Folgende Konstellation: Die Wohnungseigentümergemeinschaft bewohnt in Bawü ein Objekt, das von einem Bauträger erstellt wurde. In der Baubeschreibung sind die Fenster mit U-Wert beschrieben. Die Beschriftung an den Innenseiten der Fenster trägt die Auftragsnummer des Glasers, erlaubt jedoch keinen Rückschluss auf den speziellen Typ, geschweige denn U-Wert. Der Glaser bzw. Fensterbauer verweigert jede Aussage zu den Fenstern. Der Bauträger verweist lediglich auf die Baubeschreibung.
Habe ich als Eigentümer ein Recht an der Kontrolle dieser Information? Kann ich selbst mit einfachen Mitteln feststellen, welchen U-Wert die Fenster haben?
Danke im Voraus!
Haben Fensterbauer / Glaser eine Informationspflicht gegenüber dem Besitzer des Fensters
BAU-Forum: Fenster und Außentüren
Haben Fensterbauer / Glaser eine Informationspflicht gegenüber dem Besitzer des Fensters
-
vor
der Kaufabwicklung besteht grundsätzlich die Pflicht des Bauträger zum Nachweis seiner vertragsgemäßen Leistung.
Den Grund, warum er das jetzt nachträglich nicht tut, kann man nur vermuten.
Sie können mit einfachen Mitteln (Telefon, E-Mail) einen Sachverständigen bei der Handwerkskammer anfragen.
Sorry!
Die SV können das wohl mit teuren Geräten an der Verglasung messen und nach der Kennzeichnung im Randverbund recherchieren. -
CE-Zeichen
seit dem 01.02.2010 sind Fenster Kennzeichnungsplichtig (CEAbk.-Zeichen), dort stehen alle Angaben drauf.
Interne Fundstellen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Fensterbauer, Glaser". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
Entsprechend Ihrer Suchvorgabe wurden keine Seiten gefunden!
Interne Suche verfeinern: Weitere Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Fensterbauer, Glaser" finden
Geben Sie eigene Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu verfeinern und noch mehr passende Fundstellen zu "Fensterbauer, Glaser" oder verwandten Themen zu finden.