Theorie gegen Wirklichkeit
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV

Theorie gegen Wirklichkeit

Hallo Fachleute,
an unserem Neubau wurden folgende Werte im Energiebedarfsausweiss vereinbart:
Höchstwert JPB 104,71 berechnet 104,66
Transmitionswärmeverluste Höhst=0,55 berechnet 0,4
Anlagenaufwandszahl 1.309
Die Außendämmung wurde mit WLG 040 statt 035 ausgeführt, an der Nordwand wurde die Dämmstoffdicke mit 5-7 cm ausgeführt statt 10 cm ausgeführt. Die Dachisolierung wurde von 24 cm WLG 035 auf 20 cm WLG 040 reduziert.
Nach der Mängelrüge beauftragte der Bauträger den Architekten eine neue Berechnung durchzuführen (Es handelt sich um den selben Architekten wie der unserer, wurde uns auch vom Bauträger empfohlen)
Nach der neuen Berechnung betragen die neuen Werte wie folgt
Jahres Energiebedarf Höhstwert 117,47___Berechnet 116,78
Transmitionswärmeverlust Höhstwert 0,5 ___ Berechnet 0,35
Anlagenaufwandszahl 1,45
Nach Vergleich der Unterlagen stellten wir fest, dass zur Ermittlung der höchstwerte die Umfassungsfläche um die Fläche der Kelleraußenwand (80 m² in Eigenregie nachträglich mit 10 cm Jackodur gedämmt gedämmt) (wurde bei der Erstberechnung nicht berücksichtigt  -  Keller als unbeheizter Raum) erhöht gerechnet wurde um den Kompaktheitsgrad zu erhöhen.
Nach Rücksprache mit dem Architekten erhielten wir die Antwort
"was wollen sie denn, der Nachweis sitimmt doch und die Berechnung sei sowieso nur fiktiv und daraus lassen sich eh keine Rückschlüsse auf die Wirklichkeit ziehen". Bei weiterem bohren nach den physikalichen Konsequenzen bez. der Verschiebung der Taupunkt. Linie Mehrverbrauch an Heizkosten, Wärmebrücken etc. müssten wir einen Bauphysiker konsultieren ansonnsten ist das Lüften das A und O der ganzen Geschichte.
Wir meinen jedoch :
Je dicker das Fell desto wärmer? oder
Besser in der Dämmung zu schwitzen als im Stein (YTONG-Taupunkt. Linie)?
für einige Anregungen wären wir sehr dankbar
viele Grüße an alle
stunk am bau
  • Name:
  • stunk am bau
  1. was steht im Vertrag?

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    Prüfen Sie mal, ob sich die Dämmstärke aus dem Vertrag ergibt, z.B. aus Unterlagen (Pläne, Baubeschreibung, Berechnungen) die Vertragsbestandteil sind. Nur dann haben Sie Ansprüche, z.B. Minderung, evtl. Schadensersatz wegen höherem Energieverbrauch.
  2. Baugenehmigung

    Foto von Dipl.-Physiker Jochen Ebel

    Der Energiebedarfsausweis ist doch sicher Bestandteil der Baugenehmigung. Von daher ist es zunächst einmal uninteressant, ob der korrigierte Energiebedarfsausweis getrickst ist oder nicht  -  es wurde gegen die Baugenehmigung verstoßen.

    Ein weiterer Verstoß erscheint auch noch wahrscheinlich: Ein Wärmedämmverbundsystem (WDVSAbk.) muss eine Zulassung haben (ein Dämmstoff mit Putz darauf ist ein WDVS). Lassen Sie sich bitte den Hersteller des WDVS und die Zulasungs-Nr. nennen. Lassen Sie sich eine Kopie der Zulassung geben, bzw. bitten Sie den Hersteller um eine Kopie (im Allgemeinen kostenlos). Wenn der Bauträger ihnen diese Angaben nicht machen kann dürfte unzulässig gebaut sein. Ansonsten Vergleichen Sie die Bauvorschriften in der Zulassung mit den ausgeführten.

    Aber hier ist wieder das Problem der Interessenlage zu sehen. Der Architekt ist Architekt des Bauträgers und nicht Ihrer.

    Der Nachweis ist nicht fiktiv. Er bezieht sich auf ein genormtes Mittelklima in Deutschland  -  das Klima an Ihrem Wohnort kann ein anderes sein. Aber mit den Daten des Energiebedarfsausweises, Ihren gewünschten Zimmertemperaturen und den Klimadaten Ihres Bauortes kann man sowohl die Leistung Ihrer Heizanlage als auch den ca. -Heizverbrauch berechnen.

    Mit freundlichen Grüßen

  3. was ist mit dem Kellerfußboden?

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    Wenn der Keller in der neuen Berechnung als beheizt angenommen wurde, muss auch die Sohle Mindestanforderungen erfüllen. Wurde da gedämmt?
  4. der Vertrag

    vielen Dank für Ihre Meinungen.
    noch einmal zum Vertrag.
    Es handelt sich um Verblendmauerwerk.
    Dort wurde die Dämmung gem. WSN vereinbart mit 8 cm als Berechnungsgrundlage.
    Im WSN heißt es "mineralischer und pflanzlicher Fasserdämmstoff nach DINAbk. 18165 Teil 1 mit lambdaR 0,035 (ich nehme an es ist die Wärmeleitgruppe 035)
    Eingebaut wurde (auf den Namen komme ich jetzt nicht) gelbe Verpackung in jedem Bauhaus erhältlich)
    meine Fragen wären
    1. Wäre eine Minderung i.H.v. 10 % der Jährlichen Gaskosten berechnet über die Nutzungsdauer von 30 Jahren + Preissteigerungsrate 2 %/Jahr gerechfertigt?
    (sollte so eine Frage hier fehl am Platze sein wer kann es bewerten?)
    Die 10 % ergeben sich aus der Differenz des Jahre-Primärenergiebedarfs der beiden WSN)
    2. Welche Folgen resultieren aus dem Verstoß gegen die Baugenehmigung?
    3. Ist es den baurechtlich und techniche legitim die Ausgangswerte zu Verändern und so noch eine funktionierende Berechnung zu erzeugen.
    Mit freundlichen Grüßen
  5. kellerfußboden

    habe verpasst zu erwähnen, dass die Sohle von unten nicht gedämmt wurde.
    Der erste WSN sieht eine Dämmung vor, der Vertrag nicht.
    Wurde auch nicht ausgeführt.
    MfG
  6. Unterscheidung erforderlich

    1. öffentlich-rechtlich
    Mag sein, dass alles OK ist.
    interessiert zunächst (!) kein schwein.
    2. privatrechtlich
    seeeeeeeehr zweifelfhaft!
    Grundsätzlich wie bereits gesagt: Vertragssache.
    Alternativ: Nachweis unter die Lupe nehmen.
    Wenn ich in Berechnung 1 den Keller weglasse und nach der Ausführung die Eigenleistung des Bauherrn für eine zweite Berechnung heranziehe, um das Volumen zu vergrößern, dann hat man sehr gute Karten, diesen Nachweis anzufechten.
    (Jetzt hilft die öffentlich-rechtliche Bringschuld)

    MfG jdb
    schweinchenerkenner
    schweinchenkenner
    und noch viel mehr ...
    :-)

  7. e mail me, please ...

    mail me, please ...

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.