Anspruch auf den Einsatz zertifizierter Software?
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV

Anspruch auf den Einsatz zertifizierter Software?

Frage am Rande: Hat man eigentlich Anspruch darauf, dass der Statiker/Faching., der die Wärmebedarfsberechnung und "den Ausweis" ausstellt, zertifizierte Software benutzt? Nach einigen Testergebnisse der Unis gibt es eklatante Abweichungen bei den Ergebnissen der einzelnen Programme. Wenn der Fachmensch alte und schlechte Software benutzt, die Ergebnisse nach den "Testberichten" völlig daneben sein können/sollen, hat man als AG "Nachbesserungsrecht"? Nur, was wäre dann der Maßstab?
  1. warum sollte man den haben?

    ... schließlich kann man das auch im Kopf ausrechnen und hinschreiben. schöne Grüße
    • Name:
    • Herr Rossi
  2. Vielleicht gehören Sie auch zu denen, Rossi,

    die den Bauherren für einiges Kleingeld Papier andrehen, das sich "Wärmebedarfsberechnung" nennt und die Druckerschwärze nicht Wert ist, weil die Ergebnisse definitiv "falsch" sind  -  und mit ordentlicher Software "richtiger" wären.
    Bedenken Sie, dass dieser Ausweis, beim späteren Wiederverkauf der Immobilie sehr wichtig sein kann, weil er den Preis beeinflussen könnte. Hier können durch miese Software des Fachings. einem Bauherren auch geldwerte Nachteile entstehen. Schon mal daran gedacht, Rossi?
  3. Zertifikat ist nicht gleich richtiger Nachweis

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    Dem Ersteller kann man nicht vorschreiben mit welcher Software er arbeitet. Umgekehrt kann der Ersteller falsche Ergebnisse nicht auf die Software schieben. Er haftet. Auf das Ergebnis kommt es an. Zertifikate im EnEVAbk.-Software-Bereich sollte man kritisch beurteilen. Auszüge aus erteilten (!) Zertifikaten von DINAbk.-CERTCO, der Zertifizierungsorganisation des DIN:
    Programm 1:
    " ... durch das Programm nicht abbildbar:
    • Detaillierte Bestimmung der Temperatur-Korrekturfaktoren der verschiedenen an das Erdreich angrenzende Bauteile"

    (und weitere 2 Punkte)
    "setzt ... gute Kenntnisse der EnEV, der DIN V 4701-10 und der DIN V 4108-6 voraus, da nur wenige Möglichkeiten eingesetzt werden, um Eingabefehler durch Plausibilitätsprüfungen zu erschweren".
    Auf gut deutsch: manches geht nicht, Eingabefehler werden nicht abgefangen.
    Programm 2:
    " ... lagen einzelne Berechnungsergebnisse ... geringfügig außerhalb der in den Prüfbestimmungen vorgegebenen Toleranzen.
    Weitere Teile des Software-Programmes als die beschriebenen, wie z.B. die Datenbanken, waren nicht Gegenstand der Prüfung".
    Auf gut deutsch: rechnet ein bisschen falsch, den Rest haben wir gemäß unserer Zertifizierungsregeln nicht angeschaut.
    Aber der Hersteller kann einfach das Bapperl draufmachen: DIN-geprüft. Solche Zertifikate haben in meinen Augen wenig Wert.

  4. und für das VV kombinert mit dem Diagrammverfahren

    braucht man nun wirklich kein Programm
    :)
    da hat der rossi recht.
    Die DINAbk.-Zertifizierung ist nichts als eine gefundene Marktlücke.
  5. @Stubenrauch

