Hallo, wir wollten in unserem Garten
BAU-Forum: Rund um den Garten
Hallo, wir wollten in unserem Garten
an der Grenze zum Nachbarn eine lebensbaumhecke pflanzen. jetzt will er von uns eine schriftliche Erklärung haben, das wir die hecke nicht höher als zwei Meter hoch werden lassen, das wir uns an besetehende Gesetze halten usw. jetzt meine Fragen hierzu, ist das nicht Blödsinn, denn an Gesetze müssen wir uns doch sowieso halten? ansonsten kann er uns verklagen. desweiteren ist es nicht erlaubt, das die bis drei Meter hoch werden darf? wo kann ich mich informieren wie hoch, welche Abstände ich mit irgendwas zum Nachbarn bleiben muss/gehen darf? vielen Dank im Voraus. Andreas
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Ich kann den Nachbarn verstehen, wer eine
Thujahecke pflanzt hat mein ganzes Misstrauen *schüttel* ;=>
Geregelt ist das im Nachbarschaftsrecht der Länder oder auch im Bebauungsplan und Gestaltungssatzung ihrer Gemeinde (kann man dort abholen).
Halten sie sich dran, dann muss der Nachbar auch den Mund halten.
Der Rest ist meiner Laienmeinung nach völliger Humbug, da müsste ich ja auch jedes Mal wenn ich ins Auto steige unterschreiben, dass ich mich an die Verkehrsregel halte, ist aber keine Rechtsberatung, sondern Laienmeinung.
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