KfW 40 Kredit: Risikoprämie Rückzahlung – Anspruch, Bedingungen & Vorgehen?
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KfW 40 Kredit: Risikoprämie Rückzahlung – Anspruch, Bedingungen & Vorgehen?

Hallo liebe Forumsteilnehmer,
günstige Zinsen sichernd, steht unser Kfw40 Kredit zur Disposition.
Der Kredit kann jederzeit außerplanmäßig getilgt werden. Dafür wurde neben einer Bearbeitungsgebühr eine sog. Risikoprämie in Höhe von 1.000 € vorab entrichtet.
Eindeutig ist folgendes: Zahlen wir den Kredit vor Ablauf der Zinsfestschreibung (10 Jahre) zurück ist die Risikoprämie definitiv futsch..
Was ist aber bei braver Vertragserfüllung?
Hier der genaue Wortlaut aus den KfW Vertrag:
Das Disagio umfasst u.a. eine Risikoprämie für das Recht zur außerplanmäßigen Tilgung des Kredites während der Zinsfestschreibung.
Die Risikoprämie wird bei vorzeitiger Rückzahlung des Kredites nicht  -  auch nicht teilweise  -  erstattet.
Die Abzugsbeträge beinhalten luafzeitunabhängige Gebühren und werden bei vorzeitiger Tilgung des Kredites nicht erstattet.
Für mich heißt das im Umkehrschluss, das die Prämie bei Vertragserfüllung erstattet werden muss.
Meine Hausbank, die mir den KfW Vertrag vermittelt hatte und nun Zwecks Anschlussfinanzierung mit mir verhandelt, ist der Meinung das diese Prämie so und so fustch ist.
Was ist Ihre Meinung dazu? Eventuell haben ja auch andere Forumsteilnehmer auch einen KfW40 oder KfW60 Kredit ...
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Zeeck
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    Ich verstehe, dass Sie Ihren KfW 40 Kredit vorzeitig tilgen möchten und sich fragen, ob Sie Anspruch auf Rückzahlung der Risikoprämie haben.

    Prüfung des Kreditvertrags: Entscheidend ist der Wortlaut Ihres Kreditvertrags. Achten Sie auf Klauseln bezüglich vorzeitiger Tilgung und der Behandlung der Risikoprämie. Oftmals ist eine anteilige Rückzahlung bei vorzeitiger Tilgung vorgesehen, aber dies ist nicht immer der Fall.

    Disagio und Risikoprämie: Die Risikoprämie kann ähnlich wie ein Disagio behandelt werden. Ein Disagio mindert den Auszahlungsbetrag des Kredits und wird üblicherweise bei vorzeitiger Tilgung anteilig zurückerstattet. Prüfen Sie, ob die Risikoprämie in Ihrem Vertrag ähnlich definiert ist.

    Gespräch mit der Hausbank: Führen Sie ein ausführliches Gespräch mit Ihrer Hausbank. Klären Sie, wie die Bank die vorzeitige Tilgung und die Risikoprämie behandelt. Fordern Sie eine detaillierte Aufstellung der Abzugsbeträge an.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie Ihren Kreditvertrag von einem unabhängigen Finanzberater oder einem Anwalt prüfen, um Ihre Ansprüche auf Rückzahlung der Risikoprämie zu bewerten.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Risikoprämie
    Eine Gebühr, die von Kreditinstituten erhoben wird, um das Risiko eines Kreditausfalls abzusichern. Sie wird oft im Zusammenhang mit Förderkrediten wie KfW-Krediten verwendet. Die Höhe der Prämie richtet sich nach der Bonität des Kreditnehmers und den spezifischen Bedingungen des Kredits.
    Verwandte Begriffe: Kreditausfallrisiko, Bonität, Kreditversicherung
    Disagio
    Ein Abzug vom Nennbetrag eines Kredits, der bei der Auszahlung einbehalten wird. Das Disagio stellt einen Zinsaufwand dar, der bereits bei Auszahlung des Kredits berücksichtigt wird. Es wird oft als Prozentsatz des Kreditbetrags angegeben.
    Verwandte Begriffe: Agio, Nominalzins, Effektivzins
    Vorzeitige Tilgung
    Die Rückzahlung eines Kredits vor dem vereinbartenEnde der Zinsfestschreibung. Dies kann durch Sonderzahlungen oder eine vollständige Ablösung des Kredits erfolgen. Für die vorzeitige Tilgung kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.
    Verwandte Begriffe: Sondertilgung, Ablösung, Vorfälligkeitsentschädigung
    KfW-Kredit
    Ein Förderkredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Die KfW fördert verschiedene Bereiche wie Wohnen, Energieeffizienz und Unternehmensgründungen. KfW-Kredite zeichnen sich oft durch günstige Zinsen und lange Laufzeiten aus.
    Verwandte Begriffe: Förderkredit, Kreditanstalt für Wiederaufbau, zinsgünstiger Kredit
    Zinsfestschreibung
    Der Zeitraum, in dem der Zinssatz für einen Kredit fest vereinbart ist. Während der Zinsfestschreibung bleibt der Zinssatz unverändert, unabhängig von Marktzinsänderungen. Nach Ablauf der Zinsfestschreibung kann der Zinssatz neu verhandelt werden.
    Verwandte Begriffe: Sollzinsbindung, Zinsperiode, variabler Zinssatz
    Anschlussfinanzierung
    Die Finanzierung, die nach Ablauf der Zinsfestschreibung eines Kredits benötigt wird. Die Anschlussfinanzierung kann bei der gleichen Bank oder bei einem anderen Kreditinstitut erfolgen. Es ist ratsam, frühzeitig Angebote für eine Anschlussfinanzierung einzuholen.
    Verwandte Begriffe: Umschuldung, Forward-Darlehen, Prolongation
    Kreditvertrag
    Ein rechtlich bindender Vertrag zwischen einem Kreditgeber und einem Kreditnehmer. Der Kreditvertrag regelt die Bedingungen des Kredits, wie Zinssatz, Laufzeit, Tilgung und eventuelle Gebühren. Es ist wichtig, den Kreditvertrag sorgfältig zu prüfen, bevor man ihn unterzeichnet.
    Verwandte Begriffe: Darlehensvertrag, AGB, Vertragsbedingungen

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Frage: Was ist eine Risikoprämie bei einem KfW-Kredit?
      Antwort: Eine Risikoprämie ist eine Gebühr, die von der Bank für das erhöhte Risiko erhoben wird, das mit der Kreditvergabe verbunden ist. Sie wird oft im Zusammenhang mit KfW-Krediten verwendet, um das Ausfallrisiko abzusichern. Die genauen Bedingungen sind im Kreditvertrag festgelegt.
    2. Frage: Habe ich immer Anspruch auf Rückzahlung der Risikoprämie bei vorzeitiger Tilgung?
      Antwort: Nein, ein genereller Anspruch besteht nicht. Ob Sie einen Anspruch haben, hängt von den individuellen Vereinbarungen in Ihrem Kreditvertrag ab. Einige Verträge sehen eine anteilige Rückzahlung vor, andere schließen sie aus.
    3. Frage: Wie unterscheidet sich die Risikoprämie von einem Disagio?
      Antwort: Ein Disagio ist ein Abzug vom Nennbetrag des Kredits, der bei Auszahlung einbehalten wird. Die Risikoprämie ist eine separate Gebühr, die für das Kreditrisiko erhoben wird. Beide können bei vorzeitiger Tilgung anteilig zurückerstattet werden, abhängig von den Vertragsbedingungen.
    4. Frage: Was sollte ich tun, wenn meine Bank die Rückzahlung der Risikoprämie ablehnt?
      Antwort: Fordern Sie eine schriftliche Begründung von Ihrer Bank an. Lassen Sie den Kreditvertrag von einem unabhängigen Finanzberater oder Anwalt prüfen. Gegebenenfalls können Sie sich an eine Verbraucherberatung wenden oder rechtliche Schritte in Erwägung ziehen.
    5. Frage: Welche Unterlagen benötige ich, um meinen Anspruch auf Rückzahlung zu prüfen?
      Antwort: Sie benötigen Ihren vollständigen Kreditvertrag, alle Nachträge und eventuelle Korrespondenz mit der Bank bezüglich der Tilgung und der Risikoprämie. Diese Dokumente sind die Grundlage für die Prüfung Ihres Anspruchs.
    6. Frage: Kann ich die Risikoprämie steuerlich absetzen?
      Antwort: Ob Sie die Risikoprämie steuerlich absetzen können, hängt von der Art der Immobilie und der Nutzung des Kredits ab. Bei vermieteten Immobilien können die Kosten als Werbungskosten abgesetzt werden. Bei selbstgenutzten Immobilien ist dies in der Regel nicht möglich. Konsultieren Sie einen Steuerberater für eine individuelle Beratung.
    7. Frage: Gibt es eine Verjährungsfrist für den Anspruch auf Rückzahlung der Risikoprämie?
      Antwort: Ja, der Anspruch auf Rückzahlung der Risikoprämie unterliegt der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie Kenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen hatten.
    8. Frage: Was bedeutet "vorzeitige Tilgung" genau?
      Antwort: Vorzeitige Tilgung bedeutet, dass Sie Ihren Kredit vor dem vereinbartenEnde der Zinsfestschreibung ganz oder teilweise zurückzahlen. Dies kann durch Sonderzahlungen oder durch eine vollständige Ablösung des Kredits erfolgen. Für die vorzeitige Tilgung kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.

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  2. KfW 40 Kredit: Disagio – Risikoprämie bei Tilgung

    Den Grund haben Sie schon zitiert ...
    => Das Disagio umfasst u.a. eine Risikoprämie ... für das Recht ... zur außerplanmäßigen Tilgung des Kredites während der Zinsfestschreibung.
    Das Recht haben Sie ja, ob Sie es in Anspruch nehmen ist ist egal.
    Es ist so deutlich und präzise im Vertrag geregelt, dass ich nicht den leisesten Zweifel hege, es wäre überhaupt ein Umkehrschluss möglich.
  3. KfW 40 Kredit: Risikoprämie – Anspruch bei Nicht-Inanspruchnahme?

    Überbestimmt ...
    Hallo Herr Witzgall,
    vielen Dank für Ihren Beitrag.
    Wenn ich mein Recht nicht in Anspruch nehme, gibt es also nichts zurück ...?
    Wozu wird dient dann der Satz mit dem Wortlaut "Die Risikoprämie wird bei vorzeitiger Rückzahlung des Kredites nicht  -  auch nicht teilweise  -  erstattet", wenn es doch sowieso nichts zurückgibt, egal ob das Recht in Anspruch genommen wird?
    Sinnvoller und vor allem eindeutiger wäre dann doch ein Wortlaut wie: ... Die Risikoprämie wird nicht erstattet ...
    Mit freundlichen Grüßen
    Oliver Zeeck
  4. KfW: Risikoprämie – Alternative zur Vorfälligkeitsentschädigung?

    kreativ
    Herr Zeeck
    Weshalb Ihr Vertragspartner solche Formulierungen hat, müssen Sie ihn selbst fragen (berichten Sie hier bitte?). Aber verstanden haben Sie die Antwort von Alfred Witzgall doch, oder?
    Bei anderen Kreditinstituten wäre es eine Vorfälligkeitsentschädigung, die im "Fall einer Fälle" zu löhnen wäre und hier wurde halt eine andere  -  ständige  -  Einnahmequelle gewählt. Nennt sich "kreativ" ...
    Gruß
  5. KfW 40 Kredit: Risikoprämie – Teilrückzahlung bei Teil-Tilgung?

    es wird auch Kreditnehmer geben ..
    welche auf die Idee kommen könnten. "Wenn ich z.B. nur den halben Kredit vorzeitig tilge, müsste ich doch auch die halbe Risikoprämie zurückbekommen. Alle derartigen Formulierungen haben eine Vorgeschichte. Bestimmt ist diese Überlegung seitens eines Kreditnehmers schon mal vorgekommen. Deshalb wurde es womöglich so verfasst.
    Die Prämie wird dadurch mangels Laufzeitunabhängigkeit in der letzten Phase verhältnismäßig teuer.
    Ich gehe jetzt nur von den geschilderten Formulierungen aus. Über die Originalunterlagen verfüge ich natürlich nicht.
  6. KfW 40 Kredit: Anfrage an KfW – Klarstellung Risikoprämie

    Danke!
    Vielen Dank für Ihre ("leider") überzeugenden Beiträge.
    Werde mal versuchen ein Statement seitens KfW zu erhalten.
    Vielleicht wird das Amtsdeutsch für Privatpersonen zukünftig etwas eindeutiger.
    Gruß
    Oliver Zeeck
  7. KfW: Außerplanmäßige Tilgung – Aktuelle Konditionen ohne Kosten

