Umlage Baustromkosten
BAU-Forum: Probleme im Mittelstand und Handwerk

Umlage Baustromkosten

Ich bin etwas außer mir. Ich habe da ein Problem mit einem Unternehmer. Ein Schreiner hat für mich (Generalunternehmer) Arbeiten an einem Objekt ausgeführt. Es bestand lediglich ein mündlicher Vertrag. VOBAbk. wurde nicht ausdrücklich vereinbart.
Der Schreiner hatte sich dem auf der Baustelle befindlichen Baustromkastens bedient. Inzwischen habe ich die Abrechnung des Stromlieferanten erhalten und allen Handwerkern eine entsptrechende Umlage über di Vorhalte- und Verbrauchskosten (Vorhaltekosten, Verbrauchskosten) berechnet. Die Höhe der Umlage habe ich nach dem Umlageschlüssel der Baugewerblichen Verbände genommen. Der Schreiner weigert sich nun, meine Rechnung zu bezahlen. Er begründet dies damit, in dem er sagt, wir hätten keinen Vertrag und deshalb brauche er den Anteil nicht bezahlen. Er behauptet weiter, dass er damals bei mir gefragt habe, ob er an dem Baustromkasten ran darf und ich hätte dem zugewilligt. Ich habe ihm erklärt, dass spätestens hierdurch eine Vertrag zustande gekommen war. Er bleibt allerdings bei seiner Meinung, es gäbe kein Vertrag und er brauche nicht zahlen.
  • Name:
  • Meier
  1. Kopfschütteln

    hhm  -  wer schreibt der bleibt  -  in unserer heutigen Zeit Aufträge per Handschlag zu vergeben  -  mutig!
    es dürfte schwer werden den Handwerker  -  der nichts dergleichen unterschrieben hat  -  jetzt zu einer Umlagezahlung zu bewegen. nachträglich den tatsächlichen verbrauch festzustellen  -  auch kaum möglich. Ich würde den Betrag  -  selbst begleichen  -  und es als lehrgeld betrachten. Fehler wäre jetzt den Betrag durch die verbliebenen subs zu teilen  -  das könnte bei denen nicht gut ankopmmen (zu recht)
    MfG
    jens
  2. Wieso?

    Nun ja, dass ich den Vertrag nur mündlich gemacht habe, das kann ich mir in der Tat ans Bein binden, aber das es in Deutschland ohne Konsequenzen möglich ist, sich an fremden Sachen zu bedienen und daraus einen wirtschaftlichen Nutzen zu ziehen, das kann doch wohl nicht angehen, oder?
    • Name:
    • Meier
  3. nur mal so ...

    Foto von Stefan Ibold

    Moin,
    ... als Nebenfrage: haben Sie denn die Umlage der Stromkosten VOR Auftragsvergabe der Gewerke mit den übrigen AN vereinbart?
    Und ich weiß nicht, ob ein Baustromkasten, der augenscheinlich zu der Baustelle gehört, nicht benutzt werden darf, nur weil Sie das nicht wollen, diesen Umstand dem AN aber nicht explizit mitteilen.
    Wie soll denn der AN sein Gewerk erstellen, wenn ihm kein Strom zur Verfügung steht? Im Interessedes Baufortschritts hat der AN sich der vorhandenen Energiezufuhr bedient. Die Kosten brauchte er ja offensichtlich nicht in seine Eiheitspreise einzukalkulieren, da das ja nicht VOR Auftragsvergabe kenntlich gemacht wurde.
    Ich würde aus meinem pers. Verständnis die Zahlung ebenfalls verweigern. Auch bei den anderen Gewerken scheint mir der von Ihnen eingeschlagene Weg nicht ganz sauber zu sein. Es riecht ein wenig nach Drittelfinanzierung.
    Grüße
    Stefan Ibold
  4. Handwerker verschenken keinen Strom

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    Umlagen des Baustroms sind nur dann möglich, wenn sie Angebots- und Vertragsgrundlage sind. Grund: die Unternehmer müssen die Kosten kalkulieren können. Abzüge im Nachhinein, nach welchem Schlüssel auch immer, sind nicht möglich. Die "Üblichkeit" hilft nicht weiter. Es ist durchaus auch möglich und üblich, dass Strom bauseits gestellt wird. Am Ende bleiben die Kosten sowieso immer beim AG (Generalunternehmer), entweder via einkalkuierter Umlage oder wegen bauseitiger Stellung. Dazwischen gibt es nichts.
  5. @meier

    Entschuldigen Sie in voraus, wenn ich gleich etwas polemisch werde. Aber wenn sie auf die "guten deutschen Tugenden" abzielen, dann hätten Sie ja auch einen Vertrag mit klaren Spielregeln abschließen können, od sie dann den gleichen Preis für die Schreinerleistung unter Berücksichtigung "diverser Umlagen" bekommen hätten, Stelle ich mal in Frage. Aber sind Sie sich eigentlich bewusst, dass mit einem solchen Vorgehen gegenüber dem Schreiner sie sich bei (berechtigten) Mängeln oder Wartungsarbeiten usw. ungleich schwerer tun?
    Wie man in den Wald ruft ...
    Wie schon H. Stubenrauch erwähnte, den Strom müssen Sie als Bauherr sowieso zahlen und ohne vertragliche Grundlage mit dieser "Nachforderung" gleich zweimal ...
    Gruß
  6. *Kopfschüttel*

    Ich würde nie auf die Idee kommen, Baustrom umzulegen. Ist das nicht ein Wenig kleinlich?

    @Herr Raabe: Auch in der heutigen Zeit haben wir Aufträge per Handschlag vergeben. Sogar Reklamationen wurden ausgeführt. Es gibt auch noch Firmen mit Moral, die zu ihre Arbeit stehen.

