folgender Sachverhalt:
- wir werden voraussichtlich in diesem Jahr 2003 einen Kaufvertrag für eine Immobilie abschließen, Übergang von Nutzen und Lasten und Einzug 2004.
- Hochzeitstermin 2004
- Beantragung der Eigenheimzulage 2004
- mein Partner ist oberhalb der Verdienstgrenze bzgl. der Eigenheimzulage,
ich unterhalb, gemeinsam unterhalb.
Nun meine Frage:
kommen wir in den vollen Genuss der Eigenheimzulage?
D.h. werden wir 2003 und 2004 zusammen veranlagt oder zählt 2003 getrennt.
Danke für Hilfe,
Silke