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Wertgutachten: im Auftrag der Bank oder auf meinem Namen?
BAU-Forum: Baufinanzierung

Wertgutachten: im Auftrag der Bank oder auf meinem Namen?

Wir brauchen für die Abwicklung des Kaufes eine Finanzierungszusicherung. Dafür brauchen wir eine Bank, die uns das zusichert. Die Bank möchte dafür ein Wertgutachten aufstellen lassen, das wir bezahlen müssen natürlich. Was mich stützig macht, ist dass die Bank ein Gutachten mit im Titel 'Wertgutachten für die ... Bank' aufstellen möchte. Meine Frage ist: kann ich dieses Gutachten weiterhin auch verwenden wenn ich später bei anderen Kreditinstituten (ich habe noch 5 Monate um den preiswertesten zu finden) einen Antrag Stelle?
F. E. Kruis
  • Name:
  • FE Kruis
  1. Wenn Sie

    Foto von Jürgen Weber, Dipl.-Ing.

    das Gutachten bezahlen, so haben Sie auch einen Anspruch auf Aushändigung. Die anderen Banken werden das Gutachten aus meiner Erfahrung verwenden. Sie haben eine größere Sicherheit hinsichtlich des richtig ausgewiesenen Verkehrswertes als wenn Sie ein Privatgutachten anfertigen lassen. "Privatgutachten", wo Sie als Auftraggeber benannt sind, werden meistens argwöhnisch in Augenschein übernommen, da Sie Einfluss eventuell genommen haben auf das Ergebnis. Wird im Auftrag einer Bank das Gutachten gefertigt, so ist die Einflussnahme naturgemäß gering und hat bei anderen Banken einen höheren neutralen Stellenwert.
  2. Da staun ich aber

    Gutachten kann auch die Städtische Müllabfuhr ausstellen ;-)
    Deshalb sollten Sie darauf achten, dass der Gutachter auch öffentlich bestellt ist, da kann auch die Bank nichts anderes verlangen. Es ist sowas von wurscht, aus welchem Grund das Gutachten erstellt wurde. Der Hauptszweck ist, den Wert des Gebäudes zu ermitteln. Sagen Sie der Bank ruhig, dass Sie das Gutachten auch bei anderen Finanzierungsverhandlungen verwenden wollen, dann strengen die sich vielleicht ein bisschen mehr an, Ihnen ein anständiges Angebot zu unterbreiten.
  3. vergessen

    öbuv = öffentlich bestellt und vereidigt sollte Ihr Gutachter sein.
  4. Herr Witzgall,

    Foto von Alfred Witzgall

    Sie überschätzen die Stellung des öbuvAbk. SV dankenswerter Weise! Das jeder sich selbst "Berufene" Gutachten erstellen kann, ist ausreichend bekannt - leider. Die Banken haben aber Sachverständige ihres Vertrauens, sodass der öbuv SV weniger wichtig ist.
  5. Saublöde Frage

    Foto von Andrea Leidenbach

    aber mich hat noch nie jemand beim Kauf (auch nicht beim Altbau) nach einer Finanzierungszusage oder einem Wertgutachten gefragt.
    Man hat brav alle Bauunterlagen (soweit noch vorhanden) eingereicht ein Mitarbeiter der Bank, oder ein von denen beauftragter Makler, ist dann kurz dadurch gestapft und das war es.
    Ist es üblich so etwas zu verlangen?
  6. Frau Leidenbach,

    Foto von Andrea Leidenbach

    wenn es von der Bank nicht offiziell verlangt war, so wird dies auf jeden Fall intern durchgeführt. Vor jeder Kreditzusage ist ein "Sachverständiger" zum Objekt gefahren und hat sich eine Meinung (finanziell) gebildet. Das bekommen die meisten Bankkunden überhaupt nicht mit.
  7. @ Weber

    Foto von Andrea Leidenbach

    Eine "Bearbeitungsgebühr" hierfür aber auch nicht.
    Ich habe für unseren Neubau ein Wertgutachten erstellen lassen (nicht für die Finanzierung, sondern privat) und da ist eine Rechnung im 4-stelligenen Bereich gekommen, das wäre mir bei der Bank für die Altobjekte aufgefallen, behaupte ich mal.
    Das einer der Herren der Kreditinstitute vorbeischaut und knipst ist ja normal, aber das ist doch kein Wertgutachten im eigentliche Sinne mit genauer Aufschlüsselung der Kosten und Wertschätzung von Grundstück, Lage usw.
    Sind das nicht zwei verschieden Paar Schuhe?
    • Name:
  8. Nein,