    Herr Mantel sagt m.E. schon was wahres: "Wie man in den Wald ruft ... "

  7. Außerdem ...

    Seit wann zahlt der Generalunternehmer den Strom aus eigener Tasche?
    Entweder zahlt der Bauherr nach tatsächlichem Verbrauch oder der Generalunternehmer hat eine Pauschale in seinen Kosten an Hand des zu erwartenden Verbrauchs einkalkuliert.
    Entweder soll hier also Kalkulationsdusseligkeit "saniert" oder doppelt verdient werden.
    Das ist scheinbar in Deutschland auch ohne Konsequenzen möglich!
  8. Faslch verstanden?

    Sicherlich ist der Unternehmer in die Lage zu versetzen, die Baustromkosten (und auch die Bauwasserkosten) vorher zu kalkulieren. Da nach seiner eigenen Aussage über die Benutzung eines Baustromzählers nicht verhandelt wurde und er zum Zeitpunkt seiner Kalkulation nicht davon auszugehen hatte, dass ihm Baustrom kostenfrei zur Verfügung gestellt würde, so hat er in seine Kalkulation einen Messbetrrag für Baustrom berücksichtigen müssen. Denn schon aus der VOBAbk. im § 4 Nr. 4 ZTeil B ist geregelt, dass der Auftragnehmer die Kosten für Messer und Zähler und die Kosten des Verbrauchs zu zahlen hat. ICh unterstelle, dass bei einem BGBAbk.-Vertrag keine anderslautende Vereinbarung konkludent zugrunde gelegt wird.
    Da der Schreiner also bei der Kalkulation davon auszugehen hatte, dass er die Kosten für Zähler und Verbrauch selbst zu tragen hat, hat er dies auch in einer Weise in seiner Kalkulation zu berücksichtigen. Wäre dem anders, dass ihm die Kosten für Messer von AG übernommen werden, hätte es wohl einer ausdrücklichen Vereinbarung bedurft, oder?
    Natürlich stand an der Baustelle ein Zählerschrank. aber es war nicht vereinbart, diese zu benutzen, da der Schreiner schon bei der Kalkulation davon ausz7ugehen hatte, dass er selbst für Versorgung Sorge zu tragen hat. Wenn er sich nun trotzfdem, mangels Vereinbarung, dem vorhandenen Kastens bedient und hierfür anfallende Kosten nicht vergütet, so bereichert er sich daran, da die kalkulierten Kosten für Strom nicht ausgegeben werden.
    • Name:
    • Meier
  9. @meier II

    Auch auf die Gefahr hin, dass ich einen Anschiss von der Forenmoderation bekomme:
    Sie sind genau die Sorte von Bauherrschaft, mit denen ich definitiv keine Verträge abschließe ...
    Und überlassen Sie die laienhaften Interpretation von VOBAbk. und BGBAbk. Ihrem Anwalt, der Ihnen ob des Streitwerts und der Vertragsgrundlage auch ein paar Takte sagen wird.
  10. Herr Mantel

    Nichts für ungut. Ich bin kein Bauherr, ich bin Generalunternehmer. Ich habe eine Kalkulation und an der halte ich fest. Ich bin noch in der Lage, meinen Handwerkern derartiges Vertrauen entgegenzubringen, dass ich Verträge noch per Handschlag mache. Ich erwarte von meinen Vertragspartnern somit aber auch entsprechende Sensibilität. Ich will mich nicht an meinen Nachunternehmern und auch nicht an dem Schreiner bereichern. Ich habe mich dazu entschlossen, es meinen Nachunternehmern so leicht wie möglich zu machen und halte deshalb selbst den Baustromkasten vor, damit nicht jeder einzelne Handwerker zusehen muss, wie er an Strom kommt. Dies wäre für jeden Handwerker immer wieder die gleicher Rennerei. Diese Rennerei nehme ICH einmal in kauf und dann ist gut. Was ist daran nun so verwerflich, wenn ich hierfür die von mir verauslagten Kosten von meinen Nachunternehmers zurückverlange? Dies ist doch nur fair. Ich verlange ja keine Zinsen. Ich miete einen Baustromkasten und bezahle monatlich Miete. Zudem trage ich die Vorauszahlungen an den Stromlieferanten. Den Nutzen haben die Nachunternehmer, weil ihnen ein Haufen Rennerei erspart bleibt.
    • Name:
    • Meier
  11. VOB/B § 4 Nr. 4 ...

    sagt auch: WENN NICHT S anderes vereinbart IST.
    Wer sagt denn, das der Tischler nicht eine andere Vereinbarung hatte, wenn VOBAbk. nicht vereinbart und keine Regelung getroffen wurde?
    Über was reden wir hier eigentlich beim Tischler?
    20 € oder 30 € Wenn überhaupt!
    Und warum verweigert der Tischler die Zahlung. Wurde der Preis vorher so weit gedrückt, das der jeden Ct braucht oder wurde die Rechnung unberechtigt gekürzt?
    Ich riskier jetzt auch mal nen Anschiss und sage, ich versteh den!
    @ Achim
    Noch viel schlimmer. Das ist selbst ein Unternehmer!
  12. Crossposting ...

