Sichtbehinderung in Grundstücksausfahrt
BAU-Forum: Rund um den Garten
Sichtbehinderung in Grundstücksausfahrt
Hallo!
Der Nachbar pflanzt bis zum Bürgersteig eine hohe Hecke. Das wird eine Sichtbehinderung meiner Grundtücksausfahrt. Wie hoch darf diese Hecke an der Sichtachse der Ausfahrt sein?
MfG
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Art
und Höhe von Einfriedigungen sind im Bebauungsplan geregelt.Im übrigen ist auch das Nachbarrechtsgesetz des jeweiligen Bundeslandes zu beachten.
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Hecke ist keine Einfriedung
Hecken an der Grenze zum öffentlichen Bereich unterliegen nicht dem Bebauungsplan oder dem Nachbarrecht. Bleibt nur: ganz vorsichtig fahren. Gruß -
Fragesteller
schreibt: "Hecke bis zum Bürgensteig" Es ist also nicht eine Hecke entlang des Bürgersteigs gemeint, sondern eine Hecke an seiner Grenze, die bis zum Bürgensteig geführt ist.Wenn im B. -Plan geregelt ist, dass an den Grundstücksgrenzen nur bestimmte Arten der Einfriedigung zulässig sind, gilt dies auch für Grenzen zu öffentl. Verkehrsflächen.
Ist allerdings nur von "Nachbargrenzen" die Rede, gilt dies nur für Grenzen zu Nachbarn, öffentl. Verkehrsfläche ist kein Nachbar.
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Hallo, vielen Dank für die Beiträge ...
Hallo, vielen Dank für die Beiträge Hallo, vielen Dank für die Beiträge "Sichtbehinderung in Grundstücksausfahrt". Es ist wohl am Besten, noch einmal miteinander ins Gespräch zu kommen, um die Behinderung und damit der Gefahr für alle bei der Ausfahrt zu minimieren.