    Wofür genau haftet eigentlich der Ersteller? Für die Richtigkeit seiner Zahlen oder für monitär nicht bezifferbare Nachteile, die ein Immobilienbesitzer erleiden könnte, weil sein Käufer nur auf 1-2 Zahlen des Energieausweisen schielt (ähnlich dem Normverbrauch beim PKW) und versucht, die Zahlen als Kaufkriterium zu benutzen, bzw. den Preis zu drücken, weil Qh nun doch 1 kW/m²a höher ausfällt als bei der Alternativ-Immobilie?
    Wenn die Programme angeblich gewaltige Unterschiede produzieren, dann frage ich mich als Baulaie: "Was soll der ganze Kappes eigentlich? " Ich erhalte beim Fach-Ing. A den Wert X, beim Fach-Ing. B den Wert X*1,1; beim Einen erfülle ich die Kriterien, beim Anderen (der schlechtere Software benutzt) rausche ich durch, müsste demnach an der Haustechnik- oder Dämmung der Schraube drehen (also investieren). Wer legt später fest, dass die Zahlen richtig oder falsch sind und der Ing. haftet? Kann man sich später die vermeintliche Mehrinvestition zurückholen, wenn sich herausstellt, die Software des Ing. war Mist?
    ++++++
    Man kann ja der EnEVAbk. gegenüberstehen wie man mag, aber z.Z. werden so viele Programme auf den Markt geschmissen (vielleicht die Unsicherheit der Planer und Bauherren ausnutzend), die alle unterschiedliche Ergebnisse bringen. Kann's das im Sinne des Erfinders sein? Das das eine Marktlücke bzw. ein Kaufargument sein kann, wie JDB bemerkt, ist sehr gut möglich, vermag ich nicht beurteilen, denn dazu stecke ich der Materie nicht sehr tief drin.
    ++++++
    Kaufe ich mir z.B. ein Steuerprogramm a la wieso oder Taxman, gehe ich davon aus, dass die Ergebnisse exakt sind. Habe ich nicht die gleichen Ansprüche bei EnEV-Programmen?
    ++++++
    Momentan sage ich: EnEV auf dem Papier erfüllen, damit Ruhe ist, und nach mir die Sintflut. Etwas ernüchtert:
  6. Exkurs

    Ich habe mir schon lange keine Testberichte über Steuersoftware mehr angesehen, aber noch vor 4 Jahren hatten Wieso und Taxman bzw. Quicksteuer Berechnungsfehler in Testfällen. Allerdings waren das selten vorkommende Fallkonstruktionen, sodass davon ausgegangen werden kann, dass nur bei einem verschwindend geringen Teil der User, Falschberechnungen vorkamen, wenn überhaupt. Da die Programmierung der Jahresversionen auf bestehenden Code aufbauen haben sich die Programme von Jahr zu Jahr, soweit es die steuerliche Richtigkeit anbelangt, stetig verbessert.
    Gemessen an der Komplexität von Einkommensteuersoftware dürften EnEVAbk.-Berechnungsprogramme Pipifax sein!
    Wenn es sich nicht gerade um sehr schwer umzusetzende Berechnungen handelt, sollte man richtig rechnende Programme erwarten dürfen.
    Viele Grüße
  7. Einspruch.

    Die dümmsten Fehler aller Dummen werden gemacht!
    Es sind nicht Fehler in komplizierten Algorythmen, sondern Flüchtigkeitsfehler oder einfach nur Dusseligkeit.
    Inzwischen geht's ja, aber zeitweise konnten einem die Haare zu Berge stehen.
    Trotzdem ist FPT's Wunschschlussfolgerung verkehrt:
    Anspruch: Njet!
    Seine persönliche Befriedigung, wenn mit zertifizierter Software gerechnet wurde: Mir doch egal.
    Hat er Zweifel, soll er mir doch nachweisen, dass mein Ergebnis nicht stimmt. Auch mit zertifizierter Software könnte ich das Ergebnis 'unaufällig' um +-20 % schwanken lassen.

    Macht euch nichts vor:
    Wichtig ist nicht, womit der Nachweis aufgestellt wird, sondern WER ihn aufstellt. Insbesondere das Vertragsverhältnis:
    Treuhänder des Bauherrn oder AN des 'Kaufmanns der Gegenseite'

    • *************************************************************
  8. die Haftung dürfte weitreichend sein

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    Als Nichtjurist kann ich das nicht abschließend beurteilen. Allerdings wird es schwer sein, einen Schaden beim Verkauf der Immobilie auf eine Differenz beim berechneten Primärenergieverbrauch zurückzuführen. Dazu müsste man auch vereinbart haben, den "optimalen" Nachweis zu führen, unter Abwägung und ggf. Aktivierung aller Spielräume die die EnEVAbk. bietet und die im Einzelfall positive Effekte haben. Es bringt z.B. nicht immer was, wenn man genau rechnet, zulässige Vereinfachungen bringen manchmal bessere Werte (Stichwort wirksame Speichermasse).
    Meldungen, dass EnEV-Software falsch rechnet, halte ich für übertrieben. Jedenfalls im Bereich der Gebäudehülle, mit Anlagenberechnung kenne ich mich weniger aus. Ich habe 8 Programme getestet. Die Differenzen ergaben sich wegen der unterschiedlichen Möglichkeiten der Programme, Spielräume der EnEV voll auszureizen oder Anlagen frei zu konfigurieren.
    Es kommt immer darauf an, was man mit dem Programm machen will. Meist geht es nur um den reinen Nachweis, dass zwei Grenzwerte eingehalten sind. Es ist dann egal, ob man leicht oder deutlich darunter landet, in beiden Fällen hat man einen gültigen Nachweis. Verfehlt man die Grenzwerte knapp, aktiviert man Optionen die noch ein paar Zehntel bringen. Die Option, die m.E. am meisten bringt (bis zu 20 %), nämlich der detaillierte Nachweis von Wärmebrücken, bot nur ein einziges Programm, eines ohne Zertifikat.
  9. Bandbreite

