Rutschsicherheit: Neue BGR 181 – Was hat sich geändert? Prüfzeugnisse, Messmethoden & Konsequenzen
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Rutschsicherheit: Neue BGR 181 – Was hat sich geändert? Prüfzeugnisse, Messmethoden & Konsequenzen

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Die Regelungen für die Rutschsicherheit haben sich im Oktober 2003 geändert.

Ab sofort gilt die Neufassung der BGR 181 zum Thema Rutschsicherheit. Nach Durchsicht der Regelung der Berufsgenossenschaft stellt sich die neue BGR wie folgt dar, wobei letztendlich verbindliche Auskünfte natürlich nur die Berufsgenossenschaft geben kann.

Die wichtigsten Änderungen der Rahmenbedingungen:

R -Wert Prüfzeugnisse aus dem EU  -  Ausland gelten nur noch, wenn die entsprechenden Prüfinstitute die DINAbk. EN ISO /IEC 17025 erfüllen. Das muss im Zweifelsfall nachgewiesen werden.

Im Klartext: Ist das Prüfzeugnis aus dem Ausland, sollte man sicherheitshalber bei seinem Lieferanten folgende Unterlagen verlangen: "Wir benötigen neben dem Prüfzeugnis die offizielle Bestätigung, dass das ausstellende Institut die DIN EN ISO /IEC 17025 erfü

Die Gültigkeitsdauer der Prüfzeugnisse wird auf fünf Jahre erweitert statt vorher zwei Jahre Gültigkeit.

Allerdings müssen die Institute die geprüften Belagsmaterialien auch fünf Jahre aufbewahren, falls Unstimmigkeiten auftreten. Auch die Prüfungsbedingungen haben sich geändert. So sind neue Testschuhe ausgesucht worden, sowie ein neues Öl.

Gleitreibmessungen:

Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass die in der neuen DIN 51131 erwähnten "vor Ort  -  Messgeräte" nicht dazu berechtigen, eine Aussage über den R -Wert zu machen.

Im Klartext: Prüfzeugnisse, die sich auf Gleitreibwerte beziehen und weismachen wollen, dass ein R-Wert gemessen wurde, z.B. durch den Satz: "Analog der Wuppertaler Tabelle ist der Gleitreibwert 0,45 mit R9 gleichzusetzen" sind schlichtweg ungültig und berechtigen nicht zu der Behauptung, der Bodenbelag habe "R9"

Eine chemische Nachbehandlung ist zwar erlaubt, aber auch hier gilt, dass mit den eingesetzten Gleitreibmessgeräten keine Einstufung in R9 oder R10 möglich ist. Es dann im Einzelfall mit der Aufsichtsbehörde und der Berufsgenossenschaft eine Sonderabnahme auszuhandeln.

Die wichtigsten Änderungen und die Konsequenzen im Innenbereich:

Die Bewertungsgruppe R9 ist verschärft worden. Die minimale Rutschsicherheit ist von 3 ° auf 6 ° angehoben worden. Das bedeutet, dass viele Materialien und Oberflächen nicht mehr der R9 entsprechen. Obwohl die Prüfzeugnisse übergangsweise noch bis Dezember 2004 gelten hat die Magna bereits die Produktion der LaserGrip®  -  Oberfläche freiwillig auf die neuen Bedingungen eingestellt.

Im neuen Jahr werden wir natürlich die Magna  -  Materialien nach den neuen Prüfbedingungen testen lassen. Allerdings ist bei Materialien, wie Labrador oder Nero Assoluto mit einer leichten Änderung der Optik zu rechnen. Für geschliffene Natursteine muss im Einzelfall geprüft werden, welcher Schliff den neuen Anforderungen entspricht. Besonders bei dunklen Gesteinen ist mit einem gröberen Schliff zu rechnen.

Im Klartext: Lagerware, die der alten R9 entspricht, aber nicht mehr der neuen R9, darf bis 31.12.2004 noch abgenommen werden. Ist die Abnahme in 2005, dann kann es zu einer Abnahmeverweigerungen kommen.

Außenbereiche allgemein:

Die BG hat Aufgrund Ihrer Erfahrung die Außenbereiche mit in ihre Regelungen aufgenommen.