    Au Mann, mir kommen gleich die Tränen.
    Sie sind ja ein echter Weltverbesserer.
    Soll ich Ihnen sagen warum Sie den Baustromkasten vorhalten. Weil Ihre Handwerker sonst nicht arbeiten können und Sie Interesse am Baufortschritt haben und nicht um Wohltäter zu sein.
  13. Herr Dühlmeier

    sagt auch: WENN NICHT S anderes vereinbart IST.
    Wer sagt denn, das der Tischler nicht eine andere Vereinbarung hatte, wenn VOBAbk. nicht vereinbart und keine Regelung getroffen wurde?
    DER SCHREINER selbst, DENN ER SAGT JA, ES gäbe KEINEN Vertrag!
    Über was reden wir hier eigentlich beim Tischler?
    20 € oder 30 € Wenn überhaupt!
    ES IST SO: NACH DEN tatsächlichen kosten, DIE ICH VERAUSLAGT hatTE BETRÄGT DIE Rechnung 235 €. ICH hatTE MIT DEM SCHREINER EIN Gespräch GESUCHT, IN DEM ER erklärte, ER FÄNDE DEN BETRAG ZU hoch. ICH KANN ihm ALLE tatsächlichen kosten nachweisen. TROTZDEM habe ICH mich DAZU BEREIT erklärt, dass DER SCHREINER DES LIEBEN FRIEDENS wegen weniger BAZAHLT. SCHLIESSLICHLICH hat ER INZWISCHEN DIE Forderung DEM Grunde NACH ANERKANNT. WIR sind ALSO VERBLIEBEN, dass ER mir sagen SOLLE, wieviel ER BEREIT wäre, ZU Zahlen. DAZU haben WIR EINE DEADLINE vereinbart. diese Frist LIES DER SCHREINER leider VERSTREICHEN. ICH habe ihm DESHALB heute ANGERUFEN UND NACHGEFRAGT: DARAUF erklärte ER mir, ER BRAUCHE gar nichts ZU BEZahlen, WEIL KEIN Vertrag bestünde. UND DAS ÄRGERT mich.
    Und warum verweigert der Tischler die Zahlung. Wurde der Preis vorher so weit gedrückt, das der jeden Ct braucht oder wurde die Rechnung unberechtigt gekürzt?
    NEIN. DER Preis WURDE überhaupt NICHT GEDRÜCKT. Problem war NUR, dass ER während DER BAUZEIT EINEN DICKEN Mangel VERURSACHT hatTE, DER  -  WIE ER selbst SAGT  -  seine Kalkulation ÜBER DEN Haufen GEWORFEN hat. dies soll ALSO nun AUCH NOCH ZU meinem Problem gemacht werden? ICH FASS ES NICHT!
    Ich riskier jetzt auch mal nen Anschiss und sage, ich versteh den!
    Niedrigenergiehaus nehmerQUALITÄTEN: DA VERSUCHT MAN FAIR ZU sein UND DANN DAS!
    • Name:
    • Meier
  14. Nochmal Dühlmeier  -  crossposting

    Ja, ja, begeben Sie sich jetzt nur auf die Unterstellerebene. Selbstverständlich bin ich auch am Baufortschritt interessiert. Selbstverständlich mache ich das auch nicht ganz uneigennützig. Ich will meine Baustellen möglichst ohne Probleme führen. Probleme kosten bekanntlich Zeit und Geld. Und dabei denke ich im Team  -  also an meine Nachunternehmer und auch an mich. Da brauchen Sie nicht zu weinen beginnen, Herr Dühlmeyer!
    • Name:
    • Meier
  15. nee, schon richtig gelesen : (

    Foto von Stefan Ibold

    Herr Meier,
    theoretisch hätte der Schreiner ja einen eigenen Zählerkasten aufstellen können. Die Kosten, wobei hier die Anschlusskosten wohl der größte Teil ist, hätte er dann in die EP einkalkuliert. Folglich hätten Sie die entgelten müssen oder den Auftrag an einen billigeren Kollegen des Schreiners vergeben müssen. Den hätte dann vermutlich das gleiche Schicksal ereilt, dass der jetzige AN nun hat.
    Und Sie sollten richtig lesen:
    § 4 VOBAbk.-B 4.
    Der Auftraggeber hat, wenn nichts anderes vereinbart ist, dem Auftragnehmer unentgeltlich zur Benutzung oder Mitbenutzung zu überlassen:

    c) vorhandene Anschlüsse für Wasser und Energie. Die Kosten für den Verbrauch und den Messer oder Zähler trägt der Auftragnehmer, mehrere Auftragnehmer teilen sie anteilig.
    Es wirkt wie ein Widerspruch. Einerseits bekommt der AN die Dinger unentgeltlich zur Verfügung, andererseits soll er für den Verbrauch und die Mietkosten (nicht die Anschlusskosten) bezahlen.
    Über den Verbrauch können wir hier vielleicht noch diskutieren, obwohl ich der Meinung bin, dass es schon einen Unterschied zwischen VOB und BGBAbk. gibt. Sie haben schlicht gar keine Vereinbarung getroffen. Auf was soll sich der AN einstellen?
    Über wieviel Geld reden wir hier überhaupt?
    Stefan Ibold

  16. im Kreis

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    Die Kosten laufen im Kreis: Sie zahlen den Stromabschlag, die Handwerker kaufen Ihnen (im Idealfall) den Strom ab, um ihn via Zuschlag auf die Baupreise wieder an Sie zurückzuverrechnen. Am Ende bleiben die Kosten also beim AG. Wenn Sie den § 4.4 VOBAbk./B in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie die VOB vereinbaren, als Ganzes. Ich sehe nicht, dass Sie den 4.4 rosinenpickend als "übliche Verkehrssitte" beim BGBAbk.-Vertrag nachträglich einfordern können. Auch der Handwerker kann nicht nachträglich eine 4-jährige Gewährleistungsfrist anstelle der 5-jährigen nach BGB einfordern, nur weil sie bei Anwendung der VOB üblich ist.
  17. Ihr Schreibstil kommt mir verdammt bekannt vor, Herr Meier!

    Sind Sie nicht ein bekannter Generalunternehmer hier ist aus dem Forum?
    :)
  18. 235 €?

