Grunderwerbsteuer Doppelhaus: Fällt Steuer auf komplettes Haus an? Architektenvertrag
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Grunderwerbsteuer Doppelhaus: Fällt Steuer auf komplettes Haus an? Architektenvertrag

Hallo,
wir wollen ein Doppelhaus bauen in Baden-Württemberg. Bevor wir das Grundstück von der Stadt gekauft haben, unterschrieben wir bereits einen Planungsvorvertrag mit einem Architekten. Dieser Planungsvorvertrag beinhaltete allerdings kein Schlüsselfertiges bauen, wir sind Bauherren des Objektes. Das Doppelhausprojekt wurde vom Architekten in der Zeitung angeboten. Müssen wir jetzt die Grunderwerbsteuer nur auf die Grundstückskosten oder auch für den Generalplanungsvertrag (welcher Inhalt des Planungsvorvertrages war) oder gar für das gesamte Haus bezahlen?
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  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

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    Die Grunderwerbsteuer in Baden-Württemberg fällt grundsätzlich auf den Erwerb eines Grundstücks an.

    Bemessungsgrundlage: Die Steuer berechnet sich auf Basis der Gegenleistung für das Grundstück. Dazu gehören alle Leistungen, die der Verkäufer für die Übertragung des Grundstücks erhält.

    Architektenvertrag: Ein Planungsvorvertrag mit einem Architekten kann die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer erhöhen, wenn er in einem engen wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Grundstückskauf steht. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Vertrag bereits vor dem Grundstückskauf abgeschlossen wurde und auf die Bebauung des Grundstücks abzielt.

    Doppelhaus: Bei einem Doppelhaus ist relevant, ob das Grundstück real geteilt wird. Wenn jeder Käufer einen eigenen Grundstücksteil erwirbt, wird die Grunderwerbsteuer für jeden Teil separat berechnet.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie den Sachverhalt von einem Steuerberater oder einem Fachanwalt für Steuerrecht prüfen, um die genaue Höhe der Grunderwerbsteuer festzustellen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Grunderwerbsteuer
    Eine Steuer, die beim Erwerb von Grundstücken und Immobilien anfällt. Sie wird vom jeweiligen Bundesland erhoben und ist ein Prozentsatz des Kaufpreises. Verwandte Begriffe: Grundstück, Immobilie, Kaufpreis, Steuerbescheid.
    Bemessungsgrundlage
    Die Grundlage, auf der die Grunderwerbsteuer berechnet wird. Sie umfasst in der Regel den Kaufpreis des Grundstücks sowie alle weiteren Leistungen, die der Verkäufer im Zusammenhang mit dem Verkauf erhält. Verwandte Begriffe: Kaufpreis, Gegenleistung, Wert des Grundstücks.
    Architektenvertrag
    Ein Vertrag zwischen einem Bauherrn und einem Architekten, der die Planung und Überwachung eines Bauprojekts regelt. Er kann Auswirkungen auf die Grunderwerbsteuer haben, wenn er in engem Zusammenhang mit dem Grundstückskauf steht. Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Werkvertrag, Planung, Bauüberwachung.
    Grundstück
    Ein abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, der im Grundbuch eingetragen ist. Der Erwerb eines Grundstücks unterliegt der Grunderwerbsteuer. Verwandte Begriffe: Flurstück, Liegenschaft, Immobilie.
    Doppelhaus
    Ein Gebäude, das aus zwei aneinander gebauten Wohneinheiten besteht. Bei der Grunderwerbsteuer ist relevant, ob das Grundstück real geteilt ist. Verwandte Begriffe: Reihenhaus, Mehrfamilienhaus, Wohngebäude.
    Generalplanungsvertrag
    Ein Vertrag, bei dem ein Generalplaner die Gesamtplanung eines Bauprojekts übernimmt. Ähnlich wie der Architektenvertrag kann er die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer beeinflussen. Verwandte Begriffe: Architekt, Bauplanung, Projektsteuerung.
    Baden-Württemberg
    Ein Bundesland in Deutschland, in dem die Grunderwerbsteuer erhoben wird. Der Steuersatz und die Regelungen können von anderen Bundesländern abweichen. Verwandte Begriffe: Deutschland, Bundesland, Steuerrecht.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist die Grunderwerbsteuer?
      Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die beim Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie anfällt. Sie wird vom jeweiligen Bundesland erhoben und ist ein Prozentsatz des Kaufpreises.
    2. Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Baden-Württemberg?
      In Baden-Württemberg beträgt die Grunderwerbsteuer derzeit 5 % des Kaufpreises.
    3. Was gehört zur Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer?
      Zur Bemessungsgrundlage gehören alle Leistungen, die der Verkäufer für die Übertragung des Grundstücks erhält, einschließlich des Kaufpreises und aller damit verbundenen Kosten.
    4. Wann muss die Grunderwerbsteuer bezahlt werden?
      Die Grunderwerbsteuer wird in der Regel fällig, nachdem der Kaufvertrag notariell beurkundet wurde und eine Zahlungsaufforderung vom Finanzamt vorliegt.
    5. Kann man die Grunderwerbsteuer umgehen?
      Eine vollständige Umgehung der Grunderwerbsteuer ist in der Regel nicht möglich. Allerdings gibt es Gestaltungsspielräume, um die Steuerlast zu minimieren, beispielsweise durch die Aufteilung des Kaufpreises auf bewegliche und unbewegliche Gegenstände.
    6. Was passiert, wenn die Grunderwerbsteuer nicht bezahlt wird?
      Wenn die Grunderwerbsteuer nicht bezahlt wird, kann das Finanzamt Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten.
    7. Spielt der Architektenvertrag eine Rolle bei der Grunderwerbsteuer?
      Ja, wenn der Architektenvertrag eine Einheit mit dem Grundstückskauf bildet, kann er die Bemessungsgrundlage erhöhen.
    8. Was bedeutet "wirtschaftliche Einheit" im Zusammenhang mit der Grunderwerbsteuer?
      Eine wirtschaftliche Einheit liegt vor, wenn der Grundstückskauf und der Architektenvertrag untrennbar miteinander verbunden sind, beispielsweise wenn der Architektenvertrag bereits vor dem Kauf abgeschlossen wurde und auf die Bebauung des Grundstücks abzielt.

