restzahlung durchzusetzen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Bauabnahme
    Die Bauabnahme ist die förmliche Entgegennahme des Bauwerks durch den Bauherrn. Sie dokumentiert den Zustand des Bauwerks und bildet den Beginn der Gewährleistungsfrist. Verwandte Begriffe: Mängelprotokoll, Abnahmeprotokoll, Gewährleistung.
    Mängel
    Mängel sind Abweichungen vom vertraglich vereinbarten Zustand des Bauwerks. Sie können die Gebrauchstauglichkeit beeinträchtigen und zu Schadensersatzansprüchen führen. Verwandte Begriffe: Sachmangel, Rechtsmangel, Schaden.
    Handwerkersicherungshypothek
    Die Handwerkersicherungshypothek ist ein dingliches Recht, das Handwerkern zur Sicherung ihrer Werklohnforderungen an einem Grundstück eingeräumt wird. Sie dient als Sicherheit für die Bezahlung der Handwerkerleistungen. Verwandte Begriffe: Hypothek, Grundschuld, Sicherungsrecht.
    Restzahlung
    Die Restzahlung ist der Teil des Werklohns, der nach der Bauabnahme fällig wird. Sie wird in der Regel erst nach Beseitigung eventueller Mängel geleistet. Verwandte Begriffe: Abschlagszahlung, Werklohn, Vergütung.
    Sachverständiger
    Ein Sachverständiger ist eine Person mit besonderer Fachkenntnis, die zur Begutachtung von Sachverhalten herangezogen wird. Im Baubereich werden Sachverständige zur Feststellung und Bewertung von Mängeln eingesetzt. Verwandte Begriffe: Gutachter, Experte, Bausachverständiger.
    Inkassounternehmen
    Ein Inkassounternehmen ist ein Dienstleister, der im Auftrag von Gläubigern Forderungen eintreibt. Es versucht, die Schuldner zur Zahlung zu bewegen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten. Verwandte Begriffe: Forderungseinzug, Mahnwesen, Gläubiger.
    Kreditauskunft
    Eine Kreditauskunft gibt Auskunft über die Bonität einer Person oder eines Unternehmens. Sie enthält Informationen über Zahlungsverhalten, Schulden und eventuelle Insolvenzverfahren. Verwandte Begriffe: Bonität, Kreditwürdigkeit, Schufa.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist eine Bauabnahme?
      Die Bauabnahme ist die förmliche Übergabe des Bauwerks vom Bauunternehmer an den Bauherrn. Dabei wird das Bauwerk auf Mängel geprüft und ein Abnahmeprotokoll erstellt. Mit der Bauabnahme beginnt die Gewährleistungsfrist.
    2. Was passiert, wenn der Bauherr die Abnahme verweigert?
      Wenn der Bauherr die Abnahme wegen Mängel verweigert, muss der Bauunternehmer die Mängel beseitigen. Der Bauherr muss dem Bauunternehmer eine angemessene Frist zur Nachbesserung setzen. Nach Ablauf der Frist kann der Bauherr erneut zur Abnahme auffordern.
    3. Was ist eine Handwerkersicherungshypothek?
      Die Handwerkersicherungshypothek ist ein Sicherungsmittel für Handwerker, um ihre Forderungen aus Bauleistungen abzusichern. Sie wird auf dem Grundstück des Bauherrn eingetragen und dient als Sicherheit für die Bezahlung der Handwerkerleistungen.
    4. Wie lange habe ich Zeit, eine Handwerkersicherungshypothek einzutragen?
      Die Handwerkersicherungshypothek muss innerhalb einer bestimmten Frist nach Erbringung der Leistung eingetragen werden. Die genaue Frist ist im Gesetz geregelt und kann je nach Bundesland unterschiedlich sein.
    5. Was kann ich tun, wenn der Kunde zahlungsunfähig ist?
      Wenn der Kunde zahlungsunfähig ist, können Sie Ihre Forderung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens geltend machen. Die Handwerkersicherungshypothek bietet Ihnen in diesem Fall eine zusätzliche Sicherheit.
    6. Welche Rolle spielt ein Sachverständiger bei der Bauabnahme?
      Ein Sachverständiger kann bei der Bauabnahme hinzugezogen werden, um Mängel festzustellen und zu bewerten. Das Gutachten des Sachverständigen dient als Grundlage für die Mängelbeseitigung und die Durchsetzung von Ansprüchen.
    7. Was ist ein Mängelprotokoll?
      Ein Mängelprotokoll ist eine schriftliche Aufzeichnung aller bei der Bauabnahme festgestellten Mängel. Es dient als Beweismittel und Grundlage für die Mängelbeseitigung.
    8. Wie gehe ich vor, wenn der Kunde unberechtigte Mängel rügt?
      Wenn Sie der Meinung sind, dass die gerügten Mängel unberechtigt sind, sollten Sie dies dem Kunden schriftlich mitteilen und gegebenenfalls ein Gegengutachten erstellen lassen.