    Baustromverteiler samt Anschluss an Stromnetz ca. 1000 € für ein Jahr = rd. 19 €/Woche.
    Normale Arbeitszeit eines Bautischlers (Fenster?) 2 Wochen = 38 €
    Bleiben 198 € für Strom. Bei  -  angenommenen  -  20 Ct/kWh ergibt das 990 kWh. Bei 10 Arbeitstagen a 9 Std. müsste der 11.000 W/Tag verballert haben. Mit einer Hilti + Hobel + Makita?
    Alles incl MwSt
    Die Rechnung würde ich auch nicht akzeptieren.
  19. Wahrscheinlich inkl. Heizlüfter

    mit 2000 Watt, der über Ostern in der Baubude versehentlich durchlief!?
  20. Nö, Stefan Ibold und Bruno Stubenrauch

    Alles schön und gut. Ich habe auch richtig gelesen. Die Zähler und den Verbrauch Stelle ich den Handwerkwrn zur Verfügung. Ich berechne nicht den Anschluss. So verlangt es die VOBAbk..
    Die Kostenlaufen eben nicht im Kreis. So wie es ist, bezahle ich dem Schreiner den einkalkulierten Teil für Strom und zudem bezahle ich die Bereitstellung und den Verbrauch anteilig.
    Was ist denn nach BGBAbk. üblich, Herr Stubenrauch.
    • Name:
    • Meier
  21. Und nochmal Herr Dühlmeyer

    Zugegeben, 235 € sind auch eine Menge Geld  -  keine Frage. Dies ergibt sich dennoch aus den tatsächlichen Kosten. Der Schreiner hat übrigens Parkettböden, Trockenbauarbeiten und Innentüren an zwei Häusern ausgeführt.
    Ich war ja auch kompromissbereit und habe dem Schreiner zugestanden, etwas weniger zu bezahlen. Immer noch besser, als im Endeffekt ein gespaltenes Verhältnis zu haben. Und dafängt für mich die Unfairness an. Erst erklärt er, sich hierzu Gedanken zu machen, dann hält er die Deadline nicht ein und zum Schluss sagt er, dass er keinen Vertrag hat und nicht zahlen will. Nur weil er sich selbst wegen eines Mangels geschadet hat. Eine feine Art ist das.
    • Name:
    • Meier
  22. doch

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    Glauben Sie ernsthaft, dass es eine Handwerksleistung gibt, bei der die Energiekosten endgültig ungedeckt beim Handwerker hängenbleiben? Nein. Die sind immer kalkuliert und landen am Ende beim Besteller. Ich sagte es schon: Handwerker verschenken keinen Strom.
    Üblich nach BGBAbk.: das BGB enthält keine explizite Regelung zum Baustrom. Deshalb gilt der in unserem Rechtssystem ungeschriebene Grundsatz: wer etwas will (hier: eine Vergütung ohne dass sie vereinbart worden wäre), hat die Darlegungspflicht. Sie müssen den Beweis für die Üblichkeit antreten, nicht umgekehrt.
  23. Herr Stubenrauch

    Ich kann Ihre Ansicht gut verstehen. Jedoch hat sie für mich den Beigeschmack, als würde mir unterstellt, ich wolle von den Handwerkern etwas geschenkt haben oder mich an denen bereichern. Dem ist nicht so. Ich will jhier mit niemandem über Beweislasten pder Üblichkeiten diskutieren und schon gar nicht streiten. Ich kann es aber auch nicht anerkennen, dass der Schreiner mich derart abserviert und seinen Kalkulation hiermit auf meine Kosten "rettet".
    • Name:
    • Meier
  24. Herr JDB

    Wer bitteschön denken Sie denn, soll ich den sein als bekannter Generalunternehmer hier aus dem Forum?
    • Name:
    • Meier
  25. Auch und noch was, Herr Dühlmeier

    Ich hoffe Ihre Tränensäcke sind wieder trocken ;-) Nochmal zum Thema Eigennutz: Ich könnte auch dem Bauherren die Last des Baustromprovisoriums aufs Auge drücken. So wäre auch gewährleistet das die Handwerker arbeiten können und sie mich polemisch nicht mehr als Wohltäter bezeichnen.
    • Name:
    • Meier
  26. @"Kollege" meier

    Ihre Ansprüche sind dann legitim, wenn ein ordentliches Vertragsverhältnis vorliegt. Auch bei einem "Handschlaggeschäft" sind Sie verpflichtet, eventuelle Nebenkosten explizit zu erwähnen. Dies haben sie offensichtlich nicht getan  -  sonst gäbe es ja keinen Streit  -  und so wie ich die Rechtslage beurteile (ein wenig kenne ich mich hier auch aus) machen sie hier den zweiten Sieger.
    Sie sind genau die Sorte von Generalunternehmer, mit denen ich mich tagtäglich um Aufträge prügle:
    Dumpingangebote vorlegen  -  ums verrecken den Umsatz an Land ziehen  -  und auf Kosten von kleineren und schwächeren Subunternehmer / Nachunternehmer die GK's retten  -  na danke schön. Genau diese Machenschaften sind es doch, die jegliches Vertrauen unter den ausführenden Firmen mit den Füssen tritt. (Berufs-) ethik = 0
    Wir haben unseren Stamm von Subunternehmer / Nachunternehmer, die mir vertrauen, so wie ich denen vertraue  -  Vertrauen auf ordentliche, mänglfreie Leistung, mit der man mit Stolz vor den Bauherren treten kann.
    Und glauben sie mir, lieber verzichte ich manchmal auf einen Auftrag, bevor ich meine Subunternehmer / Nachunternehmer so behandle.
  27. Herr Meier