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      Tipps und Tricks, um die Grunderwerbsteuer zu reduzieren.
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    • Aktueller Grunderwerbsteuersatz
      Eine Übersicht der Grunderwerbsteuersätze in den verschiedenen Bundesländern.
  2. Grunderwerbsteuer: Berechnungsgrundlage – Was zählt wirklich?

    Foto von Vinzenz Hillermann

    Was zählt zur Grunderwerbsteuer?
    Die Steuer bemisst sich nach dem Wert der Gegenleistung (§ 8 GrEStG). Zur Gegenleistung rechnet alles, was der Erwerber aufwendet, um das Grundstück zu erhalten. Gegenleistung ist in der Regel der Kaufpreis.
    Gemäß § 11 GrEStG beträgt die Steuer 3,5 % der Bemessungsgrundlage
    Das heißt, wer ein Einfamilienhaus oder eine Wohnung für 250.000 € inklusive Grundstück erwirbt, bezahlt 8.750 € Grunderwerbsteuer. Herausgerechnet werden können die nachweisbaren Kosten für Einbaumöbel und Einbauküchen.
    Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer ist der Wert der Gegenleistung für die Grundstücksübertragung (§ 8 Abs. 1 GrEStG).
    Ich gehe davon aus, dass Sie für die Doppelhaushälfte die Grunderwerbsteuer zahlen müssen. Liege ich falsch, dann wäre es trotzdem super, wenn Sie mich informieren.
  3. Grunderwerbsteuer Doppelhaus: Wirtschaftlicher Zusammenhang entscheidend!

    Bei getrennten
    Verträgen Grundstück/Haus muss dann Grunderwerbsteuer auch auf das Haus bezahlt werden, wenn ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen beiden Verträgen erkennbar ist.
    Da das Grundstück von der Stadt erworben wurde ist ein solcher Zusammenhang nicht erkennbar.
    Das Finanzamt müsste also  -  um Grunderwerbsteuer auch auf die Doppelhaushälfte berechnen zu können  -  diesen Zusammenhang nachweisen.
    Pech für Sie wäre es, wenn im Grundstücksvertrag eine Klausel i.S.v. "Bauverpflichtung mit A ... " enthalten wäre.
    Das allerdings halte ich für nicht wahrscheinlich.
    Prüfen Sie das mal nach.
  4. Grunderwerbsteuer: Steuerbescheid prüfen lassen – Expertenrat!

    Wenn das Grundstück ...
    bereits beplant war  -  das öffentlich Angebot des Architekten spricht dafür  -  wird sich die Bemessungsgrundlage vermutlich nicht nur auf das Grundstück beziehen. Am besten den Grunderwerbsteuerbescheid abwarten und dann den Vorgang von einem Steuerberater prüfen lassen.
    MfG: W. Moll
  5. Grunderwerbsteuer: Architektenplanung – Risiko für Koppelgeschäft?

    Der Grundstücksvertrag
    wird kaum irgendwelche Hinweise auf die schon erfolgte Architektenplanung enthalten (Koppelgeschäft) erst recht nicht, wenn das Grundstück im Eigentum der Stadt steht.
    Dumm wäre, wenn der Fi-Beamte die Anzeigen kennt, was in kleineren Orten nicht ausgeschlossen ist.
    Das Ganze riecht eh ein bisschen nach Mauschelei.
    Architekt überplant städtisches Grundstück (wohl nicht im Auftrag der Stadt) und bietet komplett an.
    Macht Planungsvertrag mit Bauherren und schickt den dann zum Grundstückserwerb zur Stadt.
    Wenn es so gelaufen ist, gibt es dafür nur eine zutreffende Bezeichnung.
  6. Grunderwerbsteuer: Urteil zur Baufinanzierung – Widerspruch möglich!

