Guten Tag, ich bin gerade in eine Wohnung aus den 60 ern gezogen. Leider übertragen sich Geräusche wie Schritte im Treppenhaus oder das Schließen der (neuen einbruchhemmenden, schweren) Wohnungstüren sehr stark über alle Etagen und in alle Räume.
Dies vermutlich als Körperschall über die Betondecken/Böden, ggf. Wände. Als Mieter habe ich da keine großen Änderungsmöglichkeiten, außer den Schall da wo er zu Luftschall wird ein wenig zu dämpfen. Daher die Frage ob es etwas bringen würde die z.Z. geflieste Diele und die Räume mit PVC-Belag stattdessen mit einem schweren Teppich zu versehen?
Mit freundlichen Grüßen, Dirk
Körperschalldämmung bei Betondecken
BAU-Forum: Estrich und Bodenbeläge
Körperschalldämmung bei Betondecken
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Hallo Dirk, " ... Diele und die Räume mit PVC-Belag ...
Hallo Dirk,
" ... Diele und die Räume mit PVC-Belag stattdessen mit einem schweren Teppich zu versehen? "
Nein das bringt nichts. Deshalb werden bei der Berechnung der Verbesserung des Trittschallpegels Bodenbeläge nicht mit gerechnet.
MfG
Schwabe -
Geht um Luftschall
Die Luftschallimissionen werden Sie über den Austausch der Bodenbeläge nicht signifikant beeinflussen. Zur Verminderung des Luftschalls könnten Vorsatzschalen vor den Wänden und abgehängte Decken helfen.
Um Ihre Trittschallemissionen zu senken helfen weichfedernde aber immerhin etwas, zum Schutz der Nachabarn, auch wenn diese in einem rechnerischen Schallschutznachweis in Mietshäusern nicht anzusetzen sind, wie Herr Schwabe schreibt.
Herr Schwabe, weichfedernde Bodenbeläge dürfen sehr wohl bei Schallschutznachweisen nach DINAbk. 4109 beim Trittschallverbesserungsmaß rechnerisch angesetzt werden, z.B. dort wo der Eigentümer direkten Einfluss auf die Renovierung der Räume hat. Dies ist zum Beispiel bei Hotels, Wohnheimen etc. der Fall.
Gruß -
im 2. Satz
fehlt das Wort Bodenbeläge -
Trittschallverbesserung
" ..., weichfedernde Bodenbeläge dürfen sehr wohl bei Schallschutznachweisen nach DINAbk. 4109 beim Trittschallverbesserungsmaß rechnerisch angesetzt werden, ... "
Herr Lott, das stimmt so nicht ganz. Gemäß Beiblatt 1 Pkt. 4.1.3 zu DIN 4109 dürfen bei schwimmend verlegten Estrichen bei der Trittschallverbesserung nur entweder der schwimmende Estrich oder der weichfedernde Bodenbelag berücksichtigt werden; nur der höhere Wert zählt. Und gemäß Beiblatt 1 Tabelle 17, Fußnote 2 dürfen weichfedernde Bodenbeläge mit einem Trittschallverbesserungsmaß größer/gleich 20 dBAbk. beim Nachweis der Anforderungen nicht berücksichtigt werden.
Bei Massivdecken haben Sie recht.
Es ist also zu prüfen, ob ein schwimmender Estrich vorhanden ist oder nicht.
MfG
Schwabe -
Kernaussage
Was ich damit hauptsächlich hervorheben möchte, ist, dass ein weichfedernder Bodenbelag in Schallschutznachweisen nur in bestimmten Situationen zur Trittschallverbesserung angesetzt werden darf.
Davon unabhängig wird sich ein weichfedernder Bodenbelag in der Praxis selbstverständlich positiv auf den Trittschall auswirken, aber nur unwesentlich auf die Luftschalldämmung.
Gruß -
Danke für die Infos
Vielen Dank für die rege Diskussion.
Das mit Teppichen keine bauseitigen Defizite beseitigt werden können ist schon klar. Mein Gedankengang war halt durch das Verlegen von elastischen Textilien die Raumakustik (Hall) ein wenig zu verbessern und hierdurch auch die lästigen Umgebungsgeräusche etwas zu kompensieren.
Gruß Dirk
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