Es wurde folgendes unternommen:
1. Temperatur und Feuchtaufzeichnungen in verschiedenen Räumlichkeiten (mehrere Tage über kalibrierten Datenlogger)
2. Wämebildaufnahmen innen, an Gebäudehülle (e=0,94) und Fenstern (e=0,85)
Zu 1. Es zeigt sich, dass die rel. Feuchte von 45 % bei 18-19 °C Raumtemperatur nicht überschritten wird.
Zu 2. Es zeigt sich, dass insbesondere die Grenzflächentemperaturen an der Unterkante der Fenster deutlich unter dem Taupunkt liegt (4 - 7 °C).
=> Als Resümee habe ich gezogen, dass unser Gebäude bei Minustemperaturen außen und den Normbedingungen von 20 °C und 50 % rF innen nicht ohne erhebliche Menge an Kondensat an den 2-fach Standard-Isogläser bewohnbar ist. Daher meine Frage an die Experten: Hätte mich nicht der Architekt darauf aufmerksam machen müssen, dass Flächenheizung in Kombination mit extrem gut dämmenden Wandelementen nicht vereinbar sind mit Standard-2-fach Isofenstern? Dreifachfenster wären weder kostentechnisch, noch Aufgrund des geringen g-Werts (resp. Lichtdurchlässigkeit) in Frage gekommen, aber im Nachhinein hätte man doch auf die Möglichkeit von dem Verbau von hochwertigen Glasabstandshalter den sog. "warmen Kanten" hinweisen müssen, oder?!
Nachdem die Gewährleistungsfrist noch läuft, wäre ich um jeden Rat dankbar, welche Chancen ich habe, auf eine Abstellmaßnahme zu pochen:
- Austausch Bestands-Fenster gegen Fenster mit warmer Kante
- Nachinstallation von Fensterheizsystem
- Entschädigung für das notwendige Abwischen und etwaigen Silikonfugenaustausch nach wenigen Jahren (Aufgrund von Stock)
...?