    Hatte übrigens
    mal ein Urteil unter Baufinanzierung 2027 eingestellt und hänge nochmal den Link zu dem alten Beitrag an. Das Urteil dort ist nach meiner Meinung entgegen der gängigen geübten Praxis interessant.
    Eventuell hilft ja im Widerspruchsverfahren, so die Steuer auf beide Teile festgesetzt wird, der Hinweis auf das Urteil.
    ach so, noch was, Grunderwerbssteuer ist neuerdings Ländersache und und Berlin hat glaube ich schon auf 4 % angehoben!
  7. Grunderwerbsteuer Doppelhaus: Danke für die Antworten!

    Hallo, erstmal vielen Dank für die vielen Antworten ...
    Hallo,
    erstmal vielen Dank für die vielen Antworten.
    Die unterschiedlichen Meinungen zeigen auf, dass der Fall gar nicht so einfach ist.
    Das mit dem Urteil finde ich sehr Interessant, kennt jemand ein Urteil welches einen ähnlichen Fall behandelt, wie unseren?
  8. Grunderwerbsteuer: Grundlagenermittlungsvertrag – Bewertung!

    Hallo ... Was denkt Ihr, ist mit folgendem Vertrag ...
    Hallo ...
    Was denkt Ihr, ist mit folgendem Vertrag ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Grundstückskauf und Hausbau zu erkennen, auch wenn später mit dem Architekten ein Planungsvertrag abgeschlossen wird?

    Grundlagenermittlungsvertrag:
    Flurstück-Nummer: xxxx in 7xxxx, x-Stadt
    Auftraggeber:
    Frau x und Herr x
    x-str. x
    7xxxx x-Stadt
    nachfolgend AGAbk. genannt
    Auftragnehmer
    x GmbH
    xstraße x
    7xxxx x-Stadt
    nachfolgend AN genannt
    Hiermit beauftragt der AG den AN die Grundlagenermittlung für die Einheit Doppelhaus-West, Flurstück-Nummer: x in 7xxxx x-Stadt
    Dieser Vertrag umfasst die Grundlagenermittlung, die Aufgabenstellung wird geklärt sowie Entscheidungshilfen werden gegeben.
    Dieser Auftrag steht nicht in Zusammenhang mit dem Grundstückserwerb.
    Der Grundstückskauf, die Baufinanzierung wird vom AG in Eigenverantwortung übernommen.
    Der AG ist nicht verpflichtet weitere Planungsverträge sowie Werkverträge mit dem AN abzuschließen.
    Zur Deckung der Kosten wird nach Abschluss der Grundlagenermittlung vom AG ein Betrag von 750,00 € für die Grundlagenermittlung an das Konto x, BLZ x der x GmbH überwiesen.
    Ort, Datum Auftraggeber
    Ort, Datum Auftragnehmer

    Vielen Dank für eure Antworten

  9. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026

    ⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Grunderwerbsteuer Doppelhaus: Architektenvertrag und Grundstückskauf

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob beim Bau eines Doppelhauses in Baden-Württemberg Grunderwerbsteuer auf das gesamte Haus anfällt, insbesondere wenn bereits vor dem Grundstückskauf ein Architektenvertrag bestand. Entscheidend ist, ob ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Grundstückskauf und Hausbau besteht. Ein Urteil zur Baufinanzierung könnte im Widerspruchsverfahren helfen. Die Prüfung des Steuerbescheids durch einen Steuerberater wird empfohlen.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut Grunderwerbsteuer Doppelhaus: Wirtschaftlicher Zusammenhang entscheidend! muss bei getrennten Verträgen ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Grundstück und Haus erkennbar sein, damit Grunderwerbsteuer auf das Haus anfällt. Da das Grundstück von der Stadt erworben wurde, ist dies nicht zwingend der Fall.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Grunderwerbsteuer: Berechnungsgrundlage – Was zählt wirklich? erklärt, dass die Steuer sich nach dem Wert der Gegenleistung bemisst, also alles, was der Erwerber aufwendet, um das Grundstück zu erhalten. Die Grunderwerbsteuer beträgt gemäß § 11 GrEStG 3,5 % der Bemessungsgrundlage.

    🔴 Risiko: Im Beitrag Grunderwerbsteuer: Architektenplanung – Risiko für Koppelgeschäft? wird darauf hingewiesen, dass es problematisch sein könnte, wenn der Finanzbeamte Kenntnis von der Architektenplanung hat, da dies auf ein Koppelgeschäft hindeuten könnte. Dies gilt besonders in kleineren Orten.

    👉 Handlungsempfehlung: Es wird empfohlen, den Grunderwerbsteuerbescheid abzuwarten und den Vorgang von einem Steuerberater prüfen zu lassen, wie im Beitrag Grunderwerbsteuer: Steuerbescheid prüfen lassen – Expertenrat! geraten wird. Zudem sollte geprüft werden, ob ein Grundlagenermittlungsvertrag einen wirtschaftlichen Zusammenhang zwischen Grundstückskauf und Hausbau begründet (siehe Grunderwerbsteuer: Grundlagenermittlungsvertrag – Bewertung!).

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