    Foto von Andrea Leidenbach

    sie dürfen nicht vergessen, dass natürlich eine Bank auf der Grundlage von Sicherheiten und der Aufgabenstellung entscheidet. Ist ein Kredit auf Grundlage der übrigen Gegebenheiten bereits "abgesichert", so wird es manchmal etwas "gemütlich" behandelt. Ist ein Kunde nicht so bekannt, sind die wirtschaftlichen Fundamente nicht ganz eindeutig usw., wird eine Bank entsprechende eventuell "überhöhte" Forderungen stellen. Aber das war sicher nicht die ursprüngliche Frage.
  9. Wertgutachten als Beruhigungspille

    Schätzgebühr war zu meinen Bankzeiten das beliebte Wort um die eff. Verzinsung noch um ein paar Nachkommastellen (für die Bank versteht sich) zu verschönern.
    Mit der Höhe des Eigenkapitals steht und fällt allerdings auch das Interesse der Bank einen möglichst exakten Wert des Objekts zu ermitteln.
    Bei hohem Eigenkapitaleinsatz ist es den Bänkern relativ wurscht. Hauptsache ist, eine weitere Beruhigungspille in den Kreditakt zu heften und auch nachzuweisen, das sich auf dem Sicherungsgrundstück tatsächlich ein Objekt befindet.
    Ein Wertgutachten kann man sich in die Haare schmieren, wenn ein Jahr nach dem Einzug durch "wildes" wohnen das Haus schon arg ramponiert ist, der Immobilienmarkt gerade eingebrochen ist, bzw. die ersten Zeitungsberichte über die geplante neue Stadtautobahn/Ortsumgehung ganz in der Nähe auftauchen.
    Architektenhonorare, Makler- bzw. Verkäufergebühren, Finanzierungsprovisionen sind auch nicht von Pappe. Welcher Zweiterwerber bezahlt die schon.
    Es wäre weitaus effektiver und damit langfristig billiger, den Bau von einem neutralen Sachkundigen überwachen zu lassen. Vor allem, bevor sämtliche Mängel hinter Putz und Wand-Boden-Deckenverkleidungen verschwinden.
  10. Verkäufer ...

    Wenn sie eine bestehende Immobilie erwerben wollen, und sie von Ihrer Hausbank nicht ohne weiteres eine unverbindliche Finanzierungszusicherung erhalten können, dann müsste doch zumindest der Verkäufer entsprechende Unterlagen besitzen oder die Bank, die das Objekt in der Vergangenheit finanziert hat. Fragen sie den Verkäufer nach einem Gutachten für das Haus (oder vergleichbare Unterlagen).
    • Name:
    • RLC
  11. falsche Fragestellung

    Also dieses Gutachten ist KEIN Verkehrwertgutchten.
    Das vorgenannte Gutachten dient zur Ermittlung des Beleihungswertes und wird wesentlich restriktiver erstellt als ein Verkehrwertgutachte, i.d.R. liegt der Beleihungswert eines Objektes bei 80-90 % des Verkehrswertes (bei Einfamielienhäusern meist so um 90 %)
    Die Banken düfen nur 60 % des ermittelten Beleihungswertes als sog. 1-A (vorrangige) Hypothekenkredite beleihen, der Rest bis zur Beleihungsgrenze wird dann durch sog. 1-B (nachrangige) Hypothekenkredite beliehen.
    Faktisch kann man mit dem Gutachten so und so nichts anfangen.
    Tipp: Die Wertermittlungs- / Schätzgebühr wird schon von vielen Banken selbst getragen. Der Kunde wird nicht belastet. (Das ist auch sehr fair, falls man das Kreditangebot nicht nutzen möchte.
    Schließlich will die Bank nur an Ihr Geld, dafür kkann Sie auch was ausgeben.
    Ich würde an Ihrer Stelle nochmals dringend die Konditionen vergleichen
    Stefan
    • Name:
    • stefan
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