Wie sieht ein EnEV Nachweis aus?
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV

Wie sieht ein EnEV Nachweis aus?

Ich hatte große Probleme meine Generalunternehmer davon zu überzeugen, dass er verpflichtet ist einen Nachweis zur EnEVAbk. zu führen.
Jetzt will man mir den Nachweis zur Übergabe aushändigen. Nun frage ich mich wie ich prüfen kann ob alles korrekt ist?
Bin für jeden Kommentar dankbar.
  • Name:
  • Herr AndGal
  1. vorher schon aus dem Bauamt holen

    Sie sind Bauherr eines Hauses? Dann holen Sie sich doch die Kopie des EnEVAbk.-NW aus dem Bauamt. Dort müsste der Nachweis doch mit den Bauantragsunterlagen eingereicht worden ein.
    Aber mal eine Grundsatz (gegen) frage: Was bauen Sie eigentlich? Das wäre zur Beantwortung Ihrer Frage eigentlich nicht unwichtig.
    Gruß aus Berlin
  2. Prüfung

    Foto von Dipl.-Physiker Jochen Ebel

    Die Prüfung dürfte Ihnen schwer fallen. Der Nachweis besteht aus 2 ausgefüllten Formblättern (manchmal werden die Angaben des Formblattes auch formlos abgeliefert) und jeder Menge Anhänge, die aus der Hausbeschreibung folgen. Die Daten aus den Anhängen fließen in das Formblatt ein. Ob Sie das alles kontrollieren können?
  3. Zusatzinfo und Fragen ...

    Also ich baue eine Doppelhaushälfte mit einem Bauträger. Dieser hat eine Standardbaubeschreibung, die fast nichts aussagt. (Damit man nichts reklamieren kann!) Zeichnungen, aus denen man Ausführungsdetails sehen könnte werden auch nicht mit verkauft!?
    Kann man einfach so beim Bauamt einen Bauantrag einsehen?
    Kann ich die Anhänge zum Wärmebedarfsausweis fordern? Wenn ja wie?
    Es reicht aber offenbar nicht, dass der Bauträger eine Schreiben macht wo nur der Wärmebedarf von x kWh pro Jahr angegeben ist. Wie sich dieser Wert zusammensetzt muss doch auch nachgeweisen werden, oder?
    Prüfen kann ich die Werte schon, weil ich mit Wärmedämmung auch beruflich zu tun habe. Ich weiß eben nur nicht welche Werte ich fordern kann, wenn sich der Bauträger dagegen sträubt.
    • Name:
    • Herr AndGal
  4. Dokumentation

    Wenn Sie bereits Eigentümer des Grundstücks sind (also im Grundbuch stehen) können Sie auf jeden Fall Einsicht in die Bauunterlagen nehmen, sonst brauchen Sie eine Vollmacht vom Eigentümer.
    Ob Sie dort aber den EnEVAbk.-Nachweis oder z.B. die Statische Berechnung vorfinden, hängt etwas vom Bundesland ab.
    Wenn Sie den Nachweis wirklich prüfen wollen, sollten Sie sich mit der EnEV auseinandersetzen. Das tut aber in den Bauämtern auch niemand  -  deswegen wurden auch schon Nachweise gesehen, die mit dem errichteten Gebäude aber auch gar nichts zu tun haben.
    Im übrigen würde ich kein Haus kaufen, von dem mir die Unterlagen verweigert werden  -  das regelt man am besten bevor man den Kaufvertrag unterschreibt.
    Freundliche Grüße
  5. Werkvertrag

    Foto von Dipl.-Physiker Jochen Ebel

    Fr. Ank-332-Hae ein Hausbau ist kein Kaufvertrag (Kaufrecht), sondern ein Werkvertrag, d.h. es gilt das Werkvertragsrecht des BGBAbk. (ggf. modifiziert als VOBAbk.).

    Wer baut, nimmt sich einen Vertragspartner, dem er vertraut. Leider erweist sich in 90 % (oder mehr?) der Fälle dieses Vertrauen als blauäugig  -  von Ausnahmen abgesehen. Insofern geht die Schelte  -  "ich würde nie ... " etwas an der Realität vorbei.

    Und deswegen kommen hier sehr oft erst Fragen, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist. Allerdings kommt der Bauherr schon relativ zeitig, sodass ggf. das Schlimmste noch zu verhindern ist, wenn sich der Bauherr noch einen Fachmann an seine Seite holt. Denn wer weiß  -  vielleicht ist das Verweigern des EnEVAbk.-Nachweises nur die Spitze des Eisberges. Ich wurde z.B. angesprochen, weil der Estrich ungewöhnlich viele Risse hatte  -  und dann ergaben die Nachfragen einen Haufen von Fehlern, von denen einige nicht mehr behebbar waren.

    Als Bauherr haben Sie ein Recht auf die Planungsunterlagen, wie das praktisch durchzusetzen ist, hängt auch von der Halsstarrigkeit des Generalunternehmer ab  -  auf jeden Fall dürfte der Umfang Ihrer Ansprüche größer sein, als die Forderungen des Bauamts. Wenn Sie sich beim Bauamt Kopien Ihrer Bauunterlagen holen müssen ist das erstens teuer und zweitens beweist es die mangelnde Kooperationsbereitschaft Ihres Generalunternehmer.

  6. Sicher, Herr Ebel?

    Ob der Bauherr wirklich ein Bauherr und der Generalunternehmer ein Generalunternehmer mit Generalunternehmer-Vertrag ist, wissen wir doch gar nicht so genau.
    Möglich ist doch auch die Bauträger-Variante, wenn der Generalunternehmer auch Planungsleistungen erbringt und erst bei Übergabe rausrückt (also das, was man landläufig als Hauskauf bezeichnet.)
    Wer steht denn in der Baugenehmigung als Bauherr?
    Freundliche Grüße
  7. Kauf

    Foto von Dipl.-Physiker Jochen Ebel

    Beim Kauf ist der Kaufgegenstand zum Zeitpunkt des Kaufs vorhanden. Beim Werkvertrag wird das Werk erst erschaffen, das der Auftraggeber erwerben will. Viele AN schreiben aber gern über die Verträge zum Hausbau trotzdem Kaufvertrag.

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