    🔗 Verwandte Themen

    • Bauvertrag prüfen
      Überprüfung des Bauvertrags auf Klauseln zu Abnahme und Mängelbeseitigung.
    • Mängel richtig dokumentieren
      Anleitung zur Erstellung eines aussagekräftigen Mängelprotokolls.
    • Rechte bei Baumängeln
      Überblick über die Rechte des Bauherrn bei Vorliegen von Baumängeln.
    • Durchsetzung von Werklohnforderungen
      Informationen zur Durchsetzung von Werklohnforderungen im Baurecht.
    • Handwerkersicherungshypothek – Voraussetzungen und Verfahren
      Detaillierte Erläuterung der Voraussetzungen und des Verfahrens zur Eintragung einer Handwerkersicherungshypothek.
  2. Mängelliste Bauabnahme: Vorgehen bei Zahlungsverzug

    Schlimme Ratschläge
    Als erstes RA aufsuchen, dann
    Mängelliste erstellen lassen (natürlich schriftlich) ,
    dann Mängel oder unfertige Arbeiten geldlich bewerten (selbstverständlich sind seine Geldansätze nicht Ihre, aber erstmal schreiben lassen). Schriftlich vereinbaren, bei welcher Mängelbeseitigung welcher Betrag fällig ist. Abarbeiten und Geld anfordern. Kein Geld, dann keine weitere Leistung mehr.
    Sollte mit diesem Zahlungverzug ihre Existenz bedroht sein (also, wenn in 3 Wochen nicht mind. 25 Tsd kommen, macht man Ihren Laden dicht) würde ich Ihrem Auftraggeber unmissverständlich klarmachen, dass sie nicht alleine den Bach runtergehen. Das kann damit untermauert werden, dass sie Ihm eine Frist setzten und dann den Rückbau tätigen (Fensterglas, Brennwerttherme, Haustür etc., mit der Gewissheit, dass sie sich strafbar machen.
    Wir haben in einem Fall eine zusätzlich beauftragte Gaube im Rohbaustadium entnagelt und im Kran gehängt, erst dann war der Bauherr bereit, die vorher festgelegte Pauschalsumme zu bezahlen. Aber bedenken Sie, wo nichts is, da gibbet auch nichts mehr. Dann können sie besser den juristisch korrekten Weg einschlagen, um Ihre Ansprüche langfristig zu sichern.
    Immer vorausgesetzt, sie haben handwerksgerechte Arbeit abgeliefert.
    Viel Glück
    Gruß Christian
    • Name:
    • Herr Chr-503-Sto
  3. Restzahlung: Zählerfreigabe nach 96,5% Zahlungseingang

    Vergessen
    Ach ja, Zähler werden erst nach Zahlung von 96,5 % abgerufen, sonst gibbet keine Energie.
    Gruß Christian
    • Name:
    • Herr Chr-503-Sto
  4. Fertigstellungsbescheinigung: Vorlage für Bauabnahme

    wäre das was?
  5. Bauabnahme: Rückbau als Druckmittel bei Mängeln!

    Find ich cool und richtig
    das mal jemand den Mut hat und, selbst auf die Gefahr hin selber angezeigt zu werden, zurück baut!
  6. Sicherungsbürgschaft §648a BGB: Einbehaltungsrecht prüfen!

    Foto von Jochen Ebel, Dipl.-Physiker

    Sicherungsbürgschaft nach § 648 a BGBAbk.
    Sehen Sie dazu den Link.

    Innerhalb von 14 Tagen (?) muss der AGAbk. auf Verlangen die Sicherungsbürgschaft stellen (bestenfalls gerichtsfest nachweisbar, dass er das Verlangen nach Sicherungsbürgschaft erhalten hat). Wenn er dem Verlangen nicht nachkommt, erlischt sein Einbehaltungsrecht wegen Mängeln und er die volle Summe ist fällig. Sie können dann einen vollstreckbare Pfändung erwirken.

