Sonderwünsche, Sonderleistungen, Eigenleistungen
BAU-Forum: Probleme im Mittelstand und Handwerk

Sonderwünsche, Sonderleistungen, Eigenleistungen

Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben in Frankfurt am Main eine Wohnung gekauft. Die Wohnung wird erst gebaut und bezugsfertig wird sie erst in Oktober 2004.
Wir haben nämlich ein paar Sonderwünsche für unsere Wohnung z.B. Entfall einer Wand zwischen WZ/KÜ Einbau der Wand selber Masse in Fluor für die Abstellkammer, zwischen WZ/KÜ eine Theke von Porenbeton einbauen lassen, noch eine Dusche in der Wohnung, das andere Parkett usw. Alle Vereinbarungen müssen schriftlich bestätigt werden und ein Kostenvoranschlag mit verbindlichen Preisen muss unterschrieben werden. Der Bauträger stellt uns aber für die Sonderwünsche total unrealistische Preise, zu wenig bekommen wir gutgeschrieben und für die exakt selbe Arbeiten müssen wir fast das doppelte drauf Zahlen. Die Angebote sind nicht richtig aufgeschlüßelt obwohl wir das verlangt haben. Es ist nicht ersichtlich was eine extra Tür kostet und wieviel die Kosten für die Einbau der Tür sind. Ebenso ist nicht ersichtlich was allein die Duschwanne kostet, oder was wird verlangt für die Tapezierarbeiten pro m² der neuen entstandenen Wand. Durch Aufschließen der Rechnung wäre nämlich klar das die hohe Preise und zu magere Gutschrift entdeckt würden. Die Firma weiß das wenn die ein Preis von sagen wir 200 € für die Tür nennen, wir uns dann eine andere Tür aus einem Baumarkt auswählen lassen für eine Realistischere Preis oder mit eine bessere Qualität. Natürlich, dann würden wir alle 8 Türen aus den Baumarkt kaufen lassen und eine Gutschrift im von der Firma genannten Wert Wertverlangen
Außerdem, werden die Angebote mit Absicht zu spät abgeschickt um uns unter Zeitdruck zu setzen. Es heißt wenn wir die Angebote nicht rechtzeitig unterschreiben, bekommen wir keine Sonderwünsche ausgeführt und in solch einer Wohnung wollen wir nicht einziehen. Die Firma sagte wenn es zum eine Verschiebung der Wohnungsübergabe wegen der Streitigkeiten kommt, alleine wir die Schuld daran tragen werden. Die Eigenleistungen haben die uns verboten.
Im Kaufvertrag ist im § 4 geregelt das die Sonderwünsche können Berücksichtigung finden, wenn sie nach dem jeweiligen Bautenstand durchführbar, rechtzeitig mit der Verkäuferin (schriftlich) vereinbart, baurechtlich zulässig und technisch durchführbar sind, den Fortgang der Arbeiten nicht verhindern.
Was können wir in unserem Fall tun?
Mit freundlichen Grüßen
  • Name:
  • MS
  1. hier meine Antwort auf ihre E-Mail

    Foto von Stefan Ibold

    Moin,
    da diese Frage auch an mich gegangen ist, ich sie aber nicht befriedigend beantworten konnte, Stelle ich meine Antwort in der Hoffnung auf weitere Anregungen hier ein.
    Moin und frohe Weihnachten.
    Ich darf und kann leider keine Rechtsberatung vornehmen, aber um genau das wird es sich bei Ihrem Problem handeln.
    Zunächst kann alles Mögliche vereinbart oder ausgeschlossen werden. Was dann allerdings einer rechtlichen Überprüfung
    standhält, ist wieder eine Frage, die Ihnen ein versierter RA in Sachen Baurecht beantworten kann.
    Es ist leider ein alt bekanntes Phänomen, das Gutschriften in solchen Fällen extrem niedrig ausfallen, Mehrkosten aber
    unangemessen hoch.
    Bei Ihnen ist dann ja noch die Frage der Eigenleistung, die Ihnen offensichtlich untersagt worden ist. Und genau hier
    würde ich einmal ansetzen wollen, nämlich mit einer rechtlichen Überprüfung, inwieweit so eine Einschränkung überhaupt
    möglich ist.
    Wenn allerdings bei der Statik geändert werden muss, dann kann ein Wegfall und eine Änderung deutlich teurer werden als
    man so allgemein annehmen möchte. Lastenableitende Maßnahmen können schon recht aufwändig sein.
    Ich selber wollte mal ein Bauträger-Haus erwerben und eineiges an Leistung selber erbringen. Bei der Eindeckung hätte die
    Gutschrift nicht einmal für die Beschaffung der Materialien gereicht, geschweige denn für die komplette Leistung durch
    mich, der ja Dachdeckermeister ist.
    Mein Rat deshalb: erst einmal mit einem RA sprechen und den Vertrag/die Verträge prüfen lassen. Dann erst könnte man den
    weiteren Weg einplanen.
    Manchmal hilft es schon, wenn ein öbuvSVAbk. für diese Gewerke eingeschaltet wird und mit dem Bauträger ein ernsteres Gespräch
    führt.
    Der SV kann Ihnen wenigstens die realistischen Preise nennen und damit u.U. den Bauträger etwas unter Druck setzen.
    Aber ohne RA? Ich fürchte, da wird nicht viel gehen.
    Ihnen frohe Weihnachtstage und einen guten Rutsch.
    Grüße
    Stefan Ibold
    Ende meiner Antwort
  2. BGB-Vertrag, VOB-Vertrag

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    Haben Sie einen BGBAbk.-Vertrag und nehmen Sie Leistungen heraus, schulden Sie trotzdem die gesamte Vergütung, abzüglich ersparter Aufwendungen. Zuschläge auf die Einkaufspreise bekommen Sie also nicht erstattet. Für zusätzliche Leistungen gilt eine "übliche" Vergütung, wenn nichts anderes vereinbart ist. Die übliche Vergütung enthält die Zuschläge des Bauträgers.
    Beim VOBAbk.-Vertrag gibt es Regelungen im § 2 VOB/B. Der Unternehmer muss die Mehr- und Minderkosten (Mehrkosten, Minderkosten) nachweisen. Erhält er für die entgangenen Zuschläge Ausgleich über die zusätzlichen Leistungen, kann er diese nicht berechnen.
    Ändern ist immer schlecht und nachteilig. Versuchen Sie mal bei einem PKW-Sondermodell die Sitze wegzulassen, eine Gutschrift zu bekommen und andere Sitze  -  womöglich eines Fremdherstellers  -  einbauen zu lassen. Das wird auch ein Minusgeschäft.

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN