Eigenheimzulage Nachteile
BAU-Forum: Baufinanzierung
Eigenheimzulage Nachteile
Hallo zusammen,
ich weiß, dass hier schon viel geschrieben wurde und daher bereits mein Dankeschön vorab an alle aktiven im Forum, da Ihr somit viele Fragen schon beantwortet konntet.
Kurze Frage:
Grundstückskauf Dezember 2003
Bauantrag eingereicht und genehmigt ebenfalls Dezember 2003
Werkvertrag Januar 2004
Baubeginn Februar 2004
Einzug September 2004.
Das waren die Daten. Neujahrsfalle etc. kommt für mich ja nicht mehr in Frage, da die Fertigstellung und Einzug im selben Jahr stattfand.
Damals hieß es auch, dass das Einreichen der Unterlagen beim Bauamt entscheidend ist, ob ich noch Anspruch auf die alte Eigenheimzulage habe.
1. Habe ich irgendwelche Nachteile zu befürchten, dass die einzelnen Werkverträge im Januar 2004 geschlossen wurden oder reicht es absolut aus, dass Kauf des Grundstücks und Einreichen der Unterlagen beim Bauamt im Dezember 2003 stattfand.
2. Muss ich alle Verträge, die sich gesammelt haben oder nur den Kaufvertrag für das Grundstück dem Finanzamt zusenden, da das der entscheidende Termin war (natürlich mit Anmeldebescheinigung + Bestätigung über die rechtzeitige Einreichung der Unterlagen beim Bauamt )?
Vielen Dank für Eure Bemühungen.
Gruß
Familie Ozen
ich weiß, dass hier schon viel geschrieben wurde und daher bereits mein Dankeschön vorab an alle aktiven im Forum, da Ihr somit viele Fragen schon beantwortet konntet.
Kurze Frage:
Grundstückskauf Dezember 2003
Bauantrag eingereicht und genehmigt ebenfalls Dezember 2003
Werkvertrag Januar 2004
Baubeginn Februar 2004
Einzug September 2004.
Das waren die Daten. Neujahrsfalle etc. kommt für mich ja nicht mehr in Frage, da die Fertigstellung und Einzug im selben Jahr stattfand.
Damals hieß es auch, dass das Einreichen der Unterlagen beim Bauamt entscheidend ist, ob ich noch Anspruch auf die alte Eigenheimzulage habe.
1. Habe ich irgendwelche Nachteile zu befürchten, dass die einzelnen Werkverträge im Januar 2004 geschlossen wurden oder reicht es absolut aus, dass Kauf des Grundstücks und Einreichen der Unterlagen beim Bauamt im Dezember 2003 stattfand.
2. Muss ich alle Verträge, die sich gesammelt haben oder nur den Kaufvertrag für das Grundstück dem Finanzamt zusenden, da das der entscheidende Termin war (natürlich mit Anmeldebescheinigung + Bestätigung über die rechtzeitige Einreichung der Unterlagen beim Bauamt )?
Vielen Dank für Eure Bemühungen.
Gruß
Familie Ozen
-
eine Nachteile
Hallo,
zu 1)
Abschluss des Werkvertrages ist irrelevant, Bauantrag 2003 reicht
zu 2)
Ich würde auch den Werkvertrag beilegen, schließlich muss man ja nicht nur den Termin, sondern auch die Gesamtkosten aufführen. Allerdings wird das Finanzamt sicher weitere Unterlagen anfordern, wenn Ihnen die eingereichten nicht ausreichen.
Laienmeinung
Grüße -
KKKKKeine Nachteile, das "K" fehlt im letzten Posting - kT