Außenbereiche müssen mindestens R11 aufweisen. Das Gefälle muss mindestens 2 % betragen, auch auf Podesten.

Im Klartext: Die Oberfläche sollte i.d.R. mindestens geflammt, gatterrau oder gesandstrahlt sein. Gebürstete Oberflächen sind nach unseren Erfahrungen meistens nur R10! Wer eine geschliffene Eingangstreppe beim Kunden einbaut, der hat evtl. 30 Jahre private Gewährleistung bei Unfällen zu leisten.

Für das eigene Betriebsgelände außen:

Außenbereiche sind vor Arbeitsbeginn vom Schnee zu befreien oder abzustumpfen. Nach der Abtauung ist das abstumpfende Mittel zu entfernen. Laub, starke Bemoosung und Schmutz muss außen entfernt wird.

Im Klartext: Sollte ein Mitarbeiter auf Schmutz oder Streumitteln auf dem Betriebsgelände ausrutschen, so kann die Unfallkasse die Behandlungskosten von der Firma ganz oder teilweise zurückverlangen. Es ist also besser, wenn er auf einem runtergefallenem Fertigungszettel ausrutscht. Wenn Kunden auf die Nase fallen, kann die Betriebshaftpflicht sie ebenfalls an den Behandlungskosten beteiligen. Die BGR 181 ist dann der anerkannte Stand der Technik, den sie sozusagen sträflich vernachlässigt haben.

Reinigung:

Neu ist auch, dass sich die Berufsgenossenschaften etwas intensiver mit Reinigung beschäftigt haben.

Grundsätzlich muss geprüft werden, ob der Bodenbelag gepflegt oder nur gereinigt werden muss, da Pflege fast immer zu einer Verschlechterung der Rutschsicherheit führt.

Im Klartext: Vor Einpflegemaßnahmen, wie z.B. Imprägnierung, Fluatierung oder Farbtonvertiefung sollte der Hersteller grundsätzlich gefragt werden, ob er mit in die Gesamthaftung geht. Folgende Anforderung würden wir an den Chemielieferanten sicherheitshalber stellen:

Ich benötige eine ausdrückliche, objektbezogene Anwendungsvorschrift mit schriftlicher Bestätigung, das ihr Mittel XY die eingestellte Rutschsicherheit R9, R10 ... bei dem Material: ______ mit der Oberfläche ______ nicht negativ beeinflusst.

! Allgemeine Hinweise oder lapidare Werbeaussagen entlasten Sie nicht! Auch mündliche Aussagen von Vertretern sind nicht ausreichend. Will Ihr Lieferant keine schriftliche Aussage machen, dann können Sie zu Ihrem Auftraggeber gehen und ihm mitteilen, das Aufgrund der fehlenden Freigabe des Herstellers die Einpflege nicht stattfinden kann.

Bei rutschhemmend ausgerüsteten Hartgesteinen empfiehlt sich folgende Reinigungsanleitung:

"Nutzen Sie ein pH- neutrales, rückstandsfreies Reinigungsmittel, angewendet nach den Vorgaben des Herstellers und den Richtlinien des Gebäudereinigerhandwerks"

Damit haben Sie kein Produkt genannt, sondern die notwendigen Eigenschaften. Kommt es zu Schäden, z.B. durch Hochalkalien, dann war das Produkt nicht pH- neutral. Oder es sind Ablagerungen sichtbar, dann war es nicht rückstandsfrei usw.

Auch bei der Ausführung der Reinigung gibt es nun konkretere Vorschriften:

Bei feucht gereinigten Bodenbelägen ist immer mit dem Warnzeichen W28 "Warnung vor Rutschgefahr" zu kennzeichnen, bis der Boden trocken ist. Das gilt natürlich auch für die Bauabschlussreinigung. Das korrekte und zugelassene Schild bekommt man u.a. bei Fa. Heis, Tel. : 0202 / 77 32 57.

Auch Treppen sind regelmäßig zu reinigen, auch bei seltener Nutzung. Hintergrund sind gestiegene Kosten der BG durch Unfälle auf verschmutzten Treppen.

