Eigenheimzulage für einen Ehepartner
BAU-Forum: Baufinanzierung

Eigenheimzulage für einen Ehepartner

Als Ehepaar sind wir steuerlich zusammenveranlagt und zusammen liegen wir über die Zulagengrenze. Meine Frau allerdings liegt unter der Grenze für Ledige. Nun habe ich gehört, es gibt die Möglichkeit, dass wir uns in diesem Jahr (Einzug in Neubau in 10/03) getrennt veranlagen und beide dann quasi wie Ledige behandelt werden. Dann könnte sie die Eigenheimzulage für sich beantragen. hat jemand Erfahrungen damit und wie ist hier die Vorgehensweise? In den Antragsformularen ist diese Möglichkeit irgendwie nicht unterzubringen?
Danke
  • Name:
  • Helge
  1. Alles haben kann man nicht

    Im normalen Alltagsleben bringt Ihnen (bei der Konstellation) gewöhnlich die Zusammenveranlagung steuerliche Vorteile.
    Für die Eigenheimzulage ist dies nun wiederum nicht so günstig.
    Wenn Sie mal unter 826 lesen und beherzigen, wird Ihnen dies Ihr Steuerberater erklären.
  2. Formulare

    Hallo,
    warum ist es nicht in den Formularen unterzubringen?
    Bei der Einkommensteuererklärung gibt es auf Seite 1 des Mantelbogens ein Kreuzchen für getrennte Veranlagung. Beim Ehz-Antrag wird nur der Name der Ehefrau eingetragen, denn nur sie beantragt für ihr Eigentum oder ihren Eigentumsanteil die Eigenheimzulage.
    Im Idealfall haben Sie die Immobilie noch nicht erworben und kontaktieren erst einmal einen Steuerberater, der Sie sicher an ein paar Fallen, die bei solchen Konstellationen auftauchen vorbeilotst.
    Viele Grüße

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