    Foto von Dipl.-Physiker Jochen Ebel

    Die EnEVAbk. lässt so viele Spielräume, dass die Behauptung richtiges oder falsches Programm zu einfach gestrickt ist. z.B. Wärmebrückenzuschlag: pauschal oder korrekt. Pauschal fällt er meistenss zu hoch aus. Auf der anderen Seite, was soll eine Berechnung auf die 10. Stelle hinter dem Komma? die Rechenwerte der Wärmeleitfähigkeit sind immer am schlechtesten Wert orientiert, wird so genau gebaut wie gerechnet?

    Hat die Farbe den Absorptionskoeffizienten, der angesetzt wurde?

    Die Speichermasse der äußeren Wand geht mit Recht nicht in die Berechnung in, aber die Speicherwirkung der inneren Wände zur Pufferung der Solarenergie ist zu hoch berücksichtigt (10 cm statt richtig zwischen 3 und 8 cm) usw.

    Eine wirkliche Heizbedarfsrechnung ist nach der EnEV nicht vorgesehen, es wird mit standardisiertem Klima gerechnet, dass nur auf ganz wenige Standorte zutrifft usw.

    Also, was soll die Aufregung um zertifizierte Software?

  10. @Ebel @JDB

    Von Aufregung keine Rede. Dass der physikalische Ansatz beim Rechnungsgang gem  -  EnEVAbk. vielleicht nicht ganz passend ist, soll hier nicht zur Diskussion stehen. Nur zum reinen Selbstzweck sollte m.E. die Berechnung auch nicht verkommen; Kommastellen sind irrelavant.
    @JDB: Wenn's denn wirklich ±20 % sind, dann gebe ich zu: Vergiss die Zertifizierung. Mir persönlich wäre es egal  -  Hauptsache, wie Hr. Stubenrauch meinte, die beiden Zahlen am Ende stimmen -, aber ich werde das dumpfe Gefühl nicht los, Treuhänder des BH hin oder her, dass jeder Bauherr hinterher ein Papier in den Händen hält, das ihm falsche Gegebenheiten vergaukelt. Aber das ist ein anderes Thema. Mir ging es allein um die Wahl der Software.
    Danke allen
  11. was nutzt ...

    was nutzt mir die beste Software, wenn die Bauausführung (wie doch leider so oft) von der schönen Papierplanung abweicht?
    Papier ist eben geduldig ...
  12. Obacht, Herr Nau

    Inzwischen gibt es "Umsetzungsverordnungen" zur EnEVAbk. (oder wie die Dinger heißen ...). In Niedersachsen z.B. muss der Ersteller der Berechnung und des Ausweises hinter schriftlich bestätigen, dass auch so gebaut wurde wie berechnet.
    Klar: Was im Boden oder hinter Vorsatzschalen verschwindet ...
    ++++
    Ob es was nutzt? Keine Ahnung. Ist vielleicht eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme der Gesetzgeber :-)
  13. aber ...

    aber hier in Hessen ist das (momentan) wieder was anderes; kommt auf das Genehmigungsverfahren drauf an. (wenn ein sog. nachweisberechitgter aufsteller ist, hat er das zu überprüfen  -  klar, die gibt es nur eben noch nicht-; wenn nicht dann ein eigens zu bestellender prüfstatiker; dann ist der aufsteller (!) wieder fein raus. und wenn, wie gerade jetzt in der
    (noch) Einführungsphase oder besser Eingewöhnungsphase unserer neuen Bauordnung eben dieser nicht zur eisenabnahme oder zu sonst was bestellt wird, wird es halt eben auch interessant); Stichwort Gefälligkeitsunterschriften bei bauleitern.
    naja, und so weiter und so fort ...
    trotzdem bleibe ich dabei: Papier ist geduldig.
  14. Obacht, Herr FPT!

    völlig daneben!
    Aus dem Bauch / für Niedersachsen :
    Der Bauherr (!) muss dem Bauamt bestätigen, dass die EnEVAbk. gemäß Berechnung umgesetzt wurde.
    Dafür muss er einen geeigneten Sachverständigen beauftragen.
    Sinnvoll wäre es, den Aufsteller des Nachweises damit zu beauftragen  -  auch für die Geldbörse des Bauherrn. (synergieeffekte)
  15. Meinte ich doch, JDB -

    genau sooooooooooo :-)
    In 95 % der Fälle wird Ersteller="Bestätiger" sein.
    Danke für die Richtigstellung

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