    Sie geben die Kosten doch weiter!
    Wenn Ihre Subunternehmer / Nachunternehmer richtig rechnen, sagen die  -  ich muss an Hr. Meier xyz € Strom bezahlen. Und die lege ich auf meine EP's um.
    Und die EP's geben Sie mit einem Aufsclag an den Bauherren weiter.
    Nur steht es für den Bauherrn nicht deutlich sichtbar da, das er auch den Strom bezahlt.
    Da können Sie auch gleich alles bezahlen, von Ihren Subunternehmer / Nachunternehmer kleinere Preise bekommen und den Baustrom dem Bauherren anlasten.
  28. Herr Mantel

    Was soll das denn jetzt? Wieso unterstellen Sie mir, ich würde mit Dumpingangeboten durchs Land ziehen? Das mache ich nicht. Ich wette mit Ihnen, dass ich mich genauso zur Decke strecken muss, wie Sie und mich ebenfalls mich "Billiglutschern" herumärgern muss. Nochmal: Ich will mich nicht an meinen Nachunternehmern bereichern und ich will auch nicht meine Kalkulation verbessern. Also was soll das? Glauben Sie im ernst, dass ich meine Kalkulation durch die Umlage Baustrom verbessere, die ich zuvor selbst bezahlt habe? Sie sollten etwas von Kalkulation verstehen. Und weiter: Was hat ein zusätzlicher Kostenteil mit angeblichen Dumpingpreisen zu tun? Das sollten Sie mir mal erklären. Ich bin gespannt.
    • Name:
    • Meier
  29. Her Dühlmeier

    Sie sehen, ich bin bei der Sache dabei. Natürlich gibt es auch andere Varianten, die Kosten zu verteilen. Aber was zum Teufel ist an meiner Methode falsch?
    • Name:
    • Meier
  30. Milchmädchenrechnung ...

    Herr Meier
    Nehmen wir mal an, alles läuft bei Ihnen nach Plan.
    • Sie kaufen die Leistung Baustromverteiler und geben die Kosten Ihren AG weiter
    • Sie geben die Verbrauchskosten an Ihre Sub's weiter.
    • Die kalkulieren z.B. so: 1 Stck Innentür 350 €, anteilige Stromkosten 3 € = 353 €
    • Sie bekommen eine Rechnung über 353 €, die Sie mit ca. 10 % Nachunternehmerzuschlag an Ihren AG weitergeben.

    Wer hat nun wohl den Strom bezahlt? DER Bauherr! Und kein anderer.
    Da können Sie auch gleiches alles selbst bezahlen und direkt an Ihren AG weiterleiten. Spart sogar noch den Nachunternehmerzuschlag auf die Verbrauchskosten, womit Sie wieder ein paar € gespart haben.

  31. noch mal

    @meier  -  wenn alles so toll ist  -  und  -  ihr Handschlag immer sitzt  -  warum streiten wir hier dann. außerdem  -  zu ihrer Argumentation  -  ich glaube nicht  -  das sie für jeden nachunternehmer einen eigenen Zähler installiert haben. die pauschale umlage auf ihre nachunternehmer  -  wenn sie gewollt ist  -  ist eben schon einzelvertraglich festzulegen  -  unter anderem damit die diesen posten in ihrer Kalkulation berücksichtigen können. wenn  -  wie jetzt von ihnen dargestellt  -  sich der Schreiner nicht an ihre mündliche Absprache hält  -  haben sie außer der feuchten Hand vom händedruck halt ein Problem diese Vereinbarung zu beweisen. da hilft ihre ganze Aufregung und besserwisserei nichts  -  lernen sie dazu und bemühen demnächst Blatt und Stift!
    MfG
    jens
  32. Wie wäre es'denn,

    Foto von Lukas Ensikat

    wenn die Handwerker künftig ihre Kalkulation rein auf Handarbeit ohne elektrische Geräte machen und zu Pinkeln nach Hause fahren, weil irgendwann noch ein Münzautomat am Dixi hängt?
    Die spinnen, die Römer!
  33. Der Bauherr und nicht die Handwerker sollen den Strom bezahlen!

    Hallo, bei allen meinen Baustellen, sei es als Rohbauunternehmer oder im Bereich des schlüsselfertigen Bauens erstelle ich immer den Baustromanschluss. Die Kosten kalkuliere ich mit ein, sodass der Bauherr, der ja der eigentliche Nutznießer ist, die Vergütung hier für trägt. Niemals berechne ich die Kosten den einzelnen Gewerken. Mir wäre es viel zu viel Aufwand mich wegen der Abrechnung mit 20 Gewerken auseindanderzusetzen. Die sagen dann zu recht, dass der Verteilerschlüssel nicht gerecht ist. Soll den jede Firma einen Zwischenzähler mitbringen? Wer soll die Zählerstände notieren und kontrollieren, dass niemand verkehrt einstöpselt?
  34. Als Schreiner

    würde ich mich
    a) beim Energieliferanten erkundigen, ob Sie den Strom überhaupt weiter verkaufen dürfen (ist in der Regel nicht zulässig) und
    b) meinen Anwalt konsultieren ob hier nicht Wucher vorliegt, die Verbrauchsrechnung wurde weiter vorn schon gemacht.
  35. "natürlich"

    darf ich den Baustrom weiterverkaufen ... "ABER" ich darf "nur" die reinen Energiekosten "ohne" Aufschlag weiterverkaufen (!)
    so ca. 30 BVAbk. pro Jahr und die rot-grüne Politik hat's geschafft das des dabei auch kräftig auf den Geldbeutel geht ... "wie" ich das mache?
    Bauvertrag Vermerk: auf die DINAbk. 18330 (Verteilungsschlüssel)
    die reinen Stromkasten (gemäß E-Werk) abzüglich meinen Anteil von
    45.5 % hat der Bauherr separat nach Abklemmen des Baustromkastens zu zahlen (!) ... wie der das mit den anderen Handwerkern verrechnet ist mir (Entschuldigung) scheiß egal (!) ... "denn" ich habe's vor Jahren bereits aufgegeben mich mit kleinkarierten Handwerker wegen dessen Stromkosten nach Verteilerschlüssel bzw. mit liegenden und damit nicht zählenden Zwischenzählern abzuärgern (!)
  36. "plus"

    in den Wintermonaten wo damit zu rechnen ist dass der Bauherr seinen Bau mit meinen Strom heizt geh ich her und schreib in den Bauvertrag: "Strom bis Fertigstellung Rohbau" ist meine Angelegenheit danach wird der Stromzähler abgelesen und der Bauherr zahlt den Rest bis Ultimo (!)
  37. Viel Lärm um nichts.

