Dämmung von Rollladenkästen und Fenster nur durch Schaum
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV

Dämmung von Rollladenkästen und Fenster nur durch Schaum

Folgendes haben wir in unserem Neubau festgestellt.
1. Bei den Fenstern wurde Dämmfolie innen nur an 3 Seiten befestigt. An der unteren Fuge wurde die Folie nur außen angebracht. Unser Bauleiter sagt, nach Vorschrift muss es nur dicht sein, ob innen oder außen die Dichtung sein muss, sei nicht durch irgendeine Norm oder Regelung bestimmt.
2. Die Rollladenkästen sind nur mit Schaum befestigt und undicht. Unser Bauleiter sagt dazu, dass später durch die Styroporplatten des Wärmeverbundsystems und des Außenputzes die geforderte Dichtigkeit hergestellt werden kann.
Uns erscheint das sehr zweifelhaft und wären über Meinungen oder Verweise auf Richtlinien und Gesetze sehr dankbar.
  • Name:
  • Ernst Ebener
  1. Laienmeinung

    Hallo,
    die Vorschrift sagt innen dichter als außen.
    Bei uns wurden die Fenster verdübelt und danach ausgeschäumt. Außen kam ein Kompriband und innen eine Folie rein.
    Meiner Meinung nach ist es bei Ihnen nicht korrekt ausgeführt.
    Laienmeinung
    MfG
    C. Schanz
  2. Vielleicht hilft es ...

    Foto von Helmuth Plecker

    Vielleicht hilft es wenn Sie dem Bauleiter einen Blower-Door Test "androhen"
  3. DIN 4108 Teil 7

    Foto von Dipl.-Physiker Jochen Ebel

    In der DINAbk. steht, dass Schaum nicht als Abdichtung geeignet ist. Und als Bestandteil der EnEVAbk. ist diese DIN gesetzlich verbindlich.
  4. Herr Ebel hat ganz Recht

    und wenn das nicht reicht, bestellen Sie sich die Technische Richtlinie Nr. 20 des Deutschen Glaserhandwerks "Einbau von Fenstern und Fenstertüren" und hauen sie dieses Heft dem Bauleiter um die Ohren. Diese RiLi gilt seit den 90er Jahren als Anerkannte Regel der Technik.
  5. DIN 18355

    Foto von Horst Schmid

    und dann hilft noch ein Blick in die DINAbk. 18355 vom Januar 2005:
    danach ist Ortschaum nicht mehr zulässig.

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