Kauf eines Einfamilienhauses zur teilweisen Vermietung, teilweisen Selbstnutzung
BAU-Forum: Baufinanzierung

Kauf eines Einfamilienhauses zur teilweisen Vermietung, teilweisen Selbstnutzung

Hallo,
ich habe da wohl die Komplexität unseres Bürokratismus etwas unterschätzt und komme nicht so recht weiter ...
Ich plane, ein Einfamilienhaus (Baujahr 1986, in RLP) zu kaufen, dieses nach dem Kauf zu unterteilen, sodass zwei Wohneinheiten draus werden, und eine davon zu vermieten, die andere selbst zu nutzen.
Um die zwei Wohnungen zu separieren, ist nicht viel zu tun, es müssen lediglich zwei Trennwände eingezogen werden, die die Wohnungen dann vom gemeinsamen Treppenhaus abtrennen (und so Kleinkram wie Wasserzähler, ...). Muss ich hierfür Bauanträge stellen, eine Abgeschlossenheitserklärung machen, oder ähnliches? Wie wird ein Einfamilienhaus zum Zweifamilienhaus?
Ich möchte natürlich auch möglichst viel Steuern sparen. Dazu hat mir mein Steuerberater geraten, zwei getrennte Darlehen aufzunehmen. Der vermietete Teil sollte zu 100 % finanziert werden, das Darlehen eventuell mit Disagio sein und die Tilgung soll in eine Lebensversicherung eingezahlt werden. Beim selbstgenutzten Teil wird ein einfaches Annuitätendarlehen verwendet und mein Eigenkapital wird komplett für diesen Teil verwendet. Die Bank (eine Bank für beide Darlehen) würde da mitspielen.
Jetzt muss es natürlich auch eine Zuordnung der Darlehen zu den beiden Wohneinheiten geben. Man sagte mir, dass man die Zuordnung einfach im Notarvertrag deklarieren kann (vgl. z.B. auch Urteil des BFH, Az. IX R 65/00, siehe

Ich würde mich freuen, wenn mir jemand seine Erfahrungen zu dem Thema mitteilen könnte ...
Viele Grüße,
Andreas Berg.

  1. StB

    Hallo Herr Berg,
    warum fragen Sie hier, wenn Sie doch einen Steuerberater haben?
    Dennoch:
    zur Finanzierung über die LVAbk., da sollte Ihr Steuerberater keine Vermittlung initiieren.
    Viele Grüße
  2. Re: StB

    Hallo Frau Daffner,
    ja, ich habe einen Steuerberater, einen Finanzierungsberater, einen Architekten, einen Notar, ...  -  der Grund, warum ich hier nachfrage ist, dass ich zwar immer Informationen zu Teilthemen bekomme, aber der Zusammenhang noch fehlt.
    Viele Grüße,
    Andreas Berg.
  3. Dann setzen Sie sich am Besten

    mal mit allen gemeinsam zusammen.
  4. Folgen

    Hallo Herr Berg,
    Sie möchten doch, dass bestimmte Folgen (steuerlich) eintreten. Die dafür notwendigen Voraussetzungen wird Ihnen Ihr Steuerberater nennen. Ob die Voraussetzungen geschaffen werden können, müssen weitere Ratgeber (Architekt, Notar ...) klären.
    Viele Grüße

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