Widerspruch WschVO und zulässige Luftwechselrate?
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV

Widerspruch WschVO und zulässige Luftwechselrate?

Hallo liebes Forum
Ich bin da auf einen Widerspruch gestoßen.
(Achtung die folgende Berechnung ist vereinfacht und bezieht sich nur auf die Größenordnung.)
Beim Lesen meines und anderer Wärmeschutznachweise stellte ich zunächst fest, dass QH, (Qs + Qi), -QT und -QL stets in einer ähnlichen Größenordnung sind. Damit kann ich meinen Energiebedarf vereinfachen: QT (Transmission, Verlust) = solare und interne Gewinne aus (Qs + Qi) heben sich gegenseitig auf. Diese kann ich deshalb bei den folgenden Gedanken unberücksichtigt lassen.
Damit geht die gesamte Heizenergie QH zum Lüften QL drauf.
Schaue ich jetzt in die Berechnung von QL nach der Wärmeschutzverordnung, so wird meist eine Zahl mit dem Gebäudevolumen multipliziert. Was die Zahl bedeutet, habe ich jetzt durch Zufall gelesen. Dieser Faktor berücksichtigt die Heizgradtagzahl und es wird darin für die Luftwechselrate ein Wert von 0,8 (Lüftung ohne Wärmerückgewinnung) angenommen. Bei einer maximal zulässigen Luftwechselrate von 3 ergibt sich somit der 3,75-fache des berechneten Energiebedarfs für das Haus.
Wird z.B. das Haus genau auf NE-Hausstandard berechnet, so ergibt sich bei schon bei einer Luftwechselrate über 1, dass der Energieverbrauch höher als der maximal zulässige ist.
Auch nach der neuen Energieeinsparverordnung sind Luftwechselraten von 3 (2 mit Lüftung) zulässig.
Eigentlich sollte doch Energie eingespart werden und die Häuser energetisch vergleichbar werden. Aber mit dieser Berechnung ist der gesamte Dämmwahn mit Einzelbauteilberechnungen der über etliche Seiten geht ein feilschen um einige Prozente, wobei der größte Brocken  -  die mangelnde Luftdichtheit  -  Abweichungen um mehrere hundert Prozent mit sich bringt. (Bspw in diesem Forum Nr 325 eine Luftwechselrate von 6.7!)
Der Gesetzgeber erlaubt ausdrücklich den Blower-Door-Test als Bestandteil zum Nachweis zuzufügen. Muss dann nicht auch die reale Luftwechselrate in die Berechnung eingesetzt werden, bzw. gibt der Nachweis nicht dann die maximale Luftwechselrate vor? (Damit meine ich, wenn ich noch mehr die Transmission reduziere, kann ich mir eine höhere Luftwechselrate erlauben (und natürlich auch umgekehrt).)
Jetzt freue ich mich auf die Diskussion.
MfG
Klaus Kulicke
  1. sie verwechseln da was ...

    n50 und n1!
    3-facher Luftwechsel ist bei 50 Pascal Über/Unterdruck zulässig, also während des Blower-Tests.
    Oder?
  2. Einige Probleme

    Foto von Dipl.-Physiker Jochen Ebel

    "gesamte Dämmwahn". Mit dieser Einstellung gehen Sie schon falsch ran.

    "Damit geht die gesamte Heizenergie QH zum Lüften QL drauf. " Beim Lüften kommt kalte Luft ins Haus und muss auf Zimmertemperatur erwärmt werden. Pro m³ Luft ist das proportional dazu wie kalt die Luft draußen ist. Deswegen wird jeden Tag die Temperaturdifferenz zwischen außen und innen bestimmt und diese Temperaturdifferenz für alle Heizungstage aufaddiert = Heizgradtagzahl. Um zu lüften, müssen Sie die Luft im Gebäude durch neue Luft ersetzen  -  und wenn das Gebäude groß ist eben viel. Und in der Norm rechnet man damit, das ca. alle 1,2 h die Luft einmal erneuert wird.

    Wenn Sie jetzt zur Überprüfung, ob alles in Ordnung ist, das Haus mit einem genormten Überdruck versehen, sollte bei geschlossenen Fenstern gar keine Lüftung stattfinden  -  also 0/h. Da Sie aber kein so dichtes Haus wie eine Raumstation brauchen und das auch zu teuer wäre, hat der Gesetzgeber nur eine Grenze vorgegeben, welcher diffuse Mangel akzeptiert werden muss  -  aber einzelne Stellen brauchen auch bei eingehaltenen 3/h nicht akzeptiert zu werden. Eine Undichtigkeit von 3/h unter Messbedingungen hat bei üblichem Wind so etwas wie eine Lüftung von 0,1/h bis 0,3/h zur Folge.

  3. Danke

    @JDB
    Ich habe den Unterschied tatsächlich nicht wahrgenommen, da die Luftwechselrate nicht weiter erläutert wurde! @Jochen Ebel
    Danke für die Erläuterungen. Das hilft mir beim besseren Verständnis.

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