Berechnungsergebnisse zu hoch
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV

Berechnungsergebnisse zu hoch

Hallo,
ich habe folgende Frage.
Wir nutzen ein Berechnungsprogramm von Rowa-Soft.
Unser Auftraggeber hat bemängelt das die Berechnungs-Ergebnisse zu hoch sind, eine Vergleichsberechnung
hat einen deutlich geringeren Wert ergeben.
Nun will der Auftraggeber unsere Leistung (Statik+EnEVAbk.)
nicht bezahlen, da wir zu hohe Berechnungsergebnisse
geliefert haben. Weiterhin sagt er, wir sollen wir froh sein,
das er keine Ersatzansprüche geltend macht.
Hat jemand Erfahrung mit der Software von Rowa-Soft.
Gruß
Renate Völckner
  1. Welche Version haben Sie denn?

    Ich hätte da mal einen interessanten Link für Sie.
    (aber nicht öffentlich)
    Schicken Sie mir bitte eine eMail.
  2. hmm ...

    also, die 5.8 scheint mir relativ fehlerfrei.
    vielleicht nicht mit exotischen Heizungsanlagen, aber bisher scheint es zu passen.
    hauptfehler ist halt die EnEVAbk. ;-)
  3. Von Hand kontrollieren

    Foto von Dipl.-Physiker Jochen Ebel

    Der Ausdruck sollte die Rechenschritte des Programms doch nachvollziehbar machen. Verfolgen Sie doch mal die einzelnen Schritte und vergleichen Sie die mit der EnEVAbk..

    Oder liegt die Kritik wo anders? Ist dem Bauherrn die Dämmung zu aufwendig oder was? Denn wenn die EnEV eingehalten ist, ist es doch gleich, ob mit 80 % oder 99 %. Bestenfalls könnte noch der Heizungsplaner maulen, das nicht genug gedämmt wäre.

    Mit freundlichen Grüßen

  4. Ich denke

    der Meckernde ist hier nicht der Bauherr, sondern der Bauträger.
    Dieser sieht die Anforderung nach EnEVAbk. natürlich als Bemessung für seinen Aufwand an.
    Der Nachweis erfolgt bei ROWASOFT ausschlielich mit dem Monatsbilanzverfahren, sodass eine einfache Handrechnung nicht gerade einfach ist.
  5. Monatsbilanz- / Periodenbilanzverfahren

    Das Monatsbilanzverfahren liefert nicht immer die
    günstigeren Werte, gerade wenn eine Nachtabschaltung
    vorhanden/nicht vorhanden ist.
    Besser eine Software nutzen, die zwischen den Verfahren
    hin und her schalten kann, denn dann kann man sehen
    welche, Berechnungsmethode die bessere ist.
    Gruß
    R. Zogen
    • Name:
    • Reg2023-Herr R. Zogen
  6. Dazu ein kurzer 'Gag' ...

    Eine meiner 100 Fragen zu dem Programm (vor ca. 8-10 Monaten) war: 'Warum bieten Sie das Heizperiodenbilanzverfahren nicht zusätzlich mit an? '
    Die Antwort: 'Das Heizperiodenbilanzverfahren ist im öffentlich-rechtlichen Nachweis nicht zugelassen! '
  7. 'Gag' oder Unwissenheit?

    'Gag' oder einfach nur Unwissenheit?
    Denn Sie wissen nicht was Sie tun.
    Die Normen sind auch nicht einfach zu verstehen.
    MfG
    R. Zogen
    • Name:
    • Reg2023-Herr R. Zogen
  8. Was ist aus den anderen 99 Fragen geworden?

    Was ist aus den anderen 99 Fragen geworden?
    • Name:
    • Reg2023-Herr R. Zogen
  9. niederschmetternd

    aber nicht hier ...
    :-)
  10. Exotisch?

    Hallo Markus,
    ist eine Lüftungsanlage, die ich mit einer Luftwechselrate von 0.5 oder 0.6 h-1 im Tabellenverfahren der DINAbk. 4701-10 berechnen möchte, exotisch?
    Sicher etwas, da im öffentlich-rechtlich-Nachweis nicht erforderlich, aber so exotisch auch nicht und weltfremd erst recht nicht.
    Sehr interessant, was dann mit dem Heizwärmebedarf Q'H passiert, der zu diesem Eingabezeitpunkt ja eigentlich längst abgearbeitet sein müsste ...
    Gruß, JDB
  11. jaja ..

    da muss man noch mal über los zurückgehen, 1 runde aussetzen und neu starten ;-)
    so geht's aber bei vielen programmen. gut das wir unsere Schweinchen am gang kennen :-)

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