Neue oder geänderte Anforderungen an Einzelbereiche:

Eingänge außen: R11

Verkaufsräume, Kundenräume R9

Verkaufsflächen im Freien R11

Lagerbereiche im Freien R11

Lebensmittellager (ohne Kunden) R10

Parkhäuser weitgehend trocken R10

Garagen, Parkhäuser mit Nässegefahr R11

Parkflächen im Freien R11

Pausenhöfe R11

Gehwege R11

Überdachte Eingänge R11

Schrägrampen außen, z.B. für Rollstühle R12

Die große Resonanz auf den letzten Newsletter traf uns etwas unerwartet. Deshalb noch ein weiterer Newsletter zu dem Thema zum Jahreswechsel.

Ab wann gelten die Außenbereichsregeln?

Nach unserer Meinung ab sofort und ohne Übergangsfrist sind die neuen Regeln gültig. Wer jetzt noch einbaut Außentreppe mit geschliffener Oberfläche einbaut geht ein nicht abzuschätzendes Haftungsrisiko ein.

Privat kann ich doch alles machen oder?

Nein, der Eingangsbereich auch bei Einfamilienhäusern ist öffentlicher Verkehrsraum, wenn er z.B. vom Postboten betreten werden muss.

Gebürstete Oberflächen außen?

In der Regel problematisch, da nur R10 erfüllt und nicht die geforderte Bewertungsgruppe R11.

Wie sieht es mit spaltrauen Materialien aus, hat diese R11?

Es sind z.B. spaltraue Materialien, wie Otta Phyllit oder Alta Quarzit getestet worden. R11 oder mehr wurde dabei erreicht. Man kann also davon ausgehen, dass i.d.R. spaltraue Gesteine ausreichend rutschsicher sind, zumindest beim Einbau.

Besitzen LaserGrip®  -  Oberflächen die neue Bewertungsgruppe "R9"?

Ja, mittlerweile sind alle Materialien nach den neuen Bedingungen geprüft worden und es wurden die neuen Anforderungen der Bewertungsgruppe "R9" erfüllt.

Ein Sachverständiger hat den Boden mit einem Gleitreibmessgerät gemessen und sagte: "Hat keine R10, sondern nur R9! "

Eine solche Aussage ist nicht korrekt. Mit einem "Vor  -  Ort  -  Messgerät" kann grundsätzlich nicht der "R-Wert" ermittelt werden. "R-Werte" können nur im Labor gemessen werden. Für eine Prüfung des vorhandenen Bodenbelags müsste man ein Teil des Bodens ausbauen und bei einem Prüfinstitut auf der "Schiefen Ebene" prüfen lassen. Mit einem Gleitreibmessgerät werden Reibzahlen ermittelt, die Hinweise auf die rutschhemmenden Eigenschaften geben, aber nicht "R-Werte" aufzeigen.

Konfuzius sprach: "Wenn man ein Volk mit Regierungsverordnungen lenkt und mit harten Strafen zur Ordnung ruft, so wird es zwar keine Straftaten mehr geben, aber umso mehr Schamlosigkeit.

Wenn man seinem Volk mit gutem Beispiel vorangeht und mit Tugend führt, es mit den

Regeln der Sittlichkeit zur Ordnung ruft, so wird es keine Schamlosigkeit mehr geben und man wird sich aus Überzeugung fügen. "

  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    ⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

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    Sicherheitshinweise

    🔴 Kritisch: Bei Nichteinhaltung der BGR 181 können im Schadensfall erhebliche Haftungsrisiken entstehen.

    🔴 Kritisch: Unfälle durch mangelnde Rutschsicherheit können zu erheblichen Personenschäden führen.

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    Die BGR 181 (Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit) regelt die Anforderungen an die Rutschsicherheit von Bodenbelägen. Seit der Neufassung im Oktober 2003 gibt es einige wichtige Änderungen, die sowohl Hersteller als auch Betreiber beachten müssen.