    Wenn er aber nichts hat  -  was ja hier nicht der Fall ist, den das Haus ist ja da  -  dann kommt es ggf. zur Zwangsversteigerung und Sie werden daraus bezahlt.

    Aber das ist nur meine Meinung, vor Durchführung rechtlich beraten lassen.

  7. Bauabnahme: Fensterpfändung gescheitert – Gerichtsbeschluss!

    Nix war es
    Hallo
    Hatte mal einen ähnlich gelagerten Fall!
    Kunde hat die Fenster nicht bezahlt und wir wollten die Flügel aushängen und wieder mit nach hause nehmen. Bei dem Wollen ist es geblieben. Wurden mit einstweiliger Verfügung durch den Bauherrn und Polizeigewalt! ANGEDROHTEM SCHUßWAFFENGEBRAUCH! dazu gezwungen die schon aufgeladenen Flügel wieder in das Gebäude zu schaffen und wieder einzuhängen!
    Danach haben wir uns in die Grundschuld eintragen lassen! Aufgrund der I. Kategorie die der Bank zustand war mit dem Erlös aus der Zwangsversteigerung für uns Handwerker (Zimmerer Fensterbauer Elektriker) kein Geld mehr vorhanden. Warum auch! Hat ja die Bank gesteigert genau für den geschuldeten Bankkreditpreis!
    Zusammenfassend:
    zusätzliche Zahlungen wurden für die einstweilige Verfügung, Mahnverfahren, Klageverfahren, Grundbucheintrag und Grundbuchlöschung eigene Rechtsanwaltskosten in Höhe von damals noch 12000 DM fällig zuzüglich der fehlenden Restsumme von 20000 DM. Haben also gutes Geld dem schlechten hinterhergeworfen!
    Einen Rückbau kann ich auf keinen Fall empfehlen!
    Besser ist noch die Eintragung im Grundbuch aber da bitte nur vor der Bank! wenn das nichts hinhaut. Dann am besten einen großen Bogen um die Baustelle damit man sich an diese Sache nicht mehr erinnert!
    Man könnte noch sowas wie Abtretungserklärungen und Sondervereinbarungen oder Bürgschaften vorstellen. Wenn aber schon RA's eingeschaltet sind, dann sind diese Vorschläge eigentlich Makulatur! Fragen Sie doch mal Ihren RA, was der zu der Sache meint!
    Mit freundlichen Grüßen
  8. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026

    ⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Bauabnahme verweigert: Rechte, Mängel & Restzahlung

    💡 Kernaussagen: Bei verweigerter Bauabnahme aufgrund von Mängeln ist die Erstellung einer detaillierten Mängelliste essenziell. Eine schriftliche Vereinbarung über die Mängelbeseitigung und fällige Beträge ist ratsam. Die Sicherungsbürgschaft nach §648a BGBAbk. kann das Einbehaltungsrecht des Auftraggebers bei Mängeln aufheben, wenn diese nicht fristgerecht gestellt wird. Der Rückbau als Druckmittel ist riskant und kann rechtliche Konsequenzen haben. Die Fertigstellungsbescheinigung kann als Nachweis für die erbrachten Leistungen dienen.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Wie im Beitrag Bauabnahme: Fensterpfändung gescheitert – Gerichtsbeschluss! beschrieben, kann die eigenmächtige Entfernung von Bauteilen (z.B. Fenster) trotz ausstehender Zahlungen rechtliche Konsequenzen haben.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Restzahlung: Zählerfreigabe nach 96,5% Zahlungseingang weist darauf hin, dass Versorgungsleistungen (z.B. Strom) oft erst nach einer bestimmten Höhe der Restzahlung freigegeben werden.

    👉 Handlungsempfehlung: Bei Zahlungsverzug und Mängeln sollte ein Anwalt für Baurecht konsultiert werden, um die rechtlichen Möglichkeiten (z.B. Sicherungsbürgschaft, Mahnverfahren) zu prüfen. Nutzen Sie die Informationen aus Mängelliste Bauabnahme: Vorgehen bei Zahlungsverzug als Grundlage für Ihr Vorgehen. Die Vorlage aus Fertigstellungsbescheinigung: Vorlage für Bauabnahme kann hilfreich sein.

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