Energiebedarfsausweis  -  wie sieht er aus?
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV

Energiebedarfsausweis  -  wie sieht er aus?

In unserer Baugenehmigung ist die Ausstellung eines Energiebedarfsausweis (gemäß § 13 Abs. 1 EnEVAbk. 2002) gefordert.
Die ausführende Firma verwies auf die Wärmeschutzberechnung im Bauantrag / Baugenehmigung, diese Berechnungen wären damit gemeint.
Nun glaube ich aber mal gehört zu haben, das ein richtiger "Ausweis" mit konkreten (Gesamt-) Angaben zum Wärmebedarf und der Energiebilanz des Hause mit Kennziffern und Verbrauchszahlen ausgestellt wird.
Wer hat nun Recht?
Wo steht genau, welche Angaben und in welcher Form in diesen Ausweis gehören?
(Das Haus wird in Berlin gebaut  -  ist aber wohl eher Bundesrecht)
  • Name:
  • Wutzler
  1. Hat nichts mit Verbrauch zu tun.

    Er ist schlicht die Quintessenz des Nachweises nach EnEVAbk..
    Beispiel:

    Du meinst vielleicht den Energiepass für Neu- und Altbauten (Neubauten, Altbauten), der 2006 kommen soll, wohl aber erst 2007 kommt?

  2. Rechtsgrundlage

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    ist die AVV Energiebedarfsausweis vom 7. März 2002, geändert am 2. Dezember 2004. Dort ist auch ein Muster abgedruckt.

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