    Wesentliche Punkte sind:

    • Prüfzeugnisse: Es werden Prüfzeugnisse von akkreditierten Prüfinstituten benötigt, die in der Regel eine Gültigkeit von fünf Jahren haben.
    • Messmethoden: Die Prüfbedingungen und Testschuhe für Gleitreibmessungen wurden angepasst. Die Gleitreibwerte werden analog zur Wuppertaler Tabelle ermittelt.
    • Materialien und Oberflächen: Die Anforderungen an Natursteine und deren Schliff sind gestiegen.
    • Reinigung und Pflege: Es ist wichtig, rückstandsfreie Reinigungsmittel zu verwenden und die Vorgaben des Herstellers zu beachten, um die Rutschsicherheit nicht zu beeinträchtigen.
    • Haftung: Bei Unfällen auf dem Betriebsgelände kann die Firma haftbar gemacht werden, wenn die Rutschsicherheit nicht gewährleistet ist.

    🔴 Gefahr: Unsachgemäße Reinigung oder die Verwendung ungeeigneter Reinigungsmittel können die Rutschsicherheit von Bodenbelägen erheblich beeinträchtigen.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie sich von einem Fachmann (z.B. Sachverständiger für Arbeitssicherheit oder Bodenbeläge) beraten, um die korrekten Maßnahmen zur Gewährleistung der Rutschsicherheit zu treffen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    BGR 181
    Berufsgenossenschaftliche Regel für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, die Anforderungen an die Rutschsicherheit von Bodenbelägen definiert.
    Verwandte Begriffe: Arbeitssicherheit, Unfallverhütung, Bodenbeläge.
    Gleitreibwert
    Ein Maß für die Rutschfestigkeit eines Materials, gemessen unter standardisierten Bedingungen.
    Verwandte Begriffe: Reibung, Rutschsicherheit, Prüfverfahren.
    Prüfzeugnis
    Ein Dokument, das die Einhaltung bestimmter Normen und Standards durch ein Produkt oder Material bestätigt.
    Verwandte Begriffe: Zertifizierung, Konformität, Normen.
    Rutschsicherheit
    Die Fähigkeit eines Bodenbelags, das Ausrutschen von Personen zu verhindern.
    Verwandte Begriffe: Gleitreibwert, Bodenbeläge, Unfallverhütung.
    Reinigungsmittel (rückstandsfrei)
    Ein Reinigungsmittel, das nach der Anwendung keine Rückstände auf der gereinigten Oberfläche hinterlässt.
    Verwandte Begriffe: Reinigung, Pflege, Bodenbeläge.
    Haftung
    Die rechtliche Verantwortung für Schäden, die durch eigenes Handeln oder Unterlassen entstehen.
    Verwandte Begriffe: Schadensersatz, Verantwortlichkeit, Versicherung.
    Wuppertaler Tabelle
    Eine Tabelle zur Einordnung von Gleitreibwerten, die in der BGR 181 als Referenz verwendet wird.
    Verwandte Begriffe: Gleitreibwert, Rutschsicherheit, Prüfverfahren.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist die BGR 181?
      Die BGR 181 ist die Berufsgenossenschaftliche Regel für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, die sich mit der Rutschsicherheit von Bodenbelägen befasst. Sie legt Anforderungen an die Beschaffenheit von Böden fest, um Unfälle durch Ausrutschen zu vermeiden.
    2. Welche Änderungen gab es in der Neufassung der BGR 181?
      Die Neufassung der BGR 181 beinhaltet Änderungen bei den Prüfmethoden, den Anforderungen an Prüfzeugnisse und die Bewertung von Gleitreibwerten. Auch die Anforderungen an die Reinigung und Pflege von Bodenbelägen wurden präzisiert.
    3. Wie oft müssen Prüfzeugnisse für Bodenbeläge erneuert werden?
      Prüfzeugnisse für Bodenbeläge haben in der Regel eine Gültigkeit von fünf Jahren. Danach müssen sie durch erneute Prüfungen aktualisiert werden, um die Konformität mit den aktuellen Standards zu gewährleisten.
    4. Welche Rolle spielen Gleitreibwerte bei der Rutschsicherheit?
      Gleitreibwerte sind ein Maß für die Rutschfestigkeit eines Bodenbelags. Sie werden durch standardisierte Messverfahren ermittelt und geben an, wie groß die Kraft sein muss, um einen Gegenstand auf dem Belag in Bewegung zu setzen. Höhere Gleitreibwerte bedeuten eine höhere Rutschsicherheit.
    5. Was ist bei der Reinigung von Bodenbelägen in Bezug auf Rutschsicherheit zu beachten?
      Bei der Reinigung von Bodenbelägen ist darauf zu achten, dass rückstandsfreie Reinigungsmittel verwendet werden, die die Rutschsicherheit nicht beeinträchtigen. Es sollten die Reinigungsempfehlungen des Herstellers beachtet werden, um Ablagerungen oder Schäden zu vermeiden.
    6. Welche Konsequenzen hat die Nichteinhaltung der BGR 181?
      Die Nichteinhaltung der BGR 181 kann im Schadensfall zu Haftungsansprüchen führen. Wenn es aufgrund mangelnder Rutschsicherheit zu Unfällen kommt, kann die Firma für die Behandlungskosten und weitere Schäden haftbar gemacht werden.
    7. Was ist bei der Auswahl von Bodenbelägen für Außenbereiche zu beachten?
      Für Außenbereiche sind Bodenbeläge mit einer hohen Rutschsicherheit erforderlich, insbesondere bei Nässe, Schnee oder Eis. Es sollten Materialien gewählt werden, die auch unter diesen Bedingungen einen ausreichenden Gleitreibwert aufweisen.
    8. Wie kann die Rutschsicherheit auf bestehenden Bodenbelägen verbessert werden?
      Die Rutschsicherheit auf bestehenden Bodenbelägen kann durch verschiedene Maßnahmen verbessert werden, z.B. durch den Einsatz von Antirutschmatten, das Aufbringen von speziellen Beschichtungen oder die Verwendung von geeigneten Reinigungsmitteln.