    Leider wurde in diesem Thread von den meisten Diskussionsteilnehmern an der Sache vorbei diskutiert. Henner Henkel hat so ziemlich am Anfang dieses Threads geschrieben, dass der Schreiner die Stromkosten ja DEM Grunde NACH ANERKANNT hat, jedoch plötzlich auf blöd macht und nun einfach nicht mehr zahlen will. Nur darum geht es. Die "Rechtmäßigkeit" der Stromrechnung stellt ja nicht mal der Schreiner selbst in Frage. So What?
    MfG Ortwin
  38. Rudelbildung?

    damit mache ich mir sicher keine Freunde ...
    ist es nicht sehr oft so (in letzter Zeit?) das hier eine Rudelbildung um den Fragesteller entsteht? Jeder hackt mal drauf  -  das wunder ist hier, dass Herr meier auch noch hartnäckig antwortet ... warum muss eigentlich (fast?) jedem Fragesteller unterstellt werden "böse" zu sein? ist das hier eine eigene "community" oder ein expertenforum? wer meint der Fragesteller ist ein schuft soll das Antworten bleiben lassen  -  der jeweilige Fragesteller wird es schon merken, wenn keiner antwortet!
  39. Da bin ich wieder

    Der letzte Beitrag hat mir gefallen. Ist wirklich wahr: Hier wird man unterschwellig beschimpft, hier werden einem Unterstellungen untergeschoben und eigentlich wollte ich nur wissen, wie man hier den Schreiner argumentativ zu einem Kompromiss lenken kann. Ich sage es noch mal, auch wenn ich mich immer wieder wiederhole: Ich will mich nicht an den Handwerkern bereichern noch will ich sie abzocken und preisdrücken.
    Ich sage hier: Leben und leben lassen. Ich habe dem Schreiner im Vertrauen den Auftrag per Handschlag gegeben. Und nun fällt der Schreiner mir in den Rücken, weil vielleicht juristisch ein Fehler gemacht wurde. Das schlimme daran ist ja, dass der Schreiner ja kompromissbereitschaft gezeigt hatte und die Forderung dem Grunde nach anerkannt hat und irgentein Depp ihm danach erzählt hat, es bestünde kein Vertrag, deshalb brauche er nichts zahlen. Also wenn ich nun dem Handwerker kleinkariert gegenüber würde und das BGBAbk. oder die VOBAbk. engstirnig auslegen würde, dann würde es noch viel viel Streit geben in Zukunft. Nur wem hilft das?
    • Name:
    • Meier
  40. Dann sagen Sie dem Schreiner

    dass Sie Ihn wegen dieses seines Geschäftsgebarens (nicht wegen der Leistung oder der 3 € Stromkosten) im Fall der Nichtzahlung nicht weiterempfehlen und schreiben die 3 € innerlich ab. Ich würde als AN (allerdings auch nicht als AG) wegen solcher Kleinigkeit keinen Streit provozieren.
  41. Das schlimme ist ja

    dass der Schreiner Sicht selbst um seinen Gewinn gebracht hat, weil er einen schweren Mangel produziert hat. Folge einer solchen Sache ist doch meistens, dass auf den Baustellen "getrommelt" wird, dass der Generalunternehmer nicht zahlt. In Wirklichkeit zahlt der Generalunternehmer in der Tat nicht, weil Mängel da sind. Jetzt sind die Mängel beseitigt, dem Schreiner ist der Gewinn flöten gegangen und nun steht der Generalunternehmer mit einem schlechten Leumund da und sein vorfinanziertem Geld rennt er nun auch noch hinterher und der Schreiner verweigert jegliche Kompromissbereitschaft, weil er selbst für seine Mängel verantwortlich ist. Dies versteht er wohl so, wie er durch die Blume sagte, dass ich als Generalunternehmer wegen der Mängel seinerzeit ja auch nicht nachsichtig war. Offenbar eine Retourkutsche. Da soll das Handwerk noch einmal stöhnen. Viele Probleme sind tatsächlich hausgemacht.
    • Name:
    • Meier
  42. Herr Meier

    Sie haben mindestens 2 Fehler begangen  -  neben dem fehlenden Geschreibsel.

    1) den Fehler, Ihrem Sub nicht deutlich zu sagen, dass Sie die Verbrauchskosten umlegen werden. Zumal dann, wenn auf die VOBAbk. verzichtet wurde!

    2) den Fehler, Ihren Sub mit einer völlig überhöhten Förderung vor den Kopf zu stoßen. Den 235 € Verbrauchskosten sind selbst mit einer Parkettschleifmaschine nicht hinzukriegen.
    So nun hat der schon nen Bock gebaut, hat den behoben, was zumindest Arbeitszeit gekostet hat. (Ganz nebenbei, sein Sie doch bitte mal froh, dass er behoben hat). Und dann soll seine eh wohl dünne Decke noch weiter runtergezogen werden, in dem Sie ihm völlig überhöhte Verbrauchskosten ohne Hinweis abknöpfen wollen.
    Ob er da mal gesagt hat, Verbrauch bezahl ich, oder nicht, jur. ist der im wohl im Recht. Und einen Gutteil Schuld an der Situation tragen Sie mit, da bin ich mir ganz sicher. Und das meine ich ganz wertfrei.

