Schwellenhöhe Terrassentüren
BAU-Forum: Fenster und Außentüren
Schwellenhöhe Terrassentüren
Folgendes Problem tut sich bei mir auf: sowohl Küchen- als auch Wohnzimmerfenster wurden in unserem Neubau als "bodentiefe Elemente", soll heißen, als Terrassentüren ausgeführt. Nach Herstellung von Estrich und Fliesen stellen wir fest, dass sich zwischen fertigem Fußboden und Unterkante Türflügel ein Höhenunterschied von 6 cm (Küche) bis 8 cm (Wohnzimmer) ergibt. Die gesamte Schwellenhöhe bei geöffneter Tür ist dementsprechend durch die Dichtungs- / Anschlagprofile noch höher. Das heißt, wir haben eine schöne Stolperkante, und optisch sieht es äußerst besch ... aus! (In unserem jetzigen Haus beträgt die Höhendifferenz 3 cm!). Frage: Gibt es irgendwelche Richtlinien hierfür, oder ist generell auch die Optik und die Praxisgerechtigkeit zu berücksichtigen? Ein Absenken der Tür ist nicht möglich (Quersprossen!) Meiner Ansicht nach müssten die beiden Türen ausgetauscht werden! Für Tipps und Ratschläge schon im Voraus vielen Dank!
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Es gibt für alles eine Norm
Ich kann Sie beruhigen. Wir leben in Deutschland, da gibt's für alles eine Norm. Die Norm die die Schwellenhöhe bei Terrassentüren regelt heißt "DIN 18 195-9".
Dort steht wörtlich: " ... Die Abdichtung ist in der Regel mindestens 150 mm über die Oberfläche eines über der Abdichtung liegenden Belages hochzuziehen (wasserführende Schicht). "
Das heißt, von der Oberkante der wasserführenden Schicht im Außenbereich bis zur äußeren Nase der Trittschiene Ihrer Türe, sollte eine Höhe von ca. 150 mm erreicht werden.
In aller Regel wäre Ihre "Stolperfalle" dann deutlich Höher als 8 cm.
Diese Schwellenhöhe darf dann unterschritten werden, wenn im Außenbereich vor der Türe eine Entwässerung (Gitterrost, etc.) vorhanden ist.Aus der Distanz betrachtet erscheint mir jedoch eine Schwelle von 6 bis 8 cm als normal.
MfG
Jürgen Sieber -
Höhen
Ich glaube der Fragesteller meint die Höhe Zimmerinneres/Schwelle, dort muss eigentlich keine große Schwelle sein. Aber wenn die Höhendifferenz Oberkante Fertigfußboden (OK FF) und Terrassenoberfläche zu klein ist, bleibt wahrscheinlich keine andere Möglichkeit (Planungs- oder Ausführungsfehler (Planungsfehler, Ausführungsfehler)). -
Ich meinte die Innenseite!
Vielen Dank für die Antworten! Ich meinte allerdings die Schwellenhöhe von der Raumseite aus gesehen (Terrassenseitig kein Problem, dort können wir die 15 cm einhalten, Terrasse ist noch nicht fertiggestellt). Was mich stört, ist die Höhendifferenz von OK Fliese bis OK Schwelle von ca. 7 cm! Lt. Aussage meines Tischlers gibt es hierfür keine Norm! (Die VOBAbk. sagt aber, die Tauglichkeit der Leistung darf nicht gemindert sein (VOB/B § 13.1), das ist sie m.E. aber! Wie sehen die Fachleute dies? -
muss kein Fehler sein
wenn Terrasse / Balkon auf einer Deckenplatte stehen, geht es wohl kaum anders, da der Terrassenaufbau (Wärmedämmung+Gefälle (+Estrich) + Belag mind. 15 cm beträgt. Wenn dann noch die erforderlichen 15 cm (bei Rinne 5 cm) dazukommen, müsste man ja innen 20-30 cm Fußbodenaufbau haben, um von innen eben rauszukommen!
Also meist kein Fehler am Bau. Wer das anders macht, muss die DINAbk. bzw. FlachdachRichtlinie ausschließen - privat kann man das für sich machen - hängt auch von den äußeren Bedingungen (Schneegefahr, Schlagregen ... ab! Gewährleistung bei Firma geht nur über DIN bzw. Richtlinie.
