Kosten für EnEV Nachweis
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV

Kosten für EnEV Nachweis

Hallo Forum,
ich hätte gern gewusst, was mich ein EnEVAbk. Nachweis für ein Einfamilienhaus mit
Wärmepumpe kostet und wer mir diesen erstellen könnte.
Dank im Voraus
Mario Baltin
  1. fehlende Angaben

    Foto von Dipl.-Physiker Jochen Ebel

    Prinzipiell erstellt EnEVAbk.-Nachweise ein Statiker oder Bauphysiker. Aber auch Architekten oder andere Fachleute können sich in die Probleme eingearbeitet haben, wie andererseit nicht jeder Statiker oder Bauphysiker EnEV-Nachweise erstellt. Also sollten Sie auch Ihren Wohnort angeben.

    Die Hauptarbeit ist nicht die Wärmepumpe, sondern die Berücksichtigung der Hauskonstruktion.

    Zur Zeit sind für EnEV-Nachweise die Honorare frei aushandelbar, da die verbindlichen Sätze nach HOAIAbk. (Honoraranordnung für Architekten und Ingenieure) den gestiegenen Aufwand infolge Einführung der EnEV nicht abdecken.

    Mit freundlichen Grüßen

  2. @JEbel

    vielen Dank für die Antwort
    ... dann ist eben die hauptarbeit anderweitig gelagert. Das Gebäude hat ca. 260 m² Nutzfläche und eine wärmeübertragende Fläche von ca. 600 m², was würden sie mir ca. in Rechnung stellen, wenn ich ihnen den Auftrag dazu erteile?
    wohnort, nähe Hannover
  3. HOAI

    Foto von Dipl.-Physiker Jochen Ebel

    Es geht um den § 78 der HOAIAbk.: Wärmeschutz

    Zuerst geht es in den § 78 (2)  -  anrechenbare Kosten nach § 10 HOAI. Ich gehe mal aus von durchschnittlich 1000 €/m². Bei 260 m² könnten die Baukosten so um 260 000 € liegen. Dann geht es um § 12. Wahrscheinlich ist ein einfacher Wohnbau anzusetzen: Honorarzone II.

    Dann geht es in den § 78 (3) der HOAI rein. Das ist eine Tabelle und sagt für 260 000 € Honorarzone II: 624  -  736 €.

    Dann geht es in den § 78 (1) der HOAI rein. Von dem vorstehendem Honorar sind 40 % für "Erarbeiten des Wärmeschutzentwurfs einschließlich der überschläglichen Bemessung für den Wärmeschutz und Durcharbeiten konstruktiver Details der Wärmeschutzmaßnahmen" zu nehmen. Für das "Aufstellen des prüffähigen Nachweises des Wärmeschutzes" sind 25 % zu nehmen. Der Rest bis 100 % sind weitere Leistungen.

    Da ja bei Ihnen schon Planung vorliegt, dürften von den 40 % etwa die Hälfte, d.h. 20 % angemessen sein. Plus die 25 % sind es 45 %, d.h. für den Nachweis nach WSVO 94 wären 280 bis 331 € fällig gewesen. Bei der EnEVAbk. kommen noch Teilleistungen des § 68 (Leistungen bei der Technischen Ausrüstung).

    Ausgangspunkt sind auch hier die anrechenbaren Kosten: Für Heizung und Warmwasser setze ich der Einfachheit 40 000 € an. Dann ist das Grundhonorar nachHonorartafel § 74 (1): 9 900 bis 12 000 €.

    Da davon aber nur ein geringer Teil auf den EnEV-Nachweis entfällt, wäre ein Gesamthonorar von 400 bis 700 € etwa richtig.

  4. bitte?

    für einen EnEVAbk.  -  Nachweis müsste ich 10000 € bezahlen. Soll das wirklich stimmen? Kann ich gar nicht glauben.
  5. und außerdem

    wie kommen sie auf die utopischen 40.000 € für Warmwasser und Heizung => mir völlig schleierhaft
  6. und ...

    ich frage mich, warum bei einer (aufwendigen) Statik bei den anrechenbaren Kosten nur 55 % der Rohbausumme genommen wird, und beim EnEVAbk.-Nachweis gleich 100 % der Erstellungskosten ...
  7. HOAI

    Foto von Dipl.-Physiker Jochen Ebel

    Bei der Tragwerksplanung richten sich die Ausgangswerte für das Honorar nach § 62 HOAIAbk. und dort sind die 55 % angegeben. Aber das Honorar richtet sich nach der Tafel § 65. Wenn man aber die Honorarsätze der Tafeln § 65 und § 78 vergleicht wird man feststellen, dass für das gleiche Gebäude das Honorar für die Statik bedeutend höher als für den Wärmeschutz ist. Also nicht die anrechenbaren Kosten, sondern die Honorare vergleichen.