  43. ich kapier es nicht

    Foto von Stefan Ibold

    Moin,
    @ RD, sind es wirklich 235 €? Stand das irgendwo beschrieben? Wenn ja, habe ich es wohl überlesen.
    @meier. Unabhängig wer was bezahlt, Herr Henkel hat es geschrieben, letztlich bezahlt es doch der BH oder nicht?
    Irgendwie werden doch die Kosten entweder einkalkuliert, dann bezahlt er es über die EP, oder er stellt das gesamte Equipment zur Verfügung, was m.M. nach das einfachste wäre.
    Was passiert denn eigentlich mit der Müllentsorgung auf der Baustelle? Die Kosten sind meistens ungleich höher.
    Grüße
    Stefan Ibold
  44. @ Stefan..

    Stand im Beitrag 13.235 € anteilige Verbrauchskosten.
  45. ich kapier es auch nicht

    ist doch nun wirklich alles gesagt. es wurde auch schon festgestellt das man umlagen tätigen kann  -  der eine oder andere findet es nicht praktikabel  -  aber möglich ist es schon. da gab es auch keinen Vorwurf. es muss halt nur für den betreffenden kalkulierbar sein. so  -  und nun gab es auf der Baustelle auch noch stress. aha  -  der Schreiner sagte also erstmal  -  klar habe ich Strom verbraucht! na und. wenn es Streit gibt werden oft absprachen vergessen oder ins Gegenteil verkehrt. Herr meier  -  sie brauchen sich nicht rechtfertigen  -  es ist halt ihre schuld sich das nicht schriftlich geben zu lassen! was gibt es da noch zu sagen? erwarten sie doch auf dem bau nicht mehr Moral als in dieser Gesellschaft üblich. wenn sie mit Handschlag durchs 21. Jahrhundert ziehen ist es eine Frage der Zeit das ihnen mahl das fell über die Ohren gezogen wird  -  da ist doch rund 200 € ein bruchteil von Peanuts! ich gebe im übrigen zu das oft auf Fragestellern rumgehopst wird  -  aber in diesem fall? neee
    ich nehme nicht an das der gu meier seine Aufträge per Handschlag erhält  -  warum dann keine ordentliche Regelungen mit seinen subs? da sind selbst die böswilligsten Unterstellungen  -  die hier im übrigen nicht erfolgt sind  -  gerechtfertigt. im übrigen  -  der böse Schreiner hat doch seinen Mangel beseitigt!
    Herr meier sollte nicht die folgen seiner schlampigen Arbeit (sorry  -  empfinde ich so) auf andere abwälzen. jede Diskussion darüber zeigt nur Uneinsichtigkeit. es müsste keine Diskussion geben wenn er seine Arbeit ernster nehmen würde! ich glaube nicht, dass der Schreiner sich rausmogeln wollte  -  wenn er einen schriftlichen Auftrag mit der Stromkostenregelung in den Händen hielte. (das ist keine negative Wertung des Menschen meier)!
    MfG
    jens
  46. Was ist

    eigentlich mit den anderen Gewerken?
    Haben die alle bezahlt?
    Hat keiner geknurrt?
    Wieviel kWh waren's denn insgesamt?
    Ist das bei Ihren Baustellen ein üblicher Verbrauch?
    Falls nein:
    Kam Ihnen der Verbrauch nicht selbst spanisch vor?
    Haben Sie Ursachenforschung betrieben?
  47. Nur ein bisschen schwanger

    Ich gebe ja zu, dass es nicht richtig war, ein Handschlaggeschäft zu tätigen. Der Schreiner kann sich jetzt trotzdem nicht darauf zurückziehen, dass es keine Absprache gab, dass den Strom umlege. Im Gegenzug kontere ich nämlich, dass es keine Absprache gab, dass er einfach an den Stromkasten herangegangen ist, ohne zu fragen. Hätte er nämlich gefragt, hätte man sich auch über Beteiligungen unterhalten können. Eben weil die Situation so unklar klar ist, habe ich dem Schreiner doch zugestanden, meine Forderung zu verringern. Er war damit ja auch einverstanden. Soweit war ja auch noch alles OK und es gab kein Grund für Streit. Ich finde es nur unfair, dass sich der Schreiner jetzt auf unklare Absprachen zurückzieht. Schließlich hat er sich auch nicht richtig verhalten. Wenn Sie vor der Tür Ihr Auto parken und es nicht abschließen, dann heißt das doch auch nicht, dass ihr Besuch einfach damit kurz losfahren darf um bei der nächsten Tanke die vergessenen Blumen zu kaufen, oder?
    • Name:
    • Meier
  48. Herr Meier

    Das mit dem Auto war ein Klasse Eigentor.
    Wenn Sie nämlich Ihr Auto samt Schlüssel vor der Tür stehen haben, und damit fährt einer los, passiert folgendes:

    1) Ihre Diebstahlvers. zahlt nicht wg. grober Fahrlässigkeit

    2) Passiert mit Ihrem Auto Dritten was, tritt Ihre Haftpflicht in Vorkasse und nimmt bei Ihnen Regress, ebenfalls wg. grober Fahrlässigkeit

    3) bekommen Sie womöglich noch eine Anzeige wg. Verleitung zum Diebstahl (oder wie immer das im Jur. -Deutsch heißt)
    Heißt also, Sie haben grob fahrlässig Ihr Auto = Stromkasten offen gelassen. Nu ist einer gefahren = Strom verbraucht.
    Nix Regress.
    Im übrigen, mich würd auch mal interessieren, wie hoch denn der Gesamtverbrauch war.
    Ich habe gerade von Bauherren die Verbrauchsrechnung für einen Baustromzähler gesehen. Baustelle mit Kran, Steinschneidetisch usw. + Bautrocknern (5 Stck) + 2 Elektrogebläseheizern für 4 Wochen. Da hat der Strom "nur" 1.900 € gekostet.
    Bei 235 € Verbrauchskosten hätten 8 Gewerke ausgereicht, um das zusammenzukriegen  -  wenn alle 235 zahlen!