    Hat sich etwas verändert?
    Aktuell:
    "Außerplanmäßige Tilgung
    Sie können während der ersten Zinsbindungsfrist ohne zusätzliche Kosten Teilbeträge Ihres Kredits jederzeit zusätzlich zu den regelmäßigen Tilgungszahlungen zurückzahlen. Das gilt natürlich auch für das gesamte Darlehen. "
  8. KfW-Darlehen: AGB – Risikoprämie und Tilgungsbedingungen

    JDB

    Ziffer 5, letzter Satz im ersten Absatz.
    Es gibt halt verschiedene Arten Darlehen bei der KfW ...
    Gruß
    Klaus

  9. KfW 40 Kredit: Status zur Klärung der Risikoprämie?

    @ Oliver Zeeck
    Hallo Herr Zeeck,
    hat sich in der Zwischenzeit etwas getan? Hatten Sie mit der KfW Kontakt?
    Neugierige Grüße
  10. KfW: Risikoprämie – Schwierigkeiten bei der Klärung

    Schwieriger Kontakt ...
    Meine Hausbank hat (verständlicherweise?) wenig bis gar kein Interesse sich in Sachen Eindeutigkeit/Zweideutigkleit der Vertragsformulierung um etwas zu kümmern.
    Seitensd KfW hatte ich bislang nur oberflächliche Antworten erhalten: Das ist eben so, das haben wir schon immer so gemacht ... Sie sind der erste der das nicht Begriffen hat ...
    An die juristisch kompetenten Mitarbeiter komme ich bislang nicht heran. Meine Motivation ist aber auch stark geschmälert, ersten weil es nach einhelliger Meinung eine eindeutige Angelegenheit zu sein scheint und zweitens ich für mich immer den Anspruch hatte juristisch einigermaßen auf der Höhe zu sein. Hochmut kommt eben vor dem Fall ...
    Diesbezüglich habe ich natürlich auch wenig Ambitionen, aus Verbraucher Sicht diesen (für meine Begriffe) schwammigen Passus anzufechten. Die anderen Leser jedenfalls scheinen dieses Juristendeutsch besser verstanden zu haben ...
    Wenn sich etwas grundlegend Neues darstellen sollte, melde ich mich aber auf alle Fälle.
  11. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026

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    KfW 40 Kredit: Risikoprämie Rückzahlung – Anspruch und Bedingungen

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Rückzahlung einer Risikoprämie bei vorzeitiger Tilgung eines KfW 40 Kredits. Es wird analysiert, ob ein Anspruch auf (teilweise) Rückzahlung besteht, wenn der Kreditnehmer sein Recht zur außerplanmäßigen Tilgung während der Zinsfestschreibung nicht in Anspruch nimmt. Die Vertragsbedingungen und mögliche Interpretationen werden diskutiert, ebenso wie Erfahrungen mit der KfW bei der Klärung dieser Frage.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut KfW 40 Kredit: Disagio – Risikoprämie bei Tilgung ist die Risikoprämie Teil des Disagios und deckt das Recht zur außerplanmäßigen Tilgung ab, unabhängig davon, ob dieses Recht genutzt wird.

    ✅ Zusatzinfo: Die aktuellen Konditionen der KfW für außerplanmäßige Tilgungen sind kostenfrei während der ersten Zinsbindungsfrist, wie in KfW: Außerplanmäßige Tilgung – Aktuelle Konditionen ohne Kosten erwähnt.

    💰 Zusatzinfo: Es wird die Frage aufgeworfen, ob bei einer Teil-Tilgung auch ein Anspruch auf eine anteilige Rückzahlung der Risikoprämie besteht, siehe KfW 40 Kredit: Risikoprämie – Teilrückzahlung bei Teil-Tilgung?. Dies wird jedoch von den meisten Teilnehmern verneint.

    👉 Handlungsempfehlung: Es wird empfohlen, direkt mit der KfW Kontakt aufzunehmen, um eine eindeutige Aussage bezüglich der Risikoprämie und deren Rückzahlungsbedingungen zu erhalten. Siehe KfW 40 Kredit: Anfrage an KfW – Klarstellung Risikoprämie.

    🔴 Kritisch: Die Klärung mit der KfW kann sich schwierig gestalten, da die Antworten oft oberflächlich sind und wenig Interesse an einer eindeutigen Auslegung der Vertragsbedingungen besteht, wie in KfW: Risikoprämie – Schwierigkeiten bei der Klärung beschrieben.

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