Baustromkosten Umlage: Abrechnung, Umlageschlüssel & rechtliche Grundlagen für Handwerker?
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Baustromkosten Umlage: Abrechnung, Umlageschlüssel & rechtliche Grundlagen für Handwerker?
Der Schreiner hatte sich dem auf der Baustelle befindlichen Baustromkastens bedient. Inzwischen habe ich die Abrechnung des Stromlieferanten erhalten und allen Handwerkern eine entsptrechende Umlage über di Vorhalte- und Verbrauchskosten (Vorhaltekosten, Verbrauchskosten) berechnet. Die Höhe der Umlage habe ich nach dem Umlageschlüssel der Baugewerblichen Verbände genommen. Der Schreiner weigert sich nun, meine Rechnung zu bezahlen. Er begründet dies damit, in dem er sagt, wir hätten keinen Vertrag und deshalb brauche er den Anteil nicht bezahlen. Er behauptet weiter, dass er damals bei mir gefragt habe, ob er an dem Baustromkasten ran darf und ich hätte dem zugewilligt. Ich habe ihm erklärt, dass spätestens hierdurch eine Vertrag zustande gekommen war. Er bleibt allerdings bei seiner Meinung, es gäbe kein Vertrag und er brauche nicht zahlen.
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Ich verstehe, dass Sie als Generalunternehmer eine Auseinandersetzung mit einem Schreiner bezüglich der Umlage von Baustromkosten haben. Da kein schriftlicher Vertrag mit expliziter Vereinbarung der VOBAbk. vorliegt, gelten die allgemeinen zivilrechtlichen Regelungen.
Wichtige Punkte zur Umlage von Baustromkosten:
- Grundsatz: Die Umlage von Baustromkosten auf Handwerker ist grundsätzlich zulässig, sofern dies transparent und nachvollziehbar erfolgt.
- Umlageschlüssel: Ein fairer Umlageschlüssel muss gefunden werden. Dies kann beispielsweise nach dem jeweiligen Stromverbrauch, der Arbeitszeit oder der genutzten Fläche erfolgen.
- Transparenz: Der Schreiner muss Einsicht in die Abrechnung des Stromlieferanten und die Berechnung des Umlagebetrags erhalten.
- Vorhaltekosten: Vorhaltekosten für den Baustromkasten können ebenfalls umgelegt werden, sofern dies angemessen ist.
Rechtliche Bewertung: Ohne eine vertragliche Regelung ist die Umlage dann problematisch, wenn sie überraschend kommt oder der Umlageschlüssel unklar bzw. unbillig ist. Die baugewerblichen Verbände können hier möglicherweise Richtlinien oder Empfehlungen für eine faire Umlage geben.
👉 Handlungsempfehlung: Ich empfehle, das Gespräch mit dem Schreiner zu suchen und eine einvernehmliche Lösung zu finden. Dokumentieren Sie die Stromkostenabrechnung und den verwendeten Umlageschlüssel transparent. Im Zweifelsfall sollten Sie rechtlichen Rat einholen, um Ihre Position zu klären.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Baustrom
- Baustrom ist der Strom, der während der Bauphase für den Betrieb von Maschinen, Werkzeugen und Beleuchtung benötigt wird. Er wird über einen Baustromkasten bereitgestellt und separat abgerechnet.
Verwandte Begriffe: Baustromkasten, Stromverbrauch, Abrechnung. - Umlage
- Die Umlage bezeichnet die Verteilung von Kosten auf mehrere Parteien. Im Kontext von Baustromkosten bedeutet dies, dass die Gesamtkosten auf die beteiligten Handwerker verteilt werden.
Verwandte Begriffe: Abrechnung, Umlageschlüssel, Kostenverteilung. - Umlageschlüssel
- Der Umlageschlüssel ist die Methode, nach der die Baustromkosten auf die einzelnen Handwerker verteilt werden. Dies kann beispielsweise nach Stromverbrauch, Arbeitszeit oder genutzter Fläche erfolgen.
Verwandte Begriffe: Umlage, Abrechnung, Kostenverteilung. - VOB
- Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ist ein Regelwerk, das die Bedingungen für Bauverträge festlegt. Sie wird häufig in Bauverträgen vereinbart und regelt unter anderem auch die Abrechnung von Baustromkosten.
Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Bauleistungen, Abrechnung. - Vorhaltekosten
- Vorhaltekosten sind Kosten, die für die Bereitstellung und den Betrieb des Baustromkastens entstehen. Diese können ebenfalls auf die Handwerker umgelegt werden.
Verwandte Begriffe: Baustrom, Umlage, Kosten. - Abrechnung
- Die Abrechnung umfasst die detaillierte Aufstellung der Baustromkosten und deren Verteilung auf die einzelnen Handwerker. Sie sollte transparent und nachvollziehbar sein.
Verwandte Begriffe: Umlage, Umlageschlüssel, Kosten. - Generalunternehmer
- Ein Generalunternehmer ist ein Unternehmen, das die Gesamtverantwortung für die Durchführung eines Bauprojekts übernimmt und die einzelnen Gewerke koordiniert.
Verwandte Begriffe: Bauherr, Handwerker, Bauleitung.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Darf ich als Generalunternehmer Baustromkosten auf Handwerker umlegen?
Ja, grundsätzlich ist das möglich, aber es muss transparent und nachvollziehbar sein. Ein fairer Umlageschlüssel ist entscheidend, und der Handwerker muss Einsicht in die Abrechnung haben. Ohne vertragliche Vereinbarung ist es wichtig, eine einvernehmliche Lösung zu finden. - Welche Umlageschlüssel sind bei Baustromkosten zulässig?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, z.B. nach Stromverbrauch, Arbeitszeit oder genutzter Fläche. Wichtig ist, dass der Schlüssel fair und nachvollziehbar ist. Die baugewerblichen Verbände können hier Empfehlungen geben. - Was passiert, wenn es keine schriftliche Vereinbarung zur Umlage der Baustromkosten gibt?
Ohne schriftliche Vereinbarung gelten die allgemeinen zivilrechtlichen Regelungen. Die Umlage darf nicht überraschend kommen oder unbillig sein. Eine transparente Kommunikation und ein fairer Umlageschlüssel sind entscheidend. - Wie weise ich als Generalunternehmer die Baustromkosten nach?
Sie sollten die Abrechnung des Stromlieferanten transparent offenlegen und die Berechnung des Umlagebetrags nachvollziehbar dokumentieren. Dem Handwerker muss Einsicht in diese Unterlagen gewährt werden. - Was sind Vorhaltekosten und dürfen diese umgelegt werden?
Vorhaltekosten sind Kosten für die Bereitstellung des Baustromkastens. Diese können umgelegt werden, sofern dies angemessen ist. Auch hier gilt das Prinzip der Transparenz und Nachvollziehbarkeit. - Was kann ich tun, wenn der Handwerker die Umlage der Baustromkosten ablehnt?
Suchen Sie das Gespräch und versuchen Sie, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Dokumentieren Sie alle Kosten und den Umlageschlüssel transparent. Im Zweifelsfall sollten Sie rechtlichen Rat einholen. - Welche Rolle spielt die VOB bei der Umlage von Baustromkosten?
Die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) regelt viele Aspekte von Bauverträgen. Wenn die VOB ausdrücklich vereinbart wurde, gelten deren Regelungen auch für die Umlage von Baustromkosten. Ohne Vereinbarung der VOB gelten die allgemeinen zivilrechtlichen Regelungen. - Wo finde ich Informationen zu fairen Umlageschlüsseln für Baustromkosten?
Die baugewerblichen Verbände können hier möglicherweise Richtlinien oder Empfehlungen für eine faire Umlage geben. Auch eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oder einen Bausachverständigen kann hilfreich sein.
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Baustrom Umlage: Mündlicher Vertrag – Lehrgeld zahlen!
Kopfschütteln
hhm - wer schreibt der bleibt - in unserer heutigen Zeit Aufträge per Handschlag zu vergeben - mutig!
es dürfte schwer werden den Handwerker - der nichts dergleichen unterschrieben hat - jetzt zu einer Umlagezahlung zu bewegen. nachträglich den tatsächlichen verbrauch festzustellen - auch kaum möglich. Ich würde den Betrag - selbst begleichen - und es als lehrgeld betrachten. Fehler wäre jetzt den Betrag durch die verbliebenen subs zu teilen - das könnte bei denen nicht gut ankopmmen (zu recht)
MfG
jens -
Baustromnutzung: Wirtschaftlicher Nutzen ohne Konsequenzen?
Wieso?
Nun ja, dass ich den Vertrag nur mündlich gemacht habe, das kann ich mir in der Tat ans Bein binden, aber das es in Deutschland ohne Konsequenzen möglich ist, sich an fremden Sachen zu bedienen und daraus einen wirtschaftlichen Nutzen zu ziehen, das kann doch wohl nicht angehen, oder? -
Baustromkosten: Umlage VOR Auftragsvergabe vereinbaren!
nur mal so ...
Moin,
... als Nebenfrage: haben Sie denn die Umlage der Stromkosten VOR Auftragsvergabe der Gewerke mit den übrigen AN vereinbart?
Und ich weiß nicht, ob ein Baustromkasten, der augenscheinlich zu der Baustelle gehört, nicht benutzt werden darf, nur weil Sie das nicht wollen, diesen Umstand dem AN aber nicht explizit mitteilen.
Wie soll denn der AN sein Gewerk erstellen, wenn ihm kein Strom zur Verfügung steht? Im Interessedes Baufortschritts hat der AN sich der vorhandenen Energiezufuhr bedient. Die Kosten brauchte er ja offensichtlich nicht in seine Eiheitspreise einzukalkulieren, da das ja nicht VOR Auftragsvergabe kenntlich gemacht wurde.
Ich würde aus meinem pers. Verständnis die Zahlung ebenfalls verweigern. Auch bei den anderen Gewerken scheint mir der von Ihnen eingeschlagene Weg nicht ganz sauber zu sein. Es riecht ein wenig nach Drittelfinanzierung.
Grüße
Stefan Ibold -
Baustrom Umlage: Nur mit Angebots- und Vertragsgrundlage!
Handwerker verschenken keinen Strom
Umlagen des Baustroms sind nur dann möglich, wenn sie Angebots- und Vertragsgrundlage sind. Grund: die Unternehmer müssen die Kosten kalkulieren können. AbzAbk.üge im Nachhinein, nach welchem Schlüssel auch immer, sind nicht möglich. Die "Üblichkeit" hilft nicht weiter. Es ist durchaus auch möglich und üblich, dass Strom bauseits gestellt wird. Am Ende bleiben die Kosten sowieso immer beim AGAbk. (Generalunternehmer), entweder via einkalkuierter Umlage oder wegen bauseitiger Stellung. Dazwischen gibt es nichts. -
Baustrom Abrechnung: Vertragliche Spielregeln notwendig!
@meier
Entschuldigen Sie in voraus, wenn ich gleich etwas polemisch werde. Aber wenn sie auf die "guten deutschen Tugenden" abzielen, dann hätten Sie ja auch einen Vertrag mit klaren Spielregeln abschließen können, od sie dann den gleichen Preis für die Schreinerleistung unter Berücksichtigung "diverser Umlagen" bekommen hätten, Stelle ich mal in Frage. Aber sind Sie sich eigentlich bewusst, dass mit einem solchen Vorgehen gegenüber dem Schreiner sie sich bei (berechtigten) Mängeln oder Wartungsarbeiten usw. ungleich schwerer tun?
Wie man in den Wald ruft ...
Wie schon H. Stubenrauch erwähnte, den Strom müssen Sie als Bauherr sowieso zahlen und ohne vertragliche Grundlage mit dieser "Nachforderung" gleich zweimal ...
Gruß -
Baustrom Umlage: Kleinlich oder übliche Praxis?
*Kopfschüttel*
Ich würde nie auf die Idee kommen, Baustrom umzulegen. Ist das nicht ein Wenig kleinlich?@Herr Raabe: Auch in der heutigen Zeit haben wir Aufträge per Handschlag vergeben. Sogar Reklamationen wurden ausgeführt. Es gibt auch noch Firmen mit Moral, die zu ihre Arbeit stehen.
Herr Mantel sagt m.E. schon was wahres: "Wie man in den Wald ruft ... "
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Baustromkosten: Wer zahlt – Bauherr oder Generalunternehmer?
Außerdem ...
Seit wann zahlt der Generalunternehmer den Strom aus eigener Tasche?
Entweder zahlt der Bauherr nach tatsächlichem Verbrauch oder der Generalunternehmer hat eine Pauschale in seinen Kosten an Hand des zu erwartenden Verbrauchs einkalkuliert.
Entweder soll hier also Kalkulationsdusseligkeit "saniert" oder doppelt verdient werden.
Das ist scheinbar in Deutschland auch ohne Konsequenzen möglich! -
Baustrom Kalkulation: Kosten vorhersehbar machen (VOB/B)!
Faslch verstanden?
Sicherlich ist der Unternehmer in die Lage zu versetzen, die Baustromkosten (und auch die Bauwasserkosten) vorher zu kalkulieren. Da nach seiner eigenen Aussage über die Benutzung eines Baustromzählers nicht verhandelt wurde und er zum Zeitpunkt seiner Kalkulation nicht davon auszugehen hatte, dass ihm Baustrom kostenfrei zur Verfügung gestellt würde, so hat er in seine Kalkulation einen Messbetrrag für Baustrom berücksichtigen müssen. Denn schon aus der VOB im § 4 Nr. 4 ZTeil B ist geregelt, dass der Auftragnehmer die Kosten für Messer und Zähler und die Kosten des Verbrauchs zu zahlen hat. ICh unterstelle, dass bei einem BGBAbk.-Vertrag keine anderslautende Vereinbarung konkludent zugrunde gelegt wird.
Da der Schreiner also bei der Kalkulation davon auszugehen hatte, dass er die Kosten für Zähler und Verbrauch selbst zu tragen hat, hat er dies auch in einer Weise in seiner Kalkulation zu berücksichtigen. Wäre dem anders, dass ihm die Kosten für Messer von AGAbk. übernommen werden, hätte es wohl einer ausdrücklichen Vereinbarung bedurft, oder?
Natürlich stand an der Baustelle ein Zählerschrank. aber es war nicht vereinbart, diese zu benutzen, da der Schreiner schon bei der Kalkulation davon ausz7ugehen hatte, dass er selbst für Versorgung Sorge zu tragen hat. Wenn er sich nun trotzfdem, mangels Vereinbarung, dem vorhandenen Kastens bedient und hierfür anfallende Kosten nicht vergütet, so bereichert er sich daran, da die kalkulierten Kosten für Strom nicht ausgegeben werden. -
Bauherren-Sorte: Keine Verträge mit dieser Bauherrschaft!
@meier II
Auch auf die Gefahr hin, dass ich einen Anschiss von der Forenmoderation bekomme:
Sie sind genau die Sorte von Bauherrschaft, mit denen ich definitiv keine Verträge abschließe ...
Und überlassen Sie die laienhaften Interpretation von VOB und BGBAbk. Ihrem Anwalt, der Ihnen ob des Streitwerts und der Vertragsgrundlage auch ein paar Takte sagen wird. -
Generalunternehmer: Vertrauen vs. Sensibilität beim Baustrom
Herr Mantel
Nichts für ungut. Ich bin kein Bauherr, ich bin Generalunternehmer. Ich habe eine Kalkulation und an der halte ich fest. Ich bin noch in der Lage, meinen Handwerkern derartiges Vertrauen entgegenzubringen, dass ich Verträge noch per Handschlag mache. Ich erwarte von meinen Vertragspartnern somit aber auch entsprechende Sensibilität. Ich will mich nicht an meinen Nachunternehmern und auch nicht an dem Schreiner bereichern. Ich habe mich dazu entschlossen, es meinen Nachunternehmern so leicht wie möglich zu machen und halte deshalb selbst den Baustromkasten vor, damit nicht jeder einzelne Handwerker zusehen muss, wie er an Strom kommt. Dies wäre für jeden Handwerker immer wieder die gleicher Rennerei. Diese Rennerei nehme ICH einmal in kauf und dann ist gut. Was ist daran nun so verwerflich, wenn ich hierfür die von mir verauslagten Kosten von meinen Nachunternehmers zurückverlange? Dies ist doch nur fair. Ich verlange ja keine Zinsen. Ich miete einen Baustromkasten und bezahle monatlich Miete. Zudem trage ich die Vorauszahlungen an den Stromlieferanten. Den Nutzen haben die Nachunternehmer, weil ihnen ein Haufen Rennerei erspart bleibt. -
VOB/B § 4 Nr. 4: Vereinbarung schlägt Üblichkeit beim Baustrom
VOB/B § 4 Nr. 4 ...
sagt auch: WENN NICHT S anderes vereinbart IST.
Wer sagt denn, das der Tischler nicht eine andere Vereinbarung hatte, wenn VOBAbk. nicht vereinbart und keine Regelung getroffen wurde?
Über was reden wir hier eigentlich beim Tischler?
20 € oder 30 € Wenn überhaupt!
Und warum verweigert der Tischler die Zahlung. Wurde der Preis vorher so weit gedrückt, das der jeden Ct braucht oder wurde die Rechnung unberechtigt gekürzt?
Ich riskier jetzt auch mal nen Anschiss und sage, ich versteh den!
@ Achim
Noch viel schlimmer. Das ist selbst ein Unternehmer! -
Baustrom: Kein Wohltäter, sondern Baufortschritt-Interesse!
Crossposting ...
Au Mann, mir kommen gleich die Tränen.
Sie sind ja ein echter Weltverbesserer.
Soll ich Ihnen sagen warum Sie den Baustromkasten vorhalten. Weil Ihre Handwerker sonst nicht arbeiten können und Sie Interesse am Baufortschritt haben und nicht um Wohltäter zu sein. -
Schreiner ohne Vertrag: Baustromkosten – Friedensangebot!
Herr Dühlmeier
sagt auch: WENN NICHT S anderes vereinbart IST.
Wer sagt denn, das der Tischler nicht eine andere Vereinbarung hatte, wenn VOBAbk. nicht vereinbart und keine Regelung getroffen wurde?
DER SCHREINER selbst, DENN ER SAGT JA, ES gäbe KEINEN Vertrag!
Über was reden wir hier eigentlich beim Tischler?
20 € oder 30 € Wenn überhaupt!
ES IST SO: NACH DEN tatsächlichen kosten, DIE ICH VERAUSLAGT hatTE BETRÄGT DIE Rechnung 235 €. ICH hatTE MIT DEM SCHREINER EIN Gespräch GESUCHT, IN DEM ER erklärte, ER FÄNDE DEN BETRAG ZU hoch. ICH KANN ihm ALLE tatsächlichen kosten nachweisen. TROTZDEM habe ICH mich DAZU BEREIT erklärt, dass DER SCHREINER DES LIEBEN FRIEDENS wegen weniger BAZAHLT. SCHLIESSLICHLICH hat ER INZWISCHEN DIE Forderung DEM Grunde NACH ANERKANNT. WIR sind ALSO VERBLIEBEN, dass ER mir sagen SOLLE, wieviel ER BEREIT wäre, ZU Zahlen. DAZU haben WIR EINE DEADLINE vereinbart. diese Frist LIES DER SCHREINER leider VERSTREICHEN. ICH habe ihm DESHALB heute ANGERUFEN UND NACHGEFRAGT: DARAUF erklärte ER mir, ER BRAUCHE gar nichts ZU BEZahlen, WEIL KEIN Vertrag bestünde. UND DAS ÄRGERT mich.
Und warum verweigert der Tischler die Zahlung. Wurde der Preis vorher so weit gedrückt, das der jeden Ct braucht oder wurde die Rechnung unberechtigt gekürzt?
NEIN. DER Preis WURDE überhaupt NICHT GEDRÜCKT. Problem war NUR, dass ER während DER BAUZEIT EINEN DICKEN Mangel VERURSACHT hatTE, DER - WIE ER selbst SAGT - seine Kalkulation ÜBER DEN Haufen GEWORFEN hat. dies soll ALSO nun AUCH NOCH ZU meinem Problem gemacht werden? ICH FASS ES NICHT!
Ich riskier jetzt auch mal nen Anschiss und sage, ich versteh den!
Niedrigenergiehaus nehmerQUALITÄTEN: DA VERSUCHT MAN FAIR ZU sein UND DANN DAS! -
Baustrom: Unterstellung vs. Baufortschritt – Teamdenken!
Nochmal Dühlmeier - crossposting
Ja, ja, begeben Sie sich jetzt nur auf die Unterstellerebene. Selbstverständlich bin ich auch am Baufortschritt interessiert. Selbstverständlich mache ich das auch nicht ganz uneigennützig. Ich will meine Baustellen möglichst ohne Probleme führen. Probleme kosten bekanntlich Zeit und Geld. Und dabei denke ich im Team - also an meine Nachunternehmer und auch an mich. Da brauchen Sie nicht zu weinen beginnen, Herr Dühlmeyer! -
Baustrom: Schreiner hätte eigenen Zähler aufstellen können!
nee, schon richtig gelesen : (
Herr Meier,
theoretisch hätte der Schreiner ja einen eigenen Zählerkasten aufstellen können. Die Kosten, wobei hier die Anschlusskosten wohl der größte Teil ist, hätte er dann in die EP einkalkuliert. Folglich hätten Sie die entgelten müssen oder den Auftrag an einen billigeren Kollegen des Schreiners vergeben müssen. Den hätte dann vermutlich das gleiche Schicksal ereilt, dass der jetzige AN nun hat.
Und Sie sollten richtig lesen:
§ 4 VOBAbk.-B 4.
Der Auftraggeber hat, wenn nichts anderes vereinbart ist, dem Auftragnehmer unentgeltlich zur Benutzung oder Mitbenutzung zu überlassen:c) vorhandene Anschlüsse für Wasser und Energie. Die Kosten für den Verbrauch und den Messer oder Zähler trägt der Auftragnehmer, mehrere Auftragnehmer teilen sie anteilig.
Es wirkt wie ein Widerspruch. Einerseits bekommt der AN die Dinger unentgeltlich zur Verfügung, andererseits soll er für den Verbrauch und die Mietkosten (nicht die Anschlusskosten) bezahlen.
Über den Verbrauch können wir hier vielleicht noch diskutieren, obwohl ich der Meinung bin, dass es schon einen Unterschied zwischen VOB und BGBAbk. gibt. Sie haben schlicht gar keine Vereinbarung getroffen. Auf was soll sich der AN einstellen?
Über wieviel Geld reden wir hier überhaupt?
Stefan Ibold -
Baustrom: Kosten bleiben am Ende beim Auftraggeber (AG)!
im Kreis
Die Kosten laufen im Kreis: Sie zahlen den Stromabschlag, die Handwerker kaufen Ihnen (im Idealfall) den Strom ab, um ihn via Zuschlag auf die Baupreise wieder an Sie zurückzuverrechnen. Am Ende bleiben die Kosten also beim AG. Wenn Sie den § 4.4 VOB/B in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie die VOB vereinbaren, als Ganzes. Ich sehe nicht, dass Sie den 4.4 rosinenpickend als "übliche Verkehrssitte" beim BGBAbk.-Vertrag nachträglich einfordern können. Auch der Handwerker kann nicht nachträglich eine 4-jährige Gewährleistungsfrist anstelle der 5-jährigen nach BGB einfordern, nur weil sie bei Anwendung der VOBAbk. üblich ist. -
Bekannter Generalunternehmer im Forum? – Eine Frage!
Ihr Schreibstil kommt mir verdammt bekannt vor, Herr Meier!
Sind Sie nicht ein bekannter Generalunternehmer hier ist aus dem Forum?
:) -
Baustromkosten: 235 € – Realistisch für Schreinerarbeiten?
235 €?
Baustromverteiler samt Anschluss an Stromnetz ca. 1000 € für ein Jahr = rd. 19 €/Woche.
Normale Arbeitszeit eines Bautischlers (Fenster?) 2 Wochen = 38 €
Bleiben 198 € für Strom. Bei - angenommenen - 20 Ct/kWh ergibt das 990 kWh. Bei 10 Arbeitstagen a 9 Std. müsste der 11.000 W/Tag verballert haben. Mit einer Hilti + Hobel + Makita?
Alles incl MwSt
Die Rechnung würde ich auch nicht akzeptieren. -
Baustromverbrauch: Inklusive Heizlüfter über Ostern?
Wahrscheinlich inkl. Heizlüfter
mit 2000 Watt, der über Ostern in der Baubude versehentlich durchlief!? -
VOB vs. BGB: Baustrom – Bereitstellung und Verbrauch!
Nö, Stefan Ibold und Bruno Stubenrauch
Alles schön und gut. Ich habe auch richtig gelesen. Die Zähler und den Verbrauch Stelle ich den Handwerkwrn zur Verfügung. Ich berechne nicht den Anschluss. So verlangt es die VOBAbk..
Die Kostenlaufen eben nicht im Kreis. So wie es ist, bezahle ich dem Schreiner den einkalkulierten Teil für Strom und zudem bezahle ich die Bereitstellung und den Verbrauch anteilig.
Was ist denn nach BGBAbk. üblich, Herr Stubenrauch. -
Baustromkosten: Kompromissbereitschaft statt gespaltenes Verhältnis
Und nochmal Herr Dühlmeyer
Zugegeben, 235 € sind auch eine Menge Geld - keine Frage. Dies ergibt sich dennoch aus den tatsächlichen Kosten. Der Schreiner hat übrigens Parkettböden, Trockenbauarbeiten und Innentüren an zwei Häusern ausgeführt.
Ich war ja auch kompromissbereit und habe dem Schreiner zugestanden, etwas weniger zu bezahlen. Immer noch besser, als im Endeffekt ein gespaltenes Verhältnis zu haben. Und dafängt für mich die Unfairness an. Erst erklärt er, sich hierzu Gedanken zu machen, dann hält er die Deadline nicht ein und zum Schluss sagt er, dass er keinen Vertrag hat und nicht zahlen will. Nur weil er sich selbst wegen eines Mangels geschadet hat. Eine feine Art ist das. -
Baustrom: Handwerker verschenken keinen Strom – Kalkulation!
doch
Glauben Sie ernsthaft, dass es eine Handwerksleistung gibt, bei der die Energiekosten endgültig ungedeckt beim Handwerker hängenbleiben? Nein. Die sind immer kalkuliert und landen am Ende beim Besteller. Ich sagte es schon: Handwerker verschenken keinen Strom.
Üblich nach BGBAbk.: das BGB enthält keine explizite Regelung zum Baustrom. Deshalb gilt der in unserem Rechtssystem ungeschriebene Grundsatz: wer etwas will (hier: eine Vergütung ohne dass sie vereinbart worden wäre), hat die Darlegungspflicht. Sie müssen den Beweis für die Üblichkeit antreten, nicht umgekehrt. -
Baustrom: Keine Bereicherung, sondern Kostenanerkennung!
Herr Stubenrauch
Ich kann Ihre Ansicht gut verstehen. Jedoch hat sie für mich den Beigeschmack, als würde mir unterstellt, ich wolle von den Handwerkern etwas geschenkt haben oder mich an denen bereichern. Dem ist nicht so. Ich will jhier mit niemandem über Beweislasten pder Üblichkeiten diskutieren und schon gar nicht streiten. Ich kann es aber auch nicht anerkennen, dass der Schreiner mich derart abserviert und seinen Kalkulation hiermit auf meine Kosten "rettet". -
Bekannter Generalunternehmer? – Eine weitere Nachfrage!
Herr JDB
Wer bitteschön denken Sie denn, soll ich den sein als bekannter Generalunternehmer hier aus dem Forum? -
Baustrom: Last dem Bauherren aufs Auge drücken?
Auch und noch was, Herr Dühlmeier
Ich hoffe Ihre Tränensäcke sind wieder trocken 😉 Nochmal zum Thema Eigennutz: Ich könnte auch dem Bauherren die Last des Baustromprovisoriums aufs Auge drücken. So wäre auch gewährleistet das die Handwerker arbeiten können und sie mich polemisch nicht mehr als Wohltäter bezeichnen. -
Baustrom: Handschlag reicht nicht – Nebenkosten erwähnen!
@"Kollege" meier
Ihre Ansprüche sind dann legitim, wenn ein ordentliches Vertragsverhältnis vorliegt. Auch bei einem "Handschlaggeschäft" sind Sie verpflichtet, eventuelle Nebenkosten explizit zu erwähnen. Dies haben sie offensichtlich nicht getan - sonst gäbe es ja keinen Streit - und so wie ich die Rechtslage beurteile (ein wenig kenne ich mich hier auch aus) machen sie hier den zweiten Sieger.
Sie sind genau die Sorte von Generalunternehmer, mit denen ich mich tagtäglich um Aufträge prügle:
Dumpingangebote vorlegen - ums verrecken den Umsatz an Land ziehen - und auf Kosten von kleineren und schwächeren Subunternehmer / Nachunternehmer die GK's retten - na danke schön. Genau diese Machenschaften sind es doch, die jegliches Vertrauen unter den ausführenden Firmen mit den Füssen tritt. (Berufs-) ethik = 0
Wir haben unseren Stamm von Subunternehmer / Nachunternehmer, die mir vertrauen, so wie ich denen vertraue - Vertrauen auf ordentliche, mänglfreie Leistung, mit der man mit Stolz vor den Bauherren treten kann.
Und glauben sie mir, lieber verzichte ich manchmal auf einen Auftrag, bevor ich meine Subunternehmer / Nachunternehmer so behandle. -
Baustrom: Subunternehmer kalkulieren Kosten ein – Bauherr zahlt!
Herr Meier
Sie geben die Kosten doch weiter!
Wenn Ihre Subunternehmer / Nachunternehmer richtig rechnen, sagen die - ich muss an Hr. Meier xyz € Strom bezahlen. Und die lege ich auf meine EP's um.
Und die EP's geben Sie mit einem Aufsclag an den Bauherren weiter.
Nur steht es für den Bauherrn nicht deutlich sichtbar da, das er auch den Strom bezahlt.
Da können Sie auch gleich alles bezahlen, von Ihren Subunternehmer / Nachunternehmer kleinere Preise bekommen und den Baustrom dem Bauherren anlasten. -
Baustrom Umlage: Keine Dumpingpreise, sondern Kalkulation!
Herr Mantel
Was soll das denn jetzt? Wieso unterstellen Sie mir, ich würde mit Dumpingangeboten durchs Land ziehen? Das mache ich nicht. Ich wette mit Ihnen, dass ich mich genauso zur Decke strecken muss, wie Sie und mich ebenfalls mich "Billiglutschern" herumärgern muss. Nochmal: Ich will mich nicht an meinen Nachunternehmern bereichern und ich will auch nicht meine Kalkulation verbessern. Also was soll das? Glauben Sie im ernst, dass ich meine Kalkulation durch die Umlage Baustrom verbessere, die ich zuvor selbst bezahlt habe? Sie sollten etwas von Kalkulation verstehen. Und weiter: Was hat ein zusätzlicher Kostenteil mit angeblichen Dumpingpreisen zu tun? Das sollten Sie mir mal erklären. Ich bin gespannt. -
Baustrom: Was ist falsch an meiner Methode der Verteilung?
Her Dühlmeier
Sie sehen, ich bin bei der Sache dabei. Natürlich gibt es auch andere Varianten, die Kosten zu verteilen. Aber was zum Teufel ist an meiner Methode falsch? -
Baustrom: Milchmädchenrechnung – Wer spart wirklich?
Milchmädchenrechnung ...
Herr Meier
Nehmen wir mal an, alles läuft bei Ihnen nach Plan.- Sie kaufen die Leistung Baustromverteiler und geben die Kosten Ihren AGAbk. weiter
- Sie geben die Verbrauchskosten an Ihre Sub's weiter.
- Die kalkulieren z.B. so: 1 Stck Innentür 350 €, anteilige Stromkosten 3 € = 353 €
- Sie bekommen eine Rechnung über 353 €, die Sie mit ca. 10 % Nachunternehmerzuschlag an Ihren AG weitergeben.
Wer hat nun wohl den Strom bezahlt? DER Bauherr! Und kein anderer.
Da können Sie auch gleiches alles selbst bezahlen und direkt an Ihren AG weiterleiten. Spart sogar noch den Nachunternehmerzuschlag auf die Verbrauchskosten, womit Sie wieder ein paar € gespart haben. -
Baustrom Umlage: Einzelvertraglich festlegen (Pauschale)!
noch mal
@meier - wenn alles so toll ist - und - ihr Handschlag immer sitzt - warum streiten wir hier dann. außerdem - zu ihrer Argumentation - ich glaube nicht - das sie für jeden nachunternehmer einen eigenen Zähler installiert haben. die pauschale umlage auf ihre nachunternehmer - wenn sie gewollt ist - ist eben schon einzelvertraglich festzulegen - unter anderem damit die diesen posten in ihrer Kalkulation berücksichtigen können. wenn - wie jetzt von ihnen dargestellt - sich der Schreiner nicht an ihre mündliche Absprache hält - haben sie außer der feuchten Hand vom händedruck halt ein Problem diese Vereinbarung zu beweisen. da hilft ihre ganze Aufregung und besserwisserei nichts - lernen sie dazu und bemühen demnächst Blatt und Stift!
MfG
jens -
Handwerker Kalkulation: Nur Handarbeit ohne Stromgeräte?
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Baustrom: Bauherr soll zahlen, nicht die Handwerker!
Der Bauherr und nicht die Handwerker sollen den Strom bezahlen!
Hallo, bei allen meinen Baustellen, sei es als Rohbauunternehmer oder im Bereich des schlüsselfertigen Bauens erstelle ich immer den Baustromanschluss. Die Kosten kalkuliere ich mit ein, sodass der Bauherr, der ja der eigentliche Nutznießer ist, die Vergütung hier für trägt. Niemals berechne ich die Kosten den einzelnen Gewerken. Mir wäre es viel zu viel Aufwand mich wegen der Abrechnung mit 20 Gewerken auseindanderzusetzen. Die sagen dann zu recht, dass der Verteilerschlüssel nicht gerecht ist. Soll den jede Firma einen Zwischenzähler mitbringen? Wer soll die Zählerstände notieren und kontrollieren, dass niemand verkehrt einstöpselt? -
Baustrom: Weiterverkauf erlaubt? Wucher prüfen (Schreiner)!
Als Schreiner
würde ich mich
a) beim Energieliferanten erkundigen, ob Sie den Strom überhaupt weiter verkaufen dürfen (ist in der Regel nicht zulässig) und
b) meinen Anwalt konsultieren ob hier nicht Wucher vorliegt, die Verbrauchsrechnung wurde weiter vorn schon gemacht. -
Baustrom: Weiterverkauf – Nur Energiekosten ohne Aufschlag!
"natürlich"
darf ich den Baustrom weiterverkaufen ... "ABER" ich darf "nur" die reinen Energiekosten "ohne" Aufschlag weiterverkaufen (!)
so ca. 30 BVAbk. pro Jahr und die rot-grüne Politik hat's geschafft das des dabei auch kräftig auf den Geldbeutel geht ... "wie" ich das mache?
Bauvertrag Vermerk: auf die DINAbk. 18330 (Verteilungsschlüssel)
die reinen Stromkasten (gemäß E-Werk) abzAbk.üglich meinen Anteil von
45.5 % hat der Bauherr separat nach Abklemmen des Baustromkastens zu zahlen (!) ... wie der das mit den anderen Handwerkern verrechnet ist mir (Entschuldigung) scheiß egal (!) ... "denn" ich habe's vor Jahren bereits aufgegeben mich mit kleinkarierten Handwerker wegen dessen Stromkosten nach Verteilerschlüssel bzw. mit liegenden und damit nicht zählenden Zwischenzählern abzuärgern (!) -
Baustrom: Bauvertrag – Strom bis Fertigstellung Rohbau!
"plus"
in den Wintermonaten wo damit zu rechnen ist dass der Bauherr seinen Bau mit meinen Strom heizt geh ich her und schreib in den Bauvertrag: "Strom bis Fertigstellung Rohbau" ist meine Angelegenheit danach wird der Stromzähler abgelesen und der Bauherr zahlt den Rest bis Ultimo (!) -
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Viel Lärm um nichts.
Leider wurde in diesem Thread von den meisten Diskussionsteilnehmern an der Sache vorbei diskutiert. Henner Henkel hat so ziemlich am Anfang dieses Threads geschrieben, dass der Schreiner die Stromkosten ja DEM Grunde NACH ANERKANNT hat, jedoch plötzlich auf blöd macht und nun einfach nicht mehr zahlen will. Nur darum geht es. Die "Rechtmäßigkeit" der Stromrechnung stellt ja nicht mal der Schreiner selbst in Frage. So What?
MfG Ortwin -
Forum: Rudelbildung um Fragesteller – Unterstellungen?
Rudelbildung?
damit mache ich mir sicher keine Freunde ...
ist es nicht sehr oft so (in letzter Zeit?) das hier eine Rudelbildung um den Fragesteller entsteht? Jeder hackt mal drauf - das wunder ist hier, dass Herr meier auch noch hartnäckig antwortet ... warum muss eigentlich (fast?) jedem Fragesteller unterstellt werden "böse" zu sein? ist das hier eine eigene "community" oder ein expertenforum? wer meint der Fragesteller ist ein schuft soll das Antworten bleiben lassen - der jeweilige Fragesteller wird es schon merken, wenn keiner antwortet! -
Baustrom: Schreiner zu Kompromiss lenken – Wie argumentieren?
Da bin ich wieder
Der letzte Beitrag hat mir gefallen. Ist wirklich wahr: Hier wird man unterschwellig beschimpft, hier werden einem Unterstellungen untergeschoben und eigentlich wollte ich nur wissen, wie man hier den Schreiner argumentativ zu einem Kompromiss lenken kann. Ich sage es noch mal, auch wenn ich mich immer wieder wiederhole: Ich will mich nicht an den Handwerkern bereichern noch will ich sie abzocken und preisdrücken.
Ich sage hier: Leben und leben lassen. Ich habe dem Schreiner im Vertrauen den Auftrag per Handschlag gegeben. Und nun fällt der Schreiner mir in den Rücken, weil vielleicht juristisch ein Fehler gemacht wurde. Das schlimme daran ist ja, dass der Schreiner ja kompromissbereitschaft gezeigt hatte und die Forderung dem Grunde nach anerkannt hat und irgentein Depp ihm danach erzählt hat, es bestünde kein Vertrag, deshalb brauche er nichts zahlen. Also wenn ich nun dem Handwerker kleinkariert gegenüber würde und das BGBAbk. oder die VOBAbk. engstirnig auslegen würde, dann würde es noch viel viel Streit geben in Zukunft. Nur wem hilft das? -
Baustrom: Nicht weiterempfehlen statt Streit um 3 €!
Dann sagen Sie dem Schreiner
dass Sie Ihn wegen dieses seines Geschäftsgebarens (nicht wegen der Leistung oder der 3 € Stromkosten) im Fall der Nichtzahlung nicht weiterempfehlen und schreiben die 3 € innerlich ab. Ich würde als AN (allerdings auch nicht als AGAbk.) wegen solcher Kleinigkeit keinen Streit provozieren. -
Schreiner: Gewinn durch Mangel selbst reduziert (Baustrom)!
Das schlimme ist ja
dass der Schreiner Sicht selbst um seinen Gewinn gebracht hat, weil er einen schweren Mangel produziert hat. Folge einer solchen Sache ist doch meistens, dass auf den Baustellen "getrommelt" wird, dass der Generalunternehmer nicht zahlt. In Wirklichkeit zahlt der Generalunternehmer in der Tat nicht, weil Mängel da sind. Jetzt sind die Mängel beseitigt, dem Schreiner ist der Gewinn flöten gegangen und nun steht der Generalunternehmer mit einem schlechten Leumund da und sein vorfinanziertem Geld rennt er nun auch noch hinterher und der Schreiner verweigert jegliche Kompromissbereitschaft, weil er selbst für seine Mängel verantwortlich ist. Dies versteht er wohl so, wie er durch die Blume sagte, dass ich als Generalunternehmer wegen der Mängel seinerzeit ja auch nicht nachsichtig war. Offenbar eine Retourkutsche. Da soll das Handwerk noch einmal stöhnen. Viele Probleme sind tatsächlich hausgemacht. -
Baustrom: Fehler – Keine Info & Überhöhte Forderung!
Herr Meier
Sie haben mindestens 2 Fehler begangen - neben dem fehlenden Geschreibsel.1) den Fehler, Ihrem Sub nicht deutlich zu sagen, dass Sie die Verbrauchskosten umlegen werden. Zumal dann, wenn auf die VOBAbk. verzichtet wurde!
2) den Fehler, Ihren Sub mit einer völlig überhöhten Förderung vor den Kopf zu stoßen. Den 235 € Verbrauchskosten sind selbst mit einer Parkettschleifmaschine nicht hinzukriegen.
So nun hat der schon nen Bock gebaut, hat den behoben, was zumindest Arbeitszeit gekostet hat. (Ganz nebenbei, sein Sie doch bitte mal froh, dass er behoben hat). Und dann soll seine eh wohl dünne Decke noch weiter runtergezogen werden, in dem Sie ihm völlig überhöhte Verbrauchskosten ohne Hinweis abknöpfen wollen.
Ob er da mal gesagt hat, Verbrauch bezahl ich, oder nicht, jur. ist der im wohl im Recht. Und einen Gutteil Schuld an der Situation tragen Sie mit, da bin ich mir ganz sicher. Und das meine ich ganz wertfrei. -
Baustrom: Wer zahlt – Bauherr oder Handwerker (EP)?
ich kapier es nicht
Moin,
@ RD, sind es wirklich 235 €? Stand das irgendwo beschrieben? Wenn ja, habe ich es wohl überlesen.
@meier. Unabhängig wer was bezahlt, Herr Henkel hat es geschrieben, letztlich bezahlt es doch der BH oder nicht?
Irgendwie werden doch die Kosten entweder einkalkuliert, dann bezahlt er es über die EP, oder er stellt das gesamte Equipment zur Verfügung, was m.M. nach das einfachste wäre.
Was passiert denn eigentlich mit der Müllentsorgung auf der Baustelle? Die Kosten sind meistens ungleich höher.
Grüße
Stefan Ibold -
Baustrom: 235 € – Anteilige Verbrauchskosten (Info)!
@ Stefan..
Stand im Beitrag 13.235 € anteilige Verbrauchskosten. -
Baustrom Umlage: Kalkulierbar muss es sein (Schreiner)!
ich kapier es auch nicht
ist doch nun wirklich alles gesagt. es wurde auch schon festgestellt das man umlagen tätigen kann - der eine oder andere findet es nicht praktikabel - aber möglich ist es schon. da gab es auch keinen Vorwurf. es muss halt nur für den betreffenden kalkulierbar sein. so - und nun gab es auf der Baustelle auch noch stress. aha - der Schreiner sagte also erstmal - klar habe ich Strom verbraucht! na und. wenn es Streit gibt werden oft absprachen vergessen oder ins Gegenteil verkehrt. Herr meier - sie brauchen sich nicht rechtfertigen - es ist halt ihre schuld sich das nicht schriftlich geben zu lassen! was gibt es da noch zu sagen? erwarten sie doch auf dem bau nicht mehr Moral als in dieser Gesellschaft üblich. wenn sie mit Handschlag durchs 21. Jahrhundert ziehen ist es eine Frage der Zeit das ihnen mahl das fell über die Ohren gezogen wird - da ist doch rund 200 € ein bruchteil von Peanuts! ich gebe im übrigen zu das oft auf Fragestellern rumgehopst wird - aber in diesem fall? neee
ich nehme nicht an das der gu meier seine Aufträge per Handschlag erhält - warum dann keine ordentliche Regelungen mit seinen subs? da sind selbst die böswilligsten Unterstellungen - die hier im übrigen nicht erfolgt sind - gerechtfertigt. im übrigen - der böse Schreiner hat doch seinen Mangel beseitigt!
Herr meier sollte nicht die folgen seiner schlampigen Arbeit (sorry - empfinde ich so) auf andere abwälzen. jede Diskussion darüber zeigt nur Uneinsichtigkeit. es müsste keine Diskussion geben wenn er seine Arbeit ernster nehmen würde! ich glaube nicht, dass der Schreiner sich rausmogeln wollte - wenn er einen schriftlichen Auftrag mit der Stromkostenregelung in den Händen hielte. (das ist keine negative Wertung des Menschen meier)!
MfG
jens -
Baustrom: Haben andere Gewerke bezahlt? Ursachenforschung!
Was ist
eigentlich mit den anderen Gewerken?
Haben die alle bezahlt?
Hat keiner geknurrt?
Wieviel kWh waren's denn insgesamt?
Ist das bei Ihren Baustellen ein üblicher Verbrauch?
Falls nein:
Kam Ihnen der Verbrauch nicht selbst spanisch vor?
Haben Sie Ursachenforschung betrieben? -
Baustrom: Keine Absprache für Nutzung = Keine Umlage?
Nur ein bisschen schwanger
Ich gebe ja zu, dass es nicht richtig war, ein Handschlaggeschäft zu tätigen. Der Schreiner kann sich jetzt trotzdem nicht darauf zurückziehen, dass es keine Absprache gab, dass den Strom umlege. Im Gegenzug kontere ich nämlich, dass es keine Absprache gab, dass er einfach an den Stromkasten herangegangen ist, ohne zu fragen. Hätte er nämlich gefragt, hätte man sich auch über Beteiligungen unterhalten können. Eben weil die Situation so unklar klar ist, habe ich dem Schreiner doch zugestanden, meine Forderung zu verringern. Er war damit ja auch einverstanden. Soweit war ja auch noch alles OK und es gab kein Grund für Streit. Ich finde es nur unfair, dass sich der Schreiner jetzt auf unklare Absprachen zurückzieht. Schließlich hat er sich auch nicht richtig verhalten. Wenn Sie vor der Tür Ihr Auto parken und es nicht abschließen, dann heißt das doch auch nicht, dass ihr Besuch einfach damit kurz losfahren darf um bei der nächsten Tanke die vergessenen Blumen zu kaufen, oder? -
Baustrom: Auto-Vergleich – Grobe Fahrlässigkeit (Haftung)!
Herr Meier
Das mit dem Auto war ein Klasse Eigentor.
Wenn Sie nämlich Ihr Auto samt Schlüssel vor der Tür stehen haben, und damit fährt einer los, passiert folgendes:1) Ihre Diebstahlvers. zahlt nicht wg. grober Fahrlässigkeit
2) Passiert mit Ihrem Auto Dritten was, tritt Ihre Haftpflicht in Vorkasse und nimmt bei Ihnen Regress, ebenfalls wg. grober Fahrlässigkeit
3) bekommen Sie womöglich noch eine Anzeige wg. Verleitung zum Diebstahl (oder wie immer das im Jur. -Deutsch heißt)
Heißt also, Sie haben grob fahrlässig Ihr Auto = Stromkasten offen gelassen. Nu ist einer gefahren = Strom verbraucht.
Nix Regress.
Im übrigen, mich würd auch mal interessieren, wie hoch denn der Gesamtverbrauch war.
Ich habe gerade von Bauherren die Verbrauchsrechnung für einen Baustromzähler gesehen. Baustelle mit Kran, Steinschneidetisch usw. + Bautrocknern (5 Stck) + 2 Elektrogebläseheizern für 4 Wochen. Da hat der Strom "nur" 1.900 € gekostet.
Bei 235 € Verbrauchskosten hätten 8 Gewerke ausgereicht, um das zusammenzukriegen - wenn alle 235 zahlen! -
Baustrom: Auto-Vergleich hinkt – Abfallcontainer-Beispiel!
Der Vergleich mit dem Auto hinkt
In dem Baustromfall habe ich ja nichts fahrlässig offen gelassen. Sondern es waren auch noch andere Handwerker da, die während der normnalen Arbeitszeit den Stromkasten aufgeschlossen hatten, weil Sie Strom brauchten. Nehmen wir ein anderes Beispiel: Sie haben einen Abfallcontainer bestellt und die Firma setzt den vor ihrer Haustüre ab. Noch ehe Sie sich versehen, haben sich Nachbarn dort ihres Abfalls entledigt. Es gab keine Absprache mit den Nachbarn und auch keinen Vertrag, in dem steht, dies nicht zu tun. Die Nachbarn argumentieren auf Ihre Nachfrage, dass Sie dachten, es handele sich um einen Container von der Stadt, der für jedermann zur Verfügung steht. Und nun? -
Wie hoch..
war denn nun der Verbrauch? -
Baustrom: Containervergleich hinkt – Stromdiebstahl?
Containervergleich hinkt
Dass die Nachbarn nichts in den Container zu werfen haben ist klar. Genauso wenig könnte man bestreiten dass es Stromdiebstahl wäre, wenn ein Nachbar auf Ihrer Baustelle Strom gezapft hätte. Beim Handwerker, der berechtigter Weise dort Zugange ist, ist das was anderes. Der Schreiner hat bestimmt auch andere Baustelleneinrichtungen benutzt, z.B. Zufahrt, Lagerflächen, Gerüst und Absicherungen, ohne dass er mit Umlagen rechnen musste. -
Baustrom: Schreiner spielt nicht mit – Basta (VOB § 4)!
au backe
die vergleiche sind ... - hhm.
auch die Moral wurde schon angesprochen. nun haste halt das Problem das der Schreiner nicht mitspielt. so ist das leben nun mal. wenn der Schreiner sich auf den Standpunkt stellt - z.B. basta ich habe nur 6 € Strom verbraucht - soll der dösbattl doch sehn wo er seine 200 und eine 30 herbekommt und sich ansonsten (nix da mit Auto oder Container) auf § 4 abs. 4. VOBAbk./b beruft - kriegst du halt nichts mehr. das leben ist hart und grausam. das rasieren wird dem Schreiner morgens nicht schwerfallen.
deine vergleiche regen mich zu fragen an:
wat haste denn gelernt? Kaufmann nich? handwerksmeister - nee?
bauing? hhm - oder ist dir das gu oder bt sein so zugeflogen? die Einsicht mit dem Handschlag haste schon mal! versteh mich nicht falsch bitte - ich will dir nichts vorwerfen - hätte ich ja auch kein recht zu - aber der schriftwechsel und deine Argumente assoizieren einiges!
vielleicht - und hoffentlich - liege ich ja auch daneben!
Gruß jens -
Baustrom: Keine Antwort ist auch eine Antwort (VOB/B)!
Keine Antwort ...
ist auch eine Antwort ;-(.
Hab gerade noch mal in den Ausgangsbeitrag geschaut. Da steht, dass Vorhalte- und Verbrauchskosten (Vorhaltekosten, Verbrauchskosten) umgelegt wurden.
Und dann auf VOBAbk./B§ 4 berufen wollen? AHH JA! -
Baustrom: Nichts richtig vereinbart – Nicht beweisbar!
da steht vor allem
dat nichts richtig vereinbart wurde - zumindest nicht beweisbar!
Gruß
jens -
Baustrom: Globale Ursachen – Kampfpreise & Sparzwang!
jetzt haben wir H. Meier lange genug geprügelt
Dabei liegt es weder an seiner dunklen Gesinnung noch an einer selben des Schreiners. Die Ursachen sind global. Vor gut 10 Jahren hatten wir nominal die gleichen Baupreise, aber 15 % weniger Kosten, weil die Löhne niedriger waren, die Baustoffe billiger und die Energie nur die Hälfte gekostet hat. Da war Luft drin, man konnte bei Kleinigkeiten großzügig sein und Sportsgeist beweisen, z.B. als Generalunternehmer sagen: was soll es wenn ich von einem den Strom nicht bekomme. Heute rutscht jede Kalkulation sofort in die roten Zahlen, wenn eine Kleinigkeit schief geht oder ein Mangel zu beseitigen ist. Den Firmen bleibt gar nichts anderes übrig, als dann genau in den Vertrag zu schauen, Nachträge zu aktivieren oder nach sonstigen Strohhalmen zu greifen, um mit einem blauen Auge davon zu kommen. Alles zu Lasten des Klimas am Bau. Der Schreiner ist in eine solche Lage gekommen. Sie Herr Meier kämpfen anscheinend auch mit dünner Decke und haben keinen Spielraum für Sportsgeist, sonst würde nicht erbittert und unter Bemühen des Forums um 200 € gerungen. Formal wird der Schreiner die besseren Karten haben. -
Baustrom: Gute Erklärung zu Kampfpreisen (Dank)!
gute Erklärung Herr Stubenrauch
ich für meinen Teil kann mit dieser Erklärung leben. die Wahrscheinlichkeit das sie den stand auf aunseren deutschen Baustellen mit kampfpreisen und super sparschnäppchen richtig wiedergeben ist sehr hoch.
freundliche Grüße auch an Herrn meier.
jens -
Baustrom: Danke für die Mitteilung der Beweggründe!
Das freut mich,
Herr Raabe, und Danke dafür, dass Sie uns all diese Dinge, die sie so bewegen, mitteilen. Danke! -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
BauKI Hinweis:
Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt.
KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind.
Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Baustromkosten Umlage: Abrechnung, Schlüssel & Recht für Handwerker
💡 Kernaussagen: Die Umlage von Baustromkosten auf Handwerker ist ein komplexes Thema, das von vertraglichen Vereinbarungen, der VOBAbk./B und der tatsächlichen Nutzung abhängt. Ohne klare Absprache vor Auftragsbeginn kann eine nachträgliche Umlage schwierig durchzusetzen sein. Die Diskussionsteilnehmer beleuchten verschiedene Aspekte, von der Kalkulation der Kosten bis hin zu rechtlichen Grundlagen und praktischen Problemen auf der Baustelle. Ein Handschlaggeschäft ohne explizite Regelung der Baustromkosten birgt Konfliktpotenzial. Transparente Kommunikation und vertragliche Klarheit sind entscheidend, um Streitigkeiten zu vermeiden.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Ohne eine klare vertragliche Vereinbarung, idealerweise unter Einbeziehung der VOB/B, ist die Umlage von Baustromkosten auf Handwerker rechtlich schwer durchsetzbar. Dies wird besonders im Beitrag Baustrom Umlage: Nur mit Angebots- und Vertragsgrundlage! betont.
✅ Empfehlung: Vor Auftragsvergabe sollten die Baustromkosten und der Umlageschlüssel transparent mit allen Beteiligten vereinbart werden. Dies ermöglicht eine faire Kalkulation und vermeidet spätere Auseinandersetzungen. Siehe auch Baustromkosten: Umlage VOR Auftragsvergabe vereinbaren!.
💰 Kosten: Die Höhe der Baustromkosten kann stark variieren und hängt von der Art der Arbeiten, der Dauer der Nutzung und den verwendeten Geräten ab. Eine realistische Einschätzung der Kosten ist wichtig für eine faire Umlage, wie im Beitrag Baustromkosten: 235 € – Realistisch für Schreinerarbeiten? diskutiert wird.
👉 Handlungsempfehlung: Generalunternehmer sollten die Baustromkosten entweder pauschal in ihre Kalkulation einbeziehen oder mit den Handwerkern individuelle Vereinbarungen treffen. Eine transparente Abrechnung und offene Kommunikation sind essenziell, um das Vertrauen der Handwerker nicht zu gefährden. Weitere Informationen finden Sie im Beitrag Baustrom: Schreiner zu Kompromiss lenken – Wie argumentieren?.
Die Diskussion zeigt, dass die Umlage von Baustromkosten ein sensibles Thema ist, das von vielen Faktoren beeinflusst wird. Eine klare vertragliche Grundlage, transparente Kommunikation und eine faire Kalkulation sind entscheidend, um Streitigkeiten zu vermeiden und ein gutes Verhältnis zu den Handwerkern zu pflegen. Die Einhaltung baurechtlicher Grundlagen ist hierbei unerlässlich.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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- BAU-Forum - Probleme im Mittelstand und Handwerk - 10176: Baustromkosten Umlage: Abrechnung, Umlageschlüssel & rechtliche Grundlagen für Handwerker?
- … Baustrom Umlage: Abrechnung & Schlüssel …
- … Baustromkosten Umlage auf Handwerker: Wie erfolgt die Abrechnung? Welche Umlageschlüssel sind zulässig? Jetzt informieren! …
- … Baustrom, Baustromkosten, Umlage, Umlageschlüssel, Abrechnung, Handwerker, Baustelle, VOBAbk. …
- … Baustrom, Abrechnung …
- … Baustromkosten Umlage: Abrechnung, Umlageschlüssel & rechtliche Grundlagen für Handwerker …
- … Der Schreiner hatte sich dem auf der Baustelle befindlichen Baustromkastens bedient. Inzwischen habe ich die Abrechnung des Stromlieferanten erhalten und …
- … dass er damals bei mir gefragt habe, ob er an dem Baustromkasten ran darf und ich hätte dem zugewilligt. Ich habe ihm …
- … als Generalunternehmer eine Auseinandersetzung mit einem Schreiner bezüglich der Umlage von Baustromkosten haben. Da kein schriftlicher Vertrag mit expliziter Vereinbarung der VOB …
- … Wichtige Punkte zur Umlage von Baustromkosten: …
- … Grundsatz: Die Umlage von Baustromkosten auf Handwerker ist grundsätzlich …
- … Vorhaltekosten: Vorhaltekosten für den Baustromkasten können ebenfalls umgelegt werden, sofern dies angemessen ist. …
- … Baustrom …
- … Baustrom ist der Strom, der während der Bauphase für den Betrieb …
- … von Maschinen, Werkzeugen und Beleuchtung benötigt wird. Er wird über einen Baustromkasten bereitgestellt und separat abgerechnet.Verwandte Begriffe: Baustromkasten, Stromverbrauch, Abrechnung. …
- … bezeichnet die Verteilung von Kosten auf mehrere Parteien. Im Kontext von Baustromkosten bedeutet dies, dass die Gesamtkosten auf die beteiligten Handwerker verteilt …
- … Der Umlageschlüssel ist die Methode, nach der die Baustromkosten auf die einzelnen Handwerker verteilt werden. Dies kann beispielsweise nach …
- … in Bauverträgen vereinbart und regelt unter anderem auch die Abrechnung von Baustromkosten.Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Bauleistungen, Abrechnung. …
- … die Bereitstellung und den Betrieb des Baustromkastens entstehen. Diese können ebenfalls auf die Handwerker umgelegt werden.Verwandte Begriffe: Baustrom, Umlage, Kosten. …
- … der Baustromkosten und deren Verteilung auf die einzelnen Handwerker. Sie sollte transparent und nachvollziehbar sein.Verwandte Begriffe: Umlage, Umlageschlüssel, Kosten. …
- … Darf ich als Generalunternehmer Baustromkosten auf Handwerker umlegen?Ja, grundsätzlich ist das möglich, aber …
- … Welche Umlageschlüssel sind bei Baustromkosten zulässig?Es gibt verschiedene Möglichkeiten, z.B. nach Stromverbrauch, Arbeitszeit oder …
- … Was passiert, wenn es keine schriftliche Vereinbarung zur Umlage der Baustromkosten gibt?Ohne schriftliche Vereinbarung gelten die allgemeinen zivilrechtlichen Regelungen. Die …
- … Wie weise ich als Generalunternehmer die Baustromkosten nach?Sie sollten die Abrechnung des Stromlieferanten transparent offenlegen und …
- … dürfen diese umgelegt werden?Vorhaltekosten sind Kosten für die Bereitstellung des Baustromkastens. Diese können umgelegt werden, sofern dies angemessen ist. Auch hier …
- … Was kann ich tun, wenn der Handwerker die Umlage der Baustromkosten ablehnt?Suchen Sie das Gespräch und versuchen Sie, eine einvernehmliche …
- … Welche Rolle spielt die VOBAbk. bei der Umlage von Baustromkosten?Die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) regelt viele Aspekte …
- … ausdrücklich vereinbart wurde, gelten deren Regelungen auch für die Umlage von Baustromkosten. Ohne Vereinbarung der VOBAbk. gelten die allgemeinen zivilrechtlichen Regelungen. …
- … finde ich Informationen zu fairen Umlageschlüsseln für Baustromkosten?Die baugewerblichen Verbände können hier möglicherweise Richtlinien oder Empfehlungen für eine faire Umlage geben. Auch eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oder einen Bausachverständigen kann hilfreich sein. …
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- … Baustromnutzung: Wirtschaftlicher Nutzen ohne Konsequenzen? …
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- … Und ich weiß nicht, ob ein Baustromkasten, der augenscheinlich zu der Baustelle gehört, nicht benutzt werden darf, …
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- … Kalkulation einen Messbetrrag für Baustrom berücksichtigen müssen. Denn schon aus der VOBAbk. im § 4 Nr. 4 ZTeil B ist geregelt, dass der Auftragnehmer die Kosten für Messer und Zähler und die Kosten des Verbrauchs zu zahlen hat. ICh unterstelle, dass bei einem BGBAbk.-Vertrag keine anderslautende Vereinbarung konkludent zugrunde gelegt wird. …
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- … so leicht wie möglich zu machen und halte deshalb selbst den Baustromkasten vor, damit nicht jeder einzelne Handwerker zusehen muss, wie er …
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- … Sicherheit auf der BaustelleWichtige Sicherheitsmaßnahmen im Umgang mit Baustrom. …
- … Abrechnung von Baustrom mit MieternWie Baustromkosten bei Mietern abgerechnet werden können. …
- … Baustrom Umlageschlüssel: Kosten fair auf Gewerke verteilen …
- … 💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die korrekte Berechnung und Verteilung der Baustromkosten auf die beteiligten Gewerke ohne separaten Zähler. Ein wichtiger …
- … ⚠️ Wichtiger Hinweis: Vor der Verteilung der Baustromkosten sollte geklärt werden, ob die Gewerke die Stromaufwendungen bereits in …
- … ihre Preise einkalkuliert haben (siehe Baustromkosten: Vereinbarung mit Gewerken – Wer zahlt wirklich?). Andernfalls bleiben Sie möglicherweise auf den Kosten sitzen. …
- … ✅ Zusatzinfo: Die ursprüngliche Frage zielt darauf ab, einen Umlageschlüssel für Baustrom zu finden, der eine prozentuale Verteilung der Kosten basierend auf …
- … Sie zunächst Ihre Verträge mit den Gewerken. Klären Sie, ob die Baustromkosten bereits inkludiert sind. Beachten Sie auch den Querverweis zur Diskussion …
- … im 'Grünen' (Baustrom Umlageschlüssel: Querverweis zur Diskussion im 'Grünen') für weitere Informationen und Lösungsansätze zur Baustrom Abrechnung. …
- BAU-Forum - Neubau - Baustrom-Rechnung 1800€: Korrekt? Prüfung, Zählerstand & Rechte bei überhöhten Kosten
- … Baustrom-Rechnung: 1800 gerechtfertigt? Rechte & Prüfung …
- … Baustrom-Rechnung über 1800 erhalten? Jetzt prüfen, ob die Kosten korrekt …
- … Baustrom, Baustromrechnung, Zählerstand, Nebenkostenabrechnung, Baukosten, Bauträger, Stromkosten, Abrechnung prüfen …
- … Baustrom, …
- … Baustrom-Rechnung 1800 : Korrekt? Prüfung, Zählerstand & Rechte bei überhöhten Kosten …
- … Wir haben nach Abschluss der Bauarbeiten von dem Bauträger noch eine Rechnung über fast 1800 für den Baustrom bekommen. …
- … Ich empfehle Ihnen, die Baustromrechnung genau zu prüfen. Eine Rechnung über 1800 € kann durchaus korrekt …
- … Zählerstand: Fordern Sie den genauen Zählerstand bei Übergabe und Abmeldung des Baustroms an. Vergleichen Sie diesen mit dem auf der Rechnung angegebenen Wert. …
- … Tarif: Überprüfen Sie, welcher Stromtarif für den Baustrom vereinbart wurde. …
- … Baustrom …
- … Baustrom ist ein temporärer Stromanschluss, der während der Bauphase eines Gebäudes …
- … dient zur Versorgung von Baumaschinen, Werkzeugen und Beleuchtung auf der Baustelle. Baustrom wird über einen separaten Zähler abgerechnet. Verwandte Begriffe: Bauwasser, Bauanschluss, Provisorischer …
- … Immobilie anfallen. Dazu gehören unter anderem Heizkosten, Wasserkosten, Müllgebühren und auch Baustromkosten, wenn diese vom Mieter zu tragen sind. Verwandte Begriffe: Betriebskostenabrechnung, …
- … Wie kann ich den Baustromverbrauch während der Bauphase kontrollieren?Am besten notieren Sie regelmäßig die …
- … Welche Rechte habe ich, wenn die Baustromrechnung zu hoch erscheint?Sie haben das Recht auf eine detaillierte …
- … Kann ich die Baustromkosten von der Steuer absetzen?Das hängt davon ab, ob Sie …
- … das Gebäude vermieten oder selbst nutzen. Bei Vermietung können die Baustromkosten als Werbungskosten abgesetzt werden. Bei Eigennutzung ist dies in der Regel nicht möglich. …
- … Was ist der Unterschied zwischen Baustrom und normalem Haushaltsstrom?Baustrom ist ein temporärer Stromanschluss, der während …
- … oft teurer als normaler Haushaltsstrom. Nach Abschluss der Bauarbeiten wird der Baustromanschluss wieder abgebaut. …
- … Wie lange dauert es, bis der Baustromanschluss …
- … Installation. In der Regel dauert es aber einige Wochen, bis der Baustromanschluss betriebsbereit ist. …
- … Baustromanschlusses zuständig?In der Regel ist der Bauträger oder ein von …
- … ihm beauftragter Elektroinstallateur für die Installation und Abmeldung des Baustromanschlusses verantwortlich. Sie sollten sich aber vorab erkundigen, wer die Kosten dafür trägt. …
- … Baustrom: Stromversorgung – Eigenleistungen & Vertragsvereinbarungen …
- … Baustrom-Rechnung: Hohe Kosten durch Bautrockner & Geräte? …
- … Baustrom-Kosten: Spezifizierung des Verbrauchs anfordern! …
- … Baustromkosten: Verantwortlichkeit bei Bauvorhaben – Wer zahlt? …
- … Baustrom-Verbrauch: Kran, Trocknung & Vertrag prüfen! …
- … Baustrom-Kosten: Beispielrechnung für Einfamilienhaus in München …
- … Vorhalten Baustromverteiler über Bauzeit (12 Monate): ca. 600 …
- … Baustrom: Günstigere Kosten in NRW – Vergleich EFHAbk.-Bau …
- … da ist das mit dem Baustrom deutlich günstiger. …
- … Kosten für Baustrom inkl. Verbrauch, Anschlusskosten EON und Stromzählermiete 680 (2004) …
- … Baustrom-Rechnung: 10308 …
- … - Miete Baustromverteiler/etc. wurden zusätzlich in Rechnung gestellt. …
- … Baustrom-Verbrauch: 10308 kWh – Plausibilität prüfen! …
- … Baustrom-Preis: KWAbk./h-Preis prüfen & Insolvenz beachten! …
- … Baustrom: Elektroheizung – Hoher Verbrauch durch Heizer! …
- … Baustrom-Rechnung: Unerklärlicher Verbrauch – Ursachenforschung! …
- … Baustrom: E-Heizung – Welche Leistung (kW) wurde genutzt? …
- … Baustrom-Verbrauch: 9kW-Heizer – Hohe Kosten durch Dauerbetrieb …
- … Baustrom-Rechnung prüfen: Kosten, Zählerstand & Rechte bei überhöhten Kosten …
- … 💡 Kernaussagen: Eine Baustromrechnung von 1800€ erscheint hoch und sollte geprüft werden. Der …
- … ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut dem Beitrag Baustrom-Preis: KWAbk./h-Preis prüfen & Insolvenz beachten! sollte man den kWh-Preis …
- … 📊 Zusatzinfo: Im Beitrag Baustrom-Kosten: Beispielrechnung für Einfamilienhaus in München wird eine Beispielrechnung für ein …
- … 💰 Zusatzinfo: Die Kosten für Baustrom setzen sich aus verschiedenen Faktoren zusammen, darunter Anschlusskosten, Zählermiete und der …
- … tatsächliche Verbrauch. Wie im Beitrag Baustrom: Günstigere Kosten in NRW – Vergleich EFHAbk.-Bau erwähnt, können die Kosten je nach Region variieren. …
- … 🔧 Zusatzinfo: Der hohe Verbrauch von Elektroheizungen wird im Beitrag Baustrom: Elektroheizung – Hoher Verbrauch durch Heizer! thematisiert. Auch der Dauerbetrieb …
- … Bautrocknern kann die Stromkosten erheblich in die Höhe treiben, wie in Baustrom-Rechnung: Hohe Kosten durch Bautrockner & Geräte? diskutiert wird. …
- … Sie eine detaillierte Aufstellung des Baustromverbrauchs an und prüfen Sie die Rechnungspositionen sorgfältig. Vergleichen Sie den Verbrauch mit den eingesetzten Geräten und der Bauzeit. Bei Unklarheiten sollten Sie rechtlichen Rat einholen. Beachten Sie auch den Beitrag Baustrom-Kosten: Spezifizierung des Verbrauchs anfordern!. …
- BAU-Forum - Neubau - Stromverbrauch Hausbau: Typischer Verbrauch, Kosten & Sparmaßnahmen während der Bauphase?
- … Stromverbrauch Hausbau, Baustrom, Stromkosten Neubau, Energieverbrauch Baustelle, Strom sparen Hausbau, Baustromkosten senken …
- … ich mir. Ich habe aber soeben im Auftrag unseres Stromlieferanten den Baustromzähler abgelesen und komme auf einen bisherigen Verbrauch von über 1500 …
- … Baustrom …
- … Baustrom ist der Strom, der während der Bauphase eines Gebäudes benötigt …
- … wird. Er dient zum Betrieb von Werkzeugen, Beleuchtung und anderen Geräten. Baustrom wird über einen separaten Zähler abgerechnet. Verwandte Begriffe: Stromverbrauch, Baustromzähler, …
- … Baustromzähler …
- … Ein Baustromzähler ist ein separater Stromzähler, der während der Bauphase eines …
- … erfasst den Stromverbrauch auf der Baustelle und dient zur Abrechnung des Baustroms. Verwandte Begriffe: Stromzähler, Zählerstand, Stromabrechnung. …
- … Was ist Baustrom und wofür wird er benötigt?Baustrom ist der Strom, der während …
- … für den Betrieb von Elektrowerkzeugen, Beleuchtung, Heizung und anderen Geräten verwendet. Baustrom wird in der Regel über einen separaten Baustromzähler abgerechnet. …
- … kann ich den Baustrom richtig abrechnen?Ich empfehle, den Baustromzähler regelmäßig abzulesen und die Verbräuche zu dokumentieren. Vergleichen Sie die Ablesewerte mit den Rechnungen des Stromlieferanten, um sicherzustellen, dass die Abrechnung korrekt ist. Klären Sie im Vorfeld, wer für den Baustrom verantwortlich ist und die Kosten trägt. …
- … zum herkömmlichen Baustrom?Eine Möglichkeit ist die Nutzung von mobilen Stromerzeugern, die mit Benzin oder Diesel betrieben werden. Diese sind jedoch oft laut und umweltschädlich. Eine umweltfreundlichere Alternative ist die Nutzung von Solaranlagen mit Batteriespeicher, um den Strombedarf der Baustelle zu decken. …
- … Wie finde ich einen günstigen Baustromanbieter?Ich empfehle, verschiedene Angebote von Baustromanbietern zu vergleichen …
- … Was passiert, wenn der Baustrom nicht rechtzeitig angemeldet wird?Wenn der Baustrom nicht rechtzeitig angemeldet wird, …
- … Fall kann der Stromlieferant die Stromversorgung verweigern. Ich empfehle daher, den Baustrom frühzeitig anzumelden und alle erforderlichen Unterlagen bereitzustellen. …
- … Baustrom richtig anmeldenSchritte …
- … Baustrom: Hoher Verbrauch – Mögliche Geräte & Ursachen …
- … Baustrom-Analyse: Heizstrahler & Steinschneider als Verbraucher …
- … Baustrom EFHAbk.: Verbrauch von 181 kWh – Vergleichswerte …
- … EFH, Baubeginn Juni 2003,181 kWh, die der Bauträger trägt, die Miete Baustromkasten etc. aber wir (ist ja auch der Löwenanteil!) …
- … Baustrom: Verbrauch plausibilisieren – Leistungswerte addieren …
- … ⚠️ Wichtiger Hinweis: Wie in Baustrom-Analyse: Heizstrahler & Steinschneider als Verbraucher erwähnt, können Heizstrahler im …
- … 📊 Zusatzinfo: Der Beitrag Baustrom EFHAbk.: Verbrauch von 181 kWh – Vergleichswerte zeigt, dass der Stromverbrauch stark …
- … 💰 Zusatzinfo: Die Baustromkosten sind ein wichtiger Faktor bei der Kalkulation der Gesamtkosten für …
- … die Kosten senken. Eine detaillierte Aufstellung der Stromverbraucher, wie im Beitrag Baustrom: Hoher Verbrauch – Mögliche Geräte & Ursachen beschrieben, hilft dabei, Einsparpotenziale zu …
- … Baustelle mit den jeweiligen geschätzten Betriebsstunden zu addieren, wie im Beitrag Baustrom: Verbrauch plausibilisieren – Leistungswerte addieren erläutert wird. Dies ermöglicht eine realistische Einschätzung …
- BAU-Forum - Neubau - Baustromkasten anschließen: Kosten, Pauschale & Vergleich – Ist 405 DM angemessen?
- … Baustrom: 405 DM für Anschluss – Abzocke? …
- … Baustromkasten anschließen lassen: Ist eine Pauschale von 405 DM angemessen …
- … Baustrom, Baustromkasten, Anschlusskosten, Elektriker, Pauschale, Kostenvergleich, Abzocke, Stromversorgung …
- … Baustromkasten anschließen: Kosten, Pauschale & Vergleich – Ist 405 DM …
- … baustromkasten anschließen vom Elektriker, pauschale = 405 DM …
- … Ich verstehe Ihre Frage bezüglich der Kosten für den Anschluss eines Baustromkastens. Eine Pauschale von 405 DM (ca. 207 Euro) nur …
- … Baustromkasten …
- … Ein Baustromkasten ist eine mobile Stromverteilungseinheit, die auf Baustellen eingesetzt wird, …
- … zu gewährleisten. Er enthält Sicherungen, Fehlerstrom-Schutzschalter und Steckdosen. Verwandte Begriffe: Stromverteiler, Baustromanlage, Provisorische Stromversorgung. …
- … Was ist ein Baustromkasten?Ein Baustromkasten ist eine temporäre Stromverteilungseinheit auf Baustellen, die …
- … Warum ist ein Baustromkasten notwendig?Ein Baustromkasten gewährleistet die sichere Stromversorgung auf Baustellen, …
- … Wer darf einen Baustromkasten anschließen?Das Anschließen eines Baustromkastens darf ausschließlich von einem …
- … Welche Schutzmaßnahmen sind bei Baustromkästen wichtig?Wichtige Schutzmaßnahmen sind der Einsatz von Fehlerstrom-Schutzschaltern (RCDs), die …
- … Was kostet der Anschluss eines Baustromkastens?Die Kosten für den Anschluss eines Baustromkastens variieren je …
- … Was ist bei der Standortwahl für den Baustromkasten zu beachten?Der Baustromkasten sollte an einem gut zugänglichen, …
- … Wie oft muss ein Baustromkasten geprüft werden?Baustromkästen müssen regelmäßig von einem Elektriker geprüft …
- … Was tun bei einem Defekt am Baustromkasten?Bei einem Defekt am Baustromkasten muss dieser sofort außer …
- … Baustromverteiler mieten: Kosten und AnbieterInformationen zu Mietpreisen und Anbietern von Baustromverteilern. …
- … Baustromanmeldung: Notwendige Schritte und UnterlagenEine Anleitung zur korrekten …
- … Anmeldung von Baustrom beim Energieversorger. …
- … Baustromkasten selber bauen: Was ist erlaubt?Informationen zu den rechtlichen …
- … Rahmenbedingungen und Sicherheitsaspekten beim Selbstbau eines Baustromkastens. …
- … Baustromkosten: EON-Anschluss – 223 + Elektriker 44 …
- … Baustrom RWE: Anschluss 598 DM + Elektriker 70 DM …
- … Die RWE hat bei mir 598 DM für den Baustromanschluss verlangt, der Elektriker fürs Anschließen 70 DM. Der Kasten kostet …
- … Baustrom: Günstige Alternative – Strom vom Nachbarn …
- … Preisvergleich Baustrom: Elektriker-Angebote vergleichen! …
- … Baustrom-Kosten: Preisunterschied von 55 DM – Aufregung? …
- … Baustromkasten anschließen: Kosten, Pauschale & Vergleich …
- … sich um die Angemessenheit von Pauschalen für den Baustromanschluss. Die Kosten variieren stark je nach Energieversorger (EON, RWE) und Elektriker. Eine günstige Alternative kann die Nutzung von Strom vom Nachbarn sein. Es wird empfohlen, mehrere Angebote einzuholen, um Preisunterschiede zu minimieren. …
- … 💰 Kosten: Im Beitrag Baustromkosten: EON-Anschluss – 223€ + Elektriker 44€ werden Kosten von 223€ für …
- … den EON-Anschluss und 44€ für den Elektriker genannt. Der Beitrag Baustrom RWE: Anschluss 598 DM + Elektriker 70 DM berichtet von 598 DM für den RWE-Anschluss und 70 DM für den Elektriker. …
- … ✅ Empfehlung: Es ist ratsam, verschiedene Angebote von Elektrikern einzuholen und die Preise zu vergleichen, wie im Beitrag Preisvergleich Baustrom: Elektriker-Angebote vergleichen! betont wird. Dies kann zu erheblichen Einsparungen …
- … Auch das Teilen der Kosten mit anderen Bauherren, wie im Beitrag Baustrom RWE: Anschluss 598 DM + Elektriker 70 DM erwähnt, kann die finanzielle …
- … Option ist die Nutzung von Strom vom Nachbarn, wie im Beitrag Baustrom: Günstige Alternative – Strom vom Nachbarn beschrieben. Dies kann eine kostengünstige Alternative …
- … ⚠️ Wichtiger Hinweis: Der Beitrag Baustrom-Kosten: Preisunterschied von 55 DM – Aufregung? wirft die Frage auf, ob …
- … Angebote verschiedener Elektriker und Energieversorger, um die besten Konditionen für den Baustromanschluss zu erhalten. Prüfen Sie alternative Stromquellen wie den Anschluss beim …
- BAU-Forum - Neubau - Bauwasser & Baustrom Verbrauch Einfamilienhaus: Durchschnittswerte, Kosten & Abrechnung?
- … Bauwasser/Baustrom: Verbrauchswerte …
- … Durchschnittlicher Bauwasser- und Baustromverbrauch für ein Einfamilienhaus gesucht? & …
- … Bauwasserverbrauch, Baustromverbrauch, Einfamilienhaus, …
- … Bauwasser, Baustrom, Baunebenkosten …
- … Bauwasser & Baustrom Verbrauch Einfamilienhaus: Durchschnittswerte, Kosten & Abrechnung? …
- … nett und würde uns Baustrom und Bauwasser zur Verfügung stellen. Hierfür möchte ich Ihn pauschal bezahlen, da keine weiteren Zähler vorgesehen sind. …
- … Um den durchschnittlichen Bauwasser- und Baustromverbrauch für Ihr Einfamilienhaus zu schätzen, sind einige Faktoren zu …
- … Baustrom: Der Stromverbrauch variiert stark je nach Bauphase und eingesetzten Geräten. Erfahrungsgemäß liegt er zwischen 2.000 und 5.000 kWh für den gesamten Bau. …
- … Die Kosten für Bauwasser und Baustrom setzen sich aus dem reinen Verbrauch und den Zählermieten zusammen. …
- … Baustrom …
- … Wie kann ich den Baustromverbrauch senken?Verwenden Sie energieeffiziente Geräte, schalten Sie Geräte bei …
- … Welche Kosten entstehen neben dem reinen Verbrauch für Bauwasser und Baustrom?Neben den Kosten für den verbrauchten Strom und das Wasser fallen …
- … Ist eine separate Messung von Bauwasser und Baustrom sinnvoll?Eine separate Messung ist besonders dann sinnvoll, wenn der Nachbar …
- … Wie berechne ich die Pauschale für Bauwasser und Baustrom?Orientieren Sie sich an den genannten Durchschnittswerten und berücksichtigen Sie die …
- … Welche Geräte verbrauchen am meisten Baustrom?Geräte mit hohem Stromverbrauch sind beispielsweise Betonmischer, Schweißgeräte, Heizlüfter und Pumpen. …
- … Baustrom & Bauwasser: Zähler installieren – Kostengünstige Lösung …
- … Baustrom Kosten: Link zu Bau.net Forum – Hilfreiche Infos …
- … -://bau.net/forum/werhat/12338?m=baustrom+kosten …
- … Baustromrechnung Verbrauch 2077 kWh x 0,344 DM/KWh gesamt DM 714,69 zzgl. 16 % MwSt. Baustromkasten braucht es doch eh (Absicherung Kran beispielsweise 64 Ampere …
- … Mit Baustrom konnte ich allerdings nicht dienen. …
- … Baustrom Verbrauch: Durchschnittswerte und Abrechnung …
- … Ermittlung des durchschnittlichen Bauwasser- und Baustromverbrauchs für ein Einfamilienhaus, um eine faire Pauschale mit dem Nachbarn abzurechnen. Es wird empfohlen, einen Kaltwasserzähler zu installieren, um den tatsächlichen Verbrauch zu messen. Erfahrungswerte anderer Bauherren zeigen einen Bauwasserverbrauch zwischen 17 m³ und 80 m³. …
- … ⚠️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Baustrom & Bauwasser: Zähler installieren – Kostengünstige Lösung wird darauf hingewiesen, dass …
- … zur Pauschale genannt, um Streitigkeiten zu vermeiden. Die tatsächlichen Kosten für Baustrom und Bauwasser hängen stark von den individuellen Gegebenheiten und dem Baufortschritt …
- … 👉 Handlungsempfehlung: Um eine faire Abrechnung von Bauwasser und Baustrom zu gewährleisten, sollte ein Zähler installiert werden. Alternativ können die genannten Erfahrungswerte als Grundlage für eine Pauschale dienen, wobei die individuellen Umstände berücksichtigt werden sollten. Weitere Informationen zu Baustromkosten finden Sie im verlinkten Beitrag Baustrom Kosten: Link zu …
- BAU-Forum - Sonstige Themen - Baustromanschluss Kosten: Wer zahlt bei fehlender Vereinbarung im Angebot (VOB)?