  49. Der Vergleich mit dem Auto hinkt

    In dem Baustromfall habe ich ja nichts fahrlässig offen gelassen. Sondern es waren auch noch andere Handwerker da, die während der normnalen Arbeitszeit den Stromkasten aufgeschlossen hatten, weil Sie Strom brauchten. Nehmen wir ein anderes Beispiel: Sie haben einen Abfallcontainer bestellt und die Firma setzt den vor ihrer Haustüre ab. Noch ehe Sie sich versehen, haben sich Nachbarn dort ihres Abfalls entledigt. Es gab keine Absprache mit den Nachbarn und auch keinen Vertrag, in dem steht, dies nicht zu tun. Die Nachbarn argumentieren auf Ihre Nachfrage, dass Sie dachten, es handele sich um einen Container von der Stadt, der für jedermann zur Verfügung steht. Und nun?
    • Name:
    • Meier
  50. Wie hoch..

    war denn nun der Verbrauch?
  51. Containervergleich hinkt

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    Dass die Nachbarn nichts in den Container zu werfen haben ist klar. Genauso wenig könnte man bestreiten dass es Stromdiebstahl wäre, wenn ein Nachbar auf Ihrer Baustelle Strom gezapft hätte. Beim Handwerker, der berechtigter Weise dort Zugange ist, ist das was anderes. Der Schreiner hat bestimmt auch andere Baustelleneinrichtungen benutzt, z.B. Zufahrt, Lagerflächen, Gerüst und Absicherungen, ohne dass er mit Umlagen rechnen musste.
  52. au backe

    die vergleiche sind ...  -  hhm.
    auch die Moral wurde schon angesprochen. nun haste halt das Problem das der Schreiner nicht mitspielt. so ist das leben nun mal. wenn der Schreiner sich auf den Standpunkt stellt  -  z.B. basta ich habe nur 6 € Strom verbraucht  -  soll der dösbattl doch sehn wo er seine 200 und eine 30 herbekommt und sich ansonsten (nix da mit Auto oder Container) auf § 4 abs. 4. VOBAbk./b beruft  -  kriegst du halt nichts mehr. das leben ist hart und grausam. das rasieren wird dem Schreiner morgens nicht schwerfallen.
    deine vergleiche regen mich zu fragen an:
    wat haste denn gelernt? Kaufmann nich? handwerksmeister  -  nee?
    bauing? hhm  -  oder ist dir das gu oder bt sein so zugeflogen? die Einsicht mit dem Handschlag haste schon mal! versteh mich nicht falsch bitte  -  ich will dir nichts vorwerfen  -  hätte ich ja auch kein recht zu  -  aber der schriftwechsel und deine Argumente assoizieren einiges!
    vielleicht  -  und hoffentlich  -  liege ich ja auch daneben!
    Gruß jens
  53. Keine Antwort ...

    ist auch eine Antwort ;-(.
    Hab gerade noch mal in den Ausgangsbeitrag geschaut. Da steht, dass Vorhalte- und Verbrauchskosten (Vorhaltekosten, Verbrauchskosten) umgelegt wurden.
    Und dann auf VOBAbk./B§ 4 berufen wollen? AHH JA!
  54. da steht vor allem

    dat nichts richtig vereinbart wurde  -  zumindest nicht beweisbar!
    Gruß
    jens
  55. jetzt haben wir H. Meier lange genug geprügelt

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    Dabei liegt es weder an seiner dunklen Gesinnung noch an einer selben des Schreiners. Die Ursachen sind global. Vor gut 10 Jahren hatten wir nominal die gleichen Baupreise, aber 15 % weniger Kosten, weil die Löhne niedriger waren, die Baustoffe billiger und die Energie nur die Hälfte gekostet hat. Da war Luft drin, man konnte bei Kleinigkeiten großzügig sein und Sportsgeist beweisen, z.B. als Generalunternehmer sagen: was soll es wenn ich von einem den Strom nicht bekomme. Heute rutscht jede Kalkulation sofort in die roten Zahlen, wenn eine Kleinigkeit schief geht oder ein Mangel zu beseitigen ist. Den Firmen bleibt gar nichts anderes übrig, als dann genau in den Vertrag zu schauen, Nachträge zu aktivieren oder nach sonstigen Strohhalmen zu greifen, um mit einem blauen Auge davon zu kommen. Alles zu Lasten des Klimas am Bau. Der Schreiner ist in eine solche Lage gekommen. Sie Herr Meier kämpfen anscheinend auch mit dünner Decke und haben keinen Spielraum für Sportsgeist, sonst würde nicht erbittert und unter Bemühen des Forums um 200 € gerungen. Formal wird der Schreiner die besseren Karten haben.
  56. gute Erklärung Herr Stubenrauch

    ich für meinen Teil kann mit dieser Erklärung leben. die Wahrscheinlichkeit das sie den stand auf aunseren deutschen Baustellen mit kampfpreisen und super sparschnäppchen richtig wiedergeben ist sehr hoch.
    freundliche Grüße auch an Herrn meier.
    jens
  57. Das freut mich,

    Herr Raabe, und Danke dafür, dass Sie uns all diese Dinge, die sie so bewegen, mitteilen. Danke!

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN