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Lakra-Auszahlung und Vorfinanzierung bzw. Zwischenfinanzierung
BAU-Forum: Baufinanzierung

Lakra-Auszahlung und Vorfinanzierung bzw. Zwischenfinanzierung

Hallo,
wir bauen einen Holzrahmenbau und haben einen Lakra-Antrag gestellt.
Wer hat Erfahrung mit Lakra-Auszahlung. In welchen Teilsummen wird ausgezahlt? Wird im nach Baufortschritt gezahlt und zu welchen Teilen?
Frage 2) Welcher Vorfinanzierungszinssatz ist derzeit relastisch? Gemeint sind die Zinsen für die Zeit während der Bauphase (Zeit = Monate/Wochen  -  bis Gelder bereitstehen bzw. Bausparvertrag zugeteilt wird)
Frage 3) Wer hat Tipps die Doppelbelastung (Miete, Abzahlung, Zwischenfinanzierung) in der Bauphase gering zu halten.
Vielen Dank für die Infos.
Gert Lauer, Baden-Württemberg
  • Name:
  • Gert Lauer
  1. Antwortversuch

    1. Die beste Antwort erhalten Sie in der Regel von der Geldquelle. Also bei LaKrA fragen.
    2. Die Konditionen einer Zwischenfinanzierung weichen in der Regel voneinander ab, wenn ein Bausparvertrag mitbespart werden soll. Einen aktuellen Überblick erhalten Sie wenn Sie die Suchfunktion bei Google benutzten. Ist ständig in Bewegung.
    3. Wenn Sie optimal finanziert haben, beginnt die Belastung durch das neue Eigenheim in dem auf die letzte Miete folgenden Monat. Manche Leute möchten aber auch die Bauzeitzinsen gesondert bezahlen. Das ist abhängig vom jeweiligen Geschmack.
    Frage: Wer bastelt denn Ihre Finanzierung?
  2. Lakra-Auszahlung und Vorfinanzierung bzw. Zwischenfinanzierung

    Hallo,
    zu 1) die Aussage der LAKRA war relativ pauschal =>Auszahlung in Teilen =>einen genauen Plan erhalten Sie bei Zuteilung.
    Mich hätte aber im Vorfeld schon Genaueres interessiert. Hat jemand vielleicht in letzter Zeit Lakra erhalten?
    zu 2) Es handelt sich um reine Vorfinanzierungskonditionen (unabhängig vom Bausparvertrag). Gemeint ist damit z.B. Gelder werden nicht zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung durch Bauträger frei (Sparbrief, Bausparguthaben bzw. Kreditanspruch). Geld muss für kurze Zeit von der Bank vorfinanziert werden. Was ist so üblich? Ich habe bisher im Internet nur Konditionen für die Vorfinanzierung eines nicht zuteilungsreifen Bausparvertrages gefunden.
    zu 3) Bei mir fallen die Bauzeitzinsen während der Bauzeit gesondert an. Die Finanzierung soll aus Lakra, Bausparvertrag (Zuteilung 2 Monate nach Baubeginn) und KFWAbk. bestehen. In Monaten (während der Bauphase) freiwerdendes Eigenkapital wird ebenfalls eingesetzt.
    Die Finanzierung ergab sich aus den Vorhaben und nach Gesprächen mit mehreren Banken, wobei die Finanzierung für die Bank wenig lukrativ ist. Das ergab sich auch aus den wenigen Bemühungen der Banken.
    Gruß Gert
    • Name:
    • Gert
  3. zu 1) Beispiel aus dem Jahr 2000 ...

    zu 1) Beispiel aus dem Jahr 2000 wird nach Baufortschritt bezahlt  -  und so stand es bei Z12 und Ergänzungsdarlehen bei mir geschrieben:
    bis zu 30 % nach Fertigstellung der Kellerdecke
    bis zu 45 % nach Fertigstellung der letzten Geschossdecke
    bis zu 60 % nach Fertigstellung des Rohbaus einschl. Zimmerer und Dachdecker
    bis zu 75 % nach Fertigstellung der Rohinstallationen Hzg., Sanitär und Elekto
    bis zu 90 % nach Fertigstellung des Innenausbaues
    100 % nach vollständiger planmäßiger Baufertigstellung einschl. Außenputzer und Außenanlage.
    Für jede Auszahlung war ein Auszahlungsantrag mit Bestätigung des Bürgermeisteramtes sowie ein Bautenstandsnachweis des Architekten/Bauleiters/Fertighausherst. zwingend notwendig. Mit der Bewilligung erhielten wir die notwendige Anzahl Auszahlungsanträge. Vom Einreichen beim Bürgermeisteramt bis zur Auszahlung kann der Natur der Sache entsprechend ;-) einige Zeit vergehen.
    Vor Auszahlung der ersten Rate war folgendes notwendig:
    • Von allen Darlehensnehmern unterzeichnetes Vertragsexemplar (logisch  -  aber so steht es in der Bewilligung) innerhalb von 2 Wochen zurück.
    • Beglaubigte Grundbuchabschrift mit Eintragung des Grundpfandrechtes (macht Grundbuchamt möglicherweise direkt)
    • Zweckbestimmungserklärung des derzeitigen Grundstückseigentümers
    • Identitätsprüfung (Postident)
    • Nachweis weiterer Darlehen / Privatdarlehen / Schenkungen / Eigenkapital
    • Wärmebedarfsausweis nach Wärmeschutzverordnung
    • Auszahlungsantrag wie oben schon beschrieben

    Vor Auszahlung der letzten Rate:

    • Fotos
    • Bestätigung des Architekten, dass die vorgesehen Selbst- und Nachbarschaftshilfe (Selbsthilfe, Nachbarschaftshilfe) :-) dem Bautenstand entsprechend anteilig erbracht wurde
    • Auszahlungsantrag wie oben beschrieben
    • Gesamtkostenaufstellung.

    Es soll Leute geben, die auf Lakra-Mittel verzichten, ratet mal warum ...

    • Name:
    • Ulf Eberhard
  4. Erstmal Danke

    Vielen Dank Ulf,
    zu Punkt 1) sehe ich schon mal klarer. Die ersten "Lakra-Hürden" habe ich bereits hinter mir.
    Wer hat Infos zu Punkt 2) und 3). Zu welchem Zinssatz stellte Euch die Bank aktuell zur Zwischenfinanzierung für die Übergangszeit (Wochen) Mittel zur Verfügung?
    Gruß
    Gert
  5. habe noch was vergessen ...

    ***Eigenmittel sind vorrangig zu verwenden*** auch das stand in der Bewilligung.
    • Name:
    • Ulf Eberhard
  6. Auszahlung LAKRA nach der Bautenstandsbestätigung ...

    die muss dann der Bauleiter/Architekt unterschreiben. Und auf dem Rathaus auch noch jemand. Hat so ca. 1 Woche von Absenden bis Auszahlung gedauert. Ging eigentlich immer gut. Bis auf die Restrate. Da wollten die unbedingt ein Foto. Dumm bei uns nur, dass Holzverschalung eigentlich Eigenleistung war und daher das Haus noch nicht ganz fertig, somit auch eigentlich keine Auszahlung. Aber hat sich dann doch noch geregelt. Aber nur mit Foto. Fazit: Lakra ganz nett uns schön, aber halt doch ein bisschen Formalismus.
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