Übrigens zählen die 15 cm bis zu den Entwässerungsöffnungen der Türprofile, das sind bei mir auch noch mal knapp 6 cm! -
ich sehe schwarz
Wie Sie geschrieben haben, stehen im Vertrag Bodentiefe Fensterelemente, aber keine Terrassentüren oder Türen nach Art einer Haustür. Die Elemente sitzen direkt auf dem Boden, also Bodentief. Innere Schwellenhöhen lassen sich aus den mitgeltenden Normen nicht ableiten. Etwas Besonderes wurde nicht vereinbart, z.B. eine genaue Höhe oder genaue Details zur Ausführung. Das klingt bitter, aber m.E. würde jedes Gericht sagen, wenn Sie 3 cm gewollt hätten, hätten Sie es vereinbaren müssen. Angesichts der äußeren Höhe, die aus technischen Gründen und Gründen von Vorschriften bestimmt größer ausfällt, wird auch ein Argument mit verminderter Gebrauchstauglichkeit nicht ziehen. Mit Kinderwagen und Rollstuhl werden Sie in der Regel nicht darüberfahren wollen. Ich habe jetzt bewusst negativ geschrieben. Hoffnungen, dass Sie einen Austausch durchsetzen können, habe ich nicht. -
Ich meinte die Innenseite!
Vielen Dank für die Antworten! Ich meinte allerdings die Schwellenhöhe von der Raumseite aus gesehen (Terrassenseitig kein Problem, dort können wir die 15 cm einhalten, Terrasse ist noch nicht fertiggestellt). Was mich stört, ist die Höhendifferenz von OK Fliese bis OK Schwelle von ca. 7 cm! Lt. Aussage meines Tischlers gibt es hierfür keine Norm! (Die VOBAbk. sagt aber, die Tauglichkeit der Leistung darf nicht gemindert sein (VOB/B § 13.1), das ist sie m.E. aber! Wie sehen die Fachleute dies? -
Zeichnung hierzu
Die unter der ersten Antwort zitierte Norm können Sie als Zeichnung hinter dem unten stehenden Link nochmals ansehen.
Vielleicht wird dann klarer, dass ich den äußeren Fußbodenaufbau und die Schwellenhöhe von innen nach außen nicht getrennt sehen kann.
MfG
Jürgen Sieber -
Hallo, Herr Sieber!
Vielen Dank für Ihre prompte Antwort! Auf dem Bild 4.2, noch besser aber auf dem Bild 10.3 kann man anschaulich erkennen, wie das Detail auszuführen ist. Die Herstellung der 15 cm Differenz zur wasserführenden Schicht sind kein Problem (die Terrasse wird auf entsprechende Höhe gepflastert). Interessant ist für mich jetzt aber - siehe Bild 10.3 - der Abstand von Unterkante innerer Türflügel zu Oberkante innerer Fußboden! Hier möchte ich eine unnötig hohe Stolperkante vermeiden, und nach VOBAbk./B 13.1 ist doch der Auftragnehmer (= Tischler) verpflichtet, eine Leistung zu erbringen, die die (Alltags-) Tauglichkeit nicht mindert! Wie hoch sollte also hier vernünftigerweise die Schwelle sein? (Bei allen Objekten, die ich in Augenschein genommen habe, außer bei unserem, liegt sie bei ca. 3 cm!)
Schon im Voraus vielen Dank für Ihre geschätzte Antwort! -
'ne Terrassentür
besteht in der Regel aus Fensterprofilen, die bei PVC normalerweise 78 mm breit sind und vierseitig umlaufen. Wenn alles perfekt passt und die äußeren Abdichtungen durchführbar sind ohne Einschränkung, dann steht die ideale Tür unten auf der OKFFAbk. = Fliese oder Teppich auf, das heißt (viel) weniger als 78 mm Schwellenhöhe ist nicht machbar. Zu hoch wäre die Schwelle dann, wenn die Unterkante des Blendrahmens oberhalb der Oberfläche des Fußbodens wäre, die Tür quasi in der Luft hing. -
Dankeschön ...
Dankeschön für die Antworten! Unser Tischlermeister war übrigens heute vor Ort und hat uns folgende Lösung vorgeschlagen: Türen 2 cm absenken (sachgemäße Arbeit vorausgesetzt), Estrich im Türbereich 1 cm aufspachteln (ergibt insgesamt die 3 cm in der Gesamthöhe), und wir sind einverstanden. Zur besseren Optik werden die inneren Fensterstürze noch 1 cm stark unterputzt, sodass die ganze Sache nicht mehr auffällt.
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