    Die 40 000 € sind tatsächlich sehr hoch. Nehmen wir die Hälfte: 20 000 €. Dann ist das Grundhonorar nach Honorartafel § 74 (1): 5 693 bis 6 914 €. Der Leser mit "bitte? " hat die HOAI nicht verstanden. Bei Teilleistungen ist auch nur ein Teilhonorar fällig. Für die Teilleistungen in Richtung technische Gebäudeausrüstung wären sicher 2 % bis 5 % anzusetzen, allerdings gibt es noch keine Festlegungen für diesen Prozentsatz oder noch keine neue Tafel § 78 (3) wegen der EnEVAbk., wo dieser Teil schon eingerechnet ist  -  deswegen frei aushandelbar. Und 2 bis 5 % sind 114 bis 346 €.

    Deswegen sollte das angegeben Gesamthonorar (400 bis 700 €) schon etwa richtig und Ausgangspunkt für Verhandlungen sein. Wer das Grundhonorar (ca. 10 000 €) als Gesamthonorar versteht, hat den Text nicht richtig gelesen.

  8. der Aufwand ...

    wird mit dem so ermittelten Honorar eh nicht abgedeckt  -  außer man schludert den Nachweis
    hin, ohne Optimierung, ohne genaueren blick auf die Haustechnik ... Papier
    ist geduldig.
  9. Umfang

    Foto von Dipl.-Physiker Jochen Ebel

    Bei der Beispielrechnung bin ich ja davon ausgegangen, dass ein gewisser Teil schon festgelegt ist und nicht mehr optimierbar ist, deswegen nur die Hälfte von den 40 %. Auch die vorherigen Phasen sind eigentlich noch zu machen. Und entsprechend dem größerem Aufwand ist das Honorar dann auch höher.

    Aber da kommen wir wieder in den Bereich "brauche ich das Viergestirn". Die Einsparungen werden falsch verteilt. Man spart an der Planung ("unnütz diese bürokratischen Vorschriften, die Kosten nur") und gibt dann ein Mehrfaches bei der Ausführung aus ("da sieht man dann wenigstens, was man für sein Geld erhält"). Aber die Mehrausgaben bei der Planung ersparen meistens ein Vielfaches an Kosten bei der Ausführung. Ganz abgesehen davon, dass der Bauherr ohne sorgfältige Planung die Gefahr läuft ein mängelträchtiges Bauwerk zu erhalten. Genau wie die Einsparung eines unabhängigen Baubetreuers, auch der kostet angeblich "nur". Aber komisch, dass fast alle, die diese Kosten nicht eingespart haben, sagen, "was hätte mich das gekostet, wenn ich Sie nicht gehabt hätte". Viele spielen Lotterie, dort ist die Chance NICHT! zu gewinnen ähnlich wie bei Vermeidung von Mängeln.

  10. das war ein schöner Satz

    von Ebel:
    ("unnütz diese bürokratischen Vorschriften, die Kosten nur") und gibt dann ein Mehrfaches bei der Ausführung aus ("da sieht man dann wenigstens, was man für sein Geld erhält").
    Da gibt es nichts mehr dazu zu sagen.
    • Name:
    • Herr Manni
  11. kostenlos beim Ziegelwerk

    Hallo,
    ich weiß jetzt nicht ob wir vom gleichen sprechen, aber bei unserem Haus hat das Ziegelwerk den Nachweis, dass unser Haus als Niedrigenergiehaus mit diesen obligatorischen 75 % Wärmebedarf das liefernde Ziegelwerk (Hörl&Hartmann in Dachau, Mitglied der Unipor-Kette) kostenlos gemacht.
    Um die Frage vornwegzunehmen, woher ich in der Planungsphase den Lieferanten schon gewusst habe: Hatte ich nicht. Es wäre mit ca. € 500,- in Rechnung gestellt worden, die ich im Fall eines Falles auf einen anderen Ziegellieferanten umgelegt hätte.
    • Name:
    • Guenter Koellner
  12. zeigt den Preis

    Foto von Dipl.-Physiker Jochen Ebel

    Der Preis zeigt, dass meine Schätzung zutrifft. Aber die Ziegelwerke haben den Nachweis sicherlich maximal auf Ihre Produkte ausgerichtet. Ob Sie dann der Nachweis der Ziegelwerke letztendlich 2000 € oder mehr kostet, wissen Sie nicht. Und der nächste Lieferant akzeptiert vielleicht die Rechnung, aber wird das bei den Preisen berücksichtigen.
  13. Ziegel sind das billigste

    Hallo,
    ja und nein. Solange der k-Wert der Außenwände bleibt, sollte es unabhängig vom Hersteller sein. Außerdem geht es ja eh mehr darum zu wissen in welcher Größenordnung man sich bewegt. Und nicht zuletzt unterscheidet sich die Realität von der Simulation.
    Zum Ziegelpreis: Da ist eh nur der Rabatt auf den Listenpreis interessant, da muss man sich vorher umhören und dann einfach heraushandeln. Rabatte bis zu 70 % sind keine Seltenheit.
    • Name:
    • Guenter Koellner

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