Gewerbeküchen
BAU-Forum: Estrich und Bodenbeläge
Gewerbeküchen
Hallo Fachwelt,
Gewerbliche Küchen müssen als Fliesenboden Rutschfestigkeit R13 aufweisen, soviel weiß ich schon. Meine Frage: Muss der Fußboden überall Gefälle aufweisen, oder reicht es, wenn nur im unmittelbaren FEAbk.-Bereich kleine Senken ausgebildet werden in welche mittels Wischerblatt die Nässe der Reinigung hineingeschoben wird. Andersherum gefragt: ist NullGefälleverlegung der Bodenfliesen in Gewerblichen Küchen zulässig?
Gewerbliche Küchen müssen als Fliesenboden Rutschfestigkeit R13 aufweisen, soviel weiß ich schon. Meine Frage: Muss der Fußboden überall Gefälle aufweisen, oder reicht es, wenn nur im unmittelbaren FEAbk.-Bereich kleine Senken ausgebildet werden in welche mittels Wischerblatt die Nässe der Reinigung hineingeschoben wird. Andersherum gefragt: ist NullGefälleverlegung der Bodenfliesen in Gewerblichen Küchen zulässig?
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Habe was gefunden:
Gefälle wird nicht zwingend vorgeschrieben, sondern lediglich empfohlen durch die (Arbeitsstätenrichtlinie) ASR 8/1 sowie durch die (Allgemeinen Unfallverhütungsvorschriften) UVV Merkblatt ZH1/571 jetzt 181. -
muss aber nicht R13 sein
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Gefälle wird wohl nötig sein ...
um das u.a. bei der Reinigung anfallende Wasser in den Bodenablauf einzuleiten. Bei "Null-Gefälle" wird es sonst zu Wasserlachen und somit zu einer Unfallgefahr kommen. Die Abdichtung ist ja sowieso im Gefälle zu erstellen.
Wenn allerdings eine sogenannte "Kompromisslösung" eventuell erforderlich ist, kann unter Umständen in nicht begangenen Teilbereichen und Abweichung von den allgemein anerkannten Regeln der Technik auf das Gefälle verzichtet werden. Die Vermeidung von Wasserlachen wäre dann ein erhöhter Nutzungsaufwand.
In jedem Falle ist eine aktenkundige Vereinbarung zwischen AG und AN anzuraten.
Mit freundlichen Grüßen
Uwe WildWeiterführende Links:
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BGR 181 Direktlink
Für alle die es nachlesen wollen. Die aktuellen Änderungen von 10 / 2003 sind in Link 2 aufgeführt.
MfG