Baubeschreibung - Wärmeschutz - Okay?
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV
Baubeschreibung - Wärmeschutz - Okay?
Baubeschreibung lautet:
"Erstellung schlüsselfertiger Massivhäuser gem. der ab dem 01.02.2002 gültigen Wärmeschutzverordnung"
Sind hiermit die Voraussetzung für ein Niedrigenenergiehaus erfüllt?
Energieeinsparverordnung = Wärmeschutzverordnung?
Wärmeschutznachweis sowie Wärmebedarfsausweis Pflichtunterlagen für Bauantrag?
"Erstellung schlüsselfertiger Massivhäuser gem. der ab dem 01.02.2002 gültigen Wärmeschutzverordnung"
Sind hiermit die Voraussetzung für ein Niedrigenenergiehaus erfüllt?
Energieeinsparverordnung = Wärmeschutzverordnung?
Wärmeschutznachweis sowie Wärmebedarfsausweis Pflichtunterlagen für Bauantrag?
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Müll - ab zum Nächsten!
Nur ein Satz und doch schon volle Offenbarung!
Fragen Sie mal nach, ob er (der Bauträger) das Beiblatt 2 zur DINAbk. 4108 kennt, und wie's mit der Überprüfung der Luftdichtheit aussieht. -
EnEV
Das Datum stimmt, das damit sicher die EnEVAbk. gemeint ist. Aber bedenklich sollte es stimmen, wenn ein Bauunternehmen (Bauträger usw.) falsche Fachbegriffe verwendet. Der Wärmeschutznachweis bzw. Wärmebedarfsausweis (fast Synonyme) gehört zu den erforderlichen Unterlagen genauso wie die Statik. Ob diese Unterlagen aber beim Bauantrag sein müssen, hängt von Gebäudegröße und Bundesland ab.Der Planer ist aber dafür verantwortlich, das diese Unterlagen auf der Baustelle vorhanden sind. Und der Bauherr muss diese Unterlagen auch erhalten. Manchmal geht die Diskussion, ob man die Unterlagen auf kostenlos einklagen kann. Also besser die kostenlose Übergabe der Unterlagen mit in den Werkvertrag reinschreiben. Auch wenn Kaufvertrag drüber steht - es ist ein Werkvertrag.
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Hallo Herr Ebel,
inwiefern hängt das von der Gebäudegröße ab? -
Gebäudegröße
Die erforderlichen Unterlagen hängen nicht von der Gebäudegröße ab. Aber zum Prüfer müssen in Brandenburg z.B. vereinfacht nur Gebäude mit mehr als 150 m² Nutzfläche und/oder weiteren Kriterien gehen. Also kein technisches, sondern ein rechtliches Problem. Manche Bauämter wollen trotzdem die Unterlagen sehen, ob sie vorhanden sind. -
Danke für Antworten - jetzt wird's konkret
Sind Bauträger seit dem 01.02.2002 verpflichtet nach der Energieeinsparverordnung (EnEVAbk.) zu bauen?
Oder nur wenn dies ausdrücklich im Vertrag geregelt ist, reicht es dann aus, wenn die Vertragsregelung so geändert wird: " Erstellung schlüsselfertiger Massivhäuser gem. der ab dem 01.02.2002 gültigen Energieeinsparverordnung"