- … Baustrom: Wer trägt die Kosten? …
- … Baustromanschluss Kostenfrage: Wer ist zahlungspflichtig, wenn im Angebot keine Regelung …
- … Baustromanschluss, Kosten, VOB, Angebot, Ausschreibung, Bauvertrag, Bauherr, Handwerker …
- … Baustrom, Baurecht, VOB …
- … Baustromanschluss Kosten: Wer zahlt bei fehlender …
- … Wenn in der Ausschreibung und im Angebot keine Aussagen zum Baustromanschluss gemacht sind, wer muss die Kosten für den Baustromanschluss …
- … Wenn in der Ausschreibung und im Angebot keine expliziten Aussagen zum Baustromanschluss getroffen wurden, ist die Kostentragung nicht eindeutig geregelt. …
- … Derjenige, der den Baustrom benötigt und nutzt, ist auch für die Kosten verantwortlich. In der Regel ist dies der Bauherr oder der Generalunternehmer. …
- … VOBAbk.-Regelungen: Die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) regelt solche Fälle nicht explizit. Allerdings kann § 4 Abs. 1 VOB/B herangezogen werden, wonach der Auftragnehmer (Handwerker) Anspruch auf Vergütung der Leistungen hat, die zur vertragsgemäßen Ausführung erforderlich sind. Wenn der Baustromanschluss also zwingend für die Ausführung der Handwerkerleistung notwendig ist, …
- … Baustromanschluss …
- … Der Baustromanschluss ist die temporäre Stromversorgung einer Baustelle. Er dient dazu, …
- … Wer ist für den Baustromanschluss zuständig? …
- … Was passiert, wenn im Angebot nichts zum Baustrom steht? …
- … Kann der Handwerker die Kosten für den Baustromanschluss geltend machen? …
- … Ja, wenn der Baustromanschluss für die Ausführung …
- … Welche Kosten umfasst der Baustromanschluss? …
- … Wie kann man Streitigkeiten über die Baustromkosten vermeiden? …
- … Angebot. Hier sollte explizit festgelegt werden, wer die Kosten für den Baustromanschluss und den Verbrauch trägt. …
- … Was ist, wenn der Baustromanschluss …
- … trägt die zusätzlichen Kosten, wenn sich die Bauzeit verlängert und der Baustromanschluss länger benötigt wird? …
- … Gibt es Fördermöglichkeiten für den Baustromanschluss …
- … Was tun, wenn der Energieversorger überhöhte Preise für den Baustrom verlangt? …
- … Baustrom Kosten: Bauherr zahlt – Abrechnung per Zwischenzähler! …
- … Evtl. Strom vom Nachbarn, ggf. mit Zwischenzähler. So hatten wir das gemacht. Ob das überall erlaubt ist, der Nachbar mitspielt und die Technik (z.B. FI-Schalter) ist ein anderes Thema. Würden aber den Baustromanschluss sparen (wenn Fertighaus und kein Baukran benötigt. Denn sonst …
- … Baustromanschluss Kosten: Wer zahlt laut VOBAbk.? …
- … 💡 Kernaussagen: Bei fehlender Vereinbarung im Angebot trägt der Bauherr die Kosten für den Baustromanschluss. Eine anteilige Abrechnung des Stromverbrauchs über Zwischenzähler ist möglich, …
- … ⚠️ Wichtig/Achtung: Laut Baustrom Kosten: Bauherr zahlt – Abrechnung per Zwischenzähler! kann die korrekte Verrechnung des …
- … 💰 Kosten: Die Kosten für den Baustromanschluss und den verbrauchten Strom können erheblich sein, insbesondere bei längeren …
- … 👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Verantwortlichkeit und Kostentragung für den Baustromanschluss vor Vertragsabschluss. Vereinbaren Sie gegebenenfalls eine anteilige Abrechnung über Zwischenzähler …
- BAU-Forum - Sonstige Themen - Baustromabrechnung prüfen: Kostenverteilung bei gemeinsamer Baustelle & beheiztem Baucontainer?
- … Baustromabrechnung: Kosten fair verteilen …
- … Baustromabrechnung korrekt aufteilen? Tipps zur Kostenverteilung bei gemeinsamer Baustelle & beheiztem Baucontainer. Jetzt informieren! …
- … Baustrom, Baustromabrechnung, Kostenverteilung, Baucontainer, Baustelle, Nebenkosten, Bauvertrag, Leistungsbeschreibung …
- … der Tag und Nacht beheizt wurde. Wir haben nun eine immense Baustromrechnung bekommen, darin stecken ca. 800 Verbrauch nur für die Beheizung …
- … dieses Containers. In unseren Bauverträgen steht, dass der Baustrom vollumfänglich durch den Bauherren zu tragen ist. Jedoch steht in der Bau/Leistungsbeschreibung, dass die Kosten für das Beheizen des Hauses während der Bauzeit durch den Bauherren zu tragen ist. Es steht dort also nur das Haus und nicht der Baucontainer drin. Nun unsere Frage: Haben wir eine Chance, die Kosten für dieses Teil des Baustroms auf die Hausbaufirma zu übertragen? …
- … Ich verstehe, dass Sie eine hohe Baustromrechnung erhalten haben, die durch den beheizten Baucontainer der Rohbaufirma entstanden …
- … Prüfen Sie die Bauverträge: Untersuchen Sie, ob Regelungen zum Baustrom und dessen Kostenübernahme getroffen wurden. …
- … Angaben zum Baustromanschluss und zur Nutzung durch die Baufirma? …
- … Baustrom …
- … Baustrom ist der temporäre Stromanschluss, der während der Bauphase eines …
- … Errichtung eines Gebäudes anfallen. Dazu gehören z.B. Kosten für Planung, Genehmigung, Baustrom, Bauwasser, Versicherungen und Gutachten.Verwandte Begriffe: Baukosten, Erschließungskosten, Finanzierungskosten. …
- … Was ist Baustrom?Baustrom ist der Strom, der während der Bauphase eines Gebäudes benötigt …
- … Wer ist für die Baustromkosten verantwortlich?Die Verantwortlichkeit für die Baustromkosten sollte im Bauvertrag …
- … Wie kann man den Baustromverbrauch kontrollieren?Um den Baustromverbrauch zu kontrollieren, können separate Zähler …
- … Was tun, wenn die Baustromrechnung zu hoch erscheint?Wenn die Baustromrechnung zu hoch erscheint, …
- … Wie werden Baustromkosten auf mehrere Bauherren aufgeteilt?Die Aufteilung der Baustromkosten auf …
- … Welche Rolle spielt der Bauvertrag bei der Baustromabrechnung?Der Bauvertrag regelt die Rechte und Pflichten von Bauherr und …
- … Bauunternehmer. Er sollte klare Bestimmungen zur Baustromversorgung und zur Kostenübernahme enthalten, um Streitigkeiten zu vermeiden. …
- … Kann man Baustromkosten von der Steuer absetzen?Ob Baustromkosten von der …
- … BaustromverteilerInformationen zu den verschiedenen Arten von Baustromverteilern und deren Einsatz auf Baustellen. …
- … Kosten Baustrom: Kulanzlösung statt Rechtsstreit suchen …
- … Baustrom: Beheizte Personal- und Lagerräume sind rechtens …
- … Baustromabrechnung prüfen: Kostenverteilung bei gemeinsamer Baustelle …
- … sich um die gerechte Aufteilung der Baustromkosten, insbesondere im Hinblick auf die Beheizung eines Baucontainers. Es wird erörtert, ob die Kosten für die Beheizung des Containers, der von der Rohbaufirma genutzt wurde, anteilig von allen Bauherren zu tragen sind. Ein wichtiger Aspekt ist die Vermeidung eines Rechtsstreits aufgrund der relativ geringen Summe. Die Notwendigkeit beheizter Räume auf der Baustelle wird ebenfalls thematisiert. …
- … ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Baustrom: Beheizte Personal- und Lagerräume sind rechtens sind beheizte Personal- …
- … 💰 Zusatzinfo: Die Baustromabrechnung beinhaltet ca. 800 € für die Beheizung des Baucontainers. Die genaue …
- … Aufteilung der Baustromkosten sollte im Bauvertrag oder der Leistungsbeschreibung geregelt sein. Eine einvernehmliche Lösung mit der Rohbaufirma wird empfohlen, um einen Rechtsstreit zu vermeiden, wie im Beitrag Kosten Baustrom: Kulanzlösung statt Rechtsstreit suchen vorgeschlagen. …
- … Rohbaufirma zu suchen und eine einvernehmliche Lösung für die Kostenverteilung der Baustromabrechnung zu finden. Eine detaillierte Prüfung des Bauvertrags und der Leistungsbeschreibung …
- BAU-Forum - Sonstige Themen - Verteilerschlüssel Bauwasser/Baustrom: Umlage berechnen – Gibt es eine Vorlage?
- … Verteilerschlüssel Bauwasser/Baustrom: Kosten richtig verteilen …
- … Verteilerschlüssel für Bauwasser und Baustrom gesucht? Erfahren Sie, wie Sie die Umlage der Kosten korrekt …
- … Verteilerschlüssel, Bauwasser, Baustrom, Umlage, Kostenverteilung, Baunebenkosten, Abrechnung, Vorlage …
- … Baustrom, Bauwasser, Nebenkostenabrechnung, Baunebenkosten, Umlage …
- … Verteilerschlüssel Bauwasser/Baustrom: Umlage …
- … wohl herausgegeben wurde, der zur Umlage der Kosten von Bauwasser und Baustrom dient. Hat jemand sowas. Meine Fax-Nummer findet Ihr unter meiner URL. …
- … verstehe, dass Sie einen Verteilerschlüssel für die Umlage von Bauwasser- und Baustromkosten suchen. Einen allgemeingültigen, standardisierten Verteilerschlüssel, der von baugewerblichen Verbänden herausgegeben …
- … Erfassung des Verbrauchs: Messen Sie den Verbrauch von Bauwasser und Baustrom pro Gewerke oder Mieteinheit, falls möglich. …
- … der Regel über einen Verteilerschlüssel auf die beteiligten Parteien umgelegt.Verwandte Begriffe: Baustrom, Baunebenkosten, Wasserzähler …
- … Baustrom …
- … Baustrom ist der elektrische Strom, der auf einer …
- … Betrieb von Maschinen, Werkzeugen und Beleuchtung benötigt wird. Die Kosten für Baustrom werden üblicherweise über einen Verteilerschlüssel auf die beteiligten Parteien umgelegt.Verwandte Begriffe: …
- … Im Bauwesen wird er häufig verwendet, um die Kosten für Bauwasser, Baustrom oder andere Baunebenkosten fair zu verteilen.Verwandte Begriffe: Umlage, Nebenkostenabrechnung, Kostenverteilung …
- … zu den reinen Baukosten anfallen. Dazu gehören beispielsweise Kosten für Bauwasser, Baustrom, Versicherungen, Genehmigungen und Baustelleneinrichtung.Verwandte Begriffe: Baukosten, Baustelleneinrichtung, Nebenkosten …
- … Lasten auf verschiedene Parteien oder Einheiten. Im Kontext von Bauwasser und Baustrom bedeutet Umlage die Verteilung der entsprechenden Kosten auf die beteiligten Parteien.Verwandte …
- … wie z.B. Maurerarbeiten, Elektroinstallationen oder Sanitärinstallationen. Die Kosten für Bauwasser und Baustrom können auch nach Gewerken aufgeteilt werden.Verwandte Begriffe: Handwerker, Bauabschnitt, Bauleistung …
- … Sie kann auch bei der Erstellung eines Verteilerschlüssels für Bauwasser und Baustrom behilflich sein.Verwandte Begriffe: Nebenkostenabrechnung, Hausverwaltung, Mietverwaltung …
- … Was ist Baustrom? …
- … Baustrom ist elektrischer Strom, der während der Bauphase benötigt wird. Er …
- … Werkzeugen, Maschinen, Beleuchtung und anderen elektrischen Geräten verwendet. Die Kosten für Baustrom sind ebenfalls Teil der Baunebenkosten. …
- … und Baustrom wichtig? …
- … Ein Verteilerschlüssel ist wichtig, um die Kosten für Bauwasser und Baustrom fair auf die verschiedenen Parteien (z.B. Bauherren, Handwerker, Mieter) zu …
- … Bauwasser/Baustrom Umlage: Klärung der Anfrage …
- … Baustrom/Bauwasser: Verteilerschlüssel per Architekt! …
- … Verteilerschlüssel Bauwasser/Baustrom: Umlage korrekt berechnen …
- … Verteilerschlüssel für Bauwasser und Baustrom, um die Umlage der Kosten korrekt zu berechnen. Ein Benutzer bietet an, seinen Architekten zu kontaktieren, der möglicherweise eine entsprechende Verteilerliste besitzt. Die Anfrage zielt darauf ab, eine Vorlage oder ein Dokument zu finden, das die Kostenverteilung transparent und nachvollziehbar macht. …
- … ✅ Empfehlung: Im Beitrag Baustrom/Bauwasser: Verteilerschlüssel per Architekt! wird die Kontaktaufnahme zu einem Architekten …
- … 👉 Handlungsempfehlung: Nutzer sollten den Beitrag Baustrom/Bauwasser: Verteilerschlüssel per Architekt! im Auge behalten, um zu erfahren, ob …
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