    🔗 Verwandte Themen

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      Anforderungen an Bodenbeläge in Bezug auf Rollstuhlgängigkeit und Rutschsicherheit.
    • Reinigung und Pflege von Sicherheitsböden
      Spezielle Anforderungen an die Reinigung von Böden in Arbeitsbereichen.
    • Unfallverhütung in Arbeitsstätten
      Maßnahmen zur Reduzierung von Arbeitsunfällen durch Stolpern, Rutschen und Stürzen.
    • Rechtliche Grundlagen der Arbeitssicherheit
      Gesetze und Verordnungen zur Gewährleistung der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz.
    • Auswahl von Bodenbelägen für Nassbereiche
      Kriterien für die Auswahl von Bodenbelägen in Schwimmbädern, Duschen und anderen Nassbereichen.
  2. BGR 181: Download der Ausgabe Oktober 2003 – Link

    Foto von

    BGR 181 Ausgabe Oktober 2003
    zum nachlesen Link MfG
  3. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 13.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 13.01.2026

    ⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Rutschsicherheit: BGR 181 – Änderungen und Konsequenzen

    💡 Kernaussagen: Die Neufassung der BGR 181 zur Rutschsicherheit im Oktober 2003 brachte wesentliche Änderungen bei Prüfzeugnissen und Messmethoden mit sich. Betroffen sind Bodenbeläge und deren Anforderungen bezüglich Gleitreibwert. Die Einhaltung der BGR 181 ist entscheidend für die Unfallverhütung und zur Minimierung der Haftung bei Arbeitsunfällen. Die Berufsgenossenschaft gibt verbindliche Auskünfte zur korrekten Anwendung.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag BGR 181: Download der Ausgabe Oktober 2003 – Link findet sich ein direkter Link zum Nachlesen der BGR 181 Ausgabe von Oktober 2003.

    ✅ Zusatzinfo: Die neue BGR 181 betrifft unter anderem die R-Wert Prüfzeugnisse. Es ist ratsam, die Gültigkeit der Prüfzeugnisse zu überprüfen, da diese nur für eine bestimmte Anzahl von Jahren gültig sind. Im Zweifelsfall sollte man sich eine Bestätigung vom Institut oder Lieferanten einholen.

    👉 Handlungsempfehlung: Überprüfen Sie die Rutschsicherheit Ihrer Bodenbeläge gemäß der aktuellen BGR 181. Achten Sie auf gültige Prüfzeugnisse und informieren Sie sich bei der Berufsgenossenschaft über die neuesten Bestimmungen zur Unfallprävention und Haftung. Die korrekte Reinigung der Bodenbeläge spielt ebenfalls eine wichtige Rolle bei der Aufrechterhaltung